Frage zum Pachtvertrag - gekauftes Haus im Wochenendhausgebiet

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  1. BenGra

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben vor ca. 11 Jahren ein Haus gekauft, dieses steht in einem Wochenendhausgebiet, wo wir eine Parzelle mit etwa 3000qm gepachtet haben.

    Auf diesem Flurstück gibt es mehrere Wochenendhäuser, die alle denselben Eigentümer haben.

    Es handelt sich um zwei Eigentümer, die jetzt seit kurzem Ihre Kinder mit dazu genommen haben und die dieses Gelände bald komplett verwalten sollen, seitdem jetzt diese Probleme kommen.

    Die Eigentümer geben auch keine Auskunft über die neuen Pläne oder ihr handeln.

    Alle haben ähnliche Pachtverträge, bei einigen meiner Nachbarn laufen diese demnächst aus, bei manchen heisst es jetzt, sie bekommen keinen neuen Vertrag, Sie ihr Haus entsorgen müssen, aber andere dürfen es kostenfrei stehen lassen und andere bekommen einen neuen Vertrag und können machen was Sie wollen, behalten, verkaufen, ganz egal.

    Diese Häuser wurden alle bei um die 100000€ gekauft und werden auch in unserem gesamten Wochenendhausgebiet so gehandelt.

    Unseren Pachtvertrag haben wir letztes Jahr wegen grossen Restaurationen nochmals um 10Jahre erweitern lassen, was zu diesem Zeitpunkt kein Problem war.

    Die Verträge hänge ich in den Anhang.

    Jetzt stellen wir uns mehrere Fragen, die wie folgt laufen:

    - Ist es richtig, dass wir jetzt nach unseren 10Jahren, nochmals 2x5 Jahre und danach immer 1 Jahr Verlängerung erhalten können, aber nicht müssen?

    - Können wir wenn unsere jetzt frisch angebrochen 10Jahre um sind, direkt runter geschmissen werden?

    - Was geschieht mit unserem Haus?

    - Dürfen wir nach jedem Pachtende das Haus verkaufen?

    - Falls auch nicht erwünscht, muss der Eigentümer unser Haus zum aktuellen Marktwert abkaufen?

    Wir haben momentan Bauchschmerzen, wenn wir diese Geschichten der Nachbarn hören und müssen uns irgendwie beruhigen, weshalb wir auf ein paar Antworten hoffen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Beantwortung

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Wald
     

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  2. #2 VollNormal, 26.03.2025
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    Das sind alles rechtliche Fragen, damit solltest du dich an ein Juristenforum oder direkt an eine Fachanwältin wenden.
     
    Kriminelle, simon84 und 415B gefällt das.
  3. 415B

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    Ja der Verpächter kann es sich aussuchen ob er kostenlos eine Hütte als Geschenk annimmt oder der Pächter nach auslaufen vom Pachtvertrag den Garten komplett beräumt zurückgeben muß. Und ja er kann auch nach gut dünken entscheiden ob er den Pachtvertrag mit Hinz oder Kunz verlängert oder nicht. Das nennt sich Vertragsfreiheit. Ich erkenne da nichts Sittenwidriges.
     
  4. #4 nordanney, 26.03.2025
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    Das ist eigentlich alles ganz einfach und klar geregelt.
    Du bist Pächter eines Grundstückes und kein Eigentümer, also gehört Dir auch nicht das Haus (formal).
    Laufzeit steht ja im Vertrag bzw. im Nachtrag. Übliche Optierungen möglich und können nicht verhindert werden.
    Also 2034 kannst Du einseitig um fünf Jahre verlängern (Frist für die Optionsausübung nicht verpassen), fünf Jahre später dann ein nächstes Mal.
    Kannst Dich dann bis 2044 zunächst zurücklehnen. Easy.
    Danach entscheidet der Verpächter, was mit dem Haus passiert. Abriss über Übereignung gegen Entschädigungszahlung. Außer, es gibt einen Nachpächter, der das Haus übernehmen würde. Also am Ende seid Ihr gef...ickt, weil im worst case das Haus weg ist.
     
