Fotodokumentation der Ausführung meines Kellers

Diskutiere Fotodokumentation der Ausführung meines Kellers im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, tu Dir den Gefallen und geh zu einem Anwalt. Was besseres kann man da glaube ich derzeit nicht empfehlen. Ansonsten geht das auch noch...

  1. #81 SuperMario, 20.06.2004
    SuperMario

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    Hallo,

    tu Dir den Gefallen und geh zu einem Anwalt. Was besseres kann man da glaube ich derzeit nicht empfehlen. Ansonsten geht das auch noch an Deine nerven. Der Anwalt halt letztendlich auch die Möglichkeit das ganze ein wenig zu beschleunigen in dem er Druck macht über Schadensersatzdrohungen, letztendlich bedeutet jede woche Baustillstand für dich ja auch kosten.

    Ich hoffe das das echt gut ausgeht für dich. Aber besser so, als nachher eine fertige Bauruine haben.

    Es ist klar das der sich mit allen Mitteln wehrt. Betrachten wir das mal aus seiner sicht:
    Nach dem Gutachten müßte er wohl auf seine Kosten abreissen und neubauen, das kostet viel Geld.
    Alternativ könnte er den Vertrag aufkündigen, nur wenn die neue Firma teuerer ist, müßte er dann die Mehrkosten tragen, das will er wohl auch nicht.

    Der ist jetzt einfachmal in die Ecke gedrengt und dann wird es meist "sehr schmutzig". Also nicht lange warten, zum Anwalt gehen und den mit der durchsetzung beauftragen.

    Gruß Mario
     
  2. #82 Gast_gast, 20.06.2004
    Gast_gast

    Gast_gast Gast

    Hallo!

    Vielleicht kann harea mal etwas dazu sagen, wie man einen guten Anwalt / Fachanwalt für das Baurecht finden kann.

    Nicht jeder Anwalt mit großem Messingschild und blitzender Kanzlei hat das Wissen und Interesse (sich speziell einzuarbeiten) , damit Du bestmöglich vertreten werden kannst.

    Vielleicht köntest Du bei Deinem Gutachter mal nachfragen. Dieser hatte wohl schon öfter mit derartigen Fällen zu tun und kann aus seiner Sicht beurteilen, wer sich wie ..... angestellt hat.

    Leider ist es mit den RA's wie mit den Ärzten, von denen jeder so seine Geschichten erzählen kann ... , blos davon bekommt man landläufig mehr mit.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg !!!
     
  3. SE

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    Hallo Tiger,


    die Frist war sicherlich nicht angemessen --> zu kurz

    Wie SuperMario schon schrieb, geh schnellstens zu 'nem Anwalt. In solchen Fällen gibt es eine Menge "Feinheiten" zu beachten. Alleine hast Du hier kaum eine Chance gegen einen "BU-Profi"

    Viel Glück auch und halt' uns auf dem Laufenden

    Gruss

    SE
     
  4. tiger

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    Hallo SE, laut VOB ist soweit ich weiss die Frist von 12 Tagen zur Nacherfüllung sogar dort geregelt und niedergeschrieben.
     
  5. Bruno

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    Die VOB/B regelt nur, dass allgemein mit Ausführungen innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen ist, wenn keine Frist gesetzt ist. Die Fertigstellung ist damit nicht geregelt.

    Wird eine zu kurze Frist gesetzt, bedeutet das nicht, dass dann gar keine Frist existiert. Das Schreiben bleibt wirksam. Es wird nur eine "angemessene" Frist in Gang gesetzt. Die kann - je nach Art der Arbeiten - unterschiedlich sein, auch mal kürzer als 12 Werktage.
     
