Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag?

Diskutiere Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Was glaubst du, warum die Rechnung ein paar Tage vor Jahresende noch kam??? Schade, dass R.W. nichts dazu schreibt. :winken...

  1. #41 lawrence, 03.01.2016
    lawrence

    lawrence

    Dabei seit:
    01.05.2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Nordbaden
    Rechnungsstellung hemmt/unterbricht die Verjährung *nicht*.

    Im vorliegenden Fall könnte die Verjährung gehemmt oder unterbrochen worden sein.
     
  2. #42 Skeptiker, 03.01.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Auch wenn auf die rechtlichen Aspekte nicht weiter eingegangen werden soll: Zuerst kommt immer die Mangelbeseitigung am eigenen durch den Verursacher!

    3 x 1,6 m = knappe 5 m Wand Schlitzen, neues Leerrohr verlegen und wieder verschließen (Putzen + Spachteln) x großzügig gerechnet 100,- € / m = 500 € + doppelter Anstrich gesamte Wand x 9,- € / m2 (bei 25 m2 also 225 €), für die Dosen in Wänden also insgesamt ca. 700 - 800 €.

    Für die Zuleitungen im Boden sieht es ähnlich aus. Die gesamten Mangelbeseitigungskosten dürften sich also eher bei 1.200 - 1.500 € bewegen. Genauere lässt sich das nur bei einer Ortsbesichtigung klären.

    Gesamte Vorgehens- und Argumentationsweise hinterlässt aber einen recht kräftigen schaalen Nachgeschmack.

    mit skeptischen Grüßen!
     
  3. #43 Ralf Wortmann, 03.01.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Na, wenn der TE von der rechtlichen Seite so absolut davon nichts hören will, dann muss er eben mit den Folgen leben. Natürlich macht er Fehler und wird die Folgen u.U. ausbaden müssen, ihr habt es ja schon alle angedeutet. Aber jeder ist eben seines Glückes Schmied.

    Ich habe mich nur kurz dazu gemeldet, damit ihr nicht denkt "Warum schreibt er hier nichts?".
     
  4. #44 Inkognito, 03.01.2016
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ich glaube der mitlesende Rest würde aber ganz gerne Ihre Ansichten zu dem Thema hören und im Sinne eines allgemeinen, multidirektionalen Informationsaustausches...
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 03.01.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Na gut. Also, nicht für dertoni83, der ja von der rechtlichen Seite seines Gewurschtels absolut nichts hören will, sondern für alle, die hier mitlesen und näheres wissen möchten:

    Die Verjährung des Werklohnanspruchs beginnt nicht mit der Fertigstellung des Werkes, sondern mit der Abnahme. Da eine ausdrückliche Abnahme offenbar nicht stattgefunden hat, kommt nur eine konkludente Abnahme durch tatsächliche Ingebrauchnahme in Betracht. Das dürfte spätestens bei Bezug des Hauses der Fall gewesen sein. Wenn das Haus vom TE noch im Jahr 2011 bezogen worden sein sollte, wäre der Werklohnanspruch, der in drei Jahren zum Jahresende verjährt, in der Tat mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt. Bei Bezug im Laufe des Jahres 2012 wäre es Ende 2015 der Fall gewesen, sofern der AN seine Forderung nicht noch rechtzeitig vor Ende 2015 (es gilt der Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheids oder der Klage bei Gericht) verjährungshemmend gerichtlich geltend gemacht hat.

    Ob der AN das getan hat, merkt der TE dann erst Wochen oder Monate später, da das Gericht dem TE eine Klage erst zustellt, wenn der AN den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat. Könnte also März 2016 werden, bevor man da so langsam Gewissheit hat.

    Zum Einbehalt:
    Der TE kann normalerweise das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:

    a) er zeigt den Mangel an und fordert den AN zur Mängelbeseitigung auf
    b) er ist auch weiterhin bereit, dem AN die Mängelbeseitigung zu gestatten.

    Wenn der TE den AN nicht mit angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordert, hat er auch keine anderen Gewährleistungsansprüche inne. Der Nacherfüllungsanspruch geht den anderen Ansprüchen vor.

    Wenn er dem AN den Mangel nicht anzeigt und keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gibt, kann er zu Zeiten einer unverjährten Werklohnforderung auch keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Bei einer sodann verjährten Werklohnforderung kann er sich natürlich in beliebiger Höhe bis hin zur vollen Summe auf die Einrede der Verjährung berufen.

    Wenn er ihn nur mit angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordert, der AN den Mangel dann aber nicht beseitigt und die Frist verstreichen lässt und der TE dann eine Mängelbeseitigung durch den AN ablehnt, kann der TE zu Zeiten einer unverjährten Werklohnforderung nur noch Zurückbehaltungsrechte in Höhe der einfachen Mängelbeseitigungskosten geltend machen, der Druckzuschlag des Doppelten fällt weg.

    So, das soll aber genügen. Bringt ja nicht, über etwas hier off topic zu dikutieren, wovon der TE absolut nicht lesen möchte.
     
Thema:

Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag?

Die Seite wird geladen...

Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag? - Ähnliche Themen

  1. Fehlerhaft verbauter Dachanschluss am Entlüftungsrohr?

    Fehlerhaft verbauter Dachanschluss am Entlüftungsrohr?: Im Juni letzten Jahres wurde mein Dach saniert. Ab Anfang Oktober habe ich ein Aufquellen an der Täfelung in meinem Schlafzimmer in der Nähe der...
  2. Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?

    Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?: Guten Tag zusammen. ich habe vor kurzem einen Energie Niedrighaus bezogen. Mir ist aufgefallen, dass an der Traufe die Dachpfannen merkwürdig...
  3. Fensterlaibung fehlerhaft ausgeführt... Lösung?

    Fensterlaibung fehlerhaft ausgeführt... Lösung?: Hallo An einem Mietshaus meines Freundes sind die Anschlüsse der Fensterbänke aussen fehlerhaft ausgeführt worden. Dies ist wohl schon Jahre alt....
  4. Dachsanierung fehlerhaft. Dachpappe über alte

    Dachsanierung fehlerhaft. Dachpappe über alte: Hallo, ich habe einen Dachdecker gestern hier gehabt der sollte eine neue lichtkuppel einsetzen und meinte es sollte gleich einmal eine neue...
  5. Fehlerhafte Ausgleichsmasse

    Fehlerhafte Ausgleichsmasse: Hallo zusammen, Wir haben in unserem Bestands(alt)bau eine Fußbodenheizung in Steinholzestrich einfräßen lassen und anschließend die Fräßkanäle...