fehlerhafte Kalkulation

Diskutiere fehlerhafte Kalkulation im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Meine Rede, oder? Da sind wir uns diesmal doch einig! Hier schon und es freut mich auch für dich, dass es ohne blutige Nase zu lösen war. Im...

?

Wie würdet Ihr verfahren

Diese Umfrage wurde geschlossen: 26.04.2008
  1. auf Angebot beharren

    7 Stimme(n)
    25,0%
  2. anderen Bauträger suchen

    21 Stimme(n)
    75,0%
  1. bernix

    bernix

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    Hier schon und es freut mich auch für dich, dass es ohne blutige Nase zu lösen war.
    Im konkreten Fall sind wir aber vermutlich nicht einer Meinung, es sei denn du hast deine Meinung inzwischen geändert :D
    . Im übrigen habe ich einen eigenen Erfahrungswert, der aufzeigt, dass zu Denken REcht zu haben nicht reicht. Bei Interesse gerne mehr.

    gruss
     
  2. JB007

    JB007

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    Wurde noch keine Architektenleistung erbracht, lediglich Kalkulation/Angebot
    mit Fachberaterin ausgearbeitet. Die Skizzen der einzelnen Geschosse sind
    dem Angebotsantrag beigefügt worden.

    Farage an Ralf D.;

    wieso muß man bei einem Festpreis betrogen sein -?-
     
  3. Baumal

    Baumal

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    .. werden aber nicht vertragsgrundlage sein.
     
  4. #104 Baufuchs, 11.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was denn sonst?

    1 Stück Haus mit Grundriss nach Wahl des AN ?

    @JBoo7
    Es ist müßig, zu diskutieren, wer was geplant/gezeichnet hat, ob Grundrisse Vertragsbestandteil waren oder nicht. Auch die Frage, ob Statische Erforderinisse bei Festpreisvereinbarung zu Lasten des AN gehen (bei Vertrag gehts zu Lasten AN). Es ist ganz einfach kein Vertrag zustande gekommen.
     
  5. bernix

    bernix

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    ...ja, aber ich glaub das war eine neue Frage....
     
  6. #106 Baufuchs, 11.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    neue Frage ist ja auch beantwortet.
     
  7. bernix

    bernix

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    Betrug ist was anderes Ralf und dass der Angebotsnehmer immer der Benachteiligte ist, darauf solltest du keine Wette abschliessen:
    Wenn zB ein Anbieter 2006 einen Auftrag einschließlich der Mwst angenommen hat, geht die Mwst Erhöhung zu seinen Lasten (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen).
    Oder: Wenn ein Rolladenbauer für das Anschliessen eines Rohrmotors einen Festpreis abgegeben hat und braucht 10 Bohrer bis er durch den massivst bewehrten Sturz durch ist, kann er auch keinen AP für die Bohrer und die Mehrzeit verlangen (auch hier: sofern nicht als Ausnahme vereinbart).
    Gruss
     
  8. #108 Christian St, 11.04.2008
    Christian St

    Christian St

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    aber nich beim hauseigenen Neubau

    Grundsätzlich gilt: je mehr Risiko, desto teurer.
    Der Profi hat eventuelle Unwägbarkeiten sicherlich bepreist.
    Läufts rund, hat er Reibach gemacht, gibts Probleme bekommt er die bezahlt.
    Sanierungsfälle sehen da anders aus, aber die würd ja auch keiner pauschalieren.
    Gruss Christian
     
  9. JB007

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    Doch,

    + Kalkukation
    + allg. Leistugsbeschreibung
    + Auflistung Sonderoptionen
     
  10. Baumal

    Baumal

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    skizzen sind für mich skizzen.

    vertragsgrundlage wäre für mich:
    grundrisse der geschosse
    4 ansichten
    1 schnitt

    1:100 mit maßangaben.
     
  11. bernix

    bernix

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    ...was meinst du mit hauseigener Neubau?

    gruss
     
  12. JB007

    JB007

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    Grndrissmaße und die Einteilung (weitgehenst Maßstabsgetreu) wurden auf Grund eines Typenhauses (was unseren Wünschen angepaßt wurde) erstellt.
    Maßstab 1:75
     
  13. Baumal

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    prima.
    aber wo sind sie den jetzt gelandet?

    die ausgangsfrage hatte nichts mit einem BU zu tun?
     
  14. #114 Christian St, 11.04.2008
    Christian St

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    kenne meine Pappenheimer

    will sagen: der Haushersteller kennt den Aufbau seines Produktes aus der Westentasche. Technische unvorhergesehene Probleme dürften sich ausschließlich auf komplizierte Sonderwünsche beschränken.
    Und dieses Risiko (wo er ja sonst alles im Griff hat) läßt er sich mit nem Risikoaufschlag plus Sicherheitspolster plus Zusatzgewinn bezahlen, um bloss nicht wegen diesen Schwierigkeiten an Profit zu verlieren.
    Finde ich auch allerdings nicht verwerflich.
    Bauherrn stellen sich gerne vor, daß man dem Unternehmer bei auftretenden Problemen und damit auftretenden Mehrkosten den Pauschalfestpreis um die Ohren hauen kann. Kann er rein theoretisch ja auch. Nur gespart hat er nix.
    Sicherheit kostet halt. Deshalb wird der Wunsch des Auftragnehmers nach Kostensicherheit (durch Pauschalfestpreis)immer teurer sein als bei Stücklohnabrechnung.
    Gerade beim Vertrag Profi gegen Laie. Und gerade wenn der Profi das (sein ) Produkt kennt.
    Gruss Christian
     
  15. JB007

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    Sorry versteh ich jetzt nicht-?-

    Wie oben beschrieben, alles zur Vorlage zur Auftragsannahme.
    Frage daraus resultierend;-- wenn nun dies zu einem Vertrag kommen sollte (zur besagten Festpreisgarantie), wären dann nachträgliche Änderungen der Statik meiner seits Mehrpreispflichtig, oder Sache des Unternehmens?
     
  16. JB007

    JB007

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    Also wäre dies wohl dann auch wieder ein Grund, mit einem freien Architekten+Statiker Wunschhaus zu erarbeiten, um dies dann einem Generalunternehmer (Bauunternehmer, der dann Haus komplett baut) zur Angebotsanfrage zu übergeben-?-
     
  17. #117 Christian St, 11.04.2008
    Christian St

    Christian St

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    beispielsweise

    frag mal nen taxifahrer watt er dir pauschal abnimmt von Duisburg nach Dortmund. Der sagt dir den Preis von Meidrich bis Aplerbeck, wobei du doch von Kaiserberg nach Lütgendortmund willst( is 20 km näher):e_smiley_brille02:
    Gruss Christian
     
  18. bernix

    bernix

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    Ja....
     
  19. bernix

    bernix

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    ...aber der Pauschalpreis wird hoffentlich günstiger sein als der Preis, den das Taxameter anzeigen würde...
     
  20. #120 Christian St, 11.04.2008
    Christian St

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    normalerweise

    geht einem Festpreisangebot eine technische Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung)voraus.
    Der Unternehmer bekommt nen Arsch voll Zeichnungen, Beschreibungen, technische Merkblätter und berechnet dann die Massen, kalkuliert die Qualität und gibt dann einen Festpreis ab. Dies ist normalerweise eine ganz starre Kiste.
    Ändert sich irgendetwas bei den vom Auftraggeber (also Bauherr)dem Auftragnehmer zugrundegelegten übermittelten Parametern (Änderung der Statik) hat der Auftragnehmer selbstverständlich Anrecht auf zusätzliche Vergütung.
    Gruss Christian
     
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