  5. #5 nordanney, 26.03.2025
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    Nö, musst mal lesen.
    upload_2025-3-26_19-37-31.png

    Die nächsten knapp 20 Jahre kann Euch niemand vom Grundstück vertreiben, außer Ihr vermasselt es selbst und zieht die Option nicht oder zu spät. Damit sollten die Bauschmerzen erst einmal erledigt sein, oder?
     
  6. 415B

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    Den Nachpächter muss der Verpächter aber akzeptieren ist wie beim Mietvertrag einer Mietwohnung. Da kann meine Mieterin mir 10 reiche Nachmieter anschleppen und keinen muß ich akzeptieren.
     
  7. 415B

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    Ha ha, da will ich die Hütte nicht haben und bestehe auf Abriss und Entsorgung.
    Da wird jeder vernünftige Pächter freiwillig und kostenlos die Hütte verschenken bevor noch mehr Geld zum Fenster rausgeworfen wird.
     
  8. BenGra

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    Was der letzte Herr hier antwortet, verstehe ich ganz und garnicht!

    Und wir sprechen hier auch nicht von einer Hütte, ansonsten würden diese auch nicht seit Jahren bei um die 100000€ gehandelt werden.

    Es geht hier eigentlich nur darum, dass ,man ein Pachtgrundstück bekommt, danach wird gebaut oder restauriert, wie man es sich vorstellt.

    Die Häuser haben und müssen ganz normal eine Baugenehmigung haben!
     
  9. BenGra

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    Und nochmals zur Klarstellung, dass Haus ist unser Eigentum, darüber besitzen wir eine Baugenehmigung und bezahlen auch die Grundsteuer.
     
  10. #10 Kriminelle, 26.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2025
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    Doch natürlich. Auch formal.
    Wir haben unser Grundstück auch gepachtet, darauf aber keine Freizeitimmobilie gebaut, sondern ein durch die Bank finanziertes EFH. Das mal nebenbei gesagt.
    Allerdings stehen wir natürlich auch im Grundbuch.
    So, wie ich es herausgelesen habe, ist der Vertrag von 2014. Nach 10 Jahren habt ihr als Pächter das Recht auf 2 x 5 Jahre Verlängerung. Das muss 9 Monate vorher angemeldet werden. Das habt ihr getan. Insoweit habt ihr jetzt verlängert - statt der 5 Jahre gleich 10 Jahre, also bis 2034.

    Problem sehe ich in Punkt 12 des Vertrages. Ein Verkauf des Grundstücks ist möglich durch den Verpächter. Dagegen könnt ihr nichts machen. Und nach dem Punkt wird mit Dir verhandelt. Das kann alles bedeuten. Neue Pächter haben keine anderen Rechte, dürfen Euch also nicht einfach mal so kündigen, aber es gibt Ausnahmen.

    Und hier kommt der Anwalt ins Spiel.

    Heutzutage werden viele Freizeitgrundstücke verändert. Es wird quasi vieles gerodet und neue „Heime“ darauf erstellt. Mobile Heime, Mobilhomes, Tinyhouses. Diese werden dann wöchentlich als Ferienhaus vermietet. Das bringt den Betreibern natürlich mehr Geld. Verpachtung plus neue Eigentümer von Häusern, die wöchentliche Miete erwirtschaften. Das zeugt immer wieder viel Unmut, wie man in Reportagen sehen kann. Letztens/letztes Jahr haben wir gerade einige solcher Reportagen gesehen - uns hat dieses Thema sehr interessiert, da wir in einem solchen neuen Wohngebiet in einem Mobilheim Urlaub gemacht haben und etwas über die Geschichte des Campingplatzes gelesen haben (Googlemaps, alte Rezensionen) Auch als Camper standen wir mal auf einem Platz, der mehr und mehr neue Häuser ankarren lassen hatte - als Betreiber des Platzes wurde ein Investor genannt. Dieser hat auch den Altbestand mitgekauft. Wie der Altbestand dann rechtlich abgesichert ist, weiß ich nicht. Aber wenn ein Pachtvertrag ausläuft und eine Verlängerung nicht mehr in Sicht gestellt wird, dann muss man wohl zusehen, was man mit seinem Haus machen kann. Man findet ja keinen Käufer, zumindest nicht, wenn man das Haus nicht versetzen kann.
    Wenn jetzt die Kinder mit in der Geschäftsführung mitmischen, ist natürlich die Situation - ich sag mal - unbeständiger, sehr wackelig, weil im Laufe des Lebens alles im Wandel ist.
    Wenn also so ein Wandel den neuen Besitzern vorschweben sollte, dann kann es dennoch sein, dass ein Areal mit Altbestand verbleiben darf.
    Steht Ihr mit Eurem Haus im Grundbuch? Ob ihr eine Baugenehmigung brauchtet, interessiert jetzt so nicht, auch für einen kleinen Bruchcarport braucht man u.U. eine Baugenehmigung.
     
