Fensterhöhe in Gaube niedriger als Fensterhöhe im Giebel

Diskutiere Fensterhöhe in Gaube niedriger als Fensterhöhe im Giebel im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Muss das Bauamt nicht Pläne absegnen nach denen gebaut wird.Nein! Das Bauamt erteilt seine Genehmigung auf der Basis von Bauantragszeichnungen,...

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein! Das Bauamt erteilt seine Genehmigung auf der Basis von Bauantragszeichnungen, die keine Ausführungsgrundlage sind.
    So lange keine baurechtlichen Belange durch kleinere Abweichungen zwischen Antrags- und Ausführungszeichnung tangiert werden, geht dem Bauamt das da vorbei, wo der Schiri früher die rote Karte stecken hatte.

    Das Bauamt kümmert sich NUR um öffentliches (Bau)Recht, nicht um vertragliche Belnage zwischen Euch und dem BT!

    Das muss imm Vertrag stehen. Wenn, dann musst Du sie bekommen, ja. (Oder hast sie vielleicht auch schon)
    Der Notar ist aber Jurist und kein Baufachmensch, der beurteilen kann oder wird, ob die Gaube so wie in den vertragsbestandteiligen Zeichnungen gebaut worden sind.
    Dazu darfst Du dir schon selbst einen SV nehmen!

    Erwartung ist nicht zeichnerisch darstellbar und vertraglich dokumentierbar, so lange sie nicht kommuniziert und niedergelegt wird!!!

    Und was ein Chef seinem Polier durchgehen lässt und was nicht, hat erstmal keine Rechtswirkung (so lange nicht der weit überwiegende Teil der Chefs ihren Polieren gegenüber so reagiert).
    Rechtswirkung können nur Vertragsbestandteile, das Baurecht, die Normen & Fachregeln und die mittlere Art und Güte haben.

    Wenn Deine Gaube also gegen keine Norm, keine Fachregel und nicht gegen das Baurecht verstößt und der mittleren Art und Güte entspricht (die sich nicht aus einem Mittelwert der beiden Gebäude ergibt), hast Du ein Problem, eine Änderung einfordern zu können!
     
  2. #22 lawrence, 12.11.2015
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    Naja, was kann der Notar dafür, was du nicht mit dem Verkauf ausgehandelt hast. Scheinbar Blindlings gekauft.
     
  3. #23 Skeptiker, 12.11.2015
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    Ja, zur Baugenehmigung gehören zwingend Pläne. Nein, zum Kaufvertrag gehören nicht zwingend Pläne, auch dann nicht, wenn diese aus dem Baugenehmigungsverfahren heraus existieren.
     
  4. #24 Gast036816, 12.11.2015
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    Gast036816 Gast

    nach welchen kriterien habt ihr denn die eigentumswohnung gekauft, wenn die gerade gebaut wird und keine pläne vorlagen?
     
  5. #25 Scoundrel, 12.11.2015
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    Was hier auch noch anzumerken wäre, da du immer mit dem Nachbarhaus/ -wohnung kommst.

    Entweder wurde dort aus dem Grund, dass es dort eine Tür zum begehen gibt, ein erhöhter Aufwand betrieben um eine anständige Fenster-/ Türhöhe zu bekommen, oder bei dir lässt eine Baurechtliche Vorschrift eventuell einfach keine höhere Gaube zu.

    Hier gibt es so viele Möglichkeiten. Ohne Grund und nur um dich zu ärgern wurde das sicherlich nicht so ausgeführt.
     
  6. #26 Svennni, 12.11.2015
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    Ich finde es legitim bei zwei relativ gleichen Häusern Vergleiche zu ziehen. Im Nachbarhaus ist auch eine Gaube die Bodentiefe Fenster hat die nicht zum Begehen sind. Baurechtliche Vorschrift wäre denkbar, wenn auch für mich im Moment nicht ersichtlich warum.

    Bin gespannt was beim Termin auf der Baustelle rauskommt, wenn die Pläne es so darlegen dann werde ich versuchen herauszufinden ob ihm das so gefällt was seine Firma da baut.
     
  7. #27 Pruefhammer, 12.11.2015
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    @Svenni: du bist ein Kindskopf. So eine Baustelle ist kein Kindergeburstag.
     
  8. #28 saarplaner, 13.11.2015
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    Das hätte VOR Vertragsunterschrift klar sein müssen.

    Du kaufst doch keinen Golf ohne ihn gesehen zu haben mit dem Gedanken an einen Ferrari im Hinterkopf...

    Leute gibt es... :mauer
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2015
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    Ich nicht, so lange Du nicht weisst, ob dort nicht vielleicht auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gearbeitet wurde!
     
  10. R.B.

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    Wenn die Pläne es so darlegen wie es gebaut wird, dann ist doch alles gut, Du bekommst dann genau das was Du bestellt hast. Ob ihm das gefällt oder nicht, das spielt keine Rolle.

