fiktive Abnahme an Decke

Diskutiere fiktive Abnahme an Decke im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Da will Dich einer (nämlich der AN) veralbern! Ob eine Abnahme stattgefunden hat oder nicht, ist in dem Fall doch vollkommen egal. Denn damit...

  1. Julius

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    Da will Dich einer (nämlich der AN) veralbern!
    Ob eine Abnahme stattgefunden hat oder nicht, ist in dem Fall doch vollkommen egal.
    Denn damit ändert sich nur die Beweislast, aber es entfällt nicht der Gewährleistungsanspruch...

    Also nicht der AN muß nachweisen, daß die Raumhöhe paßt, sondern der AG, daß sie nicht paßt. Da dies aber ein evidentes Faktum ist, dürfte ein SV dafür nicht nötig sein...

    Voraussetzung: Die Höhe wurde wirksam vereinbart.

    Geprüft werden sollte allerdings, ob 1) es sich um die Netto-Höhe handelt (also ab OK FFB) oder nicht etwa um eine Rohbauhöhe...
    Und 2) ob der AN sie überhaupt beeinflussen konnte (z.B. wegen schon ungenügender Rohbauhöhe).
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2009
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    OG klingt für MICH nach Trockenbau.
    Da sollte man doch erstmal versuchen, die Höhe durch eine andere UK zu ändern.
     
  3. kanone

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    wass ist mit UK gemeint?
     
  4. stevie

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  5. #25 Pirellitx31, 01.09.2009
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    Arbeiten Sie mit Bauträger, GÜ, oder Einzelfirmen? gab es keine Zwischenabnahmen?
    Das Versetzen der Decke dürfte mE etliche 10tsd EURO kosten. Vermutlich ist die Treppe doch auch schon drin.
    Würden beim Versetzen der Decke die OG-Deckenhöhen noch passen? Was ist mit den Fenster-Brüstungshöhen im OG, und den Türhöhen im OG, den Installationen? Wenns ganz schlimm kommt, wäre der komplette Abriss ab OK EG-Decke nötig.
     
  6. Peeder

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    nich so einfach, kommt einen Abbruch gleich.

    @Julius:28:

    mal nachgerechnet - Materialkosten incl. Endsorgung knappe 1000 € ( je nach UK , bei Holz ein paar € weniger )

    GK Platten und UK nicht mehr verwendbar- ( ein durchlöchertes CD Profil würde ich nicht mehr verwenden.

    zzgl.Zeit , die aber beim Sub vom AN das kleinere Übel ist .


    zu 99 % kommt die zweite Variante :winken

    Wer ist den der AN ?


    Peeder
     
  7. #27 rudi1106, 01.09.2009
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    Klar, das wäre wohl die sinnvollste Lösung. Aber der AN muss natürlich die Möglichkeit haben, nachzuerfüllen. Daher erstmal schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung auffordern und Nacherfüllung ablehnen, falls sich innerhalb der Frist nix tut. Erst dann hat kann man die Minderung geltend machen. Falls die Kosten für die Beseitigung im Rahmen bleiben (und nicht etwa noch an der Dachkonstruktion oder so etwas geändert werden muss...), kann man sich für die Minderung etwa an diesen Kosten orientieren.

    Alternativ kann man natürlich auch vorläufig nur zur Nacherfüllung auffordern und dann erstmal das doppelte der Beseitigungskosten zurückbehalten.
     
  8. #28 rudi1106, 01.09.2009
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    oh, ne Kleinigkeit hatte ich noch vergessen: Für die erste Alternative sollte man vorher dann doch abnehmen (und den Mangel natürlich ins Protokoll aufnehmen). Falls der Bau noch nicht soweit ist, wäre erstmal Zurückbehaltung eines Teils der nächsten Rate besser.

    Vielleicht kann man ja dann doch noch mit dem AN reden.
     
  9. #29 Pirellitx31, 01.09.2009
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    beim möglichen Einbehalt des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten ist ein miteinander reden vielleicht nicht mehr möglich.
    Obs die Firma in ein paar Wochen überhaupt noch gibt??
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2009
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    Nö - das IST ein Abbruch :D

    Na und?

