Feuchtigkeit im Kelleranbau

Diskutiere Feuchtigkeit im Kelleranbau im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Bitumen mit nem Heißluftfön erhitzen, dann dürfts leichter abgehen. Elvis

  1. #61 aubauewill, 19.07.2007
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    Bitumen mit nem Heißluftfön erhitzen, dann dürfts leichter abgehen.

    Elvis
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das lässt sich in dem nassen unerhärteten Zustand eher Abwaschen lassen im übrigen kann man fehlerhafte KMB sogar überarbeiten...
     
  3. gion

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    Nun macht euch nicht kaputt, sonst büssen es dann deine kleinen Monster! Warum denn so eilig?
    Kühlen Kopf bewahren: Der SV wird euch einen Hinweis geben können, wie es weitergehen soll und wer dafür voraussichtlich einstehen muss. Und nicht vergessen: Es gibt einen Lieferanten für das Produkt und die wissen (in der Regel) am besten wie die Geschichte zu korrigieren ist und beraten dich erst noch gratis. Aber das wird euch ja auch der SV sagen können.
    Gruss
    Gion
    PS.: Offensichtlich lag ich mit meiner ersten Vermutung doch nicht so falsch!
     
  4. gion

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    und noch etwas

    ... wenn du die fehlerhaft KMB so schnell runterholst, vernichtest du auch das Beweismittel. Ich weiss ja nicht was der SV genau für einen Auftrag hat, welche Kompetenzen er hat und wie gut er die Beweise gesichert hat, aber wenn du evtl. Geld sehen willst für die Geschichte, dann braucht's unter Umständen noch ein amtliches Beweissicherungsverfahren. Ob sich's lohnt, musst ihr euch überlegen. Euer Architekt/Ingenieur, der so schlecht vermutlich auch wieder nicht ist, muss auch ein Interesse dran haben, denn völlig ungeschoren wird auch er nicht davonkommen. Also: im Augenblick nicht in erster Priorität Muskeln spielen, sondern Köpfchen walten lassen!
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wo ist das Problem?

    Genau da! Wäre der Archi / Ing. ein guter hätte er das nicht zugelassen!

    Wie würde es sonst kommen?

    Der Archi/Ing. sagt seiner Verwandten:" Nicht so schlimm, bessert der nach..."

    Mausi glaubts und der BU macht bischen dichter.

    3 Jahre später...

    Wieder undicht, der klamme BU ist mittlerweile noch klammer, oder besser gesagt weg vom Fenster.
    Der Verwandte Planer und Mausi haben sich zerstritten und trinken keinen Kaffee mehr zusammen.

    Mausi kauft sich ne schicke Tauchpumpe und alles ist gut?

    anderes Beispiel, wenn ich einen Verwandten Steuerberater meine Steuererklärung machen lasse, und der macht Mist und deshalb muß ich 20 Teuros Steuer nachzahlen nehm ich das gelassen hin? Oder sollte ich nicht gerade in dem Fall besondere Sorgfalt walten lassen?
     
  6. #66 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ääääähhhh...

    Moment mal, lieber Gion.
    Dagegen zu halten sind die Verzugskosten. Diese wären ein Schaden, bei dem Mausi zur SChadenminderung verpflichtet ist.
    Wenn jetzt erst die Bereitschaft zur Mangelbehebung geklärt wird und dann noch ein Beweissicherungsverfahren laufen soll, ist ein halbes Jahr gar nix!
    1/2 Jahr Miete + Zinsen + Mehrkosten der Folgegewerke - das musst aber erstmal nem Richter klarmachen.
    Sauwichtig ist jetzt eine GANZ saubere Dokumentation:
    Fotos, Zeugen (je mehr, je besser - möglichst unabhängige), Materialproben sichern (auch mit Zeugen) in versiegelten Umschlägen, Bauleiter schriftlich darlegen lassen usw.
    + das Gutachten.
    Na da muss aber einen schon seehr gut sein, um dagegen anzukomme.
    MfG
     
  7. Eric

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    Gion hat völlig Recht. Hier selbst an dem Pfusch zu arbeiten bevor der Beweis nicht endgültig und zuverlässig gesichert ist, geht ganz fürchterlich ins Auge.

