fehlerhafte Kalkulation

Diskutiere fehlerhafte Kalkulation im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Auto und Haus sind nicht vergleichbar... Wenn dir als Käufer nicht auffällt, dass wenn das identische Neufahrzeug bei einem Händler 4000 Euro...

?

Wie würdet Ihr verfahren

Diese Umfrage wurde geschlossen: 26.04.2008
  1. auf Angebot beharren

    7 Stimme(n)
    25,0%
  2. anderen Bauträger suchen

    21 Stimme(n)
    75,0%
  1. bernix

    bernix

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    Auto und Haus sind nicht vergleichbar...

    Wenn dir als Käufer nicht auffällt, dass wenn das identische Neufahrzeug bei einem Händler 4000 Euro günstiger sein soll, etwas faul ist (vergessen wurde)...
    -
    Bei zwei vermeintlich identischen Bauleistungsbeschreibungen zum gleichen Preis kann das teurere durchaus das schlechtere Haus sein...
    gruss
     
  2. Eric

    Eric

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    @JB007. Deine Kritik gegenüber Christian erscheint mir völlig überzogen.

    Wir kennen die Ausschreibung nicht und waren bei der Kalkulation sowie bei den Preisverhandlungen nicht dabei. Christian hat Punkte aufgezeigt, die Du als Baulaie übersehen haben könntest. Nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn Du auf dessen Hinweise so mimosenhaft reagierst, dann gibt das zu denken. Mit der Einstellung, solltest Du das Bauen besser sein lassen. Bauen ist nichts für Mimosen.

    Fakt ist: Du hast einen Vertrag mit dem Preis x unterschrieben, von dem Du wußtest, daß er noch von der Geschäftsleitung unterschrieben und damit angenommen werden muß. Die Geschäftsleitung wollte zum Preis x nicht unterschrieben und nachverhandeln mit dem Ergebnis y. Das war erst einmal deren gutes Recht. Wäre es anders hätte ja auch gleich der Verhandlungsführer unterschreiben können. Durfte er aber nicht und hat er auch offengelegt. Ist doch nicht unüblich, daß der " Chef " das letzte Wort hat. Der trägt ja auch im Gegensatz zu seinen Mitarbeitern die Verantwortung für das Unternehmen.

    Ob die Nachverhandlung beim Preis " Abzocke " war oder sich Dein Verhandlungsführer tatsächlich verkalkuliert hat, wissen wir nicht. Sollte der Verhandlungsführer sich verkalkuliert haben, dann blieb der Geschäftsleitung nur die Möglichkeit, die Vertragsunterzeichnung a) kommentarlos abzulehnen oder b) nachzuverhandeln, um den Vertragsabschluß vielleicht doch noch zu retten. Deine jetzige Reaktion: Die hätten, wenn Ihnen tatsächlich ein Kalkulationsfehler unterlaufen sein sollte ( wissen wir nicht ! ), machen können, was sie wollen. Du hättest denen in jedem Fall aus dem Bauch heraus eine Sauerei unterstellt. Mag ja sein. Ob es aber auch so ist ????

    Jedenfalls hast Du Dir mit dem Widerruf die Möglichkeit genommen, Dir die Berechtigung der Mehrforderung erklären zu lassen. Auch meiner Meinung nach hast Du die Tür viel zu früh zugeschlagen. Die Geschäftsleitung war im Zugzwang und die hatte die Erklärungsnöte = Schwarzer Peter. Deine Unterschrift unter dem Vertrag zählte noch überhaupt nichts.

    Denn Zustandebringen konnte die Geschäftsleitung den Vertrag nur, wenn die den Vertrag entweder bis zum letzten Komma unterschrieben oder Dich von der Berechtigung der Mehrforderung überzeugt hätten.

    Letzlich hast Du also nur eine sachliche Auseinandersetzung mit der Mehrforderung und eine hieran anschließende Entscheidung gescheut.

    Mehr wollte auch Christian Dir nicht sagen.
     
  3. #23 Biobauherr, 08.04.2008
    Biobauherr

    Biobauherr

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    Ganz anderer Meinung....

