Feuerstätte in Grenzbau möglich

Diskutiere Feuerstätte in Grenzbau möglich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, laut BayBO ist eine Feuerstätte in Grenzbauten nicht zulässig. Bei meinem letzten Kundenbesuch hatte dieser aber eine Holzheizung in einer...

  1. #1 jmaier871, 18.02.2021
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    Hallo,
    laut BayBO ist eine Feuerstätte in Grenzbauten nicht zulässig. Bei meinem letzten Kundenbesuch hatte dieser aber eine Holzheizung in einer Garage direkt an der Grenze. Der Kaminkehrer hat alles abgenommen. Aber zulässig ist nicht oder? auch nicht mit brandwand?


    danke
     
  2. #2 JohnBirlo, 18.02.2021
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    zu wenig Informationen.

    Handelt es sich um eine Garage, die aufgrund der Ausnahme nach Art. 6 in der Abstandsfläche gebaut wurde, oder ist die Garage und der Kamin bereits gebaut worden, als es noch kein Baugesetzbuch gab, oder hat sie eine richtige Baugenehmigung, weil der Nachbar Abstandsflächen übernommen hat oder ist es vielleicht offiziell gar keine Garage?
     
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  3. #3 Blackpiazza, 19.02.2021
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    Da stellt sich mir die Frage warum das für dich so wichtig ist das du dich hier extra anmeldest wenn der "Kunde" dir gesagt hat das alles legal ist? Bist du vlt der Nachbar von besagtem "Kunden" und willst Stress mit selbigem?
     
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  4. #4 jmaier871, 19.02.2021
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    Für eine Garage ist es zu "klein". Wie ist eine "Garage" definiert? Der Heizraum ist in einem landwirtschaftlichem Gebäude. Traufhöhe 4m mit Satteldach. Firsthöhe 8m. Länge der Grenzbebauung ca 10m. Direkt an der Grenze. Auf der anderen Seite der "Garage" ist direkt das Wohnhaus angebaut. So wie es früher eben war.
    Heizraum wurde erst vor 3 Jahren eingebaut.



    Ich bin kein Neuling hier. Ich habe meine alten Zugangsdaten vergessen und die Funktion "Passwort zusenden" funktioniert nicht. Admin weiß bescheid. Ist ihm egal anscheinend. Deshalb die Neuanmeldung. Das treibt wenigsten die User-Anzahl für die Statistik hoch. Netter Effekt.
    Ich bin "frischer" Bauingenieur und versuche nur die BayBO zu verstehen. Das ist manchmal nicht leicht.
     
  5. Cybso

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    Dann fällt dir vielleicht selbst auf, wie merkwürdig deine Fragestellung hier klingt. Was für eine Art von Dienstleistung erbringst du, die es mit sich bringt, die genauen Maße der "Garage" zu ermitteln und Details über die Heizung deines Kunden zu erfahren? Und welches Interesse hast du dann daran zu erfahren, ob die vom Schornsteinfeger abgenommene Heizung nicht vielleicht doch widerrechtlich errichtet wurde?

    Das klingt schon sehr danach, als ob du da deinem Kunden (oder Nachbarn) irgendwie ans Bein pinkeln willst.
     
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  6. #6 simon84, 19.02.2021
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    Ist doch auch völlig egal auch wenn er das wollte!

    die Frage ist berechtigt
     
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  7. Dimeto

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    Der kümmert sich nicht um baurechtliche Angelegenheiten außerhalb seines Fachgebietes.
    Ja was denn nun?
    BayBO, Art. 2, Absatz 8:
    Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

    Keine Abstandsflächenprivilegierung.
    Keine Abstandsflächenprivilegierung.
    Das wird Dir anhand von Bestandsbauten, deren Bauakte Du nicht kennst, nicht gelingen. Hier vermute ich folgendes: Das Gebäude wurde vor Inkrafttreten des modernen Baurechts rechtmäßig erbaut. Damals reichte eine formlose Nachbarzustimmung zur Grenzbebauung. Die Umnutzung zum Heizungsraum kann dann mit der Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 nach wie vor auch ohne grundbuchliche Sicherung legal sein.
     
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  8. Cybso

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    Dann kann er doch auch dazu stehen und das nicht nebulös umschreiben... "Ich mach mir sorgen, dass davon eine Gefahr ausgehen könnte, und will daher wissen, ob das erlaubt ist". Ist doch nicht so schwer, bei sowas die Karten auf den Tisch zu legen.

    Es könnte ja auch sein, dass er sich in einem Kleinkrieg mit seinem Nachbarn befindet oder der Kunde ne Rechnung nicht bezahlt und er nur deswegen nach Wegen versucht, ihm Stress zu machen. Das fände ich jetzt nicht unbedingt berechtigt, sondern eher Richtung Blockwart.
     
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