    Außerdem: Der BU muß vor einer Ersatzvornahme unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden; es sei denn er hätte bereits im Termin endgültig erklärt, daß er unter keinen Umständen fachgerecht nachbessern wird. Das wäre dann auch noch durch Zeugen zu beweisen.

    Also die Eile bringt jetzt gar nichts.

    Daß der Archi haftet, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, habe ich bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt. Jetzt ist er zwar ein Verwandter, aber das sollte - wie Robby das schon mehrfach ausgeführt hat - die Inanspruchnahme nicht hindern. Er hat für solche Fälle eine Versicherung mit einer Eigenbeteiligung von idR 5.000,00 EUR. Oder arbeitet der für lau und Du hast deswegen Hemmungen ? ( würde ihm allerdings nach der Rechtsprechung auch nicht helfen ).

    Wenn der BU klamm ist, wird halt nur der Archi in Anspruch genommen. Der Archi hat grundsätzlich kein Nachbesserungsrecht hinsichtlich der vorhandenen Abdichtung, sondern haftet wegen des Aufsichtsfehlers von vornherein nur auf Schadensersatz in Geld = Kosten der Mangelbeseitigung durch Drittunternehmer. Der Mangel muß natürlich auch bei ihm beweiskräftig gesichert werden.

    Hat der Archi den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet?

    Ja, kann ich: Kann der Archi in die Tonne hauen. Er wiederholt damit nur den Grundsatz der Rechtsprechung, daß sich der Bauherr - anders als beim Planungsfehler - im Verhältnis zum BU nicht den Aufsichtfehler seines Architekten anspruchsmindernd anrechnen lassen muß. Geregelt ist damit nur der Anspruch des Bauherrn gegen den BU: Anspruch bleibt im Falle eines Aufsichtsfehlers unreduziert.

    Es bleibt dabei, daß BU und Archi beim Zusammentreffen von Ausführungs- und Aufsichtsfehler als Gesamtschuldner haften. Der Bauherr kann sich dann grundsätzlich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Wird der Archi in Anspruch genommen, kann der Archi im Innenverhältnis nach § 426 BGB Regreß beim ( klammen BU ) nehmen. Das macht dann dessen Haftpflichtversicherung, wenn sie sich davon Erfolg verspricht.

    @Ralf: Korbion hat dafür den Begriff der doppelten Vertragsuntreue kreiert. Wer mangelhaft arbeitet und dann noch die Mangelbeseitigung ablehnt, kann sich nicht darauf, daß sich die Mangelbehebung verzögert. Dies erst Recht nicht, wenn er den Mangel abstreitet und den AG dazu zwingt, den Beweis zuverlässig zu sichern. Das selbständige Beweisverfahren ist zwar zeitaufwendig. Es ist aber sicherer als ein Privatgutachten. Warum sicherer?: Weil es unter anderem dem Gegner die Möglichkeit eröffnet, gegenargumente vorzubringen und Gegenbeweisanträge zu stellen. Er muß in dem Verfahren die Karten auf den Tisch legen. Beim Privatgutachten darf er mauern und kommt erst später mit Argumenten unter Ausnutzung des Umstandes, daß die Mängel nicht mehr vorhanden sind, weil alles behoben ist und der Zustand vollständig verändert ist.

    Insofern käme ich beim geringsten Zweifel nie auf die Idee, ohne vorheriges Beweissicherungsverfahren in die Ersatzvornahme zu gehen ( Grundsatz des sichersten Wegs ). Wenn der BU dann käme und würde was von Schadensminderungspflicht faseln, wäre ihm entgegenzuhalten, daß er sich treuwidrig verhält: Er streitet den Mangel ab, will aber, daß der AG die Ersatzvornahme ohne vorheriges Beweisverfahren durchführt.
     
  8. gion

    gion

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    Geht das bei euch so lange? Also bei uns gibt's da noch ein abgekürztes Verfahren, wenn weiter gearbeitet werden muss. Die Bereitschaft zur Mängelbehebung musst du aber mit einem eingeschriebenen Brief (mit Aufforderung zur Mängelbehebung und Termin) schon abklären oder dann halt mit einem Brief in dem du den Sachverhalt feststellst und der vom BU unterschrieben wird. Wenn er nicht will, muss es amtlich geschehen. Das ist bei uns im Notfall eine Sache von Stunden (wenn Gefahr an Leib und Leben oder grossen Folgeschäden besteht) oder dann halt von Tagen. Habe ja gefragt: warum so eilig?
    Mein lieber Ralf: du hast ja schon recht, mit der sauberen Dokumentation wird man vermutlich weit kommen, es sei denn, der andere hat einen ganz guten RA, der findet Dinge in der Suppe die du dir gar nicht vorstellen kannst.
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Je nach Kammer und SV kann ein selbst. Beweisverfahren auch schon mal 1 Jahr dauern...