    Mal abgesehen von den Profis hier, die immer alles gleich genau wissen und dem Bauwilligen Dilletantismus und My-hammer-Verhalten unterstellen - den "Profis" jedoch immer saubere Arbeit.....
    Das Vorgehen bezüglich der Preiserhöhung "riecht" für mich als LAIE schon seeeeeeehr deutlich.....
    Meine ERFAHRUNG: Wenn Jemand schon VOR der Vertragsunterzeichnung nicht korrekt rechnen kann (oder aber absichtlich unkorrekt "be"rechnet...), dann wird er es (auch mit dem eventuell zugestandenem "Nachtrag") nach Vertragsannahme erst recht nicht können.....
    Den Rückzieher sehe ich als völlig berechtigt an!
    Wenn es schon vor der Vertragsunterzeichnung preisliche und Vertrauens-"Mängel" gibt - dann einfach alles nochmal neu.
    Mit mehreren Neubauten/Altbausanierungen aus eigener Erfahrung und der von Bekannten/Freunden: Ein korrekt arbeitender Anbieter "verrechnet" oder "vergisst" NICHTS!!!!!
    Sonst kommt das böse Erwachen eben während der Massnahme....
    Dann schon lieber ein Ende mit Schrecken.....
    ICH hatte immer nur Ärger mit den Handwerkern, bei denen mein "Bauchgefühl" VOR Beginn der Massnahme eher reserviert war, den ich jedoch wider besseres intuitives Wissen auf Anraten der Profis (Architekten) engagiert hatte.....

    Zu deiner Finanzierungssumme: Plane bitte GLEICH 20% (!!!) mehr ein für "Unvorhergesehenes" - bis jetzt haben es immer ALLE gebraucht - oder aber sie standen dann mit einem unfertigen Haus da.....
    Also (Finanzierungs)Rahmen nicht passend schneidern sondern mit genügend "Luft" zum Atmen!
     
  4. Pfriem

    Pfriem

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    Ich stelle mir die Preisfindung sehr abenteuerlich vor, schließlich sitzt da ein Verkäufer und kein Planer. Der Verkäufer fragt immer nur Mehrpreise für Einzelmaßnahmen an und bekommt dann eine Summe genannt. Um diese erhöht er dann den Hauspreis. Das kann furchtbar ins Auge gehen, wenn z.B. zwei kleine Änderungen die für sich genommen nicht "tragisch" sind, in der Summe dazu führen, dass das Haus nicht mehr "tragend" ist.
     
  5. #25 Shai Hulud, 08.04.2008
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Man könnte doch auch jetzt noch durch ein vernünftiges Gespräch die Basis für einen Vertragsabschluß legen. Aber dazu wird es wohl nicht mehr kommen.

    Ich glaube, das Hauptproblem ist der Gegensatz zwischen dem Traum "alles wird gut" und dem Aufschrecken aus diesem Traum mit der entsprechenden Gegenreaktion. :yikes

    Bevor es euch beim nächsten GÜ wieder genauso geht: Ich bin dafür, noch eine weitere Option in die Abstimmung einzubringen. Mal darüber nachgedacht, das Haus mit eigenem Architekt und Einzelvergabe zu bauen? Dann könnt Ihr alle Kosten selbst unter Kontrolle halten. Alle Details können von euch bestimmt werden. Keiner müßte sich an euch eine goldene Nase verdienen. Viele einzelne kleinere Rechnungen senken das Risiko bei Insolvenz eurer Vertragspartner. Die von euch direkt beauftragten Handwerker und Unternehmen sowie eurer Architekt können gute Arbeit zu einen angemessenen Preis liefern.

    Habe hier extra im Konjunktiv geschrieben, denn dann liegt vieles an euch. :shades
     
  6. Uwe!

    Uwe!

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    geb auch mal meinen Senf ab:

    Rechtliches: (aber natülich völlig unverbindlich und keine Rechtsberatung)
    Wenn NUR in den AGB steht, dass der Vertrag erst gültig ist, wenn die Geschäftsleitung noch mal gegenzeichnet, dann ist davon auszugehen, dass diese Klausel unwirksam ist. Wenn das, was ihr unterschrieben habt ein Angebot war, dann ist damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen und da käme die Fa. auch nicht mehr raus.
    Es kann aber gut sein, dass es nur der "Antrag" (wie von Baufuchs geschrieben) war, ihr also kein Angebot unterschrieben habt, sonder nur eine Anfrage beim Unternehemen nach dem Motto "wir würden das Haus gern zu dem Preis bauen, Du auch?". Das muss aber auf dem Stück Papier kalr draufstehen, also noch mal lesen.

