Flachdach "knallt" bei Frost

Diskutiere Flachdach "knallt" bei Frost im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, habe einen Bungalow aus 1978. Das Flachdach wurde 2015 saniert. Was gemacht wurde: - alte Bitumenbahnen entfernt (waren min. 6...

  1. #1 Wolle60, 09.12.2016
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    Hallo,

    habe einen Bungalow aus 1978. Das Flachdach wurde 2015 saniert.

    Was gemacht wurde:

    - alte Bitumenbahnen entfernt (waren min. 6 Lagen)
    - Hille Nahtkaltselbstklebe Unterlagsbahn als erste Abdichtung auf Holzuntergrund aufnageln und Stöße verschweißen
    - Dachfläche mit einer Lage Polymerbitumenschweißbahn PYE PV 200 S5 schieferblau bestreut abdichten
    - Hille Quadrotop KTP Emdaplan Spezialschweißbahn als Oberlage naturgrün beschiefert liefern und vollflächig aufschweißen
    - Bug Aluminiumdachrandprofil OV 05, 100 mm breit einschließlich Stoßverbinder und Klemmstücken liefern und montieren
    - Bug Profil OV 05, 100 mm Außenecke als Zulage liefern und montieren
    - Dachrand mit einem ca. 25 cm breiten Streifen Polymerbitumenschweißbahn abdichten

    Das Gefälle vom Flachdach hat der Meisterbetrieb nicht hinbekommen, es bilden sich noch wie vorher einige Pfützen.

    Nun kam vor ein paar Tagen der erste Frost.

    Ich sitze im Wohnzimmer und plötzlich ein "Knall" als wenn sich auf dem Flachdach was gesprengt würde. Diese lauten Geräusche waren in der ganzen Nacht an verschiedenen Stellen am Dach zu hören.

    An Schlaf war nicht zu denken!

    Am nächsten Tag Dauerfrost, nix zu hören.

    Nach milderen Temperaturen wieder Frost, das Flachdach "knallt" erneut.

    Im Moment wieder Ruhe bei Temperaturen um die 8 Grad. Aber der nächste Frost kommt bestimmt.

    Was kann die Ursache dieser lauten Geräusche sein? Vor der Sanierung war nichts zu hören.

    Der Meisterbetrieb hat keine Erklärung.
     
  2. #2 Andybaut, 10.12.2016
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    :-)
    Die Aluminiumattiken können und sollen sich dehnen und zusammenziehen bei Wärme und Kälte.
    Irgendwo in der hoffentlich geleitenden Verbindung klemmt es und daher kommt das Krachen
    oder
    die Längendehnung wurde falsch angenommen und die Elemente schüsseln sich sogar auf.

    Der Meisterbetrieb hat keine Erklärung? Ist ein Witz, oder?
    Wenn die Gewährleistung abgelaufen wäre, würde ich es mit Silikonspray versuchen,
    aber da es ein Neubau ist, sollte das schon so gemacht werden, dass die Längenänderung
    vernünftig aufgenommen wird.
     
  3. #3 Wolle60, 10.12.2016
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    Danke für die Antwort. Es ist kein Neubau. Ich werde Mal ein Bild einstellen denn im Moment verstehe ich nur Bahnhof
     
  4. #4 Lonesome Liftboy, 10.12.2016
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    Das Problem kann niemand aus der Ferne erkennen noch kann das per Ferndiagnose behoben werden werden.

    Schau nach einem Sachverständigen des Dachdecker- und Blechnerhandwerks.
     
  5. #5 Andybaut, 10.12.2016
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    die Attika aus blech deht sich bei Wärme und zieht sich bei Kälte zusammen.
    Das nennt sich bei dir Aluminiumdachrandprofil.

    Wenn es nun in der Längenänderung behindert wird, dann baut sich Spannung auf.
    Irgendwann ist die Spannung zu groß und es macht knack.
    Wie bei einem Erdbeben.
     
  6. #6 Wolle60, 06.01.2017
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    So, heute Nacht wieder mal nicht geschlafen.

    Es "kracht" wieder. Angefangen um ca. 21 Uhr bei -3Grad bis morgens um 5.

    Was ich nicht verstehe:

    Wenn das Aluminiumdachrandprofil in der Längenänderung behindert wird, warum kracht es dann mitten auf dem Dach an verschiedenen Stellen und nicht nur am Dachrand?
     
  7. #7 Andybaut, 06.01.2017
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    ich glaube nicht, dass man das Geräusch vom Innenraum verorten kann.
    Also ob es der Dachrand oder die Fläche ist wird man nicht hören können.
    Vielleicht werden die Geräusche sogar über die Fläche weitergeleitet und man glaubt diese
    dort zu hören.
    Schallübertragung kann sehr vielfältig sein.

    Aber wenn es sich testen lässt, dass es aus der Fläche kommt, wäre der Dachrand korrekt eingebaut.
     
  8. #8 Wolle60, 08.01.2017
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    So, habe dem "Meister" mal einen netten Brief geschrieben. Mal sehen ob sich was bewegt. Falls nicht werde ich wohl oder übel einen Gutachter beauftragen müssen der sich das ganze mal anschaut.

    Noch eine andere Frage:

    Welches (preiswerten) Möglichkeiten gibt es um das Dach einigermaßen auszugleichen um so die Pfützenbildung zu vermeiden?

    Vor der Sanierung in 2015 habe ich schon mal über eine Gefälledämmung nachgedacht, Meister sagte dann allerdings, geht nicht wegen nicht vorhandener Dampfsperren...

