Fehlender Ringerder bei WU-Bodenplatte

Diskutiere Fehlender Ringerder bei WU-Bodenplatte im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo an die Experten. Kurze Schilderung der Sachlage: Neubau EFH, Baubeginn (Aushub) 02.06.2014. Fundamentplatte aus WU-Beton. Einzug...

  1. #1 traxxon, 25.01.2017
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    Hallo an die Experten.

    Kurze Schilderung der Sachlage:
    Neubau EFH, Baubeginn (Aushub) 02.06.2014. Fundamentplatte aus WU-Beton. Einzug 01.05.2015. Anfang 2016 Sachverständiger für Elektrotechnik beauftragt, die Elektroanlage zu begutachten, da ich einige Zweifel an der korrekten Ausführung hatte. Diese wurden leider bestätigt. U.a. wurden im Messprotokoll der einzelnen Stromkreise die Auslöseverzögerung des FI-Schalters als nicht messbar - da über dem Grenzwert festgestellt. Insofern hätte die gesamte Anlage gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen.
    Im Zusammenhang mit den Korrekturarbeiten im Oktober 2016 bin ich dann darauf gestoßen, dass die Erdungsanlage nicht der neuesten DIN 18014-03-2014 entspricht. Es wurde weder der Fundamenterder vorschriftsmässig mit dem Bewehrungseisen verbunden noch wurde der bei WU-Beton vorgeschriebene Ringerder installiert.

    Jetzt meine Fragen:
    Kann der fehlende äussere Ringerder und die nicht konforme Ausführung der Erdungsanlage der Grund für die fehlerhafte Auslöseverzögerung des FI-Schalter sein..??
    Welche Folgen kann die nicht konforme Ausführung der Erdungsanlage in Zukunft haben..?? Ich denke hier an PV-Anlagen und die mögliche Notwendigkeit zukünftig E-Autos in jedem Haushalt laden zu müssen.

    Bilder der Bodenplatte beim Betonieren stehen zur Verfügung...
     
  2. #2 Manuelcbr, 25.01.2017
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    Das klingt Lebensgefährlich. Was sagt der Sachverständige zur FI Prüfung?
     
  3. #3 traxxon, 25.01.2017
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    O-Ton Sachverständiger: "So eine Elektroanlage habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Diese hätte eigentlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen"
    Er wusste natürlich noch nicht, dass der Ringerder auch noch fehlt. Könnte hier ein Zusammenhang zu der verzögerten Auslösung bestehen..??
     
  4. #4 Andybaut, 26.01.2017
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    Dort sind sicher ein paar Techniker die dir gut weiterhelfen können.
    Im Zweifel auch wie du das ganze noch hinbekommst.

    Andere Mütter haben aber auch schöne Töchter :-)
     
  5. fuchsi

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    eigentlich ist dem FI die fehlende/mangelhafte Erdungsanlage egal.
    Der misst nur Fehlerströme, egal wie die zustande kommen.
     
  6. #6 traxxon, 27.01.2017
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    @ fuchsi: Die Fehlerströme können also unmöglich von der mangelhaften Erdungsanlage kommen. Doch welche anderen möglichen Probleme können dadurch entstehen..?? Ich meine, die DIN Anfordergungen werden doch Ihren Sinn haben, oder..??
     
  7. #7 Manuelcbr, 27.01.2017
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    Wenn der Ringerder fehlt hat der Fehlerstrom schlechte Karten über den Schutzleiter zu entstehen, daher rühren auch die Auslösezeiten.
     
  8. #8 Fred Astair, 27.01.2017
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    Dann lebt man also auf isoliertem Potential. Quasi wie bei "Arbeiten unter Spanung". Aber wird denn nicht wenigstens vom speisenden Netz her ein Nullpotential hereingeführt, so dass der Auslösestrom schnell erreicht wird?
    Da muss ja bereits das Netzkabel elend lang sein?
     
  9. fuchsi

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    Kommt rauf an: TN oder TT System.

    Isoliert ist das Netz ja trotzdem nicht. Der Trafosternpunkt ist ja im TN oder TT Netz ja immer noch geerdet.
     
  10. #10 traxxon, 28.01.2017
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    Was genau bedeutet das..?? Bin leider kein Experte im Hinblick auf Fehlerstrom, Schutzleiter und so...
     
  11. #11 traxxon, 28.01.2017
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    Ob ein Nullpotential eingeführt wird, kann ich nicht genau sagen. Jedenfalls ist ein gelb-grünes Kabel in der "Panzersicherung" angeschlossen...
     
  12. #12 traxxon, 28.01.2017
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    Wer kann mir denn sagen, ob TT oder TN System..??
     
  13. #13 traxxon, 28.01.2017
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    Und die für mich wichtigste Frage eigentlich: Kann man die Anlage in diesem Zustand - ohne korrekten Ringerder - ohne Zweifel und Gefahren betreiben, und wie sieht es in der Zukunft aus..??

    Hat hier jemand Erfahrungen, evtl. auch mit Schadensersatz bzw. Minderung etc..??

    Tausend Dank an alle Experten.
     
  14. #14 Manuelcbr, 29.01.2017
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    Nach meiner Meinung darf man die Anlage nicht Betreiben, da keine Schutzmaßnahme funktionsfähig ist.
    Das hätte der SV aber auch feststellen müßen.
     
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