Fortsetzung eines Trauerspiels

Diskutiere Fortsetzung eines Trauerspiels im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Umfassen die erwähnten 4 Mediendurchführungen auch die Abwasserleitung(en)? JA! Gibt es also wirklich KEINE Abwasserleitung durch die...

  1. #81 bruchpilot, 03.09.2010
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    Umfassen die erwähnten 4 Mediendurchführungen auch die Abwasserleitung(en)? JA!
    Gibt es also wirklich KEINE Abwasserleitung durch die Bodenplatte? NEIN!
    Alles nur durch die Wände? In welcher Höhe? JA, ca. 1m über der Bodenplatte!
    Fällt denn im Keller kein Abwasser an oder was passiert damit? NEIN!

    Nicht, daß "die Vier" nur Strom, Telefon, Gas und Frischwasser waren...


    Weitere Frage:
    Wie weit ist die Sache rechtlich gediehen? Fa. zuckt sich nicht, Gerichtsverfahren ist mir zu unsicher, langwierig, teuer (... vor Gericht und auf hoher See ....., wie man weiß .....), da stecke ich mein Sauerverdientes lieber gleich in mein Haus, mit dem (nach Jahren teuer erwirkten) Titel kann ich allenfalls den Boden wischen ....
    Dein Anwalt sollte doch inzwischen längst vor Gericht einen Instandsetzungskostenvorschuß vom BU eingeklagt haben. eher nicht
    Was ist mit einem Beweissicherungsverfahren? NIX, klemme ich mir....

    PS: ich weiß, wovon ich spreche, bin ebenfalls Jurist ....
     
  2. Roth

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    Kommt mir wegen Ihrer pauschalen "Kollegen"schelte komisch vor.
     
  3. kosmos

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    @Josef:

    Was für Probleme können bei dem von dir genannten Punkt auftreten
     
  4. Lukas

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    Warum?

    Es ist so, daß Anwälte, die sich im Verkehrsrecht auskennen im Baurecht auf die Fresse fallen. Das Problem ist nur, daß sie das wegen der Gebührenordung auf Kosten der Klienten machen können.

    Gruß Lukas
     
  5. Roth

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    Hallo Lukas,
    du gibst mir ja Recht: Ein Jurist hätte sich einen gewieften Kollegen vom Baufach gesucht und die Sache durchgezogen. Er schreibt aber das Übliche von hoher See, eher nix und klemmt sich was. Das passt nicht.
    Viele Grüße
    F. Roth
     
  6. Lukas

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    Klar geb ich Dir recht. Ich tu ja so, als wär ich wohl erzogen. ;)

    Nur der Juristikus simplizissimus vulgo ...

    :winken
     
  7. #87 bruchpilot, 03.09.2010
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    __________

    Was ist daran komisch? Wen habe ich bescholten?

    Komisch ist allein, dass einem hier Sachen in den Mund gelegt werden, die man weder gesagt, noch angedeutet hat.

    Fakt ist allein, dass ein Baurechtsprozeß Jahre bis Jahrzehnte dauert, den Bauherren meist Tausende bis Zehntausende von Euros kostet, einen mehr als ungewissen Ausgang findet und dann in der Regel noch nicht einmal vollstreckbar ist, weil in der Zwischenzeit die Baufirma pleite ist oder auch nur zu- und wieder aufgemacht hat.

    Schlicht und einfach Realität im "Rechtsstaat" Deutschland. Genauso wie der allgegenwärtige Pfusch am Bau.

    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  8. Eric

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    Pfuscher lieben solche Auftragnehmer.

    Jetzt übertreibst Du aber. Was kann der Rechtsstaat dafür, daß Du die Hosen voll hast und Deine Rechte nicht wahrnimmst. Den Pfuscher hast Du selbst bestellt. Also lästere nicht über den Rechtsstaat.
     
  9. #89 bruchpilot, 05.09.2010
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    Ich habe keinen Pfuscher bestellt, sondern eine Baufirma, die mir ein EFH entsprechend den gültigen Baunormen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt lege artis herstellen sollte.

    Was dann leider dabei herausgekommen ist, ist Himmel schreiender Baupfusch.

    Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe!!!

    Mein Geld jetzt nicht zu Gerichten, Anwälten und Gutachtern zu schleppen, hat Nix mit Angst, sondern mit Erfolgsaussichten und Realitäten zu tun.

