Festpreisgestaltung bei Generalübernehmervertrag

Diskutiere Festpreisgestaltung bei Generalübernehmervertrag im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; ganz einfach: weil wenn kein konkreter farbton angegeben wird ich nicht vernünftig kalkulieren kann. kalkuliere ich mit einem intensiv getönten...

  1. #21 dquadrat, 22.05.2008
    dquadrat

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    ganz einfach: weil wenn kein konkreter farbton angegeben wird ich nicht vernünftig kalkulieren kann. kalkuliere ich mit einem intensiv getönten farbton, bei dem mir a) das material mehr kostet und b) der arbeitsaufwand höher ist, komme ich mit meinen preisen in eine region, wo ich eventuell zu teuer bin.

    daß ist genau das problem was ich weiter vorne versucht habe zu beschreiben.
    bei einer solchen position, wo kein spezifischer farbton, helligkeitsbezugswert oder wenigstens verschiedene tönungsstufen angegeben werden herrscht rätselraten. ein anbieter der eventuell mit nur einem hellgetönten material kalkuliert und daß im zweifelsfall auch nicht hinschreibt bekommt dann eventuell den zuschlag, um hinterher vielleicht doch noch höhere preise nachzuverhandeln.
    ein solches lv schützt oftmals also nicht vor genau diesem problem:
    auf der anderen seite kann es auch passieren, je nach kulanz des ausschreibenden, daß man die preise für intensiv getönte farbtöne, wenn man die tönung nicht angegeben hat, nicht mehr nachverhandeln kann. die preise stehen ja explizit fest.

    aus diesem grund schreibe ich bei solch ungenauen angaben die tönung hin.
    also entweder hell- mittel- oder intensiv/dunkel getönt.
     
  2. Baumal

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    gut und schön, aber was ist damit.????
     
  3. #23 wasweissich, 22.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich denke.... ja

    ich denke , wenn mich so gut wie alle richtig verstehen und du nicht , wird es weniger an mir liegen , wahrscheinlicher ist , dass du das hineindeutest , was du hinein schreiben/denken würdest...........

    j.p.
     
  4. #24 dquadrat, 23.05.2008
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    du hast du bei allen nachgefragt?

    ich könnte jetzt alles nochmal aufdröseln um dir zu zeigen daß es nicht an meinem verständnis liegen kann, aber irgendwie ist mir das ein wenig zu blöd.

    die RAL-karte hat nunmal farbtöne die in der tönung von hell bis zu einem großen teil intensiv gehen.
    also rätselraten meinerseits was ich kalkulieren muß. ergo hab ich einfach mal einen mittel getönten farbton angenommen und dies mit dem hinweis im lv kommentiert.

    vielleicht noch ein anderes bsp.?
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 23.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei mir wärst Du mit einer solchen Veränderung aus der Wertung geflogen!! Ganz simpel.

    Du HAST zu kalkulieren, was ausgeschrieben ist - und wenn ich Kleister mit Blattgoldschnipseln ausschreibe!

    Du DARFST vielleicht ein Nebenangebot abgeben, in dem Du mittlere und helle Farbtöne günstiger anbietest!

    Und genau wg. solcher SCHLAUMEIER braucht der Bauherr oft genug auch für Kleinkram einen, der ihn vor solchen Gaunern bewahrt.

    MfG
     
  6. #26 dquadrat, 23.05.2008
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    tschuldigung, aber die angabe "farbton nach RAL" ist keine korrekte ausschreibung. warum, habe ich bereits lang und breit erläutert.

    hier groß von detailplanung schwadronieren und handwerkern ahnungslosigkeit vom eigenen gewerk unterstellen, und nachweislich selber nicht in der lage sein ein vernünftiges lv auszuschreiben.

    da hält sich ein architekt mal wieder für einen halbgott...
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 23.05.2008
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    Das das LV falsch/mangelhaft ist berechtigt nicht zu Streichungen und Veränderungen!!!!!
    Teuersten = dunkelsten Farbton (schwarz) kalkulieren, im Anschreiben darauf hinweisen und ggf. andere Farbtöne anbieten!!!

    ALLES andere ist mangelhaft und führt zum Ausschluß !!!!!!!

