Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten

Diskutiere Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; hallo baufuchs , ich habe nicht renovierung=ausschluss geschrieben/gemeint .... ich wollte nur klarstellen , dass es sich nicht um der...

  1. #61 wasweissich, 27.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hallo baufuchs ,

    ich habe nicht renovierung=ausschluss geschrieben/gemeint ....

    ich wollte nur klarstellen , dass es sich nicht um
    es ging mir darum dem 10.monat den wind aus den segeln zu nehmen und alle die ihm vielleicht geglaubt haben in ihrer euphorie einzubremsen .


    habe es mir noch ein paarmal durchgelesen und finde den holzweg , von dem du schreibst , nicht . hilf mir bitte .


    sniper , ich verkaufe keine . nur weiss ich meistens , wovon ich schreibe :D.
     
  2. #62 Peter Peters, 08.01.2012
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    Das mit der 2Fach verglasung verstehe ich noch....
    3 Fach Glas mit Ug 0,6 ist auch klar...
    aber was hat warme Kante mit Ug 0,5 zu tun?
    und augesetzter Rolladenkasten ug 0,5 ...

    Glauge du weisst nicht genau was du bestellt hast....
     
  3. #63 Werner Sch, 08.01.2012
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    EnEV

    Die EnEV fordert eine "nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässige Ausführung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche einschließlich der Fugen".

    Damit wird die Einhaltung entsprechender Normen wie die DIN 4108-7 usw von der EnEV gefordert.

    Will der Fensterbauer die Abdichtung nur eingeschränkt ausführen muß er den Bauherren entsprechend aufklären. (Hinweis- und Aufklärungspflicht).

    MfG
     
  4. #64 norberthans, 23.01.2012
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    Moin Moin,

    die Rechtsschutz hat Kostenübernahme zugesagt.

    Jetzt werden ich mal sehen was der Richter sagt zu den Leistungen des Fensterbauers :deal
     
  5. Detti1

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    Hallo Norberthans,

    habe voller Interesse diese Beiträge gelesen, da ich fast das gleiche Problem habe.

    Gibts was Neues,wie ist jetz der aktuelle Stand?


    Gruß Detti
     
  6. #66 norberthans, 24.10.2012
    norberthans

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    Hallo Detti1,

    mein Wissenstand ist momentan, dass die Montage nach dem neusten stand der Technik erfolgen muss.
    Es sei denn es wird schriftlich darauf hingewiesen das dieses nicht gemacht wird, und dieses muss man dann
    auch noch Unterschreiben. Weiterhin muss von der Zuständigen Baubehörde eine Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Ob dieses dann auch so ist kann ich nicht mit Sicherheit sagen, es bleibt abzuwarten was das Gericht dazu sagt.



    Der erste Gerichtstermin war heute, und das Persönliche erscheinen war angeordnet.
    Ich war dort, nur mein FB war nicht anwesend, was wahrscheinlich ein Ordnungsgeld nach sich zieht.

    Da ich zu keiner Güteeinigung bereit war, kommt der nächste Termin (wieder mit Persönlichem erscheinen) wahrscheinlich ende November.

    Wenn es stimmt was ich oben geschrieben habe, sehe ich dieses sehr gelassen.

    Ich halte Euch auf dem laufenden.

    Gruß
    norberthans
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hoffe, Dein Anwalt und Dein SV sind besser informiert als DU.
     
  8. uban

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    Ein öbuv SV hat doch den falschen (besser: nicht ausreichenden) Einbau der Fenster bestätigt, jetzt hängts davon ab was das Gericht dazu sagt. Eventuell kommt da raus dass der Handwerker auf der Innenseite einfach eine dichte/zertifizierte Leiste (innen dichter wie aussen ) anbringt, etwaige Hohlräume ausschäumt und fertig. (Der Bereich aussen sollte ja duch eine andere Firma erfolgen und war nicht Teil der Auftrags).

    Viel Aufwand um wenig, leider werden unzureichende Leistungen ( laut öbuv SV, als Laie sollte man sich ja den Fachwissen eines SV ja vertrauen dürfen) hier hingenommen wenn die Beauftragung ohne Planer zustande kam. Ist zumindest mein persönlicher Eindruck.
     
  9. #69 norberthans, 25.02.2013
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    So an alle die es gern wissen wollen,

    und an alle die mir davon abgeraten haben und sogar teilweise als dummen Jungen hingestellt haben.

    Mit Urteil vom 06.02.2013 Amtsgericht Cloppenburg Nr. 21 C 673/12

    ist meiner Klage stattgegeben worden.

    Der Beklagte (mein Fensterbauer) wird verurteilt, an die Klägerin einen Kostenvorschuss in Höhe von EUR ????,??
    nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.06.2012 zu Zahlen.


    Gruß
    norberthans
     
  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2013
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    Schreibst Du uns auch, wies vorm OLG ausgeht? :D
     
  11. #71 norberthans, 25.02.2013
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    Nun was soll ich jetzt dazu sagen?

