Fotodokumentation der Ausführung meines Kellers

Diskutiere Fotodokumentation der Ausführung meines Kellers im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Tut mir Leid zu hören. Und was hat es gebracht ??? Was wäre wenn Sie kein BSV eingeleitet hätten?

  1. #141 Carden. Mark, 27.01.2006
    Carden. Mark

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    Tut mir Leid zu hören.

    Was wäre wenn Sie kein BSV eingeleitet hätten?
     
  2. tiger

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    Ergänzungsgutachten des gerichtl. SV

    Nach nun weiteren ca. 5 Monaten liegt das Ergebnis der Ergänzungsfragen nun vor. Zur Erinnerung : Der BU hatte nachdem das Hauptgutachten nach 11 Monaten Laufzeit im Juni 2005 Vorlag, mehrfach Einspruch und Verlängerung beantragt, so dass er dann im Oktober 2005 die 2 folgenden ergänzenden Beweisfragen dem gerichtl. SV aufgab :
    1) Wird die zu tiefe Lage der oberen Bewehrung durch die größere Plattendicke kompensiert ?
    2) Kann sich innerhalb der vorhandenen Bodenplatte die Tragwirkung von Streifenfundamenten einstellen ?

    Hier einige Auszüge der Antworten :
    zu1) .... zumindest an den vom SV örtlich frei gelegten Stellen kann davon ausgegangen werden, dass die zu tief liegenden Bewehrungen durch die dicker ausgeführte Bodenplatte kompensiert wird.
    Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wie im Hauptgutachten dokumentiert, die Höhensituation der Bodenplatte lediglich an vier ausgesuchten Stellen nachgeprüft wurde.
    Aus Sicht des SV kann nicht ausgeschlossen werden, dass in anderen Bereichen der Bodenplatte abweichende Verhältnisse vorliegen.

    zu2) ... wenn die Bodenplatte mit einer Dicke von d = 25 bis 30cm ausgeführt wurde, werden die Mindesteinbindetiefen nach DIN 1054 zum Erreichen der Grundbruchsicherheit bei der vereinfachten Betrachtung mit integriertem Streifenfundament nicht erreicht.
    .... Bei den integrierten Fundamenten unter den Außenwänden wird die geforderte Grundbruchsicherheit von n=2,0 nicht erreicht.
    Aus statischer Sicht bleibt festzuhalten dass die in der Stellungnahme zur Standsicherhiet vom Ingenieurbüro xxxxxxx gewählte Modellbildung große Biegerisse an dern Oberseite der BOdenplatte zur FOlge hat. Durch die zu erwartenden großen Rissbreiten in der BOdenplatte sind zumindest Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit bzw. Dauerhaftigkeit gegeben. Die zu erwartenden Risse werden die nach DIN1045 zulässigen Rissbreiten bei weitem überschreiten.
    Da die vorhandene Bewehrung der Bodenplatte kleiner ist als die nach den Regeln der technischen Mechanik erforderliche Bewehrung, wird der eingebaute Betonstahl die Fließgrenze überschreiten. Die daraus resultierenden Dehnungen führen zu dem Versagen des Queerschnittes.Durch das Versagen des Queerschnittes werden durchgehende Risse entstehen, die eine verbleibende Druckzonenhöhe nicht garantieren. Somit muss mit eindringender Bodenfeuchte und daraus resultierenden Problemen im Ausbau gerechnet werden.
     
  3. tiger

    tiger

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    Vortrag an das LG

    Hallo Forum, die Gegenseite (BU) und Antragsteller des Beweissicherungsverfahrens hat nun auf die Ergänzungsbegutachtung der Bodenplatte einen "Vortrag" an das Landgericht geschrieben, wie sie diese Nachbegutachtung auffassen.
    Aber lest selbst :
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    Hallo Tiger,

    die Murkser dikieren wenigstens in meiner Region die Preise ... die redschaffende gehn beim Preisverfall den Bach runter und die Murkser werden vor Gericht bzw. Staat auch noch geschützt ... bei Deiner Geschichte möchte man das Vertraunen in den Rechtsstaat ja doch vollens verlieren :confused: :confused: :confused:
    .
     
