Frage zur Baubeschreibung

Diskutiere Frage zur Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich will mir eine Eigentumswohnung kaufen. Vom Bauträger habe ich jetzt eine Baubeschreibung erhalten. Die Baubeschreibung scheint mir...

  1. Mark05

    Mark05

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    Hallo,

    ich will mir eine Eigentumswohnung kaufen. Vom Bauträger habe ich jetzt eine Baubeschreibung erhalten. Die Baubeschreibung scheint mir unvollständig.

    Es fehlen Angaben wie Dicke der Wände. Der Schallschutz wird überhaupt nicht erwähnt. Die genaue Anzahl der Sanitärobjekte oder Anzahl der Steckdosen fehlen. Wie die Wohnungslüftung erfolgen soll, ist auch nicht enthalten.

    Das sind Dinge, die mir auf den ersten Blick aufgefallen sind, es fehlen bestimmt noch andere Dinge. Die von mir aufgezählten Punkte müssten doch normalerweise enthalten sein oder irre ich mich.

    Ich will die Baubeschreibung später vor Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

    Meine Frage ist, bekommt man nachher eine andere Version oder ist das schon die Fassung die ich dem Sachverständigen vorlegen muss. Da der Bauträger in Urlaub ist, wollte ich vorab diese Frage schon mal hier stellen.

    Danke
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    ist die Eigentumswohnung schon fertiggestellt?
    Die Baubeschreibung muss Objektbezogen sein und muss alles Detailliert für den Endverbraucher verständlich und klar sein.
    Fragen Sie den Bauträger.
    Der Sachverständige soll auch ist/soll zustand prüfen!

    MFg.
     
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  3. #3 Mark05, 30.01.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.01.2019
    Mark05

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    Die Wohnung wird erst Ende 2020 fertig gestellt, Baubeginn ist für April 2019 geplant
     
  4. Alex88

    Alex88
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    Aber wenn man jetzt schon kaufen kann/soll muss die Bb vollständig sein, nachträgliche Änderungen
    kosten Geld und zwar das des Käufers
     
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  5. #5 msfox30, 30.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2019
    msfox30

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    Sehr gut....
    Bei uns ist der Baubeginn ab Unterschrift zwar schon 3 Jahre her und es haben sich rechtliche Sachen geändert, trotzdem mal wie es bei uns war:

    Es gab eine allgemeine Baubeschreibung und ein Angebot, welches als Vertrag zusammengefasst wurde.
    Den Vertrag (also auch die Baubeschreibung) haben wir dem Bausachverständigen vorgelegt und er hat sie ein wenig auseinander genommen.
    Mit unseren Vorstellungen sind wir dann zum GU. Aber glaub nicht, dass er die Wünsche einfach so akzeptiert hat! Nur Teile konnten wir durchsetzen.*
    Daher sollte dein Bausachverständiger dir auch sagen, was gesetztlich fehlt also unbedingt drin stehen muss und was nice-to-have ist, worauf der GU/BT aber nicht eingehen muss.
    Für Steckdosen und Schalter etc gibt es z.B. die RAL-RG 678, die die unterschiedlichen Standards definiert. Wenn also in der Baubeschreibung keine Einzelauflistung enthalten ist, so sollte wenigstens der Standard nach RAL-RG 678 festgelegt sein.

    *Ergänzend muss ich sagen, dass nach der ersten Vertragsprüfung durch unseren Bausachverständigen der GU abgesprungen ist.
    Anhand der Erläuterungen aus der ersten Vertragsprüfung, habe ich dann den Vertrag vom anderen GU selbst geprüft. Weil so ein Bausachverständiger auch nicht gerade günstig ist. Aber auch da gab es am Ende Punkte, die man als Leihe übersieht:
    Bsp: "Ebenso ist das Schnurgerüst für das Einmessen Ihres Hauses auf ihrem Grundstück im Leistungsumfang enthalten".
    Ergebnis: Damit war nicht das Einmessen mit gemeint, sondern nur das Schnurgerüst, welches aus Dachlatten bestand. Dachlatten = Cent-Artikel. Einmessen = teuer.

    Bsp: Baustrom. "Den Anschluss für den Baustrom stellt der Bauherr." Nicht geregelt war, wer am Ende den Strom bezahlt. Waren bei uns 1400€, den den GU aber trotzdem übernimmt. Sollte also auch im Vertrag deutlicher geregelt sein.

    Bsp: "Aushub seitlich lagern." Aushub quilt. Ich war froh, dass 3/4 davon abtransportiert wurden.

    usw. usw....
    In unserer ersten Baubeschreibung war sogar der Klodeckel erwähnt (=Cent-Arikel). Dafür fehlten andere wichtigere Dinge.
    Zum Bsp. braucht es für die Baugenehmigung einen Lageplan. Diesen macht der Vermesser, der aber nicht in der Bauschreibung steht und somit die Kosten der Bauherr trägt.
    Mag sein. Aber die Aussage ist sehr subjektiv. Bestimmte Angaben versucht der BT in der Beschreibung:
    - zu verschleiern
    - schön zu reden
    - einfach weg zulassen.

    Siehe meine Beispiele oben.
     
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  6. #6 Leser112, 30.01.2019
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    Rechtsverbindlich sind nur Unterlagen, die als Anlage zum Kaufvertrag gehören!;)
    Hierzu gehört u.a. der Energieausweis nach Baufertigstellung. Der normgemäß eine fachgerechte Dimensionierung der Heizungsanlage vorschreibt. Die hierfür notwendigen Unterlagen sollte der Anbieter vorhalten/vorlegen können/müssen.
    Wenn nicht, sucht der ein ahnungsloses Opfer!;)
     
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  7. #7 msfox30, 30.01.2019
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    ...und aushändigen.
    Hier streiten wir uns noch mit dem GU, weil wir keine Unterlagen bekommen haben, weil dies nicht im Vertrag steht. Laut Bausachverständigen und Anwalt steht uns dies aber zu. Bevor also am Ende der Streit kommt, kann das auch gleich mit in den Vertrag aufnehmen.
    Auch diverse andere Abnahmeprotokolle sollte festgelegt und festgehalten werden. Genaueres wird euch der Bausachverständige sagen...
     
  8. Mark05

    Mark05

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    Vielen Dank für die Antworten, besonderen Dank an msfox30 für die Info.

    Ich werde jetzt den Bauträger noch einmal kontaktieren und ihn fragen ob dies die Endversion ist. Wenn er mir das bejaht, dann frage ich ihn ob Veränderungen vom Sachverständigen vorgenommen werden dürfen. Wenn er da nicht mitspielt, dann nehme ich Abstand von dem Kauf.

    Oder wie sollte hier vorgehen?
     
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