Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel?

Diskutiere Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Nein, das ist aus meiner Sicht kein Werk mittlerer Art und Güte, sondern ein schlechtes Werk. Dann fehlt Deiner Sicht vielleicht etwas der...

  1. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann fehlt Deiner Sicht vielleicht etwas der Praxisbezug.

    Genau!
    Eine hingefrickelte Schwarze Wanne statt einer bestellten und bezahlten Weißen muß man akzeptieren, aber wenn eine Fliese etwas zu schmal geraten ist, steht der positive Ausgang des Prozesses selbstverständlich fest...

    Sorry, aber in diesem Fall stehen ME Verfahrenskosten und -Risiken in KEINEM sinnvollen Verhältnis zum "Mangel"!
    Mag ein Jurist anders sehen. Aus nachvollziehbaren Gründen. ;)
     
  2. #42 Ralf Wortmann, 17.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Da geht deine Wahrnehmung aber ein bisschen durcheinander. Was hatte ich in dem thread mit der hingefrickelten Schwarzen Wanne statt einer Weißen Wanne dem TE geraten?:

    Deutlicher geht es ja wohl kaum. Davon, dass man eine hingefrickelte Schwarze Wanne statt einer bestellten und bezahlten Weißen akzeptieren müsse, war in meinen Beiträgen zu den thread, den du meinst, nie die Rede.

    Was ihr immer habt, wenn ich mal eine Einschätzung abgebe, dass dies oder jenes juristisch gesehen ein Mangel ist, ist für mich nicht immer nachvollziehbar.

    Nur weil ein Rechtsanwalt schreibt, das sei aus seiner Sicht ein Mangel, malt ihr euch gleich Prozesse mit immensen Kosten aus und Porsche-fahrenden Rechtsanwälten aus, oder was?.

    Die Frage von Jan im Beitrag #1 lautete:
    Julius, was soll ich denn deiner Meinung nach schreiben, wenn ich tatsächlich der Ansicht bin, dass das juristisch gesehen ein Mangel ist? Etwa, dass es kein Mangel sei?

    Soll ich deiner Meinung etwa bei solchen Antworten immer eine umfangreiche Belehrung anfügen, von wegen, „auf Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ und über die Vielzahl möglicher Auffassungen verschiedener Sachverständigen und über das Prinzip der Richterlichen Unabhängigkeit? Wie viele Seiten hättest du denn gerne für solche Belehrungen am Ende meiner threads? Würden dir zwei DIN-A-4-Seiten genügen?

    Ich habe die Frage von Jan beantwortet. Damit ist ihm aus meiner Sicht erstmal geholfen. Wie er mit dieser Information umgeht, ist seine Sache.

    Er kann, wenn er will, den Mangel im Abnahmeprotokoll als solchen rügen und dann später entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Solche Mängel werden fast nie separat eingeklagt. Wenn ich sowas in meiner Tätigkeit mal habe, dann ist das meist ein kleiner Punkt unter einer Vielzahl weiterer, weitaus gewichtigeren Mängelpositionen, der dann vom SV en passant mit beurteilt und vom Gericht en passant mit entschieden wird, wobei die Verfahrens-Mehrkosten dafür meist höchstens zwischen 20 und 50 € liegen.

    Deinen smiley kannst du wieder haben. Behalte ihn. Ich lasse mir von dir hier nicht vorwerfen, dass ich Usern im Forum eine rechtliche Einschätzung erteile, um mich daran – irgendwie - persönlich zu bereichern. Wenn du dieser Meinung sein solltest, kennst du mich wirklich schlecht.

    Falls du das nicht explizit auch mich beziehst, sondern auf Juristen im Allgemeinen, liegst du ebenfalls falsch.

    Du weißt anscheinend nicht, wovon du redest und kennst das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht. Bei einem solchen Mini-Mangel einem Rechtsanwalt gar Bereicherungsabsichten zu unterstellen, zeugt von absoluter Unwissenheit. Wenn ausschließlich wegen so eines Mangels ein einzelner Rechtsstreit auf RVG-Basis geführt werden würde, zahlt jeder Anwalt drauf, das wäre eine deutliche Unterschreitung des (hier natürlich nicht einschlägigen) Mindestlohns.
     
  3. kike

    kike

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    Die Beiträge von Ralf Wortmann sind durchgängig hilfreich - auch insofern kann ich die im Beitrag #41 unterschwellige gemachte Unterstellung von Julius nicht nachvollziehen.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich würde das jetzt nicht als persönliche Unterstellung, also bezogen auf bestimmte Personen hier im Forum, betrachten. Ignore und weiter geht´s.

    Ob das nun ein Mangel ist oder nicht, da kann ja jeder seine eigene Meinung dazu haben. Wenn es hart auf hart kommt, dann muss eben ein Externer die Beurteilung übernehmen.
    Ich bin übrigens auf der Seite von Julius was den Mangel betrifft, aber dadurch wird die "Umfrage" noch lange nicht repräsentativ. In meinen Augen wurde das Problem schon deutlich früher, sprich bei der Auswahl des Oberbelags, angelegt.

    Warten wir mal ab was der Fliesenleger beim Vor-Ort Termin dazu meint. Vielleicht hat er sich doch was dabei gedacht.
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 20.09.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

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    Hallo Julius!

    Über eine Antwort auf meinen Beitrag #42 würde ich mich freuen.
    Das sollten wir so nicht einfach stehen lassen, finde ich.
     
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