Förderung Wallbox ohne Nutzung

Diskutiere Förderung Wallbox ohne Nutzung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben eigentlich vor in ca. 2 Jahren ein E-Auto zu kaufen (wenn unsere Tochter 18 ist). Nun gibt es ja aktuell die Förderung...

  1. #1 MJanssen, 11.06.2021
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    Hallo zusammen,

    wir haben eigentlich vor in ca. 2 Jahren ein E-Auto zu kaufen (wenn unsere Tochter 18 ist). Nun gibt es ja aktuell die Förderung für eine Wallbox und wir haben auch bereits ein Leerrohr vom Stromkasten bis zur geplanten Wallbox-Stelle liegen.

    Nun ist es so, dass wir für eine Wallbox einen 2. Stromzähler haben müssten, da die Westnetz den E-Auto-Strom reguliert (dafür war damals der Stromanschluss zum Haus vollkommen kostenlos).

    Montag kommt ein Elektriker für das Erstellen eines Angebots, dafür würde ich gerne folgende Fragen vorher geklärt haben:

    Müssen wir den Stromzähler direkt dazu kaufen, damit die Förderung in Frage kommt?

    Ich gehe da jetzt mal stark von aus, denn sonst wäre die Wallbox ja nicht Funktionsfähig. Deswegen würde ich gerne wissen, was mich der Stromzähler pro Jahr kosten würde, denn ich beziehe darüber ja gar keinen Strom?

    Muss ich hier trotzdem einen Vertrag mit einem Stromanbieter eingehen?

    Vielleicht kann ja jemand die Fragen beantworten, vielen Dank
     
  2. #2 jodler2014, 11.06.2021
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    Sehr konfus !
    Warum braucht man für eine Wallbox einen separaten Zähler vom VNB ?
    Welche Leistung hat denn die angedachte Wallbox ?
    Warum wartet man nicht noch 2 Jahre .
    Vielleicht ist dann der Hype um die ganze E-Mobilität dann wieder im "normalen " Rahmen.

    Beziehst Du den "normalen Strom " von einem anderen Anbieter ?
    Ich kenne jetzt die " Aktion " von Westnetz nicht .
    Bei uns in der Region kann man PV Anlagen beim VNB " mieten " .
     
  3. #3 MJanssen, 12.06.2021
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    Ich wollte ursprünglich die 2 Jahre warten. Dann bekomme ich aber keine 900€ mehr „geschenkt“.

    den zusätzlichen Zähler brauchen wir, weil die (11kW) Wallbox vom Netzbetreiber reguliert wird und man hierüber nur zu bestimmten Zeiten Strom bekommt (das war der Deal dafür, dass man den Hausanschluss kostenlos bekommt):
    „Aktuell bieten wir Ihnen drei Zeitblöcke zum Laden eines Elektroautos an:

    15:45 Uhr - 16:30 Uhr und 19:30 Uhr – 07:30 Uhr am Folgetag
    16:00 Uhr - 16:45 Uhr und 19:45 Uhr – 07:45 Uhr am Folgetag
    16:15 Uhr - 17:00 Uhr und 20:00 Uhr – 08:00 Uhr am Folgetag“

    Quelle: Elektromobilität und Wallboxen
     
  4. #4 Fred Astair, 12.06.2021
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    Dieses "Geschenk" hat eine Lenkungsfunktion. Damit soll erreicht werden, dass Du JETZT ein E-Auto lädst.
    Stattdessen nach Schlupflöchern zu suchen, wie man den Staat (und damit uns alle) schröpfen kann, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen, ist nicht nur unredlich sondern hat sogar eine strafrechtliche Komponente, die sich Subventionsbetrug nennt.
     
  5. #5 Maape838, 12.06.2021
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    Also ich kenne deine Konstellation mit deinem Anbieter auch nicht im Detail aber ich denke das du keinen 2ten Zähler benötigst.
    Du brauchst für die Förderung:
    1. Eine intelligente Wallbox
    Diese lässt Regelungen zu.
    - Ausszug aus KFW

    "Ladestationen gelten als intelligent gesteuert, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden sind. Die intelligente Steuerung kann entweder in der Ladestation selbst eingebettet sein oder durch eine separate Komponente umgesetzt werden, wie etwa mit einem Energiemanagementsystem.

