Frage zur Elektroinstallation in unserem Neubau

Diskutiere Frage zur Elektroinstallation in unserem Neubau im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Latürnich ist das zu wenig. Da streiten wir ja gar nicht. Das Problem des TE ist die DIN. Deren Mindestanforderungen haben nichts mit heutiger...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 27.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Latürnich ist das zu wenig. Da streiten wir ja gar nicht. Das Problem des TE ist die DIN.
    Deren Mindestanforderungen haben nichts mit heutiger Lebenswirklichkeit zu tun. Ich kenne aber kein Urteil, dass sagt, die DIN ist um ..... überzuerfüllen, damit ein heutiger Bau nicht mangelhaft ist.
    Ohne einen solchen Beleg aber, wird der TE vom BT/GÜ wohl kaum eine schweineteure Nachbesserung der E-Anlage bekommen.
    Der wird sich auf die DIN zurückziehen.

    Da macht die Nachberechnung der max. zulässigen Stromkreisbelastung viel mehr Sinn.
    Denn wenn da fürs gesamte OG nur noch ne 10 A Sicherung überbleibt, dann steigen die Chancen, sich in einem Rechtsstreit auf die "übliche mittlere Güte und Qualität" zu berufen, massiv steigen.
    Denn es ist nicht lebenswirklich, dass die Kinder ihre PCs und Anlagen ausmachen müssen, damit Vati unten im Flur staubsagen kann.
    Und Vati im Winter dabei im Dunkeln steht, weil schon das Licht, die Sicherung rauswirft.
     
  2. Julius

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    Das ist völlig unstrittig. Aber auch komplett belanglos.

    Das behauptest Du.
    Der Eli und der Vertragspartner sehen das offenbar anders!

    Wenn es keine Planung oder nachweisbare Vereinbarung gab, eine separat abgesicherte Steckdose für einen autarken Backofen zu setzen, dann trifft insoweit den Eli kein Verschulden!
    (was nichts an dem Murks im OG ändert - der ist gesondert zu betrachten, siehe meinen vorigen Beitrag)

    Man hätte ja entweder einen Vollherd anschließen können oder eben die Kombination aus 2 Geräten gemeinsam über die HAD speisen. Das ist nach wie vor der Normalfall.
    Beides würde problemlos funktionieren.


    Was vielleicht noch ein Ansatzpunkt sein könnte (neben den von R.D. schon angesprochenen Spannungsfallbetrachtungen):
    Der Querschnitt der verlegten Herdanschlußleitung.
    Denn die muß in Neuanlagen seit einiger Zeit für eine Belastbarkeit von 3x20A ausgelegt sein, was aber nach wie vor gerne mißachtet wird.
     
  3. #23 rashktah, 27.12.2011
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    Wie gesagt, es gab eine muendliche Vereinbarung, den Backofen durch eine separate Sicherung abzusichern. Dies ist nicht erfolgt.

    Aber das Thema, welches mich ehrlicherweise mehr beschaeftigt ist die Einzelsicherung fuer den ersten Stock/Flure/Gaestebad. Da bin ich schon jetzt sehr gespannt auf die Reaktion des Elektrikers, wenn er am Donnerstag zu uns kommt.
     
  4. R.B.

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    Versuchen wir mal etwas Ordnung in die Sache zu bringen. Ich denke wir sind uns alle einig, dass die Installation in der vorhandenen Form.....ich nenne es mal "dürftig" ist.

    WAS war mit WEM nachweislich vereinbart?
    Wer hat was geplant?

    Der TE kommt wohl nur weiter wenn er eine Abweichung vom Planungs-Soll nachweisen kann, oder wenn die Anlage die ihr zugedachte Funktion nicht erfüllen kann.

    Der erste Weg dürfte wohl der einfachere von den beiden sein.

    Ach ja, und um wieviele m2 Wohnfläche geht es denn?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 rashktah, 27.12.2011
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    In unserem Bauwerkvertrag steht, dass die Elektroinstallation laut VDE Richtlinien zu erstellen ist. Viel mehr steht da leider auch nicht.
     
  6. #26 Rudolf Rakete, 27.12.2011
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    Die DIN 18015-2 sagt ja noch ein bisle mehr:

    Forderung ist z.B. auch separate Stromkreise für Geräte mit 2kW oder höhere Leistung, das umfaßt, Elektro Herd, Grill Gerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner........., auch Flure sind aufgeführt, oder Räume mit besonderer Nutzung etc.

    Im Übrigen ist die neueste Ausgabe von 2010.

    Dann gibt es noch die Anforderung der DIn 18015-1, dass bei Auslösen einer
    Schutzeinrichtung nur ein kleiner Teil der Elektroinstallation ausfällt.

    Also so weit kann man die Norm gar nicht dehnen, dass man diese Installation als Fachgerecht bezeichnen kann.
     
  7. #27 rashktah, 27.12.2011
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    Ist unsere nach VDE zu errichtende Elektroinstalla5ion denn dann mit Din 18015 gleichzusetzen oder wie?

    Ich braeuchte da was Handfestes, wenn der Elektriker am Donnerstag zu uns ins Haus kommt.

    Danke euch allen jedenfalls fuer eure Hilfe bis hier hin, ihr seid mir eine grosse Hilfe!
    Und sorry fuer meine manchmal etwas kurzen Antworten. Ich schreibe von meinem Handy aus, wir haben noch kein Telefon/Internet...
     
  8. R.B.

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    Das ist schlecht.

