Fotos von Sohlenplatte, wie soll da eine Elementwand rauf??

Diskutiere Fotos von Sohlenplatte, wie soll da eine Elementwand rauf?? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Nein Auf dem rechten Bild im Beitrag 1 lunzt ein rotes Schachterl ums Eck. Ist das ein Spülschacht/Kontrollschacht einer Drainage???? Dann wär...

  1. jebo34

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    Nein

    Wir sollten bekommen (hier schon vielfach diskutiert): eine wW+schwW+Dränung. Nur ein Zelt über dem Grundstück ist noch nicht geplant.
    Laut Bodengutachten Lastfall 6!!

    Diese Planung wurde in einem anderen Thread von mir von ?? schon als Planungsfehler bewertet, ist wohl auch so!!

    Dort habe ich schon geschrieben: Solche Systeme bauen wohl Architekten/Firmen, die Ihrer wW nicht trauen. So schlau bin ich JETZT auch.

    Auch so läßt sich noch was machen:
    z.B. bietet die Firma Contec ein Abdichtungssystem von aussen an (fugenbleche mit Betonit-Beschichtung oder so).
    Leider hat der SV damit keine Erfahrung.

    Aber mit ihm bin ich mir telefonisch schon in so weit einig, daß die Dickbeschichtung wegkommt, da unnötig iund der BU die geschuldete wW fertigt.
    Die Dränung liegt schon, schade, war auch überflüssig und teuer.

    Ach so, Antwort des BU auf meine Frage, wie man denn die nötige Betondeckung erreicht, wenn zwischen Fugenblech und Elementwand nur 1 cm Platz sein sollte: Wieso,, wir arbeiten doch mit 8-er Körnung und Spezialmischung mit chemischen Bestandteilen, die paßt da schon durch.

    Frage: Wie hoch sind denn die Klötze, auf die die Wand gestellt wird?
    Antw.: ca 1mm......

    Ah ja

    Mal sehen, was der morgige Tag bringt.
     
  2. jebo34

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    Doch

    Da ist nix weiteres, er ist nur empört, daß wir ihm - er hat die Dichtung abgenommen und für gut befunden!- nicht trauen, sondern einen SV hinzuziehen wollen.
    Ich habe ihn auch auf die Fremdübewachung hingewiesen (wobei er schon fast ausgerastet ist):
    Das macht der Betonlieferant oder der Hersteller von den Fertigwänden.
    Hm, ob die das auch schon wissen.

    Der Archi ist ein Bekannter, offiziell schon in Rente. Daher gibts keinen Architektenvertrag, hat auch nicht so viel gekostet bisher.
    Tja, auch Freundschaftsdienste haben ihre Nachteile.
     
  3. Pfriem

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    ...offiziell schon in Rente...

    Dann hat er auch keine Haftpflicht und IHR dürft alles bezahlen?
     
  4. jebo34

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    Die hat er noch.
    Er braucht ja auch nichts zu bezahlen, bisher ist ja der BU in der Pflicht!

    Einzig die Dränungskosten hätten wir uns sparen können, aber ich streite mich nicht um ein paar Euro, zumal wir sie ja auch gut für den ohnehin vorgesehenen Wassertank zwecks Gartenbewässerung etc. gut gebrauchen können.
     
  5. #45 Carden. Mark, 06.06.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Contec hat für die äußere Abdichtung das System ACE aus V2A Blechen mit Bentonitbeschichtung oder Hinterlegung.
    Nur warum dann das Innenliegende Fugenband im Wandaufsetzbereich?

    Contec bietet auch ein System für Fugenprofiele bei Mehrschichtwände an, dass CFS-A und das CFE-A, dieses läßt sich gut kombinieren mit dem benannten Fugenband der Sohle.

    Wenn die Kombination aber angestrebt wird, muss bekannt sein, welches Contaflexband Ihr im Fußpunkt habe - es gibt deren verschiene.
     
  6. jebo34

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    Tschuldigung

    Wenn ich mich jetzt mistverständlich ausgedrückt habe:fleen !
    Es ist natürlich das innere System geplant.
    Die Frage, die jetzt morgen geklärt werden muß, ist, was wir machen, wenn das Sohlenband so schief drinsitzt, daß es nicht zu gebrauchen ist.
    Dann muß eine neue Lösung her und das sagte der Techniker von Contec, man könnte auch von aussen abdichten.
     
  7. #47 Carden. Mark, 06.06.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Richtig
    Entweder ganz, oder mit dem von mir benannten äußeren System über die Fugen.
    vertikal sowie horizontal.
     
