Frage zu Abstandsflächen Zufahrt bei Grundstücksteilung

Diskutiere Frage zu Abstandsflächen Zufahrt bei Grundstücksteilung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin als Laie noch ganz am Anfang meiner Planung aber die Gemeinde hat zumindest die Bereitschaft zur Kooperation signalisiert....

  1. Phil88

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    Hallo zusammen, ich bin als Laie noch ganz am Anfang meiner Planung aber die Gemeinde hat zumindest die Bereitschaft zur Kooperation signalisiert.

    Ich plane in Mecklenburg-Vorpommern ein Grundstück (blau) vom Flurstück (81/5) meiner Eltern abzuteilen und in zweiter Reihe (oder dritter?) zu bebauen. Die geplante Zufahrt (ca. 4m breit) schließt nördlich an einen Gebäudekomplex des Nachbarn (hier gelb, ca. 23m entlang der Grenze, Aufenthaltsräume) an. Südlich angrenzend ein Garagenkomplex meiner Eltern (hier rot, ca 12,5m entlang der Grenze). Durch den Abriss einer Garage (rot) würde ich den Abstand zum restlichen Komplex von 3m erreichen, das müsste soweit passen?

    Allerdings frage ich mich wie die Grenzbebauung des Nachbarn für meinen Plan zu bewerten ist? M.w. war das Gebäude früher eine kleine Garage oder Stall (50er Jahre) und wurde dann ohne Genehmigung erweitert und zu Aufenthaltsräumen (Büro, Partyraum usw.) umfunktioniert (2010er Jahre). Baulasten sind m.W. ebenfalls nicht eingetragen. Zudem ragt es auf das Grundstück meiner Eltern. Kann ich die Zufahrt so überhaupt planen oder muss hier mehr Fläche eingeplant werden?

    Es gilt ein B-Plan von 1998 bzw. 2004, hier sind jedoch keine Festsetzungen zu Abstandsflächen getroffen. Es gilt also die LBauO M-V?

    Grenzen.jpg
     
  2. #2 hanghaus2000, 09.09.2022
    hanghaus2000

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  3. SIL

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    Wenn dies 2010 erfolgte, besteht hier kein 'Schutz' , je nach Verhältnis zum Nachbarn und der eventuellen Überbauung - heißt das hier Abriss!
     
  4. Dimeto

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    Welche Art und welche Form der Kooperation und Signalisierung?
    Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan und Deine Planung passt da so gar nicht rein. Ich sehe überhaupt keine Rechtsgrundlage für Dein Vorhaben, so dass selbst Frau Schwesig Dir nicht helfen könnte.
    Woher nimmst Du diesen Optimismus?
    Meine Bewertung: Bei Euch macht jeder, was er will. Mach einfach mit!
     
  5. Phil88

    Phil88

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    Wir haben schon einige Gespräche mit dem Bauausschuss der Gemeinde geführt sodass es jetzt konkret wird, sonst hätte ich die Frage hier gar nicht erst eingestellt. Bzgl des B-Plans: Es wurden bereits in der Vergangenheit Teile des Grundstücks von Grünland in Bauland umgewandelt. Der Plan wurde bisher 7x geändert und soll nun generell überarbeitet werden.

    Ausgehend von den Regelungen zu Abstandsflächen der LBauO. Wenn ich von 7m lichter Breite zwischen Garage und Nachbargrenze ausgehe sollte für die neue Grenze und Zufahrt noch 3m Abstandsfläche verbleiben.

    Danke für deine konstruktiven Beiträge, erfreut mich immer wieder :)
     
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Frage zu Abstandsflächen Zufahrt bei Grundstücksteilung

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