  11. #11 nordanney, 27.03.2025
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    Wie pachtet man ein Grundstück, wenn man im Grundbuch steht? Dann ist man Eigentümer. Einzige Ausnahme: Erbbaurecht. Das ist aber etwas ganz anderes, da es ein grundstücksgleiches Recht ist. Damit gehört dann das Grundstück aber noch immer dem Erbbaurechtsausgeber und nicht Dir.
    Lies mal im BGB nach. Paragraphen 94 und 946. Per Gesetz ist schon geregelt, dass ein untrennbar auf einem Grundstück errichtetes Objekt automatisch zum Grundstück gehört. Wahrscheinlich kommst Du tatsächlich bei Euch mit einem Erbbaurecht durcheinander. Dann hätte der TE aber auch einen Erbbaurechtsvertrag und keinen Pachtvertrag.
    Ich habe in 30 Jahren Immobiliengeschäft erst 1x die Trennung von Immobilie und Grundstück gesehen. Und das war monatelanger Murks, bis es rechtlich halbwegs haltbar war.
    Das ist faktisch ein Vorkaufsrecht, zumindest halbwegs so formuliert. Kauf bricht Miete (und Pacht) nicht (BGB 565). Um das hinzubekommen, muss schon der Himmel auf die Erde fallen. Eigenbedarf fällt weg. Sonstige Ausnahmen fallen mir ad hoc nicht ein. Der Pächter muss den Vertrag zu 100% übernehmen. Keine andere Chance.
    Nein. Es besteht ein Vertrag. In den nächsten knapp 20 Jahren wandelt sich ohne Zutun des TE gar nichts. Ob es der jetzige Verpächter ist, die Kinder oder der Papst - alle können nichts machen.
    Siehe oben. Ist unmöglich, im Grundbuch zu stehen. Ist kein Erbbaurecht.
     
  12. #12 Kriminelle, 27.03.2025
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    Stimmt. Erbbaurecht ist etwas anderes. Das habe ich verwechselt.
    Allerdings geht es ja hierum.
    Und da darf man auch Eigentum drauf setzen. Es ist und bleibt das Eigentum des Erbauers bzw. des Käufers.
    Nicht wie pachtet man… Umgekehrt wird ein Schuh draus!
    Jetzt verwechselt Du, denke ich.

    Wohl eher in 10.
     
  13. #13 simon84, 27.03.2025
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    Das ist ein Thema für einen Rechtsanwalt
     
  14. 415B

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    Dem einem auch Verpächter genannt gehört der Grund / Boden
    Dem anderen ein Haus auf dem gepachteten Grundstück.(Pächter)
    Siehe dein Haus wie eine Einbauküche die du zwar für viel Geld hast einbauen lassen aber der Vermieter bei deinem Auszug nicht übernehmen muss (außer es ist so von vorne so vereinbart gewesen)
     
  15. #15 nordanney, 27.03.2025
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    Also geht es hier um eine normale Pracht. Und damit ist das Haus mit dem Grundstück verbunden. Siehe BGB.
    Nein, Kauf bricht Miete nicht.
    Nein, der TE hat einseitige Optionen zur Verlängerung. Daher hat er 20 Jahre definitiv Ruhe.
    Nö. Ist etwas ganz anderes. Grundstücksrecht ist recht einfach.
    Ja, in 20 Jahren.
     
  16. #16 VollNormal, 27.03.2025
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    Von denen 11 bereits um sind, siehe Seite 1 des Vertrages. Aber, wie oben geschrieben, sollte das besser eine rechtskundige Person beurteilen.
     
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