Fliese im Duschbereich ersetzen - dicht und erlaubt?

Diskutiere Fliese im Duschbereich ersetzen - dicht und erlaubt? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Eigentlich ist es nur eine Behelfsüberschrift, weil mir nichts passenderes eingefallen ist. Wir wollen einen neue, niedrigere Duschwanne einbauen...

  1. #1 aes, 23.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.03.2019
    aes

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    Eigentlich ist es nur eine Behelfsüberschrift, weil mir nichts passenderes eingefallen ist.

    Wir wollen einen neue, niedrigere Duschwanne einbauen lassen.
    Gestern waren einige Installateure für Kostenvoranschläge da.
    Die Fliesen gehen, wie es scheint, nur bin Oberkante Duschwanne, also muss die Reihe bin zum Boden noch nachgefliest werden. Reservefliesen habe ich noch dafür.
    Jetzt sagte mit einer der Installateure, dass man das nicht dürfe und ich den ganzen Duschbereich vom Boden bis zur Decke neu fliesen müsse, wegen der Dichtigkeit.
    Wat nu? Ist da was dran?

     
  2. Domski

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    Hat er recht.
     
  3. am1003

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    Falsch ! Wenn davon ausgegangen wird, das die Fliese für die Dichtigkeit sorgen soll. Die Abdichtung befindet sich hinter der Fliese!
    Steht die Wanne vor den Fliesen oder würde rauf gefliest ? Ob alles bis zur Decke gefliest werden muß , sieht man erst, wenn und falls die Abdichtung nach entfernen der Wanne sichtbar wird.
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. #4 petra345, 24.03.2019
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    Dürfen darf man es schon, aber es wird nicht dicht werden.

    Die Fliesen mit ihren Fugen bilden keine Abdichtung. die muß heute hinter den Fliesen als Gewebe eingebracht werden. Und zwar bis zum obersten Wasserauslauf.
    Eine Duschwanne, wenn denn wieder eine eingebaut werden sollte, muß ebenfalls mit einem Gewebe hinter den Fliesen, abgedichtet werden. Silicon ist dazu ungeeignet.
     
  5. #5 aes, 24.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.03.2019
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    ES ist im Moment nicht klar, ob hinter der Dusche bis zum Boden gefliest wurde, also die Reihe vom Fußvoden hoch. Eventuell nicht, denn die Dusche scheint auf dem Estrich zu stehen. Die Bodenfliesen selbst, sind passend ausgeschnitten. Kann man fühlen.

    WP_20190324_08_14_23_Pro-a.jpg

    Falls die untere Reige (also die vom Boden hoch) nicht gefliest ist, müsse man das Ganze fliesen, meinte einer von vier.
    1. so viel Reservefliesen habe ich nun auch nicht (26 Stück reichen für zwei Reihen und die "Schürze", würde ich sagen
    2. dann kommt mich der Fliesenleger teurer aus der Installateur
    3. dann wäre sogar eine Panel-Lösung ins Auge zu fassen

    Was ist überhaupt dran an der Aussage von dem Handwerker, falls er recht hat, warum?
     
  6. #6 Manufact, 24.03.2019
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    Die neuen Richtlinien schreiben klar eine Abdichtung unter den Fliesen vor.
    Sie haben also jetzt 2 Möglichkeiten:
    A. die kompletten Fliesen abstemmen / lassen und komplette Neuabdichtung.
    B. Den Fliesenleger von der Haftung auszuschliessen und nur den Teilbereich bis zum Boden und am Boden abdichten zu lassen.
    Dann Fliesen applizieren lassen.

    Kätzerische Frage:
    Hatten Sie denn schon - trotz der nicht vorhandenen Abdichtung - ein Feuchtigkeitsproblem?
     
    Mijo und simon84 gefällt das.
  7. #7 aes, 24.03.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2019
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    Nein, bisher nicht.
    Habe momentan eine Wasserschaden von der Wohnung über uns. da sind jetzt Kinderzimmer, Bad und Diele von betroffen. Unser Sohn wachte vom Regen auf. Der Spezialist über uns hat vor Wochen wohl mal den Syphon seiner Dusche von oben abgeschraubt und nicht mehr zusammengekriegt. Devisionsfliese... hat er noch nie gehört. Jedenfalls ist es zunächst gesickert und irgendwann - als die Betonplatte zwischen und zum vollgesogenen Schwamm wurde - regelrecht geflossen.
    Jetzt habe ich gedacht - da die billige Duschabtrennung eh teilweise hin ist - nach den Trocknern und vor den Verputzern und Malern halt gleich die 23 Jahre alte Dusche gegen eine niedrigere und Quadratische auszutauschen.
     
  8. #8 Manufact, 24.03.2019
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    Dann ist es doch IHRE eigene PRIVATE Entscheidung:
    Will ich alle Fliesen abhaben oder entbinde ich den ausführenden Betrieb von der Haftung.
     
  9. #9 aes, 24.03.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2019
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    Wo finde ich diese neue Verordnung und seit wann gibt es sie?

    Ok, ich spinne jetzt mal. Ich lasse jetzt für teures Geld - das ich nicht habe - alles neu machen. Nach einem Jahr passiert mir ein Mißgeschick und ich mache mir eine einzige Fliese im Duschbereich kaputt. Eine einzelne freischlagen ohne diesen Dichtungsanstrich zu beschädigen oder den Übergang zu den anderen Fliesen abzudichten geht ja nicht. Dann geht dieser Logik folgend der ganze Zirkus (alles abschlagen, alles neu fliesen, ggf. neue Duschtasse, falls der Styroporträger der alten beim Ausbau vor dem Neuverfliesen beschädigt wurde...) mit den selben Kosten wie jetzt wieser los und dann immer wieder oder was? Das kan n's ja nicht sein. Da muss es doch andere - auch fachmännisch sinnhafte - Lösungen geben.
     
  10. #10 Manufact, 24.03.2019
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  11. #11 aes, 24.03.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2019
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    Demnach wäre DIN 18534 und dort W1-I zutreffend, zumindest was den Neubau angeht.
    Wieso ist es aber nicht möglich eine Dichtigkeit hinzubekommen, wenn die neu zu verfliesenden Teile entsprechend behandelt werden?
    Gibt es keien Reparaturlösungen?
    Lies bitte nochmal oben "Ok, ich spinne jetzt mal. Ich lasse jetzt für teures Geld..." und erkläre mir dann, dass es "mit den selben Kosten wie jetzt wieser und dann immer wieder..." so sein wird - meinet wegen jedes Jahr.
     
  12. #12 Fabian Weber, 24.03.2019
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    Ich würde einfach hinter dem neu zu verfliesenden Bereich und natürlich unter der Wanne abdichten.

    Bisher gab es ja auch kein Problem.
     
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