Frage zu Brandriegel.

Diskutiere Frage zu Brandriegel. im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir sind gerade dabei die Außenfassade zu dämmen. Laut der Verputzer-Firma muss hier ein Brandriegel über den Fenstern...

  1. #1 benderos, 14.10.2011
    benderos

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    Hallo Zusammen,

    wir sind gerade dabei die Außenfassade zu dämmen. Laut der Verputzer-Firma muss hier ein Brandriegel über den Fenstern angebracht werden. Ich bin verwirrt. Laut der Handzeichnung des Meisters muss ein Brandriegel umlaufen über die Fenster im Erdgeschoss gezogen werden und über dem Fenster ganz oben im Spitzboden. Stimmt das? Er hat nämlich in seiner Zeichnung die Fenster im ersten Stock ausgelassen. Jetzt weiß ich nicht, ob er die Fenster im 1. Stock oder im Spitzboden gemeint hat. Bitte dringend um Hilfe. Wir wollen morgen früh weitermachen und er Meister ist erst wieder am Montag erreichbar.
     
  2. #2 Baldbauherr, 14.10.2011
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    Hallo,

    lies mal hier und interpretiere am selbst: Leitfaden_Brandriegel

    "nur jedes zweite Geschoss" evtl.
     
  3. #3 susannede, 14.10.2011
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    Was der Meister machen will und wird, steht in der Zulassung des Produktes.

    Ist die Dämmdicke größer als 10 cm, soll über den Fenstern ein sturzartiger Brandriegel aus MiWo, 20 cm hoch, 30 cm nach links und rechts überstehend, ausgeführt werden.

    Dies ist - egal ob vorgeschrieben oder nicht - immer sinnvoll und sollte daher immer gemacht werden. Feuer überträgt sich in das WDVS über Flammen und Rauchgase, die an den Fenstern nach oben schlagen. Bei der Fensterrettung verhindert es auch das Abtropfen flüssigen EPS.

    Ein umlaufender Brandriegel ist alle 2 Geschosse anzuordnen,
    nur wo sind die Geschosse in Deinem EFH ?
    Der Dachspitz ist ja nun sowieso kein Geschoss.

    Auch wenn es Dir für morgen nicht hilft:
    Zulassung des Herstellers lesen und bei größer 10 cm Dicke WD Brandstürze ausführen.
     
  4. #4 Hundertwasser, 14.10.2011
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    Vergiss es ihr braucht keine Brandriegel. Erst ab 7 m Gebäudehöhe nach LBO sind besondere Anforderungen an de Brandschutz definiert.
     
  5. #5 Baldbauherr, 15.10.2011
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    Das Gebäude hat doch locker über 7 m, oder was meinst Du damit?
     
  6. #6 susannede, 15.10.2011
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    BayBO .... !
    Ich brauch das normal ja auch nur bei meinen KHs...
    Aber §26 ist eindeutig uneindeutig ... Zulassung!

    @BBH
    Aufenthalt bei OKFF = 7 m
     
  7. #7 ManfredH, 15.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das betrifft die Höhenlage des Fussbodens im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind

    Steht auf Seite 3 ... lies und interpretiere selbst :biggthumpup:
     
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