    Es gibt nun mal Gesetzte die einzuhalten sind und dazu gehört auch die EnEF

    Weiterhin gibt es bereits ein ähnliches Urteil BGH (AZ.VII ZR 100/07)

    Entspricht der Einbau eines Öffnungselementes nicht den Anforderungen an die RAL-Montage so stellt dies einen Mangel dar !
    Nach dem Urteil des BGH (AZ.VII ZR 100/07), Beschluss vom 14. Februar 2008 ist die RAL-Montage eine Mindestanforderung an den Einbau von Öffnungselementen. Seit dieser Grundsatzentscheidung gilt die RAL-Montage im Hinblick auf die Herstellung eines dauerhaft luftdichten Anschlusses grundsätzlich als werkvertraglich geschuldete Leistung, beim Einbau von Öffnungselementen und gilt auch dann, wenn die RAL-Montage nicht ausdrücklich im Werkvertrag vereinbart wurde !


    Die geforderte Dichtigkeit der Anschlussfugen nach RAL, kann zwischenzeitig auf unterschiedliche Arten hergestellt werden (Klebelaschen, Putzleisten, Fugenbänder). Die Produkt-Eignung ist durch ein entsprechendes Prüfzeugnis nachzuweisen. Häufigste Ausführungsvariante ist die Verwendung von Klebelaschen.
    Unter Klebelaschen versteht man Vliesstreifen, welche fest mit dem Rahmenprofil verbunden sind. Diese sind meist selbstklebend und werden auf die, an das Einbauelement anschließenden Leibungsflächen aufgeklebt. Zusammen mit dem nachfolgenden Leibungsputz entsteht so ein luftdichter Anschluss.


    Zugelassen sind mittlerweile auch einige Putz-Profilleisten, die fest mit dem Elementrahmen verbunden werden. Der Leibungsputz wird dann in die Profilleiste eingearbeitet und stellt so die Fugendichtigkeit her. Achtung dieses System funktioniert optimal an den senkrechten Leibungen muss jedoch im oberen und unteren Bereich eventuell ergänzt werden. Insbesondere im Fensterbankbereich wird im Regelfall nicht an das Rahmenprofil herangeputzt.


    Fugenbänder werden industriell gefertigt. Die Bänder werden vorkomprimiert und dehnen sich erst nach dem Einbau aus. Fugenbänder besitzen eine Zulassung für bestimmte Eigenschaften aber auch für einen bestimmten Breitenbereich von Fugen.


    Montageschaum oder Silikone sind bisher nicht zugelassen als qualifizierter Fugenverschluss !


    Weiterhin stellt sich die Frage nach der normativen Notwendigkeit luftdichter Anschlüsse. In DIN 18355 wird erstmalig die innenseitige Abdichtung erwähnt. Im Abschnitt 3.5.3 heißt es: "Sind Fensteranschlussfugen innenseitig luftdicht herzustellen, sind dies Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.6)." Bei dieser Formulierung entsteht der Eindruck einer Wahlmöglichkeit für den Auftraggeber, die es im Grunde nicht gibt. Denn der raumseitige luftdichte Anschluss ist gemäß § 5 der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4108-7 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs-und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele" zwingend vorgeschrieben.



    Ja mein Lieber Ralf, mein Anwalt und auch mein SV sowie das Gesetzt sind sehr gut Informiert.


    Gruß
    norberthans
     
  12. #72 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    UNd was sollen uns Deine Zitate sagen, ausser das sie das abbilden, was wir die ganze Zeit gesagt haben, Du aber nicht einsehen wolltest.

    Es hat hier niemand gesagt, Dein Fensterbauer habe rechtskonform gehandelt, sondern wir haben Dir gesagt, dass Deine Begründungsversuche für die Mängel hanebüchen waren und noch immer sind!

    So what?

    Die Zitate beweisen nur, dass wenigstens die Fachleute an Deiner Seite nicht auf dem Holzweg waren - ganz im Gegensatz zu Dir.
     
  13. #73 norberthans, 25.02.2013
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    Aber gern doch, und wenn es soweit kommt auch gern vom BGH denn das ist mir die Sache wert,
    und wie Du ja sicherlich gelesen hast, habe ich eine Versicherung hinter mir und brauche mir um die
    Kosten keine sorgen machen. Ganz im gegen teil zu meinem Fensterbauer.

    Nur ich habe bedenken das mein Fensterbauer vorher beim Amtsgericht was anmelden muss. :closed:

    Gruß
    norberthans
     
  14. #74 norberthans, 25.02.2013
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    Nun ich habe immer nur gesagt, dass der Fensterbauer die EnEF einhalten muss,( da hast Du mir widersprochen) und das wurde vom Gericht auch so gesehen.
    Weiterhin lese einfach das Regelwerk RAL Montage, da steht es dann schwarz auf weiß das die EnEF eingehalten werden muss.
    (Und obwohl mir das Gericht recht gibt, widersprichst Du immer noch)

    Aber sicher hast Du auch weiterhin Recht, ist mir auch egal. Ich habe den Prozess gewonnen.

