Hallo liebes Forum, für meinen Einstieg hier habe ich eine kleine (hoffentlich einfache) Frage. In meiner Neubauwohnung wurden kürzlich die Fenster eingebaut. Nun habe ich zu meiner Überraschung festgestellt, dass das in dem Werkplan senkrecht dargestellte Fenster in der Realität einen mittigen Rahmen hat (d.h. zweiflügeliges Fenster mit zwei feststehenden Teilen). Für mich war das aus dem Werkplan so nicht ersichtlich :-( Muss ich diese Kröte schlucken oder habe ich mit dem vorliegenden Werkplan etwas Belastbares in der Hand, damit ich mein großes einflügeliges feststehendes Fenster ohne Unterteilung bekomme? Danke und viele Grüße!
es steht zweimal fest drin, aber es ist kein Mittelpfosten dargestellt. Also halb richtig und halb falsch dargestellt. Je nach System könnte die Verglasungsgröße bei 2.76 / 2.21 jedoch schwierig mit einem Glas werden. Bei Kunststofffenstern ist das u.U. schon so ein Fall.
Die Scheibe war wohl auch vom handlich her schlecht in die Wohnung zu transportieren gewesen. Und es steht zwei mal fest in der Zeichnung. Außerdem ist da zwei geteilte Fenster nicht billiger sonder teurer.
danke für die ersten Rückmeldungen! Das Handling kann eigentlich nicht der Grund gewesen sein, da das geteilte Fenster aus einem Gesamtrahmen besteht... damit hätte es die gleichen Abmaße und ist sicherlich noch schwerer als ein Fenster ohne Mittelsteg.... ..und dass es teurer ist, hilft mir leider auch nicht :-/ Eher könnte das Thema Herstellbarkeit mit reinspielen - allerdings findet man nach kurzer Suche schon den einen oder anderen Anbieter, der diese Maße liefern kann!
Fensterrahmen kann von außen montiert werden, das Glas muss von innen montiert werden. D. h. die große Scheibe müsste Komplett durch Haus transportiert werden. Außerdem was solls, er hat zweimal Fest reingeschrieben und das zählt. Und nicht ein nicht angedeuteter Pfosten. Du hättest ja das zweimal FEST bei der Zeichnungsfreigabe reklamieren können.
Verstehe ich das falsch oder willst du wirklich ein einflügliges "Fenster", welches 2,76 Meter breit ist und 2,21 Meter hoch in der Küche ? Oder geht es dir darum, dass der Fensterteil zwischen den beiden feststehenden Teilen einflüglig sein soll statt zweiflüglig ? Geht leider aus der Zeichnung nicht hervor.
Ich möchte ein einflügeliges feststehendes Fenster ohne Mittelsteg. Zur Verdeutlichung habe ich mal ein Foto gemacht (Original mit Mittelsteg) und ein zweites Foto retuschiert (ohne Mittelsteg)
kann ich nachvollziehen. Aber die Sache ist halt nicht eindeutig, leider. Wie das ganze zu verstehen ist, kann im Zweifelsfall nur ein Richter entscheiden. Was ist die wichtigste Info? Zweimal Fest oder das Fehlen eines Pfostens in der Zeichnung. Einige dich am besten schnell mit dem Ersteller. Jetzt kann man das noch ändern.
Moin, könnte nicht wirklich das Problem die Größe sein? Mir wurde von meinen Fensterbauer mal gesagt, dass auch feste Elemente eine definiert Maximalgröße haben. Auch kann es unter umständen erforderlich sein auf Sicherheitsglas umzusteigen. Daher kann es sein, dass der Fensterbauer das Fenster unterteilen musste. Gruß
Schaut seltsam aus, passt aber zu den Fenstern li. u. re. daneben. Die haben ja auch eine Mittelsprosse.
Ach so, jetzt ist das ganze für mich klar! Du wolltest von Haus aus eine Festverglasung, weil du auf der anderen Seite schon die Schiebetür zum Rausgehen hast. Aber im Plan steht doch 2x FEST, das ist doch dann schon ziemlich eindeutig, dass es zweiteilig ist, sonst würde nur einmal FEST da stehen. Ich denke auch du solltest unbedingt versuchen mit dem Fensterbauer und dem Planer einen Kompromiss zu finden. Wenn du dich jetzt schon ärgerst, dann später umso mehr.
In der Planansicht sind die Mittelstege zu erkennen. Die Planansichten waren aber nicht Bestandteil des Vertrages (auch der oben abgebildete Werkplan nicht - dieser wurde erst nach Vertragsabschluss entworfen bzw. zur Verfügung gestellt). Die Planansichten sind mir lediglich einmal mehr oder weniger zufällig per Email in CC zugesandt worden. Damals hatte ich diesen Mittelsteg allerdings nicht wahrgenommen. Grundlage für den Vertrag war der Grundriss-Vorentwurf im Anhang. Das im späteren Werkplan zweimal aufgeführte "FEST" habe ich nicht richtig interpretiert :-(
Das scheint wohl die einzigste Möglichkeit... Meine Rechschutzversicherung sollte dabei das letzte Mittel sein.
Stimmt so nicht. Bei der Größe müssen bei einer kompletten Scheibe mindestens 6mm oder 8mm starke Gläser verwendet werden, die um einiges teurer als der Pfosten ist.
Guten Morgen zusammen, ich möchte euch über den aktuellen Stand informieren. Das Fenster wird getauscht Angeblicher Grund für das geteilte Fenster waren die zu dem damaligen Zeitpunkt vorliegenden Bedenken bzgl. der Umsetzbarkeit seitens des Fensterbauers, der diese im Rahmen der Diskussion im Nachhinein wieder relativiert hatte. Die Scheibe wird nun getauscht mit ggfs. Einschränkungen in der Qualität (geringste Fehlstellen im Glas... mal schauen!). (Alternativ standen 300.-EUR Gutschrift zur Wahl, wenn es so bleiben könne) Besten Dank nochmal an alle!
Es kommt EINE große vollflächige Scheibe zum Einsatz. Der Mittelsteg entfällt. Sobald der Tausch erfolgt ist, sende ich ein Foto!