Fenstereinbau ein Desaster oder ist das so normal ?

Diskutiere Fenstereinbau ein Desaster oder ist das so normal ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Jetzt kann ich schauen, wie ich diesen Mist wieder bereinigt kriege. Ich glaube nicht, das eine Nachbesserung von Erfolg gekrönt ist. Wenn die...

  1. lawyer

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    BITTE NICHT selbst Hand anlegen oder durch andere nachbessern lassen. Selbst der großte Pfuscher darf nach der Rechtsprechung Mängel selbst beseitigen. Grund: Er könnte sich mit einem fachlich qualifizierten NU behelfen. :wow

    UNBEDINGT die Mängel unter angemessener Fristsetzung rügen (die Mangelerscheinungen müssen bezeichnet werden) und a. zur Beseitigung auffordern sowie b. allgemein eine Frist zur Herstellung eines mangelfreien Werkes setzen. Nach Fristablauf tritt Verzug ein.

    Danach Anwalt einschalten und nach fruchtlosem Ablauf der Fristen am besten Rücktritt vom Vertrag erklären sowie zur Rücknahme der Fenster auffordern. Anwaltskosten wegen Verzuges des Pfuschers ersatzfähig. Beweissicherung besprechen. :biggthumpup:

    MFG
     
  2. #22 Gast3007, 02.10.2008
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    @FENRIS :winken

    ich rate Dir DRINGEND ALLE RATSCHLÄGE von "lawyer" zu BEHERZIGEN !!!!!!!
    Deshalb hier nochmal eine dicke Unterstreichung und nochmal ganz deutlich:

    :28::28::28: "LAWYER" HAT RECHT :28::28::28:

    ... nur eines würde ich anders machen/raten ... aber das sollte nicht das Thema sein ...
    Wie ich schon zu Anfang gesagt hatte - halt Ausschau nach nem fähigen Anwalt und geh dahin, damit Du auch keine Verfahrensfehler begehst ! Mir wäre es das Geld selbst dann wert, wenn ich es nicht mehr zurückbekäme, denn so ein Pfusch kannst echt nicht stehen lassen.
    Wenn Du keinen Anwalt findest, dann schau mindestens nach nem öffentlich bestellten Gutachter für das "Fensterhandwerk", der Dir beisteht und die Fehler dokumentieren kann.
    Du allein bist machtlos gegen solches Handeln !

    Gruß Reilinga
     
  3. fenris

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    Hallo,

    ich habe gestern mit einem Anwalt für Bau- und Architektenrecht telefoniert, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Dieser meinte, ich müsse dem Handwerker erst einmal eine schriftliche Frist zur Beseitigung der Mängel setzen.
    Am Mittwoch habe ich einen Termin beim Anwalt und werde das näher mit ihm besprechen.
    man kann einen Privatgutachter beauftragen ( das fällt aber erst einmal flach, weil die Versicherung die Kosten nicht übernimmt und der Anwalt da erst einmal von abriet ), dann kann ich noch eine Kostenvorschußklage oder Kostenschadensersatzklage anstrenken - wobei letztere wohl die beste Option ist - nur, bevor es mit den schweren Geschützen losgeht, muß ich dem Handwerker eine offizielle Chance zur nacharbeit geben.

    Da der Fenstereinbau aber eine Katastrophe ist und der Handwerker schon einmal nachgearbeitet hat (habe ich nur nicht schriftlich ) wird das Ergebnis wahrscheinlich nicht besser werden. Ich werde dem Handwerker folgende Liste/Forderungen zur Nacharbeit übergeben. Ich möchte euch bitten, das ihr euch diese mal anschaut und mir sagt ob das fachlich richtig ( und vor allen Dingen haltbar ) ist :

