Frage Bitumen Flachdachsanierung

Diskutiere Frage Bitumen Flachdachsanierung im Dach Forum im Bereich Neubau; Super, einfach nur noch schön.... Die Bahn ist vollflächig zu heiss aufgeflämmt worden, was bedeutet, das der Trager stellenweise...

  1. Dach

    Dach

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    Super, einfach nur noch schön....

    Die Bahn ist vollflächig zu heiss aufgeflämmt worden, was bedeutet, das der Trager stellenweise verbrannt/durchgebrannt ist. Abgesehen von der schönen Optik und den falsch ausgeführten Abschlüssen ist auch die Fläche damit schadhaft.
     
  2. #22 Volker3, 15.09.2009
    Volker3

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    Die Umkehrdämmung kommt nicht von mir. Daher auch keine Auflast nötig. Aber nach den Bildern hat sich das ja erledigt.
     
  3. #23 enno0412, 15.09.2009
    enno0412

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    Schade um das viele Geld was bezahlt worden ist. Aber mal eine andere Frage. Wie hoch ist der Abstand zwischen den Sparren und wie dick die OSB -Platte.??
     
  4. ErWe

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    öbuvSV

    Hallo, da bin ich wieder, hat leider etwas länger gedauert...

    Wir haben noch ein bißchen Geld in den Topf getan und uns einen öbuvSV der Handwerkskammer bestellt. Der hat dann nicht nur die Sachen festgestellt, die wir und ihr gesehen habt (Anschlüsse an den LiKus und am Velux falsch, Anschluß am Kamin falsch, Schweißbahn zu heiß geworden), sondern zusätzlich, daß der Anschluss am Kamin hätte unterfüttert werden müssen, die Abschlussleiste am Kamin falsch, die Windfedern keine Dehnungsfugen haben, sie mit Langlöchern hätten montiert werden müssen, und ohnehin ein Dachrandaufbau von 10 cm gänzlich fehlt. Wir wussten natürlich von alledem nichts und haben uns auf den Herrn der Bauausführungsfirma verlassen. Nun beraten wir (der SV, der Bauausführer und wir) darüber, wie es weiter geht, und vor allem: Wer es macht.

    Aber es hat sich noch ein weiteres Problemfeld aufgetan:

    Unser Flachdach hatte so gut wie keinen Überstand (wenige cm). Das fanden wir im Prinzip schon mal nicht gut, und deshalb hatten wir im Vorfeld der Arbeiten mit dem Bauausführer darüber gesprochen, daß wir gern einen größeren Überstand hätten, so etwa 25 cm. Diesen Überstand hat er uns dann auch angebaut in Form von 18er OSB. Nun haben wir also einen Überstand, der evt. nur bedingt betretbar ist, womit ich persönlich kein Problem habe, ich weiß es ja, und ich würde allen Personen, die auf mein Dach wollen oder müssen, das auch sagen, und es ist ja kein Nutzdach, wo laufend Leute drauf herumspazieren.

    Nun die Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wonach ein Flachdach bis zum Rand begehbar sein MUSS? Was ist, wenn dem nicht so ist? Müssten wir dafür haften, wenn jemand bis zum Rand ginge, daraufhin der Rand abbräche und derjenige zu Schaden käme? Reicht eine Kennzeichnung "Bis hierhin und nicht weiter"?

    Wenn es eine solche Vorgabe gibt, dann wäre dieser Dachüberstand nämlich auch nicht in Ordnung, und es wäre noch erhebliche Nacharbeit von Nöten. Und wenn uns der Bauausführer darauf hingewiesen hätte, hätten wir evt. Abstand von dem Überstand genommen.

    Weiß jemand von einer solchen gesetzlichen Vorgabe (Flachdachrichtlinie?) und/oder kann mir sagen, wo ich das finde?

    Dank an alle, die sich mit so naiven Menschen wie uns rumschlagen...

    Wolfgang



    @ Ralf Dühlmeier:

    Den Stefan Ibold hätte ich schon angerufen, wenn ich auch in Bad Oeynhausen wohnen würde, aber so scheute ich irgendwie die hohen Anfahrtskosten...(;-)

    @ enno:

    Das OSB ist 18 dick, und die oberen Balken (das sind nicht die Sparren, die sind im "unteren" Dach) sind etwas unklar. Einerseits wohl um die 62,5 im Raster der OSB-Platten, andererseits hätten wir sie dann bei den Dachdurchgängen für die LiKus und das Velux sehen müssen, ich kann mich aber nicht mehr dran erinnern, als wir die Durchgänge verkleidet haben, lag unser Augenmerk auf Dingen wie Dämmwolle, Dampfsperre und Gipskarton...
     
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