Moin moin, wir haben bei uns in der Firma eine interne Regelung, das wir in einer Woche soviele Stunden machen, das wir in der darauf folgenden Woche den Freitag frei haben. Nun viel der Karfreitag dieses Jahr auf einen freien Freitag, und unser Chef hat den nicht vergütet, mit der Begründung das der Tag auf einen freien Freitag fällt. Ist das gerechtfertigt ? Bzw. Rechtssicher ? Wenn das ungerechtfertigt war, wo kann man das nachlesen, bzw. wo kann ich sichere Informationen bekommen, ich bin nicht in der Gewerkschaft. M.f.G. Hoschi100
Karfreitag fällt in der Regel immer auf den Freitag Und ist ein gesetzlicher Feiertag. D. h. die Stunden dürfen nicht mit dem Feiertag verrechnet werden.
Ich denke, das ist auch dem TE klar. In seinen Fall fiel der Feiertag aber auf einen nach Betriebsvereinbarung freien Freitag, den es alle zwei Wochen gibt. Das Entgeldfortzahlungsgesetz sagt allgemein: Der Feiertag war kein Arbeitstag. Also besteht mMn kein Anspruch auf Vergütung.
Wäre im Arbeitsvertrag geregelt, dass jeder 2. Freitag kein Arbeitstag in diesem Unternehmen ist, und die Mehrstunden keine Mehrstunden, sondern regelarbeitszeit ist, dann wäre der Chef im Recht. Die "interne Regelung" ist aber mit Sicherheit nicht offiziell Bestandteil des Arbeitsvertrags. D.h. der Karfreitag kann nicht dazu genutzt werden, um Mehrarbeit abzufeiern. Das muss an einem Arbeitstag gemäß Arbeitsvertrag geschehen.
Du kannst Überstunden nicht an einem Feiertag an dem du sowieso frei hast abfeiern oder wenn du krank bist z.B. Überstunden müssen aber auch garnicht immer abgefeiert oder bezahlt werden. Das kommt natürlich darauf an ob du einen Tarifvertrag oder andere Mantelverträge fuür dich greifen oder ob du komplett AT bist. In dem Fall ist es sehr häufig im Arbeitsvertrag so vereinbart, dass Überstunden im gesetzlichen Rahmen bereits abgedeckt sind und nicht nochmal separat ausgeglichen/bezahlt werden müssen. Der gesetzliche Rahmen ist max. 10 Stunden pro Tag also 60 Stunden pro Woche bei einer 6 Tage Woche.
Es ist ja nicht so das wir Überstunden machen bzw. abfeiern, es ist so das wir die Stunden die wir sonst in 10 Tagen arbeiten würden, an 9 Tagen arbeiten, damit wir den 2. Freitag frei haben. Deswegen muss er den Feiertag meiner Meinung nach bezahlen.
Aus meiner Sicht muss er den Feiertag nicht bezahlen. Die Überstunden die du rausgearbeitet hast, muss du also an einem anderen Tag "abbummeln". In diesem Fall eben nicht am Freitag sondern an einem anderen Werktag. Oder du lässt dir die Überstunden vergüten - die Überstunden, nicht den Feiertag.
der Feiertag muss bezahlt werden da dieser in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt. Die Stunden Mehrarbeit können ja einfach nächsten Freitag abgefeiert werden. einen Feiertag kann man ja nich rausarbeiten.
Überstunden im Bauhauptgewerbe sind grundsätzlich zu vergüten, m.W. sogar mit 25% Zuschlag. Feiertage sind ebenfalls als Arbeitszeit zu bezahlen, wie Bauspezi richtig schreibt, nicht so im Baugewerbe, da gelten andere Regeln Ein Anruf bei der Innung, HWK oder Arbeitsgericht wird dir das bestätigen die Frage ist nur, ob du / ihr dagegen vorgehen wollt, oder ob evtl. der Arbeitsplatz davon abhängt.....
Wuerde wegen einem Tag auch nicht rumtun, dann bin ich halt mal nen Tag krank. Man kann sichs auch kompliziert machen.