    Wenn die Nachbesserung abgelehnt wird, wird natürlich einfacher, siehe Eric
     
  10. Eric

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    @gion: Wir haben über ein selbständiges Beweisverfahren geredet. Das ist ein gerichtliches Vorschalt-Verfahren zur alleinigen Sicherung von Beweisen.

    Wovon Du berichtest, ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme = Fristsetzung zur Mangelbeseitigung. Wenn Du die Hürde hast, mußt Du im Falle der Ersatzvornahme den Mangel beweisen. Dafür gibts dann das selbständige Beweisverfahren.

    Denkbar wäre natürlich, vom BU ( beim Archi ginge das nicht ! ) einen Kostenvorschuß zu fordern und das mangelhafte Werk liegen zu lassen, bis der BU notfalls im Wege der Klage zum Kostenvorschuß verurteilt worden ist. Für den Kostenvorschuß muß man aber wissen, wie der Mangel zu beheben ist, weil sich danach ja auch die Kosten bemessen. Dafür brauchts dann idR auch wieder eines Sachverständigen.

    Verfahrensweise ist also in der Regel ( sicherster Weg ) wie folgt:

    Mangelerscheinung rügen und zur Nachbesserung auffordern.

    Nach Verzug/Ablauf der gesetzen Frist selbständiges Beweisverfahren.

    Wenn der AN dann nicht zahlt, Klage auf Kostenvorschuß.

    Ersatzvornahme erst nach rechtskräftiger Verurteilung des AN und ( hoffentlich ) Zahlung.

    Alles andere sind Sonderverfahrensweisen und bedürfen der Belehrung und Zustimmung des Bauherren.
     
  11. gion

    gion

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    .. Diskutieren wir über dasselbe? Also ich meine "die Sicherstellung eines gefährdeteten Beweises". Nachdem ich den Beitrag von Eric gelesen habe, stelle ich fest, dass es nicht dasselbe ist. Wir leben offensichtlich in verschiedenen Welten. Muss mich mal schlau machen!
    Gruss
    Gion
     
  12. Robby

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    Hier läuft gerade ein selbst. Beweisverfahren seit ziemlich genau 1,5 Jahren ...

    Ist auch in der D-dorfer Ecke und wie gesagt hängt viel von Parteien und SV ab...
     
  13. #73 Carden. Mark, 19.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was hat die Kammer damit zu tun. (vorrausgesetzt Du meinst die HWK oder IHK)
    Evtl. Vorschlag des Sachverständigen und gut ist.
    Wie lang das ganze dauert ist auch abhängig von den Parteien. Ich habe letzte Woche einen Beweisbeschluss abgearbeitet. Dauer von Eintritt der Unstimmigkeit bis zur Abgabe des GA 6 Monate.
    Gibt aber auch welche die dauern Jahre.....Erweiterung des Beweisbeschlusses ein nach den anderen.
     
  14. #74 Carden. Mark, 19.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Habe ich vergessen.
    Ich habe nach dem Ortstermin 4 Tage gebraucht bis GA bei dem Richter lag. Vorlauf 2,5 Wochen nach Eingang der Gerichtsakte bis zum Ortstermin. Manchmal ist es aber auch nicht einfach, einen Termin zu finden, der allen Beteiligten passt.
    Ich habe kein Verständnis dafür, dass mache Kollegen Monate brauchen.
     
  15. Robby

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    @Mark mit Kammer meinte ich das Gericht...
     
  16. #76 schlossallee, 07.08.2007
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    Hallo.
    Ursachen kann es hier viele geben! Auf jeden Fall einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu Rate ziehen!

    Das Bodengutachten per Augenmerk ist auch bemerkenswert! Bodenklassen und Versickerungsfähigkeit mal so erkannt.

