Finanzieller Ausgleich Baulast

Diskutiere Finanzieller Ausgleich Baulast im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, mein Nachbar möchte eine Baulast auf unserem Grunstück, da sein Carpot direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden soll und eine...

  1. #1 Joern1985, 27.10.2024
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    Guten Tag,

    mein Nachbar möchte eine Baulast auf unserem Grunstück, da sein Carpot direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden soll und eine Länge hat, die die Baulast rechtlich notwendig macht.
    Wenn ich diese nicht erteilte, wird sein Carpot nicht 13 Meter, sondern 9 Meter lang sein.

    Da ich sowieso nur eine Hecke an das Carpot setzen möchte, ist mein Nachteil gering.

    Habt ihr hier Erfahrung, welche Wertminderung so eine Baulast darstellt bzw. welche Assgleichzahlung von ihm an mich also angemessen wäre?

    Vielen Dank:)
     
  2. #2 Osnabruecker, 27.10.2024
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    Kommt auf eure Situation und euer Verhältnis zum Nachbarn an. Bei einer Geldforderung wäre ich als Nachbar persönlich nicht so glücklich.
    Möchtet ihr mittelfristig verkaufen, ist es schon höher zu bewerten.

    Als wir gebaut haben hatte unsere Nachbarin als Gegenleistung für ihre Baulast 2 große Baumstubben entfernt und entsorgt. Für sie wenige hundert Euro Aufwand (Gerät war da), für uns mehr Wert, da wir mit Eigenleistung/kleinerem Gerät später loslegen konnten.
     
  3. Dimeto

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    In NRW gibt es zwei Möglichkeiten die Überlänge durch Baulast zu sichern: Anbaubaulast (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BauO NRW) und Abstandsflächenbaulast (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW).

    Die Abstandsflächenbaulast hat den Nachteil, dass Du mit abstandsflächenrelevanten Vorhaben 3m weiter von der Grenze entfernt bleiben musst. Außerdem ist für jedes genehmigungspflichtige Vorhaben auf Deinem Grundstück ein amtlicher Lageplan erforderlich (§ 3 Abs. 3 Nr. 4. BauPrüfVO), der erheblich höhere Gebühren auslöst. Der finanzielle Nachteil ist daher heute kaum zu beziffern, da er von der Art und der Anzahl der geplanten Veränderungen abhängt und im Falle eines Verkaufs von der Sichtweise und den Plänen des potenziellen Käufers.

    Die Anbaubaulast hat diese Nachteile nicht, im Gegenteil hat sie den Vorteil, dass auch Du ein überlanges Gebäude an die Grenze setzen darfst. Nachteil: Es entsteht eine geschlossene Bebauung, die planungsrechtlich eventuell nicht genehmigungsfähig ist und falls doch, verlangt die Genehmigungsbehörde zumeist auch die Eintragung einer gleichlautenden Baulast auf dem Nachbargrundstück (doppelte Gebühren).
     
  4. #4 Baggerbedrieb, 27.10.2024
    Baggerbedrieb

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    Da eine solche Abstandsflächenbaulast ja quasi einer Überlassung meines Grundstücks an den Nachbarn gleich kommt, würde ich hier den Quadratmeterpreis als Entschädigung ansetzen.
     
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