    Man könnte jetzt versuchen, den Ausstattungsstandard aus dem Rest des Gebäudes zu interpretieren. d.h. Wenn das Haus als Variante "Luxus" oder "Super-Duper-Komfort" oder was weiß ich angeboten wurde, dann kann man unterstellen, dass die E-Installation einen adäquaten Standard aufweist. Der BT kann sich dann nicht auf die Mindestausstattung gem. DIN (18015-2) berufen.

    Das zu interpretieren ist aber Sache eines Fachanwalts.

    Eine Gefahr geht von der Installation ja nicht aus, und mit den entsprechenden Protokollen bewaffnet, dürfte es dem BT auch nicht schwer fallen, hier eine Konformität zur DIN darzulegen.

    Frage:
    Gibt es in der Küche nur den Herdkreis und einen allgemeinen Stromkreis für Steckdosen/Beleuchtung? Was ist mit Geschirrspüler, oder WaMa?

    Gruß
    Ralf
     
  9. #29 rashktah, 27.12.2011
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    U
    Wir haben ein 'ganz normales' Haus bauen lassen. Wir haben also ein Haus mit mieser Elektrik bauen lassen und das war auch noch rechtlich in Ordnung??

    Die Kueche hat nur einen Stromkreis (Kuehlschrank, Geschirrspuehler, Wasserkocher, Backofen) und die zusaetzlich abgesicherte Herdanschlussdose.

    Die Waschmaschine hat eine eigene Sicherung und steht im Hausanschlussraum.
     
  10. R.B.

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    Das wäre sehr gut möglich.
    Planungsfehler zahlt man halt doppelt.

    Ich müsste mal nachschauen, aber zumindest für den Geschirrspüler müsste ein eigener Kreis vorgesehen sein, selbst bei Mindestausstattung.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #31 Rudolf Rakete, 27.12.2011
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    Das sehe ich anders, der Flur braucht auf jeden Fall eine eigene Absicherung und so viele Zimmer an einen Stromkreis anzuschließen, verstößt eindeutig gegen die DIN 18015.
    Die DIN schreibt ausdrücklich dass die verfügbarkeit der Elektroinstallation bei Auslösung einer Schutzeinrichtung größtmöglich sein soll. Wenn ein gesamtes OG dann ohne Strom ist, ist dies nicht mehr gerade zu beten.

    Nochmal zu der Frage wieviele FI's verbaut worden sind. Auch das regelt die Norm und es müssen mindestens zwei Stück sein.
     
  12. R.B.

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    Mir ist das schon klar, aber ich kenne auch einige Argumentationen der Elis die das mit ein paar Euro budget realisieren sollen.

    Dann kriegt man schon mal zu hören, wenn der FI auslöst ist auch die Bude dunkel. Und jetzt erkläre das mal einem Richter dessen Kenntnisse in E-Technik sich auf das Ein- und Ausschalten eines Lichtschalters beschränken. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  13. #33 Rudolf Rakete, 27.12.2011
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    Dafür gibts Gutachter, um den unwissenden Richter wissend zu machen. Aber hast Recht bei den deutschen Richtern weiß man nie.
     
  14. #34 rashktah, 27.12.2011
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    Ich bedauere mein Unwissen, aber im Sicherungskasten sehe ich einen Fi Schalter, der die Plaetze von vier Sicherungen einnimmt.

    Cda 440d
    40A/I Dreieck n 0,03 A
     
  15. #35 Rudolf Rakete, 27.12.2011
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    Dann hat er die Installation in keinster Weise nach Norm umgesetzt.
    Wieviel Sicherungen hast Du denn insgesamt?
     
  16. #36 rashktah, 27.12.2011
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    1. Klingel
    2. waschmaschine
    3. Hwr/Trockner
    4. Wozi/Esszimmer
    5. Geschirrspuehler/Steckd. kueche
    6. Flur/Bad/1.og
    7.-9. E.Herd
    10.-12. Heizung
    13.-16. Fi Schalter
    17.-22. Frei
    23.-24. Klingel Trafo
     
  17. Julius

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    Dann schalte mal den FI aus (aber erst morgen, bei Tageslicht) und prüfe nach, ob überall der Saft weg ist.

    Kombinationen wie HWR/Trockner und SpüMa/Küche sind in Neuanlagen eindeutig unzulässig!


    Bitte stelle noch klar, wie die Rechtsbeziehungen sind!!!
    Ein viertes Mal frage ich nicht mehr, wem das Grundstück zu Baubeginn gehörte.
    Das ist wichtig für die rechtliche Einordnung!

    Generell ist es sehr unhöflich, als Fragesteller solche Rückfragen fortdauernd zu ignorieren...

    Auch meine Bitte um das Foto hatte ihren Grund. Und ich glaube nicht, daß Du beurteilen kannst, was ein Fachmann aus solchen Bildern herauslesen kann und was nicht.
     
  18. #38 rashktah, 27.12.2011
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    Hi und sorry... wie gesagt schreibe ich derzeit von meinem Handy aus, da rutscht schon mal was durch. Morgen bekommen wir evtl Internet, dann reiche ich Fotos nach.

    Das mit dem Fi teste ich gleich morgen.

    Das Grundstueck haben wir autark vor der Hausplanung gekauft, unabhaengig von der Baufirma. Wir haben also einen Werkvertrag mit dem Bautraeger.
     
  19. H.PF

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    Dann habt ihr keinen Bauträger sondern einen Generalübernehmer...
     
  20. #40 rashktah, 27.12.2011
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    Diesen Begriff haben weder meine Frau noch ich bisher je irgendwo gehoert.

    Was bedeutet der Terminus 'Generaluebernehmer' fuer uns und die Elektroinstallation?
     
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