Frage zur Grunderwerbsteuer

Diskutiere Frage zur Grunderwerbsteuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir sind über eine sog. Projektierungsgesellschaft zu einem Erbbaugrundstück gekommen. Es handelt sich um ein Baufeld, welches mit ca....

  1. #1 BauBerlin, 21.08.2015
    BauBerlin

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    Hallo,

    wir sind über eine sog. Projektierungsgesellschaft zu einem Erbbaugrundstück gekommen.
    Es handelt sich um ein Baufeld, welches mit ca. 40 Häusern bebaut wird. Die Projektierung umfasste also auch Straßen usw.

    Wie auch immer, für das Haus existiert ein separater Vertrag mit einer Baufirma. Diese Firma ist rechtlich vollkommen eigenständig zur Projektierungsgesellschaft.
    Wir waren so ziemlich die Ersten, die begonnen und auch fertiggestellt haben.

    Die Grunderwerbsteuer (festgelegt und bezahlt im Juni 2014) basiert auf der Berechnung für das Grundstück (da wird Erbbaurecht ja genauso besteuert) sowie den Projektierungs- und Planungskosten.
    Das Haus selbst wurde nicht mit betrachtet.

    Jetzt verhält es sich offenbar so, daß Bauherren, die das ganze erst jetzt starten, über alles, also auch das Haus, besteuert werden sollen.
    Das sind ja erheblich höhere Beträge.
    Auf dem Baufeld bauen zwei Firmen. Die sind aber wie gesagt eigenständig.

    Kann das FA hier verschiedene Maßstäbe ansetzen?
    Können die auf die Idee kommen bzw. dürfen die das, uns etwas nachzuberechnen?
    Wir haben alle Unterlagen korrekt eingereicht mit dem oben beschriebenen Ergebnis.

    Grüße aus B
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wenn das FA hier einen Zusammenhang bzw. Abhängigkeit zwischen Grundstückskauf und Hausbau herstellen kann, dann wird die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück inkl. Haus erhoben.
    Die Tatsache, dass die Hausbaufirma rechtlich eigenständig (GmbH o.ä. ) ist, reicht nicht aus um das zu entkräften.

    Diesen "Steuerspartrick" haben in den letzten Jahren schon Einige versucht und sind damit auf die Nase gefallen. Ein Zeichen für so eine Abhängigkeit wäre beispielsweise, wenn alle Grundstücke von dieser einen (angeblich) "unabhängigen" Baufirma bebaut werden, oder wie in Eurem Fall, wenn 40 Grundstücke von nur 2 Firmen bebaut werden. Da kann man wohl unterstellen, dass die Grundstückskäufer nicht wirklich eine Wahl bei der Auswahl der Baufirma hatten. Auch personelle Verbindungen können hier für eine Abhängigkeit sprechen.

    Ob es in Deinem Fall zu einer nachträglichen Besteuerung kommt, das kann ich nicht sagen.
     
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