    Entweder stört die Höhe - dann ALLES tun, damit die gewollte erreicht wird.
    Oder sie stört nicht - dann so lassen und kein Schmerzensgeld verlangen, weils ja keine Schmerzen gibt.
    Minderung erst, wenn das Gericht sagt - Änderung unverhältnissmäßig.

    MfG
     
  11. kanone

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    Danke für die zahlreichen Beiträge.

    Mit dem GU ist leider kein reden mehr möglich er redet sich bei allen Sachen heraus, was ja auch an der Argumentation zur Decke zu sehen ist.
     
  12. Julius

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  13. kanone

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    Da komme ich gerade her. Hört sich gut.
     
  14. #34 susannede, 04.09.2009
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    Mir ahnt es...der Herr hat Mutters Nippesbüffet oder den ach so tollen Kleiderschrank nicht mehr aufgestellt bekommen.

    Tut mir leid, aber ich finde das schon reichlich kindisch.

    Ganz davon zu schweigen, dass von 2,40 m zu 2,45 keine dramatischen Veränderungen zum allgemeinen Wohngefühl feststellbar sind, aber da haben wir wieder die schlauen Eigenleister, die jedwede Decke tapezieren können ohne von Vorleistung nur den blassesten Schimmer zu haben und die die Bedienung des Zollstocks nicht beherschen.

    Kann mir gut vorstellen, dass ihm die fehlenden 5 cm genau zu dem Zeitpunkt aufgefallen sind, wo er mit den Bahnen der Wandtapete anfing.

    Und jetzt, oh Graus, der Schrank paßt nimmi rein. Na sowas.

    Lass den Schrank um 5 cm kürzen, des is auf jeden Fall billiger, als die Decke runter zu rupfen. Und das geht. Habe 4 m langen, blöden Schlafzimmerschrank auch um 25 cm samt Spiegeltüren gekürzt, weil der ja unbedingt mit mußte.
     
  15. kanone

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    susannede

    Es geht weder um ein Möbel noch waren die Malerarbeiten Eigenleistung. Ich habe einfach vor Bauabnahme alle Maße kontrolliert. Soll ja ganz gut sein. Und mit pingelig hat das meiner Meinung nach auch nichts zu tun. Bei dem was man an Geld in ein Haus investiert kann man wohl auch erwarten, das so gebaut wird wie im Vertrag beschrieben.

    Wenn Du ein Auto für weit weniger Geld kaufst und das hat einen Kratzer an der Tür, was sagst Du dann dem Verkäufer? "Ist schon ok, waren ja nur 40T€."
    oder bemängelst du das?
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 05.09.2009
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    Sag mal susanne, haben Deine Männer Dich die Woche zu sehr geärgert, dass Du hier derart dreinschlägst????

    Warum sollte der Fragesteller für teuer Geld seine Möbel umarbeiten lassen, wenn doch der BU sich nicht an den Vertrag gehalten hat?
    Wenn Deine Maurer mal eben ne Steinfestigkeit drunter verbauen, sagst Du dann
    >>Der AG soll sich nicht so anstellen, der TWP wir schon genug Reserven reingerechnet haben<<
    Machst des????
     
  17. #37 susannede, 05.09.2009
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    Ja, das ist mal sehr löblich.

    Ich würde das hinsichtlich der Höhe auch nicht so sehen, es betrifft nur die Qualität der Deckenoberfläche, die zu bemängeln gewesen wäre (Vorleistung). Allerdings scheinst Du zum falschen Zeitpunkt gemessen zu haben, denn es wurde ja offensichtlich erst nach dem Tapezieren festgestellt, was nun die Heilung des Mangels um so teurer und daher wahrscheinlich auch unverhältnismäßig macht.

    Ggf. ist der Mangel durch die Konstruktionsart der GK-Decke entstanden, statt niveaugleiche Metallprofil-UK eben "normale", übereinanderliegeden Profil-UK (quer/längs darunter). Unter Einbeziehung der zu erwartenden Toleranzen der zu kreuzenden Holzbalken-Höhen sind da ganz schnell 5 cm tiefer drin.

    Das Wort Toleranz ist übrigens auch zu beachten. Punktlandungen gibt es auf dem Bau nicht, außer es war explizit so beschrieben, gewünscht und bezahlt.

