fehlerhafte Kalkulation

Diskutiere fehlerhafte Kalkulation im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann ist die Sache klar. Nur einzig über die AGB kann das sicher nicht geregelt sein, oder? Auf dem Stück Papier, dass unterschrieben wird, wird...

?

Wie würdet Ihr verfahren

Diese Umfrage wurde geschlossen: 26.04.2008
  1. auf Angebot beharren

    7 Stimme(n)
    25,0%
  2. anderen Bauträger suchen

    21 Stimme(n)
    75,0%
  1. Eric

    Eric

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    @Uwe! Laß es gut sein. Von Juristerei haste Null Ahnung und insofern bringt es auch nichts, wenn Du aus Unverstand ständig " Müll " in die Diskussion einwirfst, der mit dem Thema nichts zu tun hat.
     
  2. Eric

    Eric

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    Ja, und. Was willste wissen? Ober der Vertrag vielleicht doch zustandegekommen sein könnte?

    Er ist es nicht!
     
  3. JB007

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    Also bedeudet es tasächlich, erst durch schriftliche Annahme durch Baufirma
    würde auch das Angebot/Vertrag rechtsgültig werden-?-
     
  4. Eric

    Eric

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    1. Semester Jura. Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Dabei müssen sich Angebot und Annahme 100 % decken. Weicht die Annahme vom Angebot ab, gilt dies als Ablehnung des Angebots und zugleich als neues Angebot, das aber dann von dem anderen Vertragspartner wieder angenommen werden müßte.

    Ist - wie hier - Schriftform vereinbart, dann macht derjenige, der als erster den Vertrag unterschreibt, das Angebot. Derjenige, der als letzter unterschreibt, nimmt an.

    Die AGB des Unternehmers sind unjuristisch formuliert. Setze anstelle " Auftrag " das Wort " Angebot ", dann stimmts wieder mit dem Gesetz überein.

    Ein Angebot kann, wenn nichts anders vereinbart ist, nur innerhalb angemessener Zeit angenommen werden. Was angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, unter - wie hier - Abwesenden maximal ( sage ich jetzt mal aus dem Bauch ) 1 Woche.

    Es können aber auch Annahmefristen vereinbart werden. Erfolgt dies durch AGB, dürfen die Annahmefristen nicht unangemessen lang sein. Hier 3 Wochen und 1 Woche Nachfristsetzung. Dürfte - ohne es jetzt nachzuprüfen - wirksam sein. Interessiert mich aber jetzt nicht, ob Du diese Bestimmung eingehalten hast. Denn selbst wenn es nicht so wäre, ist der Vertrag nicht zustandegekommen, solange der Unternehmer nicht unterschrieben hat. Außerdem hat Dein Unternehmer ausdrücklich erklärt, daß er zu dem Preis nicht abschließen will. Die Nachfristsetzung zur Annahme wäre unter diesen Umständen sinnlose Förmelei.

    Mithin hat er Dein Angebot durch die Forderung einer höheren Vergütung abgelehnt.

    Der Vertrag ist also gescheitert. Jetzt könnteste wieder von vorne mit dem Unternehmer anfangen, mußt das aber nicht, wenn Du beleidigt bist.
     
  5. Uwe!

    Uwe!

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    Dann stand bestimmt auch "Auftrag" auf dem Unterschriftsbaltt und dann ist die Sache klar. Ihr habt der Fa. "nur" schriftlich einen Auftrag erteilt ein Haus zu bauen. Jetzt muss die Fa. sagen, ob sie Lust dazu hat oder nicht. In diesen Fall eben nicht.

    Aber trotzdem erinnere ich noch mal an meinen Beitrag #26: entscheidend ist, dass ihr euch bewusst werden, welches Ziel ihr eigentlich jetzt verfolgen wollt!
     
  6. Uwe!

    Uwe!

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    JA! Weil es eben KEIN Angebot der Fa. war, welches Du unterschriebn hast, sonder nur der "schriftliche Wunsch von Dir, dass die Fa. doch bitte das beschriebene Haus bauen möge"!
     
  7. Uwe!

    Uwe!

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    :respektNa Du musst es ja wissen...:bounce:
    EOT
     
  8. Eric

    Eric

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    Wieso? Zweifelst Du daran?
     
  9. #49 Carden. Mark, 09.04.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    @Eric - Haste die falschen Antworten, weil nicht in der Form erwünscht abgegeben?
     
  10. JB007

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    Wenn man Rat sucht, kann man nicht davon aus gehen, daß jeder es aus der gleichen Sicht sieht,--aber bei manchen :confused:
     
  11. #51 Carden. Mark, 09.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 09.04.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Manche sehen das aus der juristischen Sicht.
    Das ist auch besser so - falls man da landen sollte.
    Dann sind es eben solche Kleinigkeiten, welche Sie hier eben nicht verstehen die, die den Ausschlag geben.
     
  12. JB007

    JB007

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  13. #53 wasweissich, 09.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic:das verstehe ich jetzt nicht , hat doch keiner geschrieben , der grundriss geht so nicht........:offtopic:
     
  14. #54 Stefan61, 09.04.2008
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    @JB007: Ich weiß nicht, worüber Sie sich so ärgern. Eric hat Ihnen eine Antwort gegeben, die erstens vollkommen einleuchtet (es ist kein Vertrag zustandegekommen, weil sich Angebot und Annahme nicht deckten) und die Ihnen als juristischem Laien doch weiterhelfen müßte. Warum sind Sie da beleidigt?
     
  15. #55 Carden. Mark, 09.04.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Etwas sensibel?
    Es gibt deren wenige Berufe von den ich etwas verstehe.
    Was ist also daran beleidigend, wenn einer schreibt, dass dieser den Sachverhalt scheinbar nicht versteht.

    Wenn es Dir nicht gefällt, dann frage nicht, gehe hinaus und mache bitte die Tür leise zu.
    Wenn Du aber etwas von Deinen Fragen mitnehmen möchtest, dann lies erst einmal Richtig, versuche zu verstehen und fühle Dich nicht verfolgt.

    Dann wird das was mit der Beantwortung Deiner Fragen.Aber das Recht verbiegen kann hier keiner nur weil Du es so gerne möchtest.
     
  16. #56 Carden. Mark, 09.04.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Beantwortung der Frage hätten Sie natürlich auch vom RA um die Ecke bekomme (steht da ja, ist erstes Semester) nur hätte es dann ein paar Scheine gekostet.

    Anstatt danke zu sagen, kommt der Kübel mit....
     
  17. #57 EricNemo, 09.04.2008
    EricNemo

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  18. ISYBAU

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    Aufm Bau gehts auch nicht zimperlich zu. Richtig weh tuts, wenn einer Recht hat und es das hart erarbeitete Geld kostet.

    Die Einschätzung von Eric ist bares Geld Wert, spart Zeit und Irrwege und ist sogar kostenfrei. Also, was noch ? auf dem Silbertablett mit Samthandschuhen

    Einfach locker bleiben und hören: http://de.youtube.com/watch?v=j70pTJqvOn4
     
  19. bernix

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  20. Baumal

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