Frage zur letzten Honorarrechnung Architekt

Diskutiere Frage zur letzten Honorarrechnung Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten, wir haben vor kurzem die 5. und hoffentlich letzte Honorarrechnung von unseren Architekten bekommen. Dazu habe ich ein...

  1. #1 Exilsachse, 16.05.2013
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    Hallo liebe Experten,

    wir haben vor kurzem die 5. und hoffentlich letzte Honorarrechnung von unseren Architekten bekommen. Dazu habe ich ein paar Fragen an die hier anwesenden Architekten.

    Es sind noch nicht alle Rechnungen eingegangen bzw. geprüft und freigegeben von unserem Architekten (Schlussrechnung Fenster und Außenputz fehlt, Innenputz haben wir auch nach über einem Jahr noch nicht eine Rechnung erhalten). Es besteht also noch ein gewisser Arbeitsaufwand für den Architekten. Von daher finden wir eine vollständige Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht gerechtfertigt und wollten einen Teil des Honorars noch einbehalten, bis diese Arbeiten erledigt sind.

    Da das Verhältnis in der Bauphase etwas angespannt war, wollten wir erst alle Werkspläne, das Bautagebuch und Berechnungen haben, bevor wir das Honorar zahlen. Der Architekt sagt jedoch, dass wir die Pläne erst nach Zahlung erhalten. Wer hat hier Recht, weil wenn wir zahlen, haben wir kein "Druckmittel" mehr.

    Und zu guter letzt haben wir bei der Durchsicht aller geprüften Schlussrechnungen festgestellt, dass der Architekt beim Rohbau 0,5% für Baustrom vergessen hat abzuziehen. Wir haben also gut 600€ zuviel an den Rohbauer bezahlt. Als wir den Architekten darauf angesprochen haben, meinte er, dass wäre halt Pech, da hätten wir seine Rechnungsprüfung besser prüfen müssen. Mmmh wozu habe