fehlerhafte Kalkulation

Diskutiere fehlerhafte Kalkulation im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; @JB007: Kann es sein, dass Sie die Fähigkeit besitzen, allein durch Ihr Auftreten ein Alarmsignal in Ihr Umfeld auszusenden? (s.a....

?

Wie würdet Ihr verfahren

Diese Umfrage wurde geschlossen: 26.04.2008
  1. auf Angebot beharren

    7 Stimme(n)
    25,0%
  2. anderen Bauträger suchen

    21 Stimme(n)
    75,0%
  1. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    @JB007:
    Kann es sein, dass Sie die Fähigkeit besitzen, allein durch Ihr Auftreten ein Alarmsignal in Ihr Umfeld auszusenden? (s.a. Stinktiersyndrom)

    Selbst Super-Billich-Bau würde Sie als Kunden dankend ablehnen. Da schaut der GF lieber däumchendrehend aus dem Fenster.
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Sie müssen überlegen, welche Leistungen Sie in fachkundige und vertrauensvolle Hände abgeben! Den richtigen Architekten zu finden ist nicht so schwierig, aber man muss schon umschauen.

    Ihre Zugaben: bebauungsfähiges Grundstück, Ihre Vorstellungen vom Eigenheim und Ihr realistischer Finanzrahmen, die Fähigkeit den Bauprozess und die Rollen der Baupartner zu verstehen, Beratungsfähigkeit, der Griff nach einem guten Architekten, kritisches Vertrauen, nicht alles selber machen wollen, Die Gabe auch Rat annehmen zu können

    Wenn das so nicht vorhanden ist: Ein gebrauchtes Haus ersteigern oder kaufen.
     
  3. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Nachtrag: Und egal ob Sie ein Haus planen und bauen wollen, ein altes kaufen wollen oder über Bauträger oder oder in einen Vertrag einsteigen !!!! Juristischer und baufachlicher Rat ist für Baulaien fast immer sehr sehr ratsam. Es geht ja "nur" um 200.000€ - 300.000€ und eine Finanzierung die einen über 20 - 25 Jahre belastet!
     
  4. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
     
  5. #85 Rüganer, 10.04.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Das gibt's ja überhaupt nicht, weder bei wiki noch bei google.......von wegen s.a.!! :Roll
     
  6. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
  7. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    1. stell ich Dir jetzt mal die Frage, ob Du schon den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen verstanden hast. Im Recht wären wir ganz eindeutig gewesen. Ob wir das Recht bekommen hätten ist sicher mehr als fraglich. Vielleicht war das ja der Grund, warum wir es nicht versucht haben?:shades

    2. interpretier doch nicht Deine persönlichen Annahmen in meine Aussagen. Es hätte sowohl ein Gesprächsprotokoll als auch Zeugen gegeben. Wäre trotzdem schwierig geworden und hätte vor allem viel zu lange gedauert.

    3. Hast Du noch immer nicht verraten, wo ich angeblich Blödsinn erzähle.
     
  8. #88 Baufuchs, 10.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    stimmt zumindest dann nicht, wenn VOB/B gilt.

    Guckst Du
    VOB/B 2006 § 4 Nr.4 und § 8 Nr. 3
     
  9. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    zu1) ..klingt hier aber ganz anders: "Rechtlich hätten wir theoretisch drauf bestehen können, das der erste es ausführt. Aber das hilft ja auch ncihts, wenn er erst nach 2 Jahren Rechtsstreit dazu gezwungen wird..."

    zu2) .. warum keine handschriftlichen Einfügungen der vereinbarten Änderungen/Zusatzleistungen, plus Termin(Zeitfenster) mit Abzeichnen/Unterschrift....dann wärs ein Vertrag geworden. ...Wer sind denn die Zeugen?
    zu3) Das Wort hab ich mW nie benutzt!

    Mein Fazit nach wie vor: Ihr habt nichts in der Hand gehabt und eine Klage verloren...
    gruss
     
  10. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Ich bin mir nicht mehr sicher, ob wir mit ihm auch VOB vereinbart hatten (bei den meisten haben wir es eigentlich gemacht).

    Wenn ja, dann hast Du natürlich Recht. Mir ging es oben aber mehr um die Option "ich will dass sich mein Partner an die Vereinbarung hält" (das war ja Jens' Wunsch) und das hätte definitiv Zeit gekostet, wenn es denn durchsetzbar gewesen wäre.

    Ja, wir hätten es einfach durch jemand anderen ausführen lassen können (haben wir letztlich ja gemacht) und die Mehrkosten (war nicht so viel) in Rechnung stellen können. Hätte erst mal keine direkte Verzögerung bedeutet, aber letztlich uns trotzdem viel Zeit gekostet, weil er die Mehrkosten bestimmt auch nicht freiwillig bezahlt hätte. Das wäre es einfach nicht wert gewesen. Uns jedenfalls nicht.

    Und bevor wir noch mehr abschweifen: Es ging oben doch lediglich um die Feststellung, das es manchmal gar nicht so entscheidend ist, ob man "im Recht ist" (also ob bei Jens ein Vertrag bereits zustande gekommen war oder nicht), sondern viel mehr, ob es sich unterm Strich lohnt auf sein Recht zu bestehen. In unserem Fall haben wir mit vertretbarem Aufwand jemaden gefunden, der die Leistung zum vergleichbaren Preis erbracht hat. Da tu ich mir doch mitten in der Bauphase nicht noch einen Rechtsstreit an! Und im Fall von Jens ist es m. E. eher die Frage wie weit man zu der Fa. überhaupt noch vertrauen hat.