    Die intelligente Steuerung muss nicht direkt angewendet werden. Die Ladestation muss lediglich die Fähigkeit haben, mittels einer Schnittstelle intelligent gesteuert werden zu können. Ziel ist es, möglichst „intelligente“ Ladeinfrastruktur zu fördern, die auch zukünftig die Möglichkeit bietet, eine Steuerung zuzulassen.

    Dies geschieht natürlich nur, wenn Sie dies mit Ihrem Stromnetzbetreiber auch vereinbart haben."

    2. Einen Ökotarif
    Beides ist nachzuweisen.
    Wann du dein Auto kaufst ist nebensächlich
     
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  6. #6 MJanssen, 12.06.2021
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    Ich habe bereits mit der KfW gesprochen und weiß daher, dass es kein Problem darstellt die Wallbox jetzt schon zu kaufen ohne, dass das E-Auto bereits existiert… also ist dein Vorwurf nicht gerechtfertigt.

    @Maape838 danke für den Auszug. Dann müsste ich vermutlich nochmal mit der Westnetz klären ob das so reichen würde wir beziehen nur Ökostrom. Es wäre für uns auch super keinen 2. Zähler zu brauchen, da wir ja auch eine PV besitzen
     
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  7. Cybso

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    Nein, das ist in diesem Fall vollkommen OK. Es geht tatsächlich nicht nur darum, JETZT ein E-Auto anzuschaffen (dafür ist die Kaufprämie auf E-Autos da), sondern darum, die Bereitschaft zu fördern, in dem man dafür sorgt, dass die Infrastruktur schon vorhanden ist.

    @MJanssen Bei uns ist auch die Vorhaltung eines zweiten Zählerplatzes mit 400 EUR Ermäßigung durch Westnetz subventioniert worden, aber ich denke, da geht's eher um höhere Lasten ab 22kW. Die kleine 11kW-Box, welche die KfW-Förderung umfasst, muss ja nicht einmal durch Westnetz genehmigt werden, sie muss nur angemeldet werden. Da würde ich also noch mal nachhaken. Ein zweiter Zähler macht ja auch das Laden mit der eigenen PV-Anlage ziemlich kompliziert.
     
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  8. #8 MJanssen, 14.06.2021
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    Ich habe jetzt nochmal bei der Westnetz genau geschaut. Dort heißt es:
    D.h. ich werde wohl tatsächlich einen zusätzlichen Zähler benötigen...

    Da stellen sich mir weitere Fragen:
    1) Muss ich für den Zähler einen Stromanbieter finden, d.h. zusätzlich der Kosten für den Zähler monatlich eine Grundgebühr zahlen (mehr habe ich ja erstmal nicht) - oder kann ich diesen einfach bei meinem aktuellen Stromanbieter (Ökostrom) mit anmelden und zahle nichts zusätzlich?
    2) Die PV ist ja an meinem Hauptzähler angeschlossen, was auch so bleiben soll, heißt das, dass ich das E-Auto niemals mit Hilfe der PV laden kann?
     
  9. PLeo

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    Das Problem kennt man ja schon aus der Thematik: PV-Strom Einspeisen mit Schaltmöglichkeit durch den Netzanbieter, oder generell drosseln.

    Der Netzanbieter will steuern können, wann der Ladestrom gesaugt wird, um das Netz nicht zu Überlasten.
    (Da sieht man wieder unser erbärmliches Stromnetz - aber E-Autos fördern ohne Infrastruktur dafür....Politiker :irre)

    Dein Netzanbieter (Westnetz) will es sich sparen, mit zig Software-Varianten der einzelnen Wallbox-Herstellern kommunizieren zu müssen, und setzt daher auf einen Zählertyp, der dann direkt von Ihnen angesteuert, oder mittels Schnittstelle schnell eingerichtet werden kann.
    Das ist der einzige Grund, warum ein 2. Zähler notwendig wird.