  5. tiger

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    Heute vor 2 Jahren war Baubeginn !

    Nachdem sich wohl nun das Beweissicherungsverfahren dem Ende neigt haben wir von dem BU eine Abschlussrechnung bekommen für den aktuellen Bautenstand abzurechnen
    - Aushub, Kanal, Bodenplatte, Kellermauerwerk, 1. KMB Anstrich und Kellerdecke [Elemente, keine Armierung, nicht betoniert)

    Gesamtsummer rund 60.000€ abzgl. der von uns schon knapp 20.000€ die wir nach Fertigstellung Bodenplatte bezahlt hatten.
     
  6. #146 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2006
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    Ich behaupte mal...

    ohne die näheren Umstände zu kennen, das mit der Rechnungsposition 1 könnte schon der Tod der Rechnung sein.
    Da werden Architektenleistungen unter Bezugnahme auf HOAI Positionen abgerechnet zum Pauschalpreis.
    Für die Leistungsphasen 1 - 4 sind 900 € eigentlich deutlich wenig. Selbst wenn die Summe im vertrag pauschaliert war, muss dies nachgewiesen sein und sich an der HOAI orientieren.
    Ist das nicht nachweisbar/nachvollziehbar, ist die Rechnung nicht prüfbar und damit nicht fällig.
    Mal bitte mit dem Anwalt besprechen.
    MfG
     
  7. Mike

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    Ai ai ai .... Das ist echt traurig! :fleen

    Aber sowas hab ich auch noch nie gesehen. Eine Backsteinaussenkellerwand.
    Das ist doch Backstein oder?
    Ich lehn mich vielleicht etwas weit aus dem fenster raus, aber man verwendet doch kein wassersaugfähiges keramisches baumaterial für den Keller, der so oder nicht gedämmt wird!!

    5cm Magerbeton, 20cm Fundamentplatte (Pe-Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit drauf), 20cm Betonaussenwand.
    Die Fugen werden mit einem Fugenband abgedichtet, in die Schalung der Fundamentplatte kommt ein Kantholz rein, damit man die Arbeitsfuge am Rand auch abdichten kann und die Auflagerfläche der Aussenwand vergrössert wird. Schwarzanstrich (Bitumen) ran, Sickerplatten gleich dazu und Kiesbeet auslegen, damit das Wasser auch wirklich weggeführt werden kann...... :mauer

    *seufz*

    Wie auch immer, passiert ist passiert. Ich wünsche dir viel Glück fürs Leben...
    Irgendwie shclägt man sich immer durch - nur nicht aufgeben.
     
  8. #148 VolkerKugel (†), 17.03.2006
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    Hallo Tiger ...

    ... und auch von mir erstmal ehrliches Beileid.

    Grundsätzlich mal kann er ein nicht fertiggestelltes Bauteil (hier Keller ohne fertige Decke) überhaupt nicht abrechnen.

    Frage 1: liegt der Rechnung ein Aufmaß bei?
    Frage 2: hat dieses Aufmaß irgendjemand geprüft?
    Frage 3: wer hat wen mit HOAI(Architekten- und Ingenieur-)Leistungen beauftragt?

    Die Rechnung kannste erstmal vergessen, sie dient der PK (Psychologischen Kriegsführung). Zurückschicken mit dem Vermerk: "Nicht prüfbar und nicht fällig". (Ach ja, per Einschreiben mit Rückschein.)
     
  9. #149 BTopferin, 17.03.2006
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    Sehe ich auch so und habe auch schon solche PK mehrmals selber erlebt.
    Ist trotzdem schlimm --- weil die Nerven sind ja schon ziemlich kaputt --- und auch wenn man vermutet, dass sowas "nur PK" ist....

    Tiger, die Daumen sind immer noch gedrückt.

    Grüße
    Amy
     
  10. #150 Gast_Max, 17.03.2006
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo Tiger,

    auch mir tut Ihre Situation herzlich Leid. Doch sei's wies sei, bleiben Sie am Ball und machen Sie das beste daraus!

    Die Ratschläge der Experten sind echt prima Hinweise. Trotzdem frage ich mich, warum Sie hier so resigniert berichten, ohne daß man zumindest einen klaren Faden im Verfahren erkennen könnte, der ihnen Zuversicht geben würde?