    Ungeachtet dessen müsst ihr euch erst mal im klaren werden, was ihr wollt:
    1) das Haus mit dieser Fa. zum ursprünglichen Preis bauen?
    2) das Haus mit dieser Fa. zum neuen Preis bauen?
    3) das Haus mit jemand anderen zum ursprünglichen Preis bauen?
    4) das Haus mit jemand anderen zu höherm Preis bauen?
    5) Kleineres/einfacheres Haus zum ursprünglichen Preis bauen?
    5) lieber gar nciht bauen?

    1) funktioniert nur, wenn es ein echtes Angebot war und damit bereits ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist. Vermutlich habt ihr euch dies aber durch den Widerruf ohnehin schon verbaut
    2) wollt ihr vermutlich nicht, was ich grundsätzlich verstehen kann
    3) dürfte sehr schwierig bis unmöglich sein
    4) geht bestimmt, Frage der Finanzierung
    5) wollt ihr vermutlich auch nciht
    6) wenn es nciht teurer werdn darf, ist das vielleicht die einzige Alternative

    Ist jetzt platt formuliert, aber ich befürchte das trifft's, als denkt mal in Ruhe drüber nach!

    Uwe
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    anstatt deine vorurteile zu pflegen - versuchs doch mal mit lesen!
    wenn dann das grosse verstehen dazu kommt .. dann wird´s was.

    in nahezu allen vorstehenden beiträgen war der tenor genau andersrum ..
    und mit tenor solltest du dich ja auskennen ;)
     
  8. #28 Biobauherr, 08.04.2008
    Biobauherr

    Biobauherr

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    Q Uwe

    Eben - mein Beitrag bezog sich nur auf den Vorhergegangenen.
    Und einige Profis konnten sehr wohl mannigfaltige Begründungen für die "Nachforderungen" geben.....
    Der eindeutige "Tenor" ergibt sich ja wohl schon alleine aus dem Abstimmungsergebnis......
    Falls du das gelesen hast

    Und das sind keine Vorurteile - das sind leider oder zum Glück - ERFAHRUNGEN!!!
     
  9. #29 rudi1106, 08.04.2008
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    @Uwe:

    verstehe ich nicht, warum die klausel unwirksam sein soll. Es ist doch ganz üblich, dass Verkäufer gar keine Vertrteungsmacht haben, um so einen Vertrag zu schließen. Unzulässig sind in dem Zusammenhang nur unverhältnismäßig lange Bindungsfristen.
     
  10. Uwe!

    Uwe!

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    in AGBs ist grundsätzlich alles unzulässig, was unverhältnismäig benachteiligt. Müsst natürlich ein RA im Detail klären, aber ich würde es schon als unverhältnismäig ansehen, wenn ich ein Angebot(!) bekomme, es durch Unterschrift annehmen und dann doch noch jemand sagen darf "ich will aber nicht"

    Bin aber kein Rechtsexperte, vielleicht lieg ich ja falsch.

    Uwe
     
  11. #31 rudi1106, 08.04.2008
    rudi1106

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    Juristisch ist es so, dass der Bauherr das Angebot abgibt, auch wenn es von dem Unternehmer vorgegeben wird. Der Unternehmer kann sich vorbehalten, das Angebot später anzunehmen. Eine unzulässige Benachteiligung liegt wie gesagt nur dann vor, wenn der Bauherr unverhältnismäßig lange an sein Angebot gebunden bleibt.
     
  12. JB007

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    Hallo,

    hatten heute ein Gespräch mit unserem Anbieter. Dieser kam nochmals auf uns
    zu, so hat er eingeräumt die von uns gewünschte Hausstaubsauganlage, sowie ein zweites über Eck liegendes Fensterelemt (im Zimmer oberhalb der Küche, wo solch eins ebenfalls schon geplant ist) mit in die 10t Euro aufzunehemen. Was zum einen, mit den übereinander liegenden Eckfenstern, ein optisches Highliht an der Hausfront bringt und aus Konstruktiver Sicht, auch nicht gerade günstig ist.