    Habe das hier gefunden:

    NEVOLIT Gefälleausgleich

    http://www.via-dachteile.de/index.php?id=192
     
  9. #9 Andybaut, 08.01.2017
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    Bevor du einen einseitigen Gutachter beauftragst, sprich mit dem Meister ob
    man sich nicht auf ein Schiedsgutachten der Handwerkskammer einigen kann.
     
  10. #10 Wolle60, 08.01.2017
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    Danke.
     
  11. #11 Wolle60, 11.01.2017
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    Was ist eigentlich von dieser Aussage zu halten:

    "Ich kann leider aus bauphysikalischen gründen keine Gefälledämmung anbieten, da keine Dampfsperre (bis auf den sanierten Raum) in der unteren Dämmebene gezogen wurde."

    Leider weiss ich nicht um welche Art von Dach es sich bei meinem handelt, das Haus ist von 1976.

    Auf jeden Fall Rigipsdecken, darüber Dämmung, dann Holz, dann Bitumen.

    Warmdach, Kaltdach oder was ist es?
     
  12. #12 Andybaut, 12.01.2017
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    weshalb keine Gefälledämmung geht, kann ich so erst mal nicht nachvollziehen.
    Vielleicht wenn man den Dachaufbau kennt.

    Die einzige Erklärung für mich ergibt sich durch den Dachrand. Vielleicht reicht die Höhe nicht für ein Gefälle,
    oder der Dacheinlauf sitzt an einer ungünstigen Stelle.
     
  13. #13 Fred Astair, 12.01.2017
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    Er hat doch geschrieben, dass es keine Dampfsperre gibt und somit keine Aufdachdämmung möglich ist ohne Gefahr zu laufen, dass massive Feuchteschäden an der Dachkonstruktion auftreten.
     
  14. #14 Andybaut, 12.01.2017
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    ? ich verstehe hier vielleicht was falsch ?

    Bei der Sanierung wurde ja keine Dämmung aufgebracht, nur eine Abdichtung.
    Der Meister konnte keine Gefälledämmung anbieten, da keine Dampfsperre vorhanden ist.
    So die Aussage.

    Aber ebene Dämmung hätte er anbieten können? Oder lese ich das nur hinein?

    Da Wolle60 seine Dachkonstruktion selbst nicht kennt finde ich das schwierig.

    Ohne Dampfsperre würde ich vermuten und hoffen, dass das Dach ein belüftetes Dach ist.
    Das man da keine Däämung drauf machen kann ist verständlich. Aber die Begründung
    aufgrund der Dampfsperre kann ich nicht nachvollziehen.

    Sollte es aber ein unbelüftetes Dach sein, hätte er jetzt schon Feuchteprobleme
    aufgrund der fehlenden Sperre oder Bremse.
    Daran würde auch die zusätzliche Dämmung nichts ändern.
     
  15. #15 Wolle60, 12.01.2017
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    Angenommen es handelt sich um ein hinterbelüftetes Kaltdach.

    Auf dem soll eine Gefälledämmung verbaut werden. Das geht nicht?
     
  16. #16 Andybaut, 12.01.2017
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    Ne bringt nichts, da die Abdichtung auf einer Holzschalung ist.
    Unter der Holzschalung ist die Hinterlüftung.
    Ohne alles abzureissen bekommt man die Dämmung nur auf die Holzschalung. Aber da bringt sie nichts,
    da es darunter kalt ist wegen der Hinterlüftung.
     
  17. #17 Wolle60, 12.01.2017
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    Ok, danke. Wie lang ist eigentlich die Garantiezeit bei den Arbeiten gem. meinem ersten Beitrag?

    Habe im Internet das gefunden:

    "Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Abnahme. Die Dauer der Garantiezeit richtet sich nach dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt sie fünf, nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Bauunternehmen für die erbrachten Leistungen einstehen und für mögliche Mängel haften."

    Auf der Rechnung und im Kostenvoranschlag steht nichts.
     
  18. #18 Andybaut, 12.01.2017
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    also als Architekt darf man mit dem privaten Bauherrn (oder soll) keine VOB Verträge mehr machen,
    da diesen den privaten scheinbar unangemessen Benachteiligen.
    Ob das bei Handwerkern auch so ist, kann ich nicht sagen.

    Wenn aber auf dem Vertrag oder der Schlussrechnung (dort ist ja meist auf AGB verwiesen) und in den AGB nichts
    anderes steht, gilt ein BGB Vertrag.
    Sollte er auf die VOB verwiesen haben, wäre zu prüfen ob der Vertrag als VOB Vertrag mit dir überhaupt
    hätte gechlossen werden können.

    Also gar nicht mal so einfach. Aber es muss ja auch nen Grund geben, dass es Rechtsanwälte und Richter gibt.
     
  19. #19 Fred Astair, 12.01.2017
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    Garantie steht da vermutlich auch nicht, und wenn, ists falsch. Auf Bauleistungen gibt es die gesetzliche Gewährleistung und die kehrt die Beweislast mit dem Tag der Abnahme um: Dann muss der Bauherr beweisen, dass der Mangel seine Ursache in der Leistung des Bauunternehmers hat und zum Zeitpunkt der Abnahme bereits bestand.
     
  20. #20 Wolle60, 12.01.2017
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    Aha. Da aber der Bauherr in der Regel nicht vom Fach ist bleibt wohl nur der Weg über einen Gutachter.
     
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