FBH - Randbereich - DIN 18025

Diskutiere FBH - Randbereich - DIN 18025 im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Meine Eingangsfrage lautete: Kann ich eine Fußbodenheizung dauerhaft mit 24 Grad Raumtemperatur betreiben. Warum nicht?

  1. R.B.

    R.B.

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    Warum nicht?
     
  2. Trulla

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    weil mir bisher jeder erzählt hat, dass die Vorlauftemperatur viel zu hoch ist
     
  3. #23 wasweissich, 09.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist euch das hier
    aufgefallen ?

    sowas macht eine gleichmässige temperierung auch nicht leichter ....
     
  4. #24 ThomasMD, 09.02.2015
    ThomasMD

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    Dann stell die Frage doch auch auf die Höhe der Vorlauftemperatur bezogen und zieh Dich nicht an den 24 Grad hoch.
    Ich habe jetzt am Handy keine Lust, den ganzen Tröt zurückzuscrollen. Habe irgendwas von 45° in Erinnerung?
    Das wäre bei Null Grad Außentemperatur schon ganz schön heftig, aber eine Gefahr für Rohr und Estrich sehe ich nicht. Genaues dazu kann Dir aber nur der Heizungsbauer und der Estrichleger sagen.
    Zur Beruhigung: Wir haben hier um die Ecke eine FBH-Anlage, die wird im Auslegungsfall bis 55 Grad gefahren und das seit 12 Jahren und ohne Schäden.
     
  5. Taipan

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    Die Vorlauftemperatur ist erstmal egal. Interessant ist hier eher sich einstellende Oberflächentemperatur.

    Ich gehe mal davon aus, dass Die DIN 18040 eher gilt als die 18025. Dart steht im ersten Absatz sinngemäß, dass immer auf den zukünftigen Nutzer hin abgestellt werden muss. Das wiederum heisst, dass der Auftraggeber ALLE Forderungen, die er an ein Barrierefreies Heim stellt, auch von sich zu geben hat.

    Würde immer der volständige Canon aus der 18040 erfüllt, dann wäre barrierefreies Wohnen unbezahlbar. Was Du also nicht explizit forderst, kiregst Du nicht. Woher soll ausserdem Dein Rohrzusammenstecker wissen, was in irgendeiner die Wohnanforderungen beschreibende veralteten DIN steht? DEIN HLS-PLANER im Zusammenspiel mit deinem Architekten hätte das vorgeben müssen!

    Die FBH in meinen Bädern wird mit zu 60°C gefahren, ohne dass ich tanzen muss.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Wer ist "jeder"? Ich kann nur zur Vorsicht raten, denn im Internet und im "Bekanntenkreis" (alles natürlich ausgewiesene Experten) findet man viel Unsinn, sogar sehr viel Unsinn. Oben schreibst Du was von 45°C VL Temperatur, das kann sehr wohl erforderlich werden und kann auch fachgerecht sein.

    Bevor man dies beurteilen kann, muss die Heizlast (nach EN12831) bekannt sein. Hier sollte die höhere Raumtemperatur berücksichtigt werden, notfalls muss man die Ergebnisse auf die hohe RT umrechnen. Mit der Heizlast als Grundlage kann man die Heizflächen dimensionieren. Hierzu darf man aber nicht nur einen einzelnen Raum isoliert betrachten, sondern man muss alle Räume berücksichtigen.

    Oben schreibst Du von 5 Heizkreisen bei ca. 50m2. Das deutet auf eine enge Verlegung hin, also VA von 10cm. Die spez. Heizleistung der FBH muss ja ausreichen um die Heizlast abzudecken. Am Verlegeabstand kann man aber nicht mehr viel drehen (viel enger als 10cm ist nicht sinnvoll) also muss unter Berücksichtigung des Oberbelags die Vorlauftemperatur, genauer gesagt die mittl. Heizwassertemperatur, erhöht werden. Es ist sehr gut möglich, dass hier eine max. VL Temperatur von 45°C erforderlich wird. Für die FBH ist das kein Problem, man muss aber darauf achten, dass die max. Oberflächentemperaturen nicht überschritten werden.

    Ach ja, und was die Temperaturunterschiede betrifft, die beziehen sich auf die Raumtemperatur und nicht auf die Oberflächentemperatur.

    Fazit:

    - Deine Befürchtung mit der hohen Vorlauftemperatur ist unbegründet
    - Deine Argumente mit den Oberflächentemperaturen haben nichts mit dem Thema zu tun
    - Das Thema "Randzonen" kann man abhaken
    - Der hydraulische Abgleich wäre zu überprüfen

    Habe ich etwas vergessen?
     
  7. #27 Achim Kaiser, 10.02.2015
    Achim Kaiser

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    Waren denn die 24°C Raumtemperatur von Anfang an gefordert ?
    Brauchts die wirklich oder gehts "nur" um irgendwelche Pseudovorgaben die im nachhinnein eingefordert werden wollen ?