    1. Es sind alle Kunststoffleisten von den Fenstern zu entfernen und Silikonreste sind ebenfalls von den Fensterrahmen restlos zu beseitigen ( Darf ich das verlangen ? Ich habe ja nicht verlangt, das die Leisten angebracht werden )
    2. Es müßen alle Bauschaumfugen lückenlos sein ( Es dürfen keine Unterbrechungen vorhanden sein )
    3. Es sind alle Fenster von außen nach technischen Standart zu versiegeln
    4. Die beschädigten Fensterelemente müßen durch den Auftragnehmer kostenlos ausgetauscht werden
    5. Die 2 beschädigten Scheiben müssen durch den Auftragnehmer kostenlos ausgetauscht werden
    6. Zwischen Fensterrahmen und Fensterbank gehört ein Dichtungsband - es darf kein Spalt zwischen Rahmen und Fensterbank sein ( Ist das fachlich richtig oder darf der auch nur Bauschaum unterspritzen ??? )
    7. Die Innenfugen sind nach technischem Standart zu versiegeln ( z.B. Silikon/Acryl über den Bauschaumfugen oder Dichtungsband über den Bauschaumfugen - ist das fachlich richtig ??? )
    8. Die Außenleiste ( Balkonfront ) darf keine Unterbrechungen haben, so das z.B. Feuchtigkeit eindringen kann )
    9. Jegliche Beschädigungen die bei den Nacharbeiten passieren, gehen zu Lasten des Auftragnehmers



    Sind diese Forderungen so richtig oder sind Forderungen dabei, die nicht zur normalen Montage gehören ? Kann ich auch einfach einen Satz dahin Schreiben – z.B. „Die Fenstermontage hat nach DIN Norm XY“ zu erfolgen ???

    Das ist sehr wichtig für mich


    Gruß

    Frank
     
  4. lawyer

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    DAS IST - Entschuldigung - TOTALER MIST :confused:

    Sie müssen den HW auffordern, näher bezeichnete Mängel (1., 2., 3. etc.) ZU BESEITIGEN. ES dürfen keine Vorgaben dazu gemacht werden, wie er das anstellt.

    Es fehlt die FRISTSETZUNG :confused:

    Ziffer 9 fliegt raus.

    Bitte nochmal neu.

    MFG
     
  5. #25 Olaf (†), 03.10.2008
    Olaf (†)

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    In

    DIESEM KONKRETEN Falle ist eine Mängelanzeige m.E. der falsche Weg. Bei der gezeigten Leistung dürften die von Dir feststellbaren Mängel nur die Spitze von Eisberg sein. Ich unterstelle, dass die Befestigung der Elemente, die Lastabtragung nach unten und so einiges Mehr weit weg von Gut und Böse sind.

    Du solltest ihn auffordern, die vereinbarte Leistung entsprechend den Regeln der Technik sowie einschlägiger DIN und weiterer relevanten Bestimmungen bis zum ..... zu erbringen.

    Die von Dir festgestellten Sachen sollten beispielhaft aufgeführt werden mit dem Vermerk, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist.
     
  6. #26 aldente, 04.10.2008
    aldente

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    schliesse mich janjan an, bin auch sprachlos (kommt fast nie vor).
    Alles andere wurde schon geschrieben. Ich sage nur SV und Anwalt.
     
  7. fenris

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    Hy,

    ich habe mich nun Tage damit beschäftigt, wie man Fenster richtig einbaut. Der Witz an der sache ist - mein handwerker hat wohl von all dem das absolute Gegenteil gemacht :mauer


    Lastabtragung - 0 Punkte
    Innere Dämmung - 0 Punkte
    Äußere Dämmung - 0 Punkte
    Collateral Schäden - 100 Punkte
    Neue Fenster Beschädigt - 2 von 5
    Ceranfeld vom Backofen beschädigt - 100 Punkte
    Optik - 0 Punkte

    Naja, der Anwalt ist eingeschaltet und nun geht die ganze Sache offiziel weiter...
    Ich halte euch da mal auf dem laufenden.

    Gruß

    Frank
     
  8. #28 Herr Nilsson, 04.10.2008
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    :fleen
    Jepp.

    Das ganze sollte in den Wettbewerb "Baumurks 2008", hat beste Chancen!!! Würd ja :mega_lol: wenns nicht zum:fleen wäre! Aber die Baurechtsanwälte müssen ja auch leben............
     