    MfG
     
  8. #28 dquadrat, 23.05.2008
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    na also, es geht doch. so langsam kommen wir auf einen nenner.

    und ich habe gelernt, daß ein hinweis im lv zum ausschluß führen kann. schön.

    mal abgesehen davon daß ich mit meiner praktizierten methode bis jetzt noch nie probleme hatte, ändert daß aber nichts an der eigentlichen problematik über die wir hier streiten.
     
  9. #29 wasweissich, 23.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn einer streitet , bist du das , in dem du alle ausser dir und inbesondere die gärtner zu idioten deklarierst .
    als beispiel
    einen anständigen garten mit schwimmteich im wert eines hochwertigen suv mit "lassen sie mich mal machen , lv brauchen wir nicht , alles wird gut ...." verkaufen zu wollen , hielte ich für äusserst unseriös , da gehört vernünftig beschrieben und spezifiziert .

    j.p.
     
  10. #30 dquadrat, 23.05.2008
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    hallo? ich habe lediglich geschrieben daß man nicht für alles ein lv braucht, und gleich wurde pfusch und vorteilnahme geschrien. aber ich bin derjenige der streitet. (wann hab ich eigentlich jemanden zu einem idioten deklariert?) aber na gut, wenn du meinst...

    zum thema: hier gehts scheinbar um ein efh. ich persönlich traue mir ohne weiteres zu, die erforderlichen arbeiten in meinem gewerk in einem objekt, dieser im verhältnis zu anderen objekten lächerlichen größe, ohne weiteres und ohne lv zu beurteilen und anzubieten. ein fußboden/parkett/fliesenleger sollte das im normalfall auch können.

    (selbst lv's muß ich ja auch beurteilen können. auch bei den größten objekten. wenn ich daß nicht kann bin ich nämlich schneller pleite wie ich gucken kann.)

    dein gewerk kann ich natürlich nicht wirklich einschätzen. mag sein daß das dort anders ist. eine kurze erklärung dazu wäre allerdings allemal besser gewesen als gleich wieder - na lassen wir das.

    daß ein durchschnittliches efh allerdings eine derart opulente gartenanlage hat, daß ein fachmann der tagtäglich damit zu tun hat dbzgl. nicht beraten kann, na da muß ich noch überzeugt werden, um es mal vorsichtig auszudrücken.

    hab grade mal das außenanlagenforum queergelesen. da postet kaum ein architekt, dafür ist jeder zweite beitrag von dir. meiner einschätzung nach, und hier wirst du mir sicherlich nicht widersprechen, kompetent.
    mein gefühl würde mich bei einem vorhaben im garten zu allererst zu dir schicken, und nicht zu einem architekt. du bist der fachmann, du beschäftigst dich tagtäglich damit, du kennst die details. und wenns halt irgendwo ein gutachten braucht, dann hast du die adressen an die ich mich wenden kann.
     
  11. #31 VolkerKugel (†), 23.05.2008
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    Na also - geht doch ...

    ... Friede, Freude, Eierkuchen :biggthumpup:
     
  12. #32 wasweissich, 23.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so , und jetzt zurück zum gü-vertrag.............. oder ist er schon unterschrieben ??


    was hat der rechtsanwalt gesagt?

    j.p.
     
  13. #33 Christina3, 20.06.2008
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    Hallo,

    wollte doch mal einen kurzen Zwischenstand geben. Den Vertrag und Zahlungsplan haben wir jetzt mit Unterstützung von Fachanwalt und einem Baufachmann, der uns im Vorfeld sowie während der Bauzeit fachlich begleiten wird, zur Zufriedenheit abgestimmt. Lief besser als wir dachten, wir haben sogar eine Skontoregelung durchsetzen können.

    Jetzt sind wir gerade dabei, die Bemusterung von Sanitär, Bodenbelägen etc. vorzunehmen. Hier hatte uns unser Bauberater dringend geraten, dies vorher zu tun.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr noch Tipps für uns hättet, in welcher Größenordnung man in der Schlussphase noch versuchen kann, den Preis noch ein wenig nach unten zu bekommen. Das Angebot unseres GÜ ist - wie uns schon mehrere Fachleute bestätigt haben - eher hoch, so dass wir annehmen, dass hier schon noch Verhandlungsspielräume sein dürften.

