Fehler vom Architekten - hinnehmen ja/nein?

Diskutiere Fehler vom Architekten - hinnehmen ja/nein? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, ich ärgere mich schon eine ganze Weile weil bei der Planung mit unserem Architekten mehr und mehr Fehler auftreten, die in...

  1. marty2

    marty2

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    Hallo Experten,

    ich ärgere mich schon eine ganze Weile weil bei der Planung mit unserem Architekten mehr und mehr Fehler auftreten, die in meinem Augen Planungsfehler sind und ich daher nicht schlüssig bin, ob ich für diese Sachen aufkommen muss oder nicht. Kurze Schilderung:

    A) Die Kosten für den Dachdecker waren lt. dem Kostenplan mit 9.500 € angegeben. Nach den ersten Angeboten stellte sich heraus, dass das niemals hinhauen kann, wir lagen bei ca. 15.000 € - Laut eigener Aussage des Architekten, habe er sich bei der Berechnung der Dachfläche um die Hälfte zu meinen Ungunsten vertan. Wir begannen Leistungen zu streichen (wie das Anbringen eines Schneefanggitters), um die Angebote auf den geschätzten Wert von 9.500 € herabzudrücken. Natürlich ging das nicht, von ca. 15.000 € sind wir bis etwa 13.500 € gekommen.
    Daraufhin bot mir der Architekt später an, die Bauleitung statt für 4.000 € - für 500 € zu machen. Später konnte ich noch ein besseres Angebot bei einem Dachdecker erzielen von 12.000 € - damit ist uns bei dem Gewerk kein direkter finanzieller Schaden entstanden, wohl aber dadurch, dass mir für mehr oder weniger dasselbe Geld Leistungen fehlen.

    B) Bei der Kalkulation für den Rohbau hat der Architekt die Filigrandecke (Decke vom Erdgeschoss zum Obergeschoss) „vergessen“. Sie war in der Kalkulation auf „Alternativ“ gesetzt und damit nicht eingerechnet. Bemerkt wurde es wieder einmal, als die viel zu hohen Angebote eintrafen. Schaden etwa: 4.000 € - Wir setzten uns ca. 1 – 2 Stunden hin und strichen solange andere Leistungen, bis wir die Gesamtsumme der Angebot um etwa diese 4.000 € reduziert hatten (u.a. wurde das Haus tiefer gesetzt, um u.a. Schotter zu sparen usw…) -> Nach meiner Meinung habe ich quasi den Fehler voll selber finanziert, ich habe zwar nicht 4.000 € mehr bezahlt, aber ich bekomme ja in der Höhe weniger Leistungen…

    C) Rohbau die 2. – Wir machten ein Zugeständnis an den Rohbauer, dass er die Steine im Erdgeschoss oben zur Decke hin nicht schneiden müsse, weil das ein riesen Aufwand ist. Dafür mussten wir den Aufpreis der Steine nicht zahlen (alles nach Absprache mit dem Architekten) – Dieser vergass bei der Fensterfirma diesen Punkt jedoch und ordnete dem bewusst an, die Fenster nach Plan zu fertigen und nicht nach dem Maß, welches vor Ort schon genommen worden war. Damit entsteht uns nun ein Schaden, der noch nicht beziffert ist, da wir die Fenster untermauern müssen (10 cm wurde die Decke nämlich durch diese Aktion angehoben) und auch überhalb der Fenster haben wir quasi ein Loch, was ausgefüllt werden muss.

    D) Rohbau die 3. – Angeblich wurde zwischen dem Rohbauer und dem Architekten eine Absprache getroffen, dass im Obergeschoss eine Reihe mehr gemauert wird. Der genaue Grund ist mir nicht bekannt, angeblich habe es etwas damit zu tun, dass es sonst Probleme mit dem Dachstuhl gegeben hätte. Mit mir wurde das im Verlauf nicht abgesprochen, sondern ich wurde erst nachher durch Zufall informiert bei der Abnahme mit dem Rohbauer. Dieser meinte, dass diese Mehrleistungen und das Verlegen zusätzlicher Rohrleitungen (die nicht im LV waren) den Vorteil des weggelassenen Schornsteins komplett aufheben würde (wir hatten ursprünglich vor einen Kamin zu bauen, aber aus Kostengründen und dagegen entschieden und auch den Schornstein weggelassen, um Geld zu sparen) – Schaden demnach knapp 2.400 €

    E) Zimmerer – wie mir der Architekt letzten Montag mitteilte, solle ich 900 € netto beim Zimmerer nachzahlen. 300 € davon sind berechtigt, da wir besseres Holz für den Dachstuhl gewünscht haben. Weiterhin sind Kosten entstanden für 2 zusätzliche Stahlträger entstanden, die aus statischen Gründen wohl notwendig waren (waren nicht im LV enthalten) – müsste demnach also ein Planungsfehler sein, nach meiner Meinung. Weiterhin wurde für die Schalung des Daches nicht wie berechnet und ausgeschrieben 25 m² Material verbraucht sondern ganze 47 m², was fast das Doppelte ist. In meinen Augen ein extremer Planungsfehler.