  8. jebo34

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    Zwischenstand

    so heute war der SV da.

    Ergebnis, wie erwartet:
    Dichtung nicht nach WU-RiLi und Montagevorschriften eingebaut, Funktion nicht gewährleistet.

    Tja, was nun??

    Ich habe mich mit ihm verständigt, daß er erst einmal keinen Bericht schreibt (kostet ja wieder extra), kann er bei Bedarf nachholen.
    Ich werde den BU (Archi ist ja weg, ihr erinnert euch:motz ) jetzt zu einem freundlichen Gespräch (gerne auch bei einem Bierchen) bitten und ihm nahezulegen, sich zumindest bei dem Dichtungssystemhersteller nach deren Meinung zu erkundigen und endlich einzusehen, daß das ein Problem ist.

    Sollte ich ihn nicht dazu bewegen können, den Mangel einzusehen und zu beheben, wird es natürlich unschön.

    Aber ich glaube immer an das positive im Menschen:wow
     
  9. Julius

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    Tja

    Sicher. Die Frage ist nur, für wen... :eek:

    Die Einstellung mit dem Postiven im Menschen mußte ich allerdings schon vor einigen Jahren umständehalber aufgeben. :cry
     
  10. jebo34

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    Wie wahr, wie wahr.....

    Klar, letztendlich sind wir die angea.........

    - Wenn der Bu zurücktritt, wirds teurer - er hatte halt das günstigste Angebot (oder hat schon mal jemand einen BU gezwungen weiterzumachen?)
    - Der Bau verzögert sich
    usw....

    Der Sv sagte, ich kann die erste Rechnung auch nicht in voller Höhe zurück behalten, denn die Sohlenplatte ist ja i.O. Ich kann also nur die Positionen, welche mit der Dichtung zusammenhängen, aufschieben.

    Hm, und vielleicht die Höhe der Nachbesserungskosten......
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 08.06.2007
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    Wenn man...

    schon Rechtsberatung macht, dann doch bitteschön richtig. :boxing :boxing
    Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der zu erwartenden Mängelbehebungskosten nach ORTSÜBLICHEN Preisen, ggf. auch multipliziert mit Faktor 3 als Druckzuschlag.
    Ortsüblich bedeutet eben nicht die (evtl.) Tiefpreise des BU, sondern die "normalen" Preise der Handwerker aus der Gegend, auf die Sie ja im zweifel zugreifen müssen ,wenn der BU nichts macht.
    Und wenn er hinschmeisst oder Sie ihn kündigen, haben Sie in der regel auch noch Anspruch auf die Ihnen entstehenden Mehrkosten.
    Nimmt BU Nr. 2 also 5 € mehr für den m², dürfen Sie dies dem BU Nr. 1 abziehen.
    Damit das aber wirklich funzt, MUSS der gesamte Schriftverkehr hierzu von einemn Fachmann/-frau = Fachanwalt für Baurecht zumindest vorbereitet, besser noch geführt werden.
    MfG
     
  12. jebo34

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    :cry Wir sind doch gerade erst bei der Sohle:cry
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Lieber

    jetzt den Ärger, wo es noch um "relativ" wenig Kosten geht, als später eine Ruine mit immensen Sanierungskosten.

    Mal Hand aufs Herz, letzteres ist quasi Totalverlust, weil wer kauft sowas? Aspekte -Wertverlust, Finanzierung-
     
  14. jebo34

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    Wart wart....

    immer noch nichts vom BU gehört.
    Ich werde jetzt heute eine Frist setzen und dann einen öbuv SV beauftragen.

    Folgende Fehler bei der Ausführung nach abP/Montageanleitung Contec/WU-RiLi habe ich bis jetzt entdeckt:

    1) falscher Steckbügel verwendet (Contec K17), ist für geschalte Wände und zudem falschrum eingebaut, jetzt müssen die Überstände abgeflext werden.
    2) Klammerabstand von 75cm nicht eingehalten (1,2-1,5m)
    3) Einbautiefe von max. 8,25cm nicht eingehalten
    4) Stöße nicht 10cm überlappt
    5) Reihenfolge verkehrt: erst gegossen, dann Bleche eingedrückt
    6) nicht mittig verlegt (Bügel nicht ausgerichtet)

    Ich berichte weiter.....
     
  15. jebo34

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    Ups

    Ich meinte natürlich die Steckbügel:angel:
     
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