    Von Ihrem Anwalt berichten Sie herzlich wenig. Es ist verständlich, daß Sie hier nicht ihre Strategie und die Details veröffentlichen. Das wäre auch kontraproduktiv.
    Jedoch habe ich den Eindruck, daß Sie zum Beifahrer geworden sind und Ihr Anwalt die Sache laufen läst - Vorsicht das ist gefährlich.

    Punkte, die mir auffallen:
    Warum wurde dauernd verlängert und von Ihrer Seite nicht dagegen widersprochen? Warum wird ihre persönliche Situation nicht dem Gericht dargestellt, um klar zu machen, daß kein weiterer Aufschub zumutbar ist?
    Wurde eine Gegendarstellung zu der Bewertung der Gutachten erstellt?

    Ich wünsche Ihnen die Standkraft und Zuversicht dieses Verfahren durchzustehen! Bleiben Sie am Ball!

    Max
     
  11. tiger

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    Ein weiteres Schreiben

    Was ich hier noch nicht geschrieben hatte war die Tatsache dass wir bereits letztes Jahr im Juli formal vom Vertrag zurück getreten sind. (nachdem das Gerichtsgutachten ca. 5 Wochen vorlag, alle Mängel und noch mehr bestätigte und keine Reaktion vom BU kam).

    Nachdem der BU uns nun direkt per Einschreiben die Rechnung zugestellt hatte (siehe oben) kam 2 Tage später auch ein Begleitschreiben seines Anwaltes dazu an meinen Anwalt :
     
  12. Uli R.

    Uli R.

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    Bei aller Ernsthaftifkeit der Sache und bei meinem echten Mitgefühl
    der Passus "... andernfalls wir dem Mandanten empfehlen werden ..." hört sich irgendwie nach Joda dem großen Jedimeister an *g
     
  13. #153 BTopferin, 21.03.2006
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    Oh, man...

    Tiger, was soll das denn, mit dem "Baustellenverbot"? Dein BT hat doch selber alles heimlich geräumt und die Baustelle verlassen, weil er "lieber" prozessieren wollte, oder?

    Grüße
    Amy
     
  14. #154 Friedhofen, 22.03.2006
    Friedhofen

    Friedhofen

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    Filigrandecken

    beinhalten in Ihrem Quadratmeterpreis die Statik des Bauvorhabens und die untere Bewehrung.
    Ihnen würde somit in Pos. 27 die Bewehrung doppelt berechnet.
    Gruß Friedhofen
     
  15. tiger55

    tiger55 Gast

    Baustellenverbot

    Das Thema Baustellenverbot versucht die Gegenseite immer wieder so nieder zu schreiben, wie schon mehrfach hier dargestellt war es aber tatsächlich so :

    - kurz vor dem betonieren der KG Decke (4/04) kam ein Brief vom Kreisbauamt dass Statikunterlagen fehlen und ein betonieren der KG Decke nicht freigegeben ist. Ende Mai 2004 kam nochmal eine Erinnerung vom Kreisbauamt dass die Unterlagen immer noch nicht vorliegen ... bis heute liegen diese fehlenden Bewehrungspläne der KG nicht vor !

    - Nachdem es damals ganz am Anfang zu eine Ortsbegehung kam zusammen mit dem BU und einem Ingenieur des Steineherstellers wurde die Mangelhaftigkeit des Mauerwerks und die Bedenklichkeit der Standsicherheit zum ersten Mal offiziell. Darauf hin bekam ich schriftlich vom BU eine Schreiben zur Nachbesserung wo er den "Abriss" der Außenmauerwerkes selbst anbot ! Da aber damals schon von den Leuten vorort auch Bedenken hinsichtlich Gründung und Bodenplatte und Kanal geäußert wurden habe ich als Bau-Laie von meinem Recht Gebrauch gemacht und diesen Nachbersserungsvorschlag "privat" von einem gericht. SV prüfen lassen.
    Ich hatte wirklich alle Hebel in Bewegung gesetzt und keine Kosten gescheut dass dies so schnell als möglich geschah .. es dauerte nur knapp 2 Wochen und ich hielt den BU immer in der Zeit informiert. Doch 2 Tage vor Übergabe des Gutachtens räumte er heimlich und ohne Vorankündigung die komplette Baustelle, obwohl ihm gravierenste Mängle ja bewusst waren. Warum ??
    Darauf schrieb ich dem BU das zukünftige Besuche auf unserem Grundstück nur noch gegen Voranmeldung zu geschehen haben.
    Auch fordertet ich den BU an dieser Stelle auf, seine Arbeit an der Baustelle FORT ZU SETZTEN und die Mängel nach Gutachten zu beheben !

