fensterausrichtung Nachbargebäude

Diskutiere fensterausrichtung Nachbargebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Aber ich werde doch informiert, wenn mein Nachbar einen Bauantrag einreicht. Und dann habe ich 14 Tage Zeit (zumindest bei uns in BaWü), den...

  1. #41 Bauliesl, 20.03.2014
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    Aber ich werde doch informiert, wenn mein Nachbar einen Bauantrag einreicht. Und dann habe ich 14 Tage Zeit (zumindest bei uns in BaWü), den Bauantrag einzusehen. Und zwar egal, in welchem Verfahren er eingereicht wurde. Sieht das Eure LBO nicht vor?

    Gruß,
    Liesl
     
  2. #42 Baufuchs, 20.03.2014
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    Bei uns läuft das nicht so.

    Im Falle von Beantragten Abweichungen gilt:

    Abstände sind zwar öffentl. rechtlich geschütze Belange, wenn die aber nicht beeinträchtigt werden, weil die Abstandsflächen nach § 6 eingehalten werden, unterbleibt eine Nachbarbenachrichtigung.
     
  3. #43 Bauliesl, 20.03.2014
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    Ja schon. Mir ging es nicht um die Abweichungen... Sondern um die generelle Info:
    Wird man überhaupt nicht informiert, wenn der Nachbar einen Bauantrag einreicht? D.h. dem Nachbarn wird nicht die Möglichkeit gegeben, die Planung vorher einzusehen?
    Und mir geht´s nicht darum, dass jemand sagt "Guck mal hier, Dein Nachbar will dasoderdas befreit haben"; sondern um die "grundsätzliche" Information "Guck mal, Dein Nachbar will bauen".
    So, und dann kann ich auf´s Amt und die Planung einsehen.
     
  4. #44 Baufuchs, 20.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach § 74 BauONW werden Angrenzer nur bei Abweichungsanträgen beteiligt.
     
  5. #45 mastehr, 20.03.2014
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    Nein. So lange seine Belange nicht über das gesetzlich erlaubte Maß berührt werden, geht es ihn das doch überhaupt nichts an. Warum sollte der Nachbar wissen, wie groß mein Wohnzimmer ist?
     
  6. #46 Bauliesl, 20.03.2014
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    Doch. In Ba-Wü darf das Dein Nachbar wissen. Siehe Auszug aus der LBO:
    § 55

    Nachbarbeteiligung

    (1) Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen von dem Bauvorhaben. Die Benachrichtigung ist nicht erforderlich bei Angrenzern, die
    1.
    eine schriftliche Zustimmungserklärung abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben oder
    2.
    durch das Vorhaben offensichtlich nicht berührt werden.

    Insofern scheint meine Frage ja nicht so abwegig zu sein.
     
  7. #47 mastehr, 20.03.2014
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    Abgesehen davon, dass das den Nachbarn trotzdem nichts angeht, hilft das dem TE in Niedersachsen trotzdem herzlich wenig.
     
  8. Baumal

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    deine frage ist abwegig, weil osnabrück nicht in BW liegt.

    btw. ich finde die regelung in BW auch als richtig.
    das hat etwas von mitspracherecht.:D
     
  9. #49 Bauliesl, 20.03.2014
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    Es ging auch nur um Deine grundsätzliche Einstellung: "Was geht das den Nachbarn an?"

    Und im Übrigen finde ich Deinen Ton gewöhnungsbedürftig. Vielleicht auch eher zum Abgewöhnen.
     
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