    Schon mal dankeschön im voraus und viele Grüße

    Christina
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 20.06.2008
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    Welche ...

    ... Verhandlungsspielräume sollte es denn nach Vertragsabschluss noch geben :confused:
     
  15. #35 Christina3, 20.06.2008
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    Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Natürlich ist der Vertrag noch nicht unterschrieben. Wir haben uns lediglich über dessen Formulierung sowie den Zahlungsplan mit dem GÜ geeinigt.

    Viele Grüße
    Christina
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2008
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    Beruf Betriebswirtin.
    Da solltest Du doch wissen, wie eine Preisfindung geht.
    Fixkosten (Nachunternehmer, Material, Baustelleinrichtung ....) + Wasserkopf (Bauleiter, Sekretärin, Platzmeister ....) + Risikozuschlag (Preiserhöhung, Vergessenes, Mangelbehebung ...) + GEWINN.
    An den ersten beiden Posten kann er nix machen.
    Und warum sollte er auf seinen Gewinn verzichten. Insbesondere dann, wenn er annehmen kann, daß Du nicht mal eben wieder von der Angel gehst (wg der vielen Arbeit, die Du schon investiert hast).
    Und den Risikozuschlag wird er auch nicht drangeben
    Wenn er was nachläßt, kann er nur bei den Fixkosten wieder was reinholen. Und das geht dann zu DEINEN Lasten.

    MfG
     
  17. #37 Christina3, 20.06.2008
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    Verbindlichen Dank für die BWL-Nachhilfe, da wär' ich jetzt nicht drauf gekommen...

    Und es sich leisten zu können, prinzipiell nichts vom Gewinn nachlassen zu wollen, da scheint es der Baubranche doch besser zu gehen, als man meinen sollte. In der Branche, in der ich tätig, ist das jedenfalls so exotisch nicht.

    Seit ich in diesem Forum bin, habe ich auf jedes Posting mehr oder weniger ironische oder bissige Antworten erhalten. Sind denn hier nur Leute von der Leistungserbringerseite unterwegs, denen logischerweise eher die Interessen des GÜ am Herzen liegen? Schade!
     
  18. #38 VolkerKugel (†), 20.06.2008
    VolkerKugel (†)

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    Nö, aber ...

    ... was gibt´s dann noch nachzukarten :confused:
     
  19. #39 S.Oertel, 20.06.2008
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    Im Durchschnitt ist es eher so, daß die Kalkulationen eh am Limit sind und kaum irgendwo Luft ist, es sei denn zu Lasten der Qualität.
    Ob dein BU vielleicht sehr großzügig kalkuliert hat, kann hier niemand einschätzen.

    Nö - Du hast es nicht verstanden! Den Architekten ist es doch wurscht, was Dein BU verdient! Pro Haus ein Daimler - die Zeiten sind lang vorbei. Was glaubst Du denn, was da an "Nachlaß" noch drin ist?

    Ich kriege auch öfter mal Anrufe von "Betriebswirten", wohl besser als "Einkäufer" bezeichnet. Auf ein Pauschalangebot mit einem unbekannten Leistungsumfang wollen die dann gern noch 20% Nachlaß. Haben die ein Ding an der Waffel? Nö - die sind einfach völlig Ahnungslos! Meine Nachfrage: "Wollen SIe ein funktionierendes Ergebnis, oder nur einen billigen Preis?".
    20% Nachlaß können sie mit Gewalt kriegen - ich leiste dann genau das, was schriftlich vereinbart war (nämlich nahezu nix!) - damit müssen dann die Fachabteilungen leben, die für ihre ahnungslosen Einkäufer gar nix können und haben ein Ergebnis, was nicht funktioniert...

    ...ein Hausbau besteht aus so vielen Stolperfallen und hier ist der Anbieter nach Vertragsabschluß absolut im Vorteil. Du bist Laie!

    Gruss
    Sven
     
  20. #40 Achim Kaiser, 20.06.2008
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    Hmmmm....

    Wenn es der GU *angeblich* - nach Aussagen der Fachleute - so fett im Preis hat, warum übernimmt nicht einer der Berater den Job, machts nen Tick billiger und schiebt sich die Kohle in die Tasche und beide sind zufrieden ?

    Kanns sein, dass es da noch nen Haken oder zwei bei der Sache gibt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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