    Aber von der unbetroffenen Sessel-Warte, mit Chips und Bier, ist sowas leicht ausgesprochen - gelle, Eric, Du ToughGuy ???
     
  10. #90 bruchpilot, 05.09.2010
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    Selbst wenn Du es schaffen solltest, für zehntausende von Euros einen Titel zu erwirken - was nützt er Dir dann, wenn Du ihn nicht vollstrecken kannst gegen diese Räuberbande??? Du kannst absolut Nix dagegen tun, wenn die dann Ihre Pfuscher-Fa. dicht machen und am nächsten Tag wieder auf, mit einem Anhängsel an der Bezeichnung. Leidvolle Erfahrung.
     
  11. Eric

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    Daß ein Keller, in den Wasser einfließt, per se mangelhaft ist, wirst Du als Jurist ja wohl wissen.

    Hierbei interessiert nicht, daß der BU aus einer WW eine Pseudo-SW gemacht hat. Das war natürlich auch bereits ein Mangel: Abweichung Bau-Ist vom Bau-Soll. Fraglich könnte allenfalls sein, ob Du das konkludent akzeptierst hast, indem Du ihn in Kenntnis der Abweichung vom Bau-Soll hast weiter bauen lassen.

    Aber auch dann war ein dichter Keller geschuldet.

    Haftung dem Grunde nach ist also klar.

    Fraglich ist nur der Inhalt und Umfang der Haftung: Woher kommt das Wasser, wie ist die Ursache des Wassereintritts zu beheben und was kostet die Sanierung?

    Das kann nur durch einen Bausachverständigen geklärt werden. Den brauchst Du also eh!

    Jurist bist Du. Von selbständigem Beweisverfahren wirst Du im Studium schon mal etwas gehört haben. Fachliteratur lesen und auswerten, wirste auch können. Anträge stellen, hast Du im Referendariat gelernt.

    Wo eine gute Uni-Bibliothek ist, wirste wissen. Da holst Du Dir dann meinetwegen das Münchener Prozeßformularbuch, Koeble, Privates Baurecht, schlägst die S. 521 ff, oder meinetwegen Werner/Pastor, Der Bauprozeß, S, 36 f , auf und formuliertst den Antrag selbst. Sachverhalt solltest Du als Jurist hinbekommen:

    x hat im Jahre y gem Bauvertrag vom z ein EFH für den/die Antragsteller errichtet. In den Keller dringt bei stärkerem Regenfall Wasser ein....( folgt nähere Beschreibung ). X wurde mit Schreiben vom y aufgefordert, die Undichtigkeit des Kellers zu beheben; er ist der Aufforderung aber nicht nachgekommen.

    Die restlichen Formalien kannst Du den Antragsmustern entnehmen/dort abschreiben.

    Dann schickt das Gericht einen Sachverständigen, den Du eh ( ! ) brauchst und klärt die gestellten Beweisfragen.

    Kosten 1/2 Gerichtgebühr aus meinetwegen von Dir vorläufig geschätzen 10.000,00 € = 98,00 € und Sachverständigenkosten, die Du eh aufwenden mußt.

    Hat der Gerichtssachverständige sein Gutachten erstellt und die Mangelursache ( so Gott will ) gefunden, kannste immer noch überlegen, ob Du gegen den BU vorgehst. In dem Verfahren merkst Du ja, ob und mit welchem Engagement er sich an dem Verfahren beteiligt und Auskunfteien/Veröffentlichungen der Bilanz im Internet bei GmbHs gibts ja auch noch.

    Wenn der BU sicher Pleite gehen wird, dann sind die 98,00 € rausgeschmissenes Geld und Du brauchst einen versierten Bausachverständigen als Privatgutachter. Der ist teurer als der Gerichtssachverständige, weil der sich nämlich nicht an die ( viel zu niedrigen Gebühren ) des ZVEG halten muß, und daher in der Regel höhere Stundensaätze fordern wird. Dafür haftet er aber dem Auftraggeber für jede Fahrlässigkeit; der Gerichtssachverständige hingegen nur für Vorsatz. Der Vorteil eines Privatgutachters ist weiterhin, daß man ihn selbst auswählt.

    Was Du machst, ist den Kopf in den Sand stecken und Dich über den Rechtstaat beklagen. Und das als Jurist!