    Uraschen bei der Dickbeschichtung:
    wurde zu dünn aufgetragen und oder zu früh verfüllt. Hat sich die wahrscheinlich vorgestellte Noppenbahn reingedrückt (Negativbild der Bahn auf der Beschichtung)? Anschlüsse an Bestand?
    Je nach Verfüllung und falscher/fehlender Ausführung der Dränage kann es zudem zum Lastfall anstauendes Sickerwasser kommen, für drückendes Wasser ist die Dickbeschichtung nicht geeignet.

    Kellerräume sind als Wohnräume generell schlecht geeignet. Also ich möchte nicht in die Kunststoffkästen gucken! Auch die LBauO hat da andere Vorstellungen von Wohnräumen im KG.

    Porenbeton mit seiner hohen Herstellungs-Restfeuchte ist im Keller höchst fragwürdig. Der trocknet dort sehr schlecht aus.

    Wie sieht es mit Wärmeschutz aus? Die Lichtschächte hängen direkt auf der Wand?! Die Betonstürze der Fenster erfüllen ja nicht mal den Mindestwärmeschutz der DIN 4108! Riesen Wärmebrücken - erhebliche Schimmelpilzgefahr. So gut kann ja keiner heizen und lüften im Keller. Das sind keine Wohnräume!

    Unbedingt anwaltlich beraten lassen!!!!! Vorher mit Bau-SV die Baustelle ansehen und schriftliche Stellungnahme geben lassen!!!
     
  17. Robby

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    @Schlossallee wieso einen Global SV für Schäden an Gebäuden?

    Es gibt auch bei der Handwerkskammer SV die das unbedingt können müssen!
     
  18. #78 schlossallee, 07.08.2007
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    @ Robby:
    Natürlich hat auch die Handwerkskammer gute Fachleute zu den einzelnen Baubereichen Beton, Mauerwerk, Abdichtung und und und! Und ja auch viele die in mehreren Bereichen bestellt sind!

    An diesem Anbau sehe ich aber auf den paar Bildern schon so viele Probleme (Planung, Baurecht, Bauleitung, Abdichtung, Mauerwerk, Wärmeschutz...), das er mit einem "global-SV" vielleicht besser bedient ist als mit 4 - 5 Spezialisten.
    Ich will keinem zu Nahe treten - es nur eine Einschätzung! :)

    Der soll ihm ja auch nur die Informationen mundgerecht für den Anwalt und damit für das Beweisverfahren liefern.

    Der Weg zum Anwalt und das Selbständige Beweisverfahren halte ich aber für unumgänglich. Dann sucht der Richter einen passenden SV aus :biggthumpup:
     
  19. #79 Carden. Mark, 07.08.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Entweder der Richter hat schon seinen Pappenheimer, oder er schickt die Gerichtsakte der HwK, Archi.K oder der IHK zu.
    Für mich wäre erstere Wahl die Richtige.
    Nicht nur weil ich der anhänge, sondern weil ich hier keinen Grund sehe, jemanden zu beauftragen, der heute Dachsteine, morgen Fenster begutachtet.
    Keines der beschriebenen Fähigkeiten besitzt ein ausgebildeter SV für Schäden an Gebäuden mehr, als ein öbuv SV des Fachgebiets der HwK.
    In der Regel wird dieser im Schnitt hinter dem Fachwissen des Fachgutachters zurück stehen.
    Planung und Baurecht bekommt dieser genauso vermittelt wie alle anderen öbuv SV.
     
  20. ISYBAU

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    Ich weiss dass ich (fast) nichts weiss

    Als Spezialist für ein Gewerk kann ich einfach nur feststellen, dass es für die "Generalisten" wie auch für andere mehr oder weniger spezialisierte Sachverständige wichtig ist, den Überblick wirklich zu haben, zu wahren und ganz besonders die eigenen Grenzen zu kennen. Das Wildern in benachbarten aber nur scheinbar vertrauten Sachgebieten kann zu groben Fehleinschätzungen führen - und in der Folge zu Fehlentscheidungen. Egal ob HWK, IHK oder Ingenieurkammer (oder auch selbsternannter SV) --- es kommt immer auf den Menschen an ! Die Grossen trauen sich die eigenen Grenzen zu benennen - die Kleinen meinen vorgeben zu müssen von allem alles zu verstehen.
     
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