    Es gibt doch eine klare vertragliche Vereinbarung, die einseitig nicht so einfach geändert werden kann. Es wäre also nur zu überprüfen, ob das geliefert wird was bestellt war.
    Gibt es Abweichungen zwischen Plänen und Ausführung, dann könnte man diesen auf den Grund gehen und hätte eine Chance, dass er nachbessern muss, zumindest wenn Du diesen Änderungen nicht in irgendeiner Form zugestimmt hast.
     
  11. #31 Svennni, 13.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Wenn ich gewusst hätte das mein Anliegen soviele Beleidigungen hervorruft.

    Vielen Dank an alle die wissen wozu es Foren gibt;)
     
  12. #32 Gast036816, 13.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Svenni - du bist schon beratungsresistent!

    foren sind auch dafür da, dem einen oder anderen einen spiegel vor das gesicht zu halten und reinen wein einzuschänken. wenn du ohne planunterlagen gekauft hast und jetzt die fensterhöhe bemängelst, dann ändert der errichter das gerne, aber du zahlst. und das gefällt dem unternehmer.
     
  13. #33 Svennni, 13.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Mir ist bewusst das der Plan die Grundlage darstellt und ich werde die Pläne mit einem Fachmann einsehen. Es gibt doch in jeder Branche sowas wie ein Standard oder Stand der Technik und dazu wollte ich eine Einschätzung.
     
  14. #34 Thomas Traut, 13.11.2015
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    Da Svenni die Pläne anscheinend nicht mal kennt, bezweifle ich, dass es eine klare vertragliche Vereinbarung gibt. Selbst wenn es eine Abweichung von den Entwurfsplänen geben sollte, ist für mich bis jetzt noch fraglich, ob daraus irgendein Anspruch abzuleiten wäre.
     
  15. #35 saarplaner, 13.11.2015
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    Ich bin immer wieder erstaunt, wie unbedarft Leute sich eine Wohnung, ein Haus, wasweißichwasnoch kaufen. I.d.R. ist das die größte Investition, die man im Leben macht.

    Wie kann ich sowas tun, ohne genau zu wissen was ich kaufe??????

    Bei jedem Elektrogerät wird gegoogelt, Stiftung Warentest gelesen, tausende Vergleiche zu anderen Herstellern gemacht, aber eine Wohnung kauft man wie auf dem Markt ein Kilo Äpfel.

    Ich versteh es einfach nicht.
     
  16. R.B.

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    Klar gibt es das, so muss beispielsweise die Fensterfläche groß genug sein um einen Raum ausreichend auszuleuchten. Ob das Fenster nun 2m hoch oder 2,20m hoch ist, oder in einer Höhe von 1,80m mit 40cm Höhe und dafür 3m breit, das bleibt dem Bauherren und Planer überlassen. Man muss ja nicht alles vorschreiben.

    Das befürchte ich auch, denn sonst wäre es ja kein Problem gewesen mal schnell in die Pläne zu schauen.

    Bei Plänen die Bestandteil des Kaufvertrags mit dem BT sind, würde ich schon Ansprüche ableiten. Ich würde sogar so weit gehen, dass diese wesentlicher Vertragsbestandteil sind, ob Entwurf oder endgültige Detailplanung, das wäre für mich hier zweitrangig. Wie sonst sollte man als Käufer wissen, was man gekauft hat? Es geht doch (normalerweise) niemand zu einem BT und sagt, hier haste 250T€ für eine Wohnung, dann mach mal drauf los.
     
  17. #37 Svennni, 13.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Muss ich dir leider zustimmen. Ein Plan zum Kaufvertrag außer der Grundriss wäre sehr sinnvoll gewesen. Ich glaub es lag noch nicht mal die Baugenehmigung vor und die Wohnungen waren schon verkauft.
    Es gibt in Deutschland Regionen in denen Grundstücke und Eigentumswohnungen absolut rar sind. Z. B. wollte ich Änderungen am Kaufvertrag die abgelehnt wurden, denn wenn ich die Wohnung so nicht kaufe dann 10 andere.
     
  18. R.B.

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    d.h. Du hattest nur einen Grundriss, zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart (Vertragsänderung), und jetzt wunderst Du Dich, dass das Fenster nicht höher ist?

    Ergebnis: Chance gleich Null, hier eine Änderung durchzudrücken.

    Was Du machen kannst, eine Änderung auf eigene Kosten veranlassen. Das hatte ich oben ja schon geschrieben. Was das kosten wird, das sagt Dir dann der BT.
     
  19. #39 mastehr, 13.11.2015
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    Wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt, obwohl er einem nicht gefällt, muss man wohl damit rechnen, dass man auch eine Wohnung bekommt, die einem nicht gefällt.

    Waren im Grundriss die Fenster denn nicht einmal bemaßt?
     
  20. #40 saarplaner, 13.11.2015
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    Verstehe ich ja alles, aber doch nicht zu jedem Preis!

    Ich würde nie eine Investition dieser Größenordnung tätigen, wenn ich nicht 100% weiß was ich bekomme und nicht zu 100% dahinter stehe.

    Bei solchen Summen muss einfach alles passen und darf keine halbgare Lösung sein.
     
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