    Von uns erwartest Du eine Glaskugel und die Anweisung: Bohr am Punkt x ein kleines Loch, spritze eine Tube X rein und der Keller ist in Zukunft trocken.

    Das ist leider etwas komplizierter.

    Daß durch Deine ständige Pumperei Feinbestandteile ausgeschwemmt und die Fundamente/Bodenplatte unterspült werden können, hast Du ja hoffentlich verstanden. Wenn es so ist, dann erledigt sich das Problem irgendwann von selbst.

    Was ist mit Deinem Baufachmann, der seit Wochen kommen soll, aber ständig keine Zeit hat?
     
  12. Roth

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    Hallo Bruchpilot,

    als Jurist ("lege artis" bei einem Baumangel?) hätten Sie längst einen der soeben von Eric aufgezeigten Wege einschlagen sollen, so meine Meinung.
    Und das nicht nur im eigenen Interesse:
    Sie sind geradezu verpflichtet, diesem Pfuscherbetrieb das Handwerk zu legen. Und zwar auch als Sachwalter derjenigen Auftraggeber dieser Firma, die selbst nicht in der Lage sind, sich angemessen zu wehren.
    Es ist nämlich nicht anzunehmen, dass eine so mangelhafte Ausführung eines Gewerks ein einmaliger Ausrutscher dieser "Räuberbande" gerade und nur bei Ihnen sein sollte.

    Man darf nicht alles hinnehmen. Ich habe mich nach sehr langem Zögern und Zweifeln und mit Unterstützung des Forums (aber nicht nur) dazu durchgerungen, mein Recht auf Gewährleistung einzuklagen. U.a. auch aus oben genanntem Grund.
    Das Ergebnis lässt auf sich warten.

    Gruß
    F. Roth
     
  13. Bautz

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    @ bruchpilot

    Was ich nicht verstehe: wo kommt eigentlich die Drainage her bzw. warum wurde die überhaupt gebaut? Schwarze Wanne braucht keine Drainage, da wasserdicht. Drainagen kosten ja auch Geld, das der GU sicher nicht ausgegeben hätte, wenn er es nicht als notwendig erachtet hätte. Entweder hatte der GU zwar eine SW geplant, aber kein großes Vertrauen in die Abdichtungskünste seiner Partnerunternehmen. Oder er hatte erst gar keine geplant, sondern wollte mit der Drainage den Bemessungslastfall von "aufstauendes Sickerwasser" auf "Bodenfeuchte" reduzieren. Was ja grundsätzlich legitim ist, so lange man diese Konstruktion nicht als "Schwarze Wanne" verkauft.

    Fakt ist, Du hast keine Schwarze Wanne. Entweder weil diese gar nicht erst geplant, oder aber weil sie schlampig ausgeführt wurde.

    Mein angelesenes Laienwissen sagt mir, dass die Sanierung einer schlampig gebauten SW schwierig werden könnte. Deine bereits bezahlten 25k Lehrgeld deuten in eine ähnliche Richtung. Hinzu kommt, dass bei Dir alles trocken bleibt, solange die Drainage (inkl. der Pumpen) korrekt arbeitet.

    Wenn dem so ist, dann hier mein persönlicher Ratschlag: Doppelpumpenanlage dimensionieren lassen, USV für die Nerven dahinterhängen, und gut ist. Tausende Keller werden auf diese Weise trocken gehalten. Und billiger als nochmal 25k in eine blinde Kellersanierung zu stecken wird das allemal.
     
  14. #94 bruchpilot, 12.09.2010
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    Danke für den Tipp. Wenn auch eine längerfristige derartige Lösung durchaus möglich wäre, bleibt da immer noch der (objektiv nachweisbare und mental festgefressene) Makel des Mangels, eine schwarze (wasserdichte) Wanne bezahlt, aber nicht erhalten zu haben.

    In der Zwischenzeit halten wir es tatsächlich wie oben beschrieben, momentan sind drei Pumpen im Schacht, eine professionelle Lowara mit innenliegendem Schwimmer und 2 Gardena 8000 SP zur Reserve.

    Blind läuft die Sanierung übrigens nicht, momentan läuft eine konkrete Suche mittels Provokationsversuchen bei geöffnetem KG-Estrich.

    Die rechtlichen Ratschläge mögen zwar theoretisch richtig sein, praktisch helfen sie aber nicht weiter.
     
Thema: Fortsetzung eines Trauerspiels
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