Fenster zu hoch eingebaut v. Bauträger/wieviel Preisminderung?

Diskutiere Fenster zu hoch eingebaut v. Bauträger/wieviel Preisminderung? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo,uns wurde ein Fenster zu Hoch eingebaut vom Bauträger , laut Plan sind das ca. 7 cm. Frage ist, wieviel Schadenersatz oder Preisminderung...

  1. Roya

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    Hallo,uns wurde ein Fenster zu Hoch eingebaut vom Bauträger , laut Plan sind das ca. 7 cm. Frage ist, wieviel Schadenersatz oder Preisminderung ist angemessen?Danke im Vorraus
     
  2. #2 Fred Astair, 27.06.2019
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    Welcher bezifferbare Schaden ensteht Euch daraus?
    Danach würde sich der Schadensersatz bemessen (Möbel müssen neu gekauft werden z.B., Gardinen falsch genäht...)

    Wie verbindlich (vertraglich) ist die Planhöhe des Fensters? Dann könnte man die Kosten der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands ansetzen. Aber Vorsicht: der BU könnte auch sagen, "nix gibts, ich baue um".
     
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  3. #3 Fabian Weber, 27.06.2019
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    Will man das nicht auch?
     
  4. #4 Fred Astair, 27.06.2019
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    Anscheinend nicht. Sonst hätte der TE danach gefragt. Meine Glaskugel sieht nur Dollarzeichen im Auge des Fragestellers.
     
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  5. S216

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    es gibt ja auch sowas wie "abwägen". Es muss nicht immer nur Geldgier sein.
     
  6. #6 Gast85808, 27.06.2019
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    Gast85808 Gast

    Erst mal geht es darum, ist es überhaupt ein Mangel und worauf begründen sich diese 7 cm. Obs denn auch ein BT ist, ist dann die dritte Frage.

    Ergeben sich die 7 cm aus den Bauantragszeichnungen? Nun ja, das ist keine Ausführungsplanung, ergo erst mal kein Mangel.

    Dann reden wir um des Kaisers Bart mit völlig ungewissem Ausgang. Ist es dann noch ein BT, dann sitzt der am wesentlich längeren Hebel.
    Wegen "peanuts". Und da sollten wir alle mal wieder den gesunden Menschenverstand walten lassen und nicht immer gleich nach Anwalt, Minderung Gutachter usw. schreien.
     
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  7. #7 Fred Astair, 27.06.2019
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    Das gibts nur auf dem türkischen Basar.
    Wenns ein Mangel ist, dann hat der Unternehmer die Pflicht und das Recht nachzubessern. Wilm er dieses Recht nicht wahrnehmen, kann er eine Ausgleichszahlung in Geld anbieten. Verlangen kann es der Besteller nicht.
     
  8. #8 Gast 85175, 27.06.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das mit der Minderung kommt sehr darauf an. Bei einem „Billigfenster“ das irgendwo alleine und fast „unsichtbar“ über einem Vordächlein sitzt ist das was ganz anderes als bei einem Fensterband vom Nobelschröder das mitten in der eindrucksvollen Prachtfassade sitzt und jetzt nicht in einer Linie mit den Nobelschröder-Fensternachbarn sitzt und daher schon von weitem beschissen aussieht. Esvkommt dann auch noch darauf an ob sich da im Innenbereich noch irgendwelche Nachteile ergeben, usw...

    Es kommt also drauf an, das kann von einem Bruchteil der Kosten des Fensters bis zu einem Mehrfachen davon gehen.
     
  9. #9 Kriminelle, 27.06.2019
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    Küchenplan oder Ausführungsplanung?
     
  10. S216

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    Und was macht Bauherrin dann? Abwägen, Annehmen oder Ablehnen. Oder ggf. "türkischer Basar".
     
  11. #11 Gast 85175, 28.06.2019
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    Gast 85175 Gast

    Ja gut, er kann die Forderung nach Minderung natürlich ablehnen und (je nach Einvausituation und Baufortschritt) für verdammt teuer Geld das Fenster versetzen. Aber wieso sollte er das tun?
     
  12. #12 Fred Astair, 28.06.2019
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    Wir kennen weder die Einbausituation noch den Bautenstand. Der TE scheint nicht sehr intetessiert zu sein.
    Ich wollte nur sagen, dass der Besteller keine Minderung verlangen kann. Er muss den Mangel anzeigen und darf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands verlangen.
     
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  13. #13 Fabian Weber, 29.06.2019
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    Weil es vielleicht besch... aussieht und weil es ja auch nicht sein verdammt teures Geld ist, sondern Lehrgeld des Fensterbauers.
     
  14. #14 hellobello, 11.07.2019
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    Die erste Frage die ich mir stelle liegen 7 cm in der Toleranz? :D
     
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