    Wie kann ich mich hier verhalten, an welchen Punkten kann ich zu Recht die Zahlung verweigern, wo nicht?

    Hilfe hierzu und auch Tipps, wie ich mich verhalten sollte, ist sehr erwünscht!!

    Grüße
    Martin
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 16.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Ohne alle ...

    ... Hintergründe zu kennen ist die Antwort etwas schwierig (ja und ich weiß: "Eine Krähe hackt der anderen kein ...").

    Grundsätzlich sind´s wie hier beschrieben aber keine Planungs- sondern Ausschreibungsfehler (vergessene/falsch ermittelte Massen). Ohne diese Fehler wären die Kosten halt von vornherein höher gewesen.

    Ist natürlich ärgerlich, wenn man sich auf einen bestimmten Betrag eingestellt hat. Ein "Schaden" ist dadurch aber nicht entstanden. Sie haben die "vergessenen" m² und Stahlträger ja erhalten und sie waren notwendig.

    Es sei denn, der Architekt hätte - was er nicht darf, weil er dafür nicht versichert ist - mit Ihnen schriftlich einen verbindlichen Kostenrahmen vereinbart, was ich aber mal nicht annehme.

    Ihren Ärger kann ich verstehen :konfusius .
     
  3. marty2

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    Also im Prinzip habe ich einen Kostenrahmen schriftlich, in der jedes Gewerk aufgeschlüsselt ist, z.b. auch Dachdecker 9.500 € usw. ...

    Aber mal ehrlich, wenn man sich um mehr als die Hälft vertut, dann ist das doch nicht mehr nur ärgerlich oder ein "Vergesser", sondern in meinen Augen wirklich ein fetter Fehler oder nicht?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 16.07.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Also da ...

    ... halt´ ich mich lieber raus (siehe "Krähe" oben) :konfusius .
     
  5. #5 Baufuchs, 16.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    sag auch nix :D
     
  6. Quelle

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    in diesem forum ist man mit archi-schelte grundsätzlich an der falschen adresse. :D

    denn man soll für die glückseligkeit immer mit archi bauen.
     
  7. marty2

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    Ich will ja hier niemand schelten, ich will nur wissen, wo der Fehler, den der Architekt zu verantworten hat anfängt und ich ihn zur Verantwortung ziehen kann.
     
  8. Josch

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    Darum lieber Festpreis einholen von guten BT, GÜ, BU einholen und vergleichen.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist dann das nächste Thema, statt "gutem" Archi muß ich jetzt einen "guten" BT, GÜ erwischen.
    GU nutzt ja nix, da die Kosten zu niedrig geschätzt waren, der ist dann trotzdem teurer.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2006
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    Ohne auf die Punkte....

    im Einzelnen näher einzugehen, möchte ich hier mal ein bissel zurechtrücken.
    Ein Schaden ist Ihnen nur bei den Fenstern entstanden. Sollte Ihre Darstellung richtig und beweisbar sein, müsste der Architekt für DIESE Mehrkosten haften. Allerdings steht ihm dann ein Mitspracherecht zu!!!!
    ****
    Bei den Dachdeckerarbeiten und der Filigrandecke ist Ihnen kein Schaden entstanden, sondern Mehrkosten, für die Sie auch einen Gegenwert erhalten haben. Das dies ärgerlich und bitter ist, muss nicht erläutert werden. Aber hierfür haftet der Architekt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen.
    ****
    Kostenermittlungen eines Architekten sind immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor behaftet. Beispiel:
    Ein m³ Mauerwerk kostet 220 €, mit Nebenarbeiten usw. werden 240 € angesetzt. Diese Werte wird ein Architekt aus Erfahrungen vergangener Ausschreibungen, Preisspiegeln und Wissen um Preistrends heraus ermitteln.
    Nicht berücksichtigen kann er z.B. plötzliche Preisrunden der Materialhersteller, ungewöhnliche Lohnkostensteigerungen usw.
    Natürlich könnte er den m³ auch mit 260 € ansetzen. Aber passen dann die 240 €, sind Sie wieder sauer, weil Sie überfinanziert haben.
    ****
    Zum Thema BT/Architekt und Preisirrtum nur ganz kurz.
    Beide machen Fehler. Beim Architekten wird dies offen gesagt und der Bauhher kann entscheiden, wie damit umgegangen wird.
    Beim BT/GU/GÜ mit Festpreisgarantie entscheidet er und NICHT der Bauherr, wo das Geld hereingeholt wird. Und da in der "Oberfläche" meist nix geht, weil sehr genau bemustert, wird an der Substanz gespart.
    Nun möge jeder selbst entscheiden, was ihm lieber ist!
    MfG
     