    Uwe

    PS: wobei ich nicht verstanden hab, welchen Zusammenhang Du mit § 4 Nr.4 siehst.
     
  11. JB007

    JB007

    Dabei seit:
    02.03.2008
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    68165 Mannheim

    Toll,--jetzt wirds auch noch Rüpelhaft. Wenn Ihnen nichts besseres einfällt,
    dann lassen Sie`s doch einfach.
     
  12. #92 Baufuchs, 10.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Uwe!

    keinen. = §5 Nr. 4 = Aufmerksamkeitstest. :biggthumpup:
     
  13. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    ist ja fast wie im Kindergarten....hatt's mir ja schon fast gedacht...:shades

    Mit §5 Abssatz 4 kann ich wieder was anfangen.
    Aber an der Sache ändert's auch nix;)
     
  14. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...im Recht sein ist die eine Sache, aber: Man muss es aber auch ggf. beweisen oder wenigstens glaubhaft machen können.
    DANN kann man sich überlegen ob das zu erwartende Ergebnis den Aufwand rechtfertigt...(hier liegst du richtig).
    NUR: Sowohl bei dir als auch bei Jens gibts nichts was zu einem erfolgreichen Prozess geführt hätte...
    Du kannst dir natürlich gerne weiterhin schönreden, daß du "im Recht" bist. Letztendlich hast du riesiges Glück gehabt, dass Anbieter #2 nur unwesentlich teurer war und du dir keine Gedanken machen brauchtest ....
     
  15. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Meine Rede, oder? Da sind wir uns diesmal doch einig!
     
  16. JB007

    JB007

    Dabei seit:
    02.03.2008
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    68165 Mannheim
    Hallo an alle klugen Köpfe,--eine Frage;

    Wenn von Festpreisgarantie gesprochen wird, aber die Statik vor Vertrags-/Auftragsannahme (Bauunternehmen) noch nicht erfolgt ist, können dann
    erforderlich zusätzliche Maßnahmen (z.B. einfügen von Stützen,Träger etc.)
    dann dem Bauherren (also mir) zusätzlich in Rechnung gestellt werden, oder deckt die "Festpreisgarantie" dies ebenfalls ab-?-
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    wer gibt ohne entsprechende Kalkulationsgrundlage einen Festpreis ab???
     
  18. JB007

    JB007

    Dabei seit:
    02.03.2008
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    68165 Mannheim
    Kalkulation wurde ja gemacht,--siehe eigendliches Thema dieses Threads.

    Auf Grund dieser Kalkulation wurde ja auch ein Angebot gemacht.
     
  19. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    Der Festpreis kann auf Basis eines Entwurfes sicherlich ermittelt werden, sofern da keine baulichen Gegebenheiten sind, die dem Statiker Schweißperlen ins Gesicht treiben. Im übrigen wird der Plan ja vom unternehmenseigenen Architekten erstellt und der sollte den Sachverstand haben auf Besonderheiten hinzuweisen.
    Einen Festpreis würde ich auch so werten, dass er geringfügig höher angesetzt wird ....:biggthumpup:
     
  20. #100 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bei Festpreisen ist IMMER einer der Betrogene. Was glauben Sie wohl wer das bei einem Profi und einem Laien als Geschäftspartner sein wird???
    Der Profi ?????

    MfG
     
Thema:

fehlerhafte Kalkulation

Die Seite wird geladen...

fehlerhafte Kalkulation - Ähnliche Themen

  1. Fehlerhaft verbauter Dachanschluss am Entlüftungsrohr?

    Fehlerhaft verbauter Dachanschluss am Entlüftungsrohr?: Im Juni letzten Jahres wurde mein Dach saniert. Ab Anfang Oktober habe ich ein Aufquellen an der Täfelung in meinem Schlafzimmer in der Nähe der...
  2. Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?

    Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?: Guten Tag zusammen. ich habe vor kurzem einen Energie Niedrighaus bezogen. Mir ist aufgefallen, dass an der Traufe die Dachpfannen merkwürdig...
  3. Fensterlaibung fehlerhaft ausgeführt... Lösung?

    Fensterlaibung fehlerhaft ausgeführt... Lösung?: Hallo An einem Mietshaus meines Freundes sind die Anschlüsse der Fensterbänke aussen fehlerhaft ausgeführt worden. Dies ist wohl schon Jahre alt....
  4. Dachsanierung fehlerhaft. Dachpappe über alte

    Dachsanierung fehlerhaft. Dachpappe über alte: Hallo, ich habe einen Dachdecker gestern hier gehabt der sollte eine neue lichtkuppel einsetzen und meinte es sollte gleich einmal eine neue...
  5. Fehlerhafte Ausgleichsmasse

    Fehlerhafte Ausgleichsmasse: Hallo zusammen, Wir haben in unserem Bestands(alt)bau eine Fußbodenheizung in Steinholzestrich einfräßen lassen und anschließend die Fräßkanäle...