    Und ich bin auch weiterhin der Meinung das solchen sogenannten Fachbetrieben die nur :Baumurks verzapfen und die Auftraggeber so um Ihr gutes Geld bringen das Handwerk gelegt werden muss.
    Dieses schützt wiederum alle Fachbetriebe die saubere gute Arbeit leisten.

    Gruß
    norberthans
     
  15. sarkas

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    Nur so am Rande

    Klugscheißmodus an:"Die EnEV ist kein Gesetz sondern eine Verordnung mit Gesetzescharakter. Das ist ein Riesenunterschied" Klugscheißmodus aus.
     
  16. #76 Alfons Fischer, 25.02.2013
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    klärt mich jetzt mal auf: ich habe mal versucht, zu recherchieren. Aber in dem Angsprochenen Urteil lese ich nicht, dass Einbau nach RAL vertraglich geschuldet ist.
    Das BGH-Urteil sagt doch nur aus, dass das davor gesprochene Urteil unrechtmäßig war und dass die Klage wieder an das Berufungsgericht zurückgegeben wird... Es geht beim BGH doch gar nicht um den Fenstereinbau, sondern um einen allgemeinen Verstoß gegen Verfahrensrecht... (oder hab ich das jetzt falsch verstanden?)

    Übrigens ist "Einbau nach RAL" meines Erachtens nur eine Möglichkeit, ein Fenster fachgerecht zu montieren. Es gibt durchaus auch andere Möglichkeiten... die Begrifflichkeit "Einbau nach RAL" wird m.E. vollkommen überstrapaziert...

    Ist der oben dargestellte Text die Begründung Ihres/des Gerichtssachverständigen?
     
  17. #77 norberthans, 25.02.2013
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    Werner, Du hast recht.

    Im Enddefekt kommt das auf das selbe raus.

    Gruß
    norberthans
     
  18. #78 norberthans, 25.02.2013
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    Nein das soll die Begründung vom BGH Urteil sein.

    Das Aktenzeichen und auch den Text habe ich vom Bauherren - Schutzbund bekommen.

    Ich kann das Urteil nur gegen Gebühren aus dem Netz ziehen, ich denke aber das mein Anwalt
    das hat. Ich kann Ihn mal fragen ob er mir das so raus gibt.

    Gruß
    norberthans
     
  19. #79 Alfons Fischer, 26.02.2013
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    naja, so wie ich das hier lese, geht es bei dem genannten BGH-Urteil nicht um die Bauleistung, sondern um fehlerhaftes prozessales Vorgehen: http://openjur.de/u/75681.html
    (hier das Urteil, auf das sich diese 'BGH-Sache bezieht: http://openjur.de/u/120887.html )

    Ich weiß im Übrigen nicht, ob die Sache, in der es bei genannten BGH-Urteil geht, für Sie dienlich ist: Meines Erachtens geht es eher um Vertragsrecht. Zwar im Zusammenhang mit einem Fenstereinbau. Aber dort wurde ein wind- und dampfdichter Fenstereinbau nicht beauftragt (vermutlich aufgrund Unwissenheit des Kunden), im Nachgang aber gefordert.

    Ein typischer Fall von dem, was hier im Forum immer wieder geschrieben wird: eine vernünftige Planung mit konkreten Vorgaben ist notwendig, wird aber oftmals nicht gemacht...
     
  20. #80 norberthans, 04.03.2013
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    Auszug aus dem Urteil



    BGH: VII ZR 1001Ü7vorn 14.02.2008

    Bauvertrag - Müssen Fenster Immer wind- und dampfdicht montiert werden?

    BUNDESGERICHTSHOF

    BESCHLUSS

    VII ZR 100/07

    vom 14. Februar 2008

    BGB § 633 Abs. 2; GG Alt. 103 Abs, I; ZPO § 544 Abs. 7

    1. Die vertragliche Pflicht zur Montage von Fenstern kann die Auslegung nahelegen, dass die Fenster
    in voll funktionsfähigen Zustand gebracht, also wind- und dampfdicht ausgeführt werden müssen.
    2. Geht das Berufungsgericht dagegen wegen der Vereinbarung einer weiteren Position "dreiseitiges
    Ausschäumen " von einem erheblich geringeren geschuldeten Leistungsumfang aus, so hält diese
    Auslegung rechtlicher Überprüfung nur stand, wenn eine umfassende interessengerechte Würdigung
    aller Umstände vorgenommen wurde und die Parteien Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen und
    die technischen Vorfragen mit dem Sachverständigen zu erörtern,
    BGH, Beschluss vom 14,02.200"8 - VII ZR 100/07
     
Thema: Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten
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