    Kann schon sein, dass der Zeichner Deines Hauserstellers eine doofe Nuss war und im Schnitt einen "GK"-Strich unter die Holzbalken gemalt hat, ohne sich zu fragen, wie das gebaut werden soll. Kann auch sein, dass der Trockenbauer es sich leicht gemacht hat, und eine normale Profil-Konstruktion unter den Holzbalken durchgezogen hat, weil das für ihn die schnellste und einfachste Konstruktionsart ist.

    Fakt ist aber, dass aufgrund von 5 cm Höhenunterschied - zumal 2,40 m Höhe vorhanden sind - keine "bauherrliche Welle" angebracht erscheint.

    Minimal sollte man hier über ein gewisses "Trostpflaster" finanzieller Natur nachdenken. Vorher aber fragen, wie genau die 2,45 m Höhe im Vertrag fixiert waren. Habe leicht den Eindruck, der Ersteller ist schon so vergrault, dass der nun zu beschreitende Rechtsweg sehr teuer wird (das freut doch alle Anwälte).

    Über das Trostpflaster würde ich übrigens auch mit dem Autohändler sprechen, sofern er den Kratzer nicht selbst wegspachteln kann. Nach nem neuen Auto schreien, käm mir nie in den Sinn.

    Grüße

    Susanne
     
  18. #38 susannede, 05.09.2009
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    Sorry doppelt, das liegt daran, dass es mich hier immer gleich rausschmeißt, sobald ich mal mehr als 5 Sätze schreibe.

    (Kann den doppelten Beitrag irgendwer löschen?)

    @ Ralf,

    nö, meine Jungs haben mich nicht geärgert, mit denen kommt man wunderbar klar, wenn man freundlich mit ihnen spricht.

    Der Vergleich mit der Steinfestigkeit war mal wieder typisch, dazu verkneif ich mir jetzt jeden Kommentar.

    Halten wir mal fest:

    1. wo gehobelt wird, da fallen Späne
    2. es gibt Toleranzen am Bau
    3. Uhrmacherwerk gibt's nicht, außer es ist bestellt und wird bezahlt

    Natürlich sind - auch bei mir (breites Grinsen) - manche Dinge nicht so, wie sie bei Sonnenschein und blauem Himmel, vom Archi oder Bauherrn vielleicht gewünscht wurden. Mein Job ist dann immer, die Auswirkungen zu bewerten und Lösungen zu suchen, mit denen alle Seiten leben können.

    Nichts gegen Anwälte, aber solange die draußen bleiben, ist die Welt meistens schöner und besser.

    Und die Ursachensuche der 5 cm kann man ja bis Adam und Eva betreiben.
    Warum die Holzbalken zu tief waren und Toleranzen hatten, ob die statisch vielleicht höher bemessen wurden, was die Ursache dafür war. Klagt mal schön, das geht alles aus wie's Hornberger Schießen.

    Und mit Einzug ist dann in Jahren zu rechnen.

    Viel Spaß wünscht dabei

    Susanne
     
  19. #39 kalleson, 08.09.2009
    kalleson

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    Also

    Der Sachverhalt ist ganz einfach. Beim tapezieren handelt es sich NICHT um eine Ingebrauchnahme, die eine fiktive Abnahme nach sich zieht. (Auf jedenfall nicht, was die Deckenhöhe angeht!)
    Theoretisch hast Du also einen Anspruch auf die Behebung des Mangels. Da der dieses jedoch unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich ziehen würde, darf und wird der AN dieses ablehnen. --> Lösung: Werklohn herabsetzen! (Rechnung kürzen.)
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Au mann - Mag ja sein, dass man in Brüssel noch so verfährt.
    Hier in D ist das anders. Es ist schon länger Usus, die Latte für die Unverhältnissmäßigkeit SEHR hoch zu hängen.
    Und ein Abriss + Neuerstellung einer GK-Decke wird durchaus NICHT immer unter die Unverhältnissmäßigkeit fallen.

    Aber wenn Ihre Antworten für das Denken in der EU-Verwaltung stehen, dann ................................................
     
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fiktive Abnahme an Decke

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