Frage Baulast DHH

Diskutiere Frage Baulast DHH im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Bitte um Hilfe bei folgender Situation. Doppelhaushälfte auf Grundstück A und Grundstück B. Doppelhaus wurde ursprünglich von 2 Brüdern...

  1. #1 Moritz222, 13.07.2020
    Moritz222

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    Hallo. Bitte um Hilfe bei folgender Situation.

    Doppelhaushälfte auf Grundstück A und Grundstück B. Doppelhaus wurde ursprünglich von 2 Brüdern auf Grundstück A und B gebaut.
    Auf Grundstück A ist der aktuelle Besitzer, der Sohn des Erbauers war gestorben.
    Auf Grundstück B lebt der Sohn des Erbauers noch immer im Haus.

    Der Erbe der DHH auf Grundstück A will das Haus nun abreißen und neu bauen. Der Bewohner und der Erbe des Grundstücks und DHH B haben kein Interesse da der zwar alte aber immernoch fitte Bewohner des Grundstücks B dort weiter leben will und auch sein zukünftiger Erbe jetzt nicht abreißen bzw seine Vater aus dem Haus schmeißen will.

    So plant der Erbe des Verstorbenen Besitzer A also nun ein neues Haus auf Grundstück A. Dieses Haus soll nun laut Plan ~3m höher werden als die noch bestehenden 2 Doppelhaushälften.

    Von der Stadt wurde Eigentümer/Bewohner und Erbe des Grundstücks B mitgeteilt dass man neben der Zustimmung zum Bau auch eine Baulast aufnehmen muss in der man sich verpflichtet bei einem potentiellen Abriss auch ebenfalls in gleicher Höhe wie das neu zu bauende Haus auf A zu bauen.

    Dadurch ergibt sich erstmal keine Wertminderung sondern eine Wertsteigerung des Grundstücks das bisher nur eine Bebauung für diese Höhe vorsah...
    Allerdings der Zwang höher zu bauen und also die Notwendigkeit bei einem Bau mehr Kosten für den Bau in Kauf zu nehmen ergibt durchaus einen Nachteil....da Erbe B noch nicht weiss ob er in dieser Höhe bauen will.

    Kann man hierbei eine Entschädigung verlangen? Eben weil höhere Kosten bei einem Neubau entstehen bzw weil die Eigentümer B in einen Zwang versetzt werden eine Baulast aufzunehmen? Partei B ist sich nämlich aktuell nicht im Klaren wie die DHH in der der alte Besitzer B lebt möglicherweise nach dessen Tod genutzt werden soll.
    Außerdem ergibt sich durch das höhere Haus des A für den noch lebenden Bewohner B den Nachteil dass einem Teil seines Gartens wesentlich Sonnenlicht genommen wird.
    Kann man hierfür entschädigt werden bzw muss man etwas als B beachten?

    Außerdem baut der Erbauer auf Grundstück A auch ohne Keller. Hat dies auch irgendeinen Einfluss? Die aktuell bestehenden DHHs auf A und B haben beide Keller...

    Wie ist hier die Lage?

    Aufgrund des Alters der Häuser und der dünnen Wände zwischen den beiden DHHs muss eine Grenzwand eingezogen werden.
    Gibt es hier irgendetwas was man als Eigentümer B beachten sollte?

    Vielen Vielen Dank im Voraus!
    Ich bin absoluter Laie! :)
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Du hast den Fall durch die wirre Erbengeschichte unnötig kompliziert gemacht. Welchen Zweck hat die Einbeziehung der Eigentumshistorie?
    Da die Baulast nicht einklagbar ist (Ausnahme: Es gibt bereits eine gleichlautende grundbuchliche Sicherung), kann Beliebiges verlangt werden. Wenn man jetzt noch nicht einschätzen kann, ob sich die Baulast positiv oder negativ auswirkt, sollte man sie (noch) nicht übernehmen oder ausloten, was sie dem bauwilligen Nachbarn wert ist. Wenn er nichts in der Hand hat, womit er Dich erpressen kann, muss er Dir ein Angebot machen. Gibt's keine Einigung, gibt's keine Baulast und damit kein neues Haus.
    Wenn er den bestehenden Keller fachgerecht zuschüttet, eher nicht. Das sollte aber ein Statiker beurteilen. Eine umfangreiche Beweissicherung ist anzuraten.
     
  3. #3 simon84, 13.07.2020
    simon84

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    Ein Stock höher bauen zu dürfen ist doch super.

    Sich jetzt schon grosse Sorgen zu machen was in XX Jahren ist wenn man vielleicht mal das Haus abreisst und neu errichtet finde ich uebertrieben.

    Der Nachfolger will doch vielleicht eh höher bauen.

    Und ein nicht ausgebautes Geschoss waere ja theoretisch auch moeglich....

    Also ich sehe hier das Riesen Problem nicht.

    Das mit dem Keller finde ich wichtiger.
     
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