  11. #11 th_viper, 17.07.2006
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    Hallo !

    Dazu möchte ich mal anmerken, das dem AG sehr wohl ein Schaden entsteht, wenn Leistungspositionen im LV vergessen oder falsche Massen angesetzt werden. Die Preise von Nachträgen liegen i.d.R. deutlich höher wie unter Wettbewerbsbedingungen erzielte.
    Die Differenzen sind im Nachhinein natürlich schwer zu beziffern.
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    losgelöst von der konkreten frage wundere ich mich, dass architekten nicht zur einigermassen genauen arbeit verpflichtet sein sollen?
    "zulässige" überschreitungen der geschätzten/berechneten kosten (im rahmen von 30%/10%) gilt nicht mehr?
     
  13. #13 Gast217, 17.07.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Da liegt ein Missverständnis vor.
    Plandaten sind lediglich Zielgrößen. Man kann Differenzen im Soll-Ist-Vergleich und einer Abweichungsanalyse sehr wohl beziffern und die Differenz erklären.

    Genau wurde in Martins Fall auch gemacht.

    Einen Anspruch auf die Sollgröße hat man nicht. :)

    Marion :)
     
  14. #14 th_viper, 17.07.2006
    th_viper

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    @ Marion

    Bist du sicher, das hier gegenüber dem LV im Nachhinein etwas geändert wurde, dass die Massenmehrung verursacht?

    Bei der Differenzermittlung habe ich die Preisunterschiede gemeint, die zwischen Nachtrag und wenn sie im LV enthalten gewesen wären, ergeben.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2006
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    In der Ausgangsfrage stand...

    Dachfläche nur zur Hälfte berechnet, Filigrandecke auf alternativ gesetzt, nach Submission Differenz festgestellt. Also nix Nachträge, sondern Massenveränderung zwischen Kostenermittlung und LV.
    MfG
     
  16. #16 Gast217, 17.07.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Da liest Du aus Martins Text mehr heraus als ich!

    Finde das weder beim Dachdecker noch bei der Filigrandecke.

    Marion :)
     
  17. #17 th_viper, 17.07.2006
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    Und in Punkt e) wird Bezug aufs erstellte LV genommen (statisch erforderliche Stahlträger und mehr Dachschalung)
    Punkt c) mit den geänderten Fenstern wurde ja schon richtig erkannt.
     
  18. #18 th_viper, 17.07.2006
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    Kennt man eigentlich eher vom Ralf ;-)
     
  19. Bruno

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    Architekten sind verpflichtet. Man muss aber feine Unterschiede machen.

    Angenommen ich soll die Kosten der Geschossdecken eines Einfamilienhauses schätzen. Die Tragwerksplanung liegt noch nicht vor.

    Hier müssen mir sicher Spielräume eingeräumt werden bei der Deckenstärke und der Stahlmenge (Fragepunkt E könnte hierunter fallen).

    Gewisse Spielräume habe ich auch beim Einheitspreis, den ich mangels vorliegender Angebote aus eigenen oder fremden Vergleichsdaten (= ausgewertete Objekte) gewinnen muss.

    Keinen Spielraum habe ich bei der Fläche. Die lässt sich exakt ermitteln. Der Gesamtspielraum dient also nicht dazu, eine vergessene MWSt. oder Rechenfehler zu puffern (wie in den Fragepunkten A und B wohl passiert).

    Gehaftet wird für Schäden. Die sind aber nicht identisch mit Mehrkosten gegenüber einer falschen Schätzung. Eine weitere Haftung kann sich ergeben, wenn im Vertrag ein Kostenrahmen vereinbart wurde, der jetzt überschritten wird. Dann wäre das Architektenwerk mangelhaft.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Da die Angebote jeweils höher als die geschätzten Kosten waren, gehe ich davon aus, daß die o.a. Fehler in der Kostenermittlung standen und in den LV´s die richtigen Massen drin waren.
    MfG
     
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