    Die zentrale Frage ist halt,--das Vertrauen, das eben bei für uns nicht nachvollziehbaren Gewerken, technischer Ausstattung versucht wird Kosten
    ein zu sparen.
     
  13. bernix

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    ja, liegst du..
    Es ist bei Vertriebsorganisationen nicht unüblich, dass das der Vertrag erst gültig ist, wenn er vom der GL bestätigt wird.
    Ich denke es ist auch notwendig, denn eine satte Fehlkalkulation kann den Gewinn mehrerer anderer Aufträge kosten und gerade neue Mitarbeiter sind mit der Kalkulation oft überfordert.
    gruss
     
  14. JB007

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    Mal noch eine ganz andere Frage;

    Ist jemand bekannt, daß Verträge von Fachberater/-inen so gestaltet werden,
    daß diese mit haften für falsche Kalkulationen?
     
  15. bernix

    bernix

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    ja, die Provision kann schon mal draufgehen, wenn es blöd läuft...
     
  16. bernix

    bernix

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    ...gibts/gabs keine Bemusterung?
    gruss
     
  17. JB007

    JB007

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    BEMUSTERUNG-?- von was genau-?-

    In der allgemeinen Baubeschreibung des Unternehmens, sind alle Details und Standarts, wie Fenster, Türen, Ziegel usw. genau beschrieben. Wobei bei vielen Punkten es verschiedene, preisgleiche Varianten gibt. Badaustattung
    ist ebenfalls bugetiert und kann wie die Fliesen bei einem großen Sanitärhandel
    aus verschiedenen Serien frei gewählt werden. Auch sind die Fliesen/Bodenbeläge mit einem Pauschalbetrag veranschlagt und frei wählbar.
    Differenzbeträge die sich dann ergeben, werden gut geschrieben oder mit Aufreis versehen.

    Alle anderen Details, die vom Standart abweichen, wie z.B.PSK-Schiebelement zur Terasse, oder bodentiefes Fenster, Fußbodenheizung etc.
    sind seperat als Optionen aufgelistet.
     
  18. Uwe!

    Uwe!

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    Nö!:)
    Jedenfalls nicht mit dem, was ich geschrieben hab.
     
  19. Uwe!

    Uwe!

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    Dann ist die Sache klar.
    Nur einzig über die AGB kann das sicher nicht geregelt sein, oder? Auf dem Stück Papier, dass unterschrieben wird, wird dann sicher nicht "Angebot" stehen und bei der Unterschriftszeile kein "Auftrag erteilt" etc.
    Solange ich weiß, was ich da unterschreibe, ist es ja ok. Drum hatte ich ja gesagt, dass Jens noch mal prüfen sollte, was er eigentlich hat.
     
  20. #40 JB007, 08.04.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.04.2008
    JB007

    JB007

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    Hallo hier noch was zum rechtlichen;

    Haben Hausvertrag unterschrieben, dessen Bestandteile sind;

    --Skizzen
    --allg. Bau-und Leistungsbeschreibung
    --Mehr-/Minderleistungen
    --Bauschutzbrief


    Wobei gesondert aufgelistet ist, daß;

    Nachträge, Zusatzaufträge und Änderungen des Vertrages bedürfen der
    Schriftform. Gleiches gillt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


    Und wie schon erwähnt steht in den AGBs;

    "Dieser Hausvertrag kommt zustande durch die Unterschrift des Bauherrn (Auftrag) und schriftliche Annahme durch Bauunternehmen. Die Unterschrift des Fachberaters gilt nicht als Annahme. Gleiches gilt für eventuelle Nachträge bzw. Zusatzaufträge.

    Der Bauherr hält sich 3Wochen, gerechnet ab Unterschriftsleistung an diesen Auftrag gebunden. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Annahme(Auftragsbestätigung)durch XXXX hat der Bauherr das Recht zum Wiederruf,
    wenn er XXXXX durch schriftliche Mitteilung eine Nachfrist von 1Woche setzt und erklärt, dass er nach Ablauf dieser Frist seinen Auftrag wiederruft.
     
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fehlerhafte Kalkulation

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