Frage nach Eingeschossigkeit

Diskutiere Frage nach Eingeschossigkeit im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, befinde mich gerade in der Hausplanung und habe meine Vorstellungen schon mit einigen Bauunternehmen durchgesprochen. Die Größe...

  1. Nyles

    Nyles

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    Hallo zusammen,

    befinde mich gerade in der Hausplanung und habe meine Vorstellungen schon mit einigen Bauunternehmen durchgesprochen. Die Größe des Hauses lässt mich nun erheblich zweifeln, ob ich die im BPlan vorgeschriebene Eingeschossigkeit einhalten kann. Direkt darauf angesprochen hat bisher aber keiner der Planer ein Problem erkannt, was mich stutzig macht. Denn nach meinen Recherchen dürfte die Planung so eigentlich nicht klappen...

    Ich hoffe und wäre sehr dankbar, wenn mir hier einer der Experten die Wissens- und Planunglücke schliessen kann.

    Es geht um folgende Daten:

    Außenmaß: 10m x 12m
    Drempel: 60cm
    Dachneigung: 45°
    Grundstück in Niedersachsen
    im BPlan ist weder First- noch Traufhöhe vorgegeben

    Nach meiner Rechnung dürfte das DG 2/3 von 120m2 also 80m2 haben, es sind aber 84m2 mit lichter Höhe über 2,20. Immer mit Außenmaß gerechnet.

    Zudem sehe ich ein Problem mit dem Spitzboden, den ich gerne als komfortablen Abstellraum nutzen möchte. Ist das schon ein Aufenthaltsraum, der dann zusätzlich auch noch zu groß wäre, so dass ich schon drei Vollgeschosse bekäme?

    Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bin wirklich verunsichert, weil kein einziger Planer hierauf eingestiegen ist und mich auf ein Problem hingewiesen hat...
     
  2. #2 Baufuchs, 15.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Sie "immer mit Außenmaß" gerechnet haben, dürfte da der Fehler liegen.

    Die lichte Höhe von 2,20m ist ein Innenmaß.
    Also das Maß von Oberkante Fußboden DG bis Unterkante Dachinnenbekleidung DG.

    Bei der von Ihnen beschriebenen Konstellation ergibt sich im DG eine lichte Höhe von 2,20m auf einer Breite von ca. 6,10m.

    6,10m x 12,00 m = 73,2 m² zulässig bei 120m² Geschossfläche EG= 80 m²
     
  3. Nyles

    Nyles

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    Vielen Dank für die super rasche Antwort.

    Damit wird es mir jetzt auch klar. Ich lag eh nur minimal drüber, aber ab ca. 20cm "Verlust" Innenmaß zu Außenmaß aufgrund der Dämmung kommt es dann rechnerisch schon hin. Klasse, der Punkt ist damit geklärt.

    Wie ist es mit dem Spitzboden. Nach meiner Zeichung hat der eine Grundfläche von knapp 6m x 12m und wäre unter First knapp 3m hoch. Eine lichte Höhe von 2m hätte ich ungefähr 2m breit x 12m. Ist das schon zu viel?
     
  4. #4 Baufuchs, 15.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Spitzboden ist kein Vollgeschoss und ein Abstellraum ist kein Aufenthaltsraum.

    Definition Aufenthaltsräume (BauO Niedersachsen) gibts hier
     
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