  9. sanco

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    ach du Schei...,
    so ein Murks habe ich noch nie gesehen:mauer
    zu Bild Nr.9 (das mit dem Kabel) fehlen mir die Worte,
    zu Bild Nr.21 wie weit geht das Rollo zu,mit Sicherheit
    nicht bis auf die Fensterbank:motz,
    da hätte man mal über eine neue Fensterbank nachdenken
    sollen(müssen):Baumurks
    zu Bild Nr.30 beim Montieren des festehenden Elementes muß
    ja die Scheibe raus,der Riss im Glas sieht so aus als ob die
    Typen die Leisten ein bisserl feste reingeschlagen haben:respekt
    zu Bild Nr. 32 na, die Schutzfolie mit nem Teppichmesser abgekratzt?

    in diesem Fall wäre das einzige was ich erst mal bezahlen würde"die
    Entsorgung der alten Fenster:28:
    alles andere wurde schon geschrieben:frust
    Gruß Sanco
     
  10. fenris

    fenris

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    Hallo,

    ich habe da noch einmal eine Frage ...

    Die Fenster haben im Bereich der Beschläge/Schließmechanismus jeweils einen Metallzapfen. Wenn das Fenster geschlossen wird, liegt der Zapfen auf dem Kunstoffrahmen auf.
    In dem Kontaktbereich entstehen dadurch kleine Kratzer und Verunreinigungen. Wir haben die Fenster von Schüco "Corona CT 70 Plus".
    Was haben diese Zapfen für eine Funktion ?

    Gruß

    Frank
     
  11. #31 zwerg99, 11.10.2008
    zwerg99

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    Das ist eine Fehlbediensperre.

    Damit wird verhinder das gewisse Fehlstellungen z.B. im Offenen Zustand (Drehfunktion) gleichzeitig auf Kippfunktion gestellt wird.

    Dadurch langlebiger.

    Du kannst also er bedienen, wenn das Fenster am Rahmen anliegt.
     
  12. fenris

    fenris

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    Hallo,

    heute hatte ich die Handwerker im Haus, die unsere Fenster eingebaut hatten. Einige der Kritikpunkte wurden von denen akzeptiert aber auch einige nicht. Nun meine Fragen zu den Punkten die nicht akzeptiert wurden.

    Lastabtragung

    Wir haben Kunststofffenster in Betonwänden ( Art Plattenbau ). Diese wurden so montiert, das die Rahmen der Fenster unmittelbar auf der Fensterbank aufsitzen. Nun habe ich dem Handwerker gesagt, das dies so nicht sein darf. Das Fenster mit samt Rahmen müßen auf Klötzen stehen ( Holz oder Kunststoff ). Des weiteren müßen diese Klötze auch ggf. zwischen Mauerwerk und Fensterrahmenseite gesteckt werden.
    Des weiteren habe ich eine 3,50 Meter lange Balkonfront, die ebenfalls nur auf den Boden aufsteht, ohne das zwischen dem Boden und den Rahmenelementen Klötze gesteckt wurden.
    Der Handwerke meinte, das diese Klötze überhaupt keinen Sinn machen würden und man die zu 100% nicht brauchen würde.
    Müßen die Klötze nun zur Lastabtragung unter die Fenster - ja oder nein ? Gibt es Fälle, wo man sich die schenken kann ?

    Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurde im Innenbereich lediglich Bauschaum verwendet. Über diesen Bauschaum wurde keine Dampfsperre und kein gar nichts drüber gelegt. Der Fensterbauer meinte, das würde reichen. Ich habe ihm da energisch widersprochen. Da liege ich doch richtig mit, oder ?

    Unter den Fenstern ( Zwischen Rahmen und Fensterbank ) ist ein ca. 3 - 5 mm großer Spalt. Ich sagte ihm, das dies nicht zulässig ist. Er meinte er wolle die Fensterbank ausbauen, Bauschaum drunter spritzen und wieder die Fensterbank einbauen. Nun habe ich ihm gesagt, das ich Kompribänder darunter haben möchte. Liege ich damit richtig ?

    Bitte da um eure Hilfe, da ich nicht weiß ob ich dem Mann nun entgegenkommen soll oder nicht .

    Gruß

    Frank
     
  13. #33 Gast3007, 14.10.2008
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Hallo Frank:winken,

    ganz ehrlich - ich würde auf ein paar hundert Euro sch... und mir bei so was (les doch einfach mal die Meinung ALLER User) nen Gutachter ins Haus holen - egal ob ich die wiedersehe oder nicht.

