Fehler im Bemusterungsprotokoll

Diskutiere Fehler im Bemusterungsprotokoll im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, aus gegeben Anlass hoffe ich auf ein paar Meinungen und evtl. Tipps zum folgenden Problem. Wir bauen mit einem renommierten...

  1. #1 BHerr27, 10.04.2019
    BHerr27

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    Hallo zusammen,

    aus gegeben Anlass hoffe ich auf ein paar Meinungen und evtl. Tipps zum folgenden Problem.

    Wir bauen mit einem renommierten Bauträger in Holzständerbauweise. Aktuell wird die Bodenplatte gestellt und parallel läuft die Planung zur Hauslieferung.
    Vor einem Monat hatten wir unsere Bemusterung und haben darauf entsprechend ein Bemusterungsprotokoll erhalten. Hier waren noch einige Fehler enthalten die aber vor der Unterzeichnung der Bestätigung ausgebessert worden sind.
    Ein Punkt dabei waren die Spachtelarbeiten der GKP an Wänden. Die Malerarbeiten und Deckenbeläge machen wir in EL, deswegen haben wir nochmal explizit nachgefragt ob die Innenwände vom Bauträger gespachtelt werden oder nicht. Das ging aus dem Protokoll nicht deutlich hervor.
    Die Antwort war, da wir die Malerarbeiten in EL machen werden die GKP an Wänden nur an Plattenstößen gespachtelt. Und so wurde es auch ins Protokoll geschrieben. Daraufhin haben wir die Bestätigung, in der nochmal darauf hingewiesen wird dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind, unterschrieben.

    Heute schreibt uns der Mitarbeiter welcher das Protokoll erstellt hat, dass ihm hier ein Fehler unterlaufen ist und das Spachteln der Wände nicht zum Leistungsumfang gehört, wenn die Malerarbeiten in EL gemacht werden. Wenn wir trotzdem die Innenwände verspachtelt haben möchten, müsste man das extra verrechnen.

    Das ist jetzt natürlich sehr ärgerlich und ich frage mich ob das überhaupt rechtens ist, dass der Bauträger solche Änderungen vornehmen kann.

    Über ein paar Expertenmeinungen wäre ich wirklich dankbar.

    Vielen Dank.
     
  2. #2 wurmwichtel, 10.04.2019
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    Hast Du das Protokoll von Deinem Auftragnehmer erhalten (er hat es unterschrieben)?
     
  3. #3 BHerr27, 10.04.2019
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    Ja, das Protokoll liegt uns vor und wurde beiderseits unterzeichnet.
     
  4. #4 simon84, 10.04.2019
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    Plattenstöße und Verschraubungen spachteln gehört zum Bauträger wenn er den Trockenbau leistet, egal ob Q1 oder Q2 vereinbart ist, wenn nichts abweichendes definiert ist.

    Ansonsten müsste euer Vertrag/BLB etwas wie "Plattenstöße und Schrauben NICHT verspachtelt" oder "Trockenbau nur Rohbau ohne Spachtelarbeiten" enthalten, denn dies wäre ungewöhnlich.

    Und das Protokoll ist aus eurer Seite ja auch richtig.

    Ich würde dem Bauträger schreiben, Plattenstöße und Schrauben verspachteln gehört zu Trockenbau und sie sollen es wie vertraglich vereinbart und per Protokoll dokumentiert ausführen, andernfalls sollen sie dir die schriftliche Vereinbarung zeigen, aus der hervorgeht, dass Plattenstöße und Schrauben spachteln explizit ausgeschlossen ist.

    "Malerarbeiten als Eigenleistung" reicht hierzu nicht aus.
     
  5. #5 BHerr27, 10.04.2019
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    So sehe ich das auch und habe es so auch mitgeteilt.
    Ich bin gespannt auf die Rückmeldung.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.
     
  6. Alex88

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    spachteln von GK Plattenstöße hat mit Malerarbeiten nichts zu tun, das sind ganz klar Trockenbauarbeiten,

    so macht man Gewinn....
    viele BT nehmen die Spachtelarbeiten aus den Verträgen, weil ihre billigen Subunternehmer nicht spachteln können
    oder aber so viel dafür verlangen, dass es für den BT zu teuer wird, außerdem umgehen sie das Problem der Risse
     
  7. #7 msfox30, 10.04.2019
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    PP für den BT: Persönliches Pech für den Bauträger.
    Wenn im Leistungsumfang das Spachteln enthalten ist, so ist es auch geschuldet.
     
  8. #8 Fabian Weber, 10.04.2019
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    Die Trockenbauarbeiten sind doch ohne Spachteln der Stöße überhaupt nicht abgeschlossen.

    Was folgt als nächstes? Nur noch UK und Platten anschrauben ist dann EL?

    Was für ein Unsinn!
     
  9. #9 simon84, 10.04.2019
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    Das heisst dann "Paket Aktiv" oder so.

    Bei einer PP hätte ich ja jetzt was anderes erwartet, Wo ist der Fecht-Smiley ?
     
  10. #10 SIL, 10.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2019
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    Und zudem gehört ja auch die 1.Lage mit verschachtelt natürlich nicht fein, aber zu muss die Fuge sein - einlagig beplanken ist doch Murks....
     
  11. #11 simon84, 10.04.2019
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    Wurde hier noch gar nicht geschrieben, bzw. hab ichs nicht erkannt, nur einlagig beplankt ?
    Falls zweilagig: Ist die 1. Lage gespachtelt worden ?
     
  12. #12 Fabian Weber, 10.04.2019
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    Das macht der eine, den Feinspachtel auf der 2ten Platte macht aber oft ein extra Spachtler, die sind mittlerweile sehr begehrt.
     
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