    Zu deinen Fragen:
    1.) Ja, es wird ein 2. Stromvertrag notwendig. ->ggf. geht das bei deinem jetzigen als Zweitvertrag, wenn Du mit dem zufrieden bist.
    Grundgebühr für den Zähler müsstest Du so oder so dann zahlen.
    -> oder: Zähler nach erfolgter Installation + Bestätigung wieder ausbauen lassen->auch keine Grundgebühr.
    Aber ob der Ein- und Ausbau nicht mehr kostet, als die 200€ Grundgebühr für 2 Jahre, kann dir nur dein Netzbetreiber sagen.
    2. Da hilft evt ein sogenannter "Lastumschalter" aber wie das dann funktioniert, dass der nur aus der PV, und nicht über den Hauptstromzähler Strom saugt, muss dir ein Elektriker sagen.

    Vielleicht, gibt es auch Zähler, die beides können (Hauptstrom + geschalteter Strom fürs E-Auto) aber wenn der Netzbetreiber so einen nicht im Standard-Angebot hat, heisst es hier, sich einen eigenen Zähleranbieter suchen... Das spart sich auch nicht unbedingt Geld.

    Zu all dem: -> Bitte Elektriker fragen. Der kennt auch meist die Wünsche des Netzbetreibers.
     
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  10. #10 MJanssen, 14.06.2021
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    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! :)
     
  11. #11 Fred Astair, 14.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2021
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    Was ist denn erbärmlich daran, dass die Stromnetze nicht auf maximale Spitzenströme ausgelegt sind? Ich nenne das vernünftigen Umgang mit Ressourcen und eine Aufgabe für alle Planer, Entwickler, Politiker und Verbraucher, den Lastgang so weit wie möglich zu vergleichmäßigen und angesichts wechselnder Erzeugerkapazitäten aus Wind und Sonne den Verbrauch steuerbar zu machen.
     
  12. #12 Surfer88, 14.06.2021
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    Zumal man vor 50 Jahren, als die Kupferkabel gezogen wurden, nicht absehbar war, dass jedes EFH mal einen Strombedarf von über 30KW haben würde.....!

    Wir haben auch eine Wallbox bekommen (BaWü), vor 2 Monaten.
    Netzbertreiber muss Informiert werden, Wallbox muss Installiert werden, Öko Tarif muss gewählt werden, Antrag auf Förderung macht der Elektriker.
    Ein E-Auto dazu zu kaufen ist keine Pflicht ! ! !

    Lg
     
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  13. PLeo

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    @Fred Astair @Surfer88

    Ich meinte damit Schritt 2 vor Schritt 1.

    Erst Infrastruktur schaffen, dann den großen Boom auslösen.

    Ich habe auch seit 3 Monaten eine Wallbox (ohne Auto dazu, kommt nächstes Jahr) aber meine Box hat zumindest im gedrosselten Modus noch 5kW Ladeleistung, ohne, dass mir die Ladezeiten strikt vorgeschrieben werden.
     
  14. #14 Fred Astair, 14.06.2021
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    Genau so!
    Als Frau Benz vor 130 Jahren mit ihrer Benzindrosche ausritt, tat sie das auch erst, nachdem ein flächendeckendes Tankstellennetz ausgebaut war.

    Verabschiede Dich von dem Gedanken, dass irgendwann um 17.00 die E-Autofahrer nach Haus kommen und gleichzeitig Ihr Auto mit 25 kW und mehr anstöpseln können, damit es zum Gong der Tagesschau voll geladen für den nächsten Tag im Stall steht. Erst dann kann der Individualmautomobilist seinen Feierabend genießen. Könnte ja sein, dass er plötzlich um 23.00 eine große Reise antreten muss.
     
  15. PLeo

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    @Fred Astair

    Ich glaube kaum, dass es in den 30er Jahren große Staatl. Subventionen für die Anschaffung eines Autos, oder aber den Aufbau einer Infrastruktur dafür gab.
    Dies musste damals über die freie Kostengestaltung der Wirtschaft erfolgen.

    Nicht wie heute über Zwangssteuern, EEG-Umlagen etc, was wir Bürger heute zu tragen haben.

    Aber das ist eine Grundsatzdiskussion, welche wohl den Rahmen der Fragestellung des TE sprengt ;)
    Das können wir gerne an anderen Orten diskutieren :28:
     
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