    Ich seh da schon ein grundsätzliches Problem bei 4.50 m hohen Räumen vor allem wenn angrenzende Räume ein anderes Temperaturniveau haben sollen.

    Ergo erhebt sich erst mal die Frage : Was war denn Vertragsgegenstand und was ist im Vertrag explizit gefordert und vereinbart worden.

    Ich kenne genügend *behindertengerechte* Wohnungen, da wurden nie 24°C Raumtemperatur (ausser in den Bädern) gefordert. Je nach Art der Behinderung lag das Hauptaugenmerk im privaten Bereich immer auf der funktionalen Grundrissgestaltung. Selbst bei größeren Institutionen reichen in normalen Aufenthaltsräumen üblicher Weise 21 bis 22°C Raumtemperatur vollkommen aus ... und nur in ganz speziellen Fällen werden erhöhte Anforderungen eingefordert.

    In professionellen behindertengerechten Bauten gibts allerdings auch seltenst 4,5 m Raumhöhen (nur so aus irgendwelchen Beweggründen ...)

    Welche Raumtemperaturen wurden denn vertraglich festgeschrieben ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #28 Anda2012, 10.02.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ich kenne genau 1 Objekt mit 24°, die auch gefahren werden. Da war allerdings schon deutlich vorher klar, dass die zu pflegende Person die Temperatur nicht konstant halten kann und ne höhere Temperatur benötigt. Entsprechend wurde alles geplant (und mit alles meine ich alles, auch Raumhöhen etc.)
     
  9. Trulla

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    Hallo R.B.
    zunächst erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen.
    Du schreibst, dass die Heizlast nach EN 12831 berechnet werden muss, bevor eingeschätzt werden kann, ob die 45°C VL gerechtfertigt sind. Mir liegt nur eine Flächenberechnung nach DIN EN 1264/15377 vor. Dann würde ich ja mal tippen, dass mir nicht alle Unterlagen vorliegen?!? Oder ist eine Heizlastberechnung eine andere wie die Flächenberechnung?
    Die von mir genannten Temperaturunterschiede betreffen nicht die Raumtemperatur, sondern die mit einem Infrarot-Thermometer gemessene Oberfläche des Bodens. Nach meinem Kenntnisstand dürfen die Oberflächentemperaturen in Wohn-/Schlafräumen 29°C und in Bädern 33°C nicht überschreiten. Liege ich richig? Was kann denn passieren, wenn ich im Wohnzimmer 30°C habe? Reist dann der Fliesenboden?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Vereinfacht gesagt, die Heizlastermittlung liefert als Ergebnis die benötigte Heizleistung um in einem Raum die Wunschtemperatur ( wenn nichts vorgegeben, dann 20°C in Wohnräumen, 24°C im Badezimmer) zu erreichen. Das Ergebnis lautet also beispielsweise "Raum xx, Heizlast xxxx W".
    Die 1264 bzw. 15377 legen dann (unter anderem) die Dimensionierung der Flächenheizung fest. Also so Dinge wie Heizwassertemperatur, Oberflächentemperaturen usw.

    Die Dimensionierung einer Heizfläche, beispielsweise einer FBH, ist OHNE vorherige Heizlastermittlung (Bedarf) sinnfrei.

    Der Heizungsbauer muss also die Heizlast ermitteln damit er die FBH dimensionieren kann. Ob er diese Unterlagen an den Kunden weitergeben muss, darüber streiten sich die Experten. Einig sind sich alle, dass die Berechnungen dem Kunden übergeben werden muss wenn dies explizit beauftragt war. War die Herausgabe nicht vereinbart, dann ist strittig ob der Kunde ein Anrecht darauf hat, oder ob er "nur" Anspruch auf ein funktionierendes Werk hat.

    Da passiert gar nichts.

    Bei Messung mit dem IR Thermometer muss man unbedingt auf die Oberfläche achten, sonst legt man eine Fehlmessung nach der anderen hin. Gerade glänzende Oberflächen sind kritisch und sorgen für einen Messfehler. Ich gehe mal davon aus, dass bei der Messung der Emissionsfaktor der Oberfläche berücksichtigt wurde. Handelt es sich nur um ein einfaches IR-Thermometer, dann kann man den Emissionsfaktor nicht verändern. Der Standardwert (irgendwas um 0,95) passt dann bei glänzenden Oberflächen nicht.

    Frage: Wird bei Euch während der Nacht die Temperatur abgesenkt?
     
  11. #31 ThomasMD, 10.02.2015
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    Woher sollen die Fliesen wissen, dass sie in einem Wohnzimmer liegen und nicht im Bad?

    Ich hatte Dir weiter oben aufgeschrieben, dass es keine Vorgabe 29 oder 34 Grad gibt sondern eine Empfehlung, den Fußboden nicht wärmer werden zu lassen, als 9 Kelvin über der Raumtemperatur. Der Estrich muss vor dem Fliesenlegen mit der späteren Vorlauftemperatur aufgeheizt werden, um eventuelle Risse gleich wahrnehmen zu können und diese zu verharzen. Ob das bei Dir passiert ist?
     