    - Der BU behauptet bis heute dass mein damaliger Gutachter unsinniger Weise den Abriss fordern würde ... das stimmt so nicht ... in dem Gutachten steht nirgends das Wort "Abriss" ! Es steht nur drin dass mein Gutachter den konsequenten Nachbesserungsvorschlag des BU "begrüßt" und er benennt die weiteren festgetellten Mängel.

    - Als Monate später im Zuge des Beweissicherungsverfahrens - was der BU ja eingeleitet hatte bei Gericht - ein Bodengutachten auftauchte was der BU heimlich im Juni 2004 an ein Geolabor in Auftrag gabe, war klar dass er sich nicht an meine Aufforderung hielt, Besuche auf unserem Grundstück nur noch gegen Anmeldung. Darauf Untersagt ich ihm und von ihm beauftragten Personen den Zugang und drohte mit Anzeige.

    - Noch ein Wort zu der Sache mit dem vom BU ins Spiel gebrachten Prof. der UNI der das Mauerwerk untersuchen sollte : Nachdem das Gutachten des Gerichtsgutachters vorlag in 2005, alle Mängel bestätigt wurden und noch mehr Details zu Tage kamen von denen man zuvor gar nichts wusste ... wollte der BU nochmals privat diesen Prof. das Mauerwerk untersuchen lassen vorort. Er bezweifelte wohl die Kompetenz des Gerichtsgutachters was er selbst hatte als Beweissicherungsverfahren bei Gericht veranlasst ... der Gerichtsgutachter war da und hat die Mängel dokumentiert - als der BU den Professor ins Spiel brachte haben wir nicht pauschal den Zugang untersagt sondern um Begründung gebeten was dieser Prof. vorort noch aufnehmen möchte was nicht bereits in den zahlreichen Gutachten und Bestandsaufnahmen dokumentiert ist - bis heute keine Antwort darauf !
     
  16. tiger

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    Hallo Friedhofen,

    ja das stimmt ... die Filligrandecken habe ja die "untere Bewehrung" schon mit eingegossen, insofern käme nur bei der KG Decke die "Obere" Bewehrung noch dazu, aber auch die ist nur in Teilen verlegt (50%).
     
  17. #157 BTopferin, 22.03.2006
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    Hi Tiger

    dein BT ist ja schlimm. :mad:
    Noch eine Frage: Das mit dem Geolabor... war das im Juni 2005? (Hast 2006 geschrieben)
    Tja, das mit "heimlich" was tun scheint eine typische Pfuscher-Vorgehensweise zu sein.

    Und das mit den fehlende Unterlagen und Bauamt, usw.... ich gehe davon aus, das ist auch im Prozeß erwähnt?

    Schlimm, dein BT.... echt schlimm. :cry "Baut" er eigentlich immer noch?

    Grüße
    Amy
     
  18. #158 Carden. Mark, 22.03.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Kleine Verbesserung
    Tiger schrieb: und diesen Nachbersserungsvorschlag "privat" von einem gericht. SV prüfen lassen.

    Richtig ist es: und diesen Nachbesserungsvorschlag "privat" von einem öbuv SV prüfen lassen.

    Gerichts SV nur dann, wenn vom Gericht auch für diese Sache bestellt.

    Ansonsten möchte ich hier aus bekanten Gründen nichts weiter schreiben.
     
  19. tiger

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    Heimliches Bodengutachten

    Sorry, das "heimliche" Bodengutachten war tats. im Juni 2004
    Vielleicht kann einer der Administratoren hier das oben im Text korrigieren, Danke !
     
  20. #160 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Bitte sehr, bitte gleich...

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