  6. tiger

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    aktueller Stand

    Hallo Forum, wollte mal wieder kurz aktuellen Stand mitteilen .... nachdem auch ein letztes persönliches Gespräch vor 2 Wochen mit dem BU keine Lösung ergab, läuft die ganze Sache nun endgültig über Rechtsanwälte. Der BU hat mich in einen Rechtstreit gedrängt, wollte mir mir nicht weiter reden sondern die Sache seinem Anwalt übergeben.
    Jeder Anwalt versucht jetzt natürlich irgendeine Strategie auszutüffteln.... ich bin nur noch "Beifahrer"

    Gruss, TIGER
     
  7. tiger

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    Update

    Hallo Forum,

    eine weitere Woche des Wartens geht zu Ende. Der BU selber hat das Beweisverfahren bei Gericht beantragt. Es wurde sogar schon ein SV vom Gericht "nominiert", den hat der BU allerding prompt auch abgelehnt. Nun heist es weiter warten ....
     
  8. #88 gebranntes Kind, 29.08.2004
    gebranntes Kind

    gebranntes Kind Gast

    Vorsicht

    Jetzt kommt es darauf an, wie die Beweisfragen lauten. Davon hängt ALLES ab!

    Ich übertreibe mal:
    1. Ist es richtig, daß der Himmel manchmal blau ist?

    2. Sind die verwendeten Steine rot?

    3. Ist der Beton grau?

    Alle Fragen werden mit "ja" vom Gerichtsgutachter beantwortet und der BU hat gewonnen.

    Also auf jeden Fall auf die Fragen achten! Ich weiß leider nicht, inwiefern der Antragsgegner ein Recht hat, die Fragen zu ändern oder zu ergänzen.

    Der erste fehler ist schon gemacht: Sie hätten selber das selbständige Beweisverfahren einleiten sollen. Bitte nicht noch mehr Fehler hinterher. Ach ja, Gutachter wäre hier besser von der HWK.
     
  9. tiger

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    Auch als Antragsgegner hat man das Recht, bzw. die Möglichkeit, Fragen zu stellen bzw. zu ergänzen. Wir haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
     
  10. #90 gebranntes Kind, 29.08.2004
    gebranntes Kind

    gebranntes Kind Gast

    Gut

    Das hatten wir damals nicht. Fast alles wurde vom Richter abgelehnt.

    Wir haben erst im zweiten Verfahren Recht bekommen, nach 8 Jahren!
     
  11. tiger

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    weiter gehts

    Ich weiss nicht was mich heute geritten hatte, aber mir fiel tatsächlich noch eine Stelle ein, die wir bis dato noch nicht genauer untersucht hatten : Der Revisionsschacht des Abwasserkanals. Heute abend haben wir mal den Deckel aufgemacht und was wir gesehen haben könnte Ihr in den folgenden Bilder erkenne :
    - Schachtringe einfach in den Lehmboden gesetzt
    - keine Revisionsöffnung in der Leitung
    - Die Leitung zugespült von Boden von dem drückenden Wasser
    - Das Rohr Richtung Haus bereits gequetscht und Gefälle
    in Richtung Haus.
     
  12. tiger

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  18. tiger

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  19. tiger

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    "gut"

    in ein paar Jahren dürfte sich der Revisonsschacht soweit gesessen haben daß die Grundleitung unter den Druck gebrochen ist :irre
    .
    "in" Bayern bedarf es für das erstellen und in Betrieb nehmen eines Abwasserkanals die Abnahme durch den Abwasserzweckverband samt Dichtprüfung (wird stets vor dem zufüllen abgenommen !)... "in" Bayern würd´s für sowas keine Unterschrift des Kanalmeisters geben ... "drum" jetzt mal eine Frage von mir: Sie haben einen genehmigten Entwässerungsplan steht da nicht auf´n Beiblatt das die Durchführung der Kanalarbeiten dem zuständigen Abwasserzweck anzuzeigen bzw. durch selbige abzunehmen ist ???
    .
    "man" sollte sich auch mal die Frage stellen für was so ein Revisionsschacht gedacht ist ??? ... "ich" sag´s Ihnen zum einen
    zur Überprüfung des Abwasserbetriebes zum anderen wenn Not am Mann ist daß man den Abwasserkanal auch mal über den Revisonsschacht spülen kann ... "nur" bedarf es dazu ein offenes Gerinne oder eines Putzstückes (steht auch im Entwässerungsplan)
     
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