  12. Trulla

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    Da bin ich ja beruhigt, wenn die Fliesen nicht springen können, wenn die Oberflächentemperatur mal mehr als 30 °C beträgt. Ich habe zur Messung nur ein einfaches IR Thermometer verwendet, der Boden besteht aus Fliesen, die matt sind.

    Ja, die Temperatur wird zu Nacht abgesenkt, zumindest hat das unser Heizungsbauer mal erwähnt. Ist das gut oder schlecht?
     
  13. Taipan

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    Entweder willst Du 24°C RT oder nicht ... Auf jedenfall würde ich die Heizung durchlaufen lassen um eben nicht unnötig hohe Oberflächentemperaturen während des Aufheizens zu haben ... abere jeder, wie er mag ...
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Wenn Du die Heizwassertemperatur und somit auch die Oberflächentemperatur reduzieren möchtest, dann solltest Du auf eine Nachtabsenkung verzichten. Es wird zudem einfacher eine höhere Raumtemperatur zu erreichen und zu halten.
    Auch wenn in einem gut gedämmten Haus die Raumtemperatur während der Nacht nur geringfügig zurückgeht, muss man das am Morgen durch erhöhte Leistung wieder ausgleichen.

    Dann solltest Du mal festlegen, welche Raumtemperatur in den Wohnräumen überhaupt erreicht werden soll. Ich vermute, die Anlage wird mit einem gehörigen Angstfaktor betrieben, was dann zwangsläufig auch zu solchen Temperaturen führt wie von Dir genannt (unabhängig davon ob jetzt richtig gemessen oder nicht).
     
  15. #35 Achim Kaiser, 10.02.2015
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    Ich schätze mal Dauerbetrieb senkt die Oberflächentemperatur um mindestens 2°C und die Vorlauftemperatur um mindestens 5°C und schon löst sich das ganze in Wohlgefallen auf ...

    Der Blödsinn mit dem Absenkquatsch in Neubauten gehört sowieso verboten ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. R.B.

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    Eben. Hast Du mal nachgerechnet.? Allein der obige Bereich mit seinen knapp über 50m2 liefert um die 6kW an Heizleistung, mindestens jedoch 5kW. Das reicht normalerweise für ein ganzes Haus.
    Der Klick-Klack trommelt vermutlich einen strammen Marsch.
     
  17. Trulla

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    Ich hatte Dir weiter oben aufgeschrieben, dass es keine Vorgabe 29 oder 34 Grad gibt sondern eine Empfehlung, den Fußboden nicht wärmer werden zu lassen, als 9 Kelvin über der Raumtemperatur. Der Estrich muss vor dem Fliesenlegen mit der späteren Vorlauftemperatur aufgeheizt werden, um eventuelle Risse gleich wahrnehmen zu können und diese zu verharzen. Ob das bei Dir passiert ist?[/QUOTE]

    Danke für die Empfehlung mit der Raumtemperatur. Der Estrich wurde vor dem Fliesenlegen aufgeheizt. Leider konnte uns keine vollständige Dokumentation über das Aufheizen übergeben werden. Im Protokoll wurde unter dem Punkt "Reduzierung der VL-Temperatur bzw. Unterbrechung des Funktionsheizens" und "Die beheizte Fußbodenfläche war frei von Überdeckungen oder anderen Baustoffe" sowie "Zugfreie Belüftung der Räume" von unserem Heizungsbauer vermerkt: "unbekannt, das andere Gewerke vor Ort arbeiten". Tatsächlich wurden die Malerarbeiten 3 Wochen nach dem Beginn des Funktionsheizens begonnen; die Materialien wurden außerhalb des Hauses gelagert. Siehst du hier ein Anzeichen für die jetzt auftretenden unterschiedlichen Oberflächentemperaturen?
     
  18. #38 Achim Kaiser, 10.02.2015
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    Die 6 kW würden bei 20°C RT hinkommen, bei 24°C wirds wohl die Hälfte sein ...
    Das ist aber immer noch kräftig ... und ja wenns nicht aufhört zu heizen weil der Thermostat noch nicht am Anschlag steht ... dann ist die Anlagentemperatur heftig hoch.

    Gruß
    Achim
     
  19. Taipan

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    NEIN!!

    Du hast es nicht verstanden! Der Fussboden darf unterscheidliche Oberflächentemperaturen haben!
     
  20. R.B.

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    Nein.
    Was hast Du denn immer mit Deinen Oberflächentemperaturen? Kochen die Füße?

    Mögliche Gründe für unterschiedliche Oberflächentemperaturen wurden doch oben schon genannt. Das ist aber zweitrangig, deswegen hatte ich oben auch geschrieben "abhaken", evtl. hydr. Abgleich überprüfen.
     
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