    Last Statement
    Gruß Reilinga

    p.s. ein letztes Mal noch zu deinen Fragen: Bauschaum ist nichtmals eine Abdichtung - wie auch ? und druch Ritzen (auch im Bauschaum über die Jahre) läuft Dir die Soße ins Haus.
     
  14. lawyer

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    So isses. :28:

    Wer mit dem Hw diskutiert und sich bei so eklatanten Mängeln mit ihm einvernehmlich auf eine bestimmte Art der Mangelbeseitigung einläßt, kann nur verlieren. :mauer

    MFG
     
  15. fenris

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    Hallo,

    jaja, ich weiß - ich schon wieder.
    Ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben und das ganze läuft. Jetzt habe ich nur das riesiege Problem, das mein handwerker am Montag nachbessern möchte und ich wissen möchte, ob die Aussage des Handwerkers stimmen könnte ( Besonders die Lastabtragungsstory ).

    Gruß

    Frank

    Das ist die Aussage vom Handwerker:


    Zum Problem des Einbaus der Fenster möchte ich folgendes sagen:
    Die Abdichtung mit Schaum ist nach wie vor zulässig. Auch die Leisten sind zulässig, diese müssen aber noch mit Silikon abgedichtet werden.
    Laut Illbruck (Hersteller Schaum) hat der Schaum das RAL Gütesiegel für Fugendichtungkomponenten und Systeme. Er kann als Isolierung der Fensterfuge eingesetzt werden.
    Zu dem verklotzen der Fenster unterhalb des Rahmens:
    Ob Verklotzt werden sollte, ist abhängig von der Größe der Fensterelemente. Laut Würth (Hersteller der Fensterschrauben) ist dies bei der eingebauten Größe nicht notwendig, da die Schrauben die Lastabtragung seitlich übernehmen.
     
  16. #36 Olaf (†), 17.10.2008
    Olaf (†)

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    Mein Gott

    ........
     
  17. fenris

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    so, der Handwerker war heute zu einem Gespräch bei uns. Wir haben uns wie folgt geeinigt :

    1. Fenster werden komplett wieder ausgebaut
    2. Außenfuge - Zwischen Fensterrahmen ( Planseite des Fensterrahmens ) und Mauerwerk kommt ein Band von Illbruck
    3. Unter den Fenstern kommen Klötze zur Lastabtragung ( jeweils ein Klotz unter jeder senkrechten )
    3. Fugen werden zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk mit Schaum ausgeschäumt - rundherum und dicht.
    4. Dampsperre wird mittels Acryl hergestellt. Dieses Acryl ist zugelassen als Dampfsperre ( Das habe ich in der Hersteller Beschreibung gelesen )

    Dann sollte es doch eigentlich passen und wir sind wieder im grünen Bereich :28:
    Warum er das nicht direkt so gemacht hat, weiß ich auch nicht. Ich bin aber froh, das wir die Sache nun wahrscheinlich ( das Ergebnis ist noch abzuwarten ) endlich vom Tisch haben.

    Was sagt ihr dazu ? Das sollte doch so i.O gehen ? Ich habe jetzt so viel darüber gelesen, das ich die schon fast selber einbauen könnte :D:D:D

    Gruß

    Frank
     
  18. #38 Olaf (†), 20.10.2008
    Olaf (†)

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    Wenn...

    jetzt noch die Tragklötzer nicht aus Holz sind hab ich erstmal nix zu meckern:D
     
  19. fenris

    fenris

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    ich werde das dem guten Mann mit den Klötzen noch schreiben :D
    Ich bin jetzt erst einmal froh, das ich Licht am Ende des Tunnels sehe. Ich habe ja wie gesagt schon einen Anwalt eingeschaltet, der dem HW eine Frist bis zum 31.10 gesetzt hat. Vor meinem geistigen Auge, habe ich uns schon vor Gericht gesehen.
    Ich bin froh, das ich dieses Forum gefunden habe und das mir so viele Leute so gute Tips gegeben haben - ohne die, hätte das ganz böse ins Auge gehen können und ich hätte die Fehler nie und nimmer alle bemerkt !!!
    Wenn die arbeiten abgeschlossen sind, stelle ich die Bilder ein. Ich will nur wirklich ganz ganz schwer hoffen, das diesmal alles so läuft, wie es laufen sollte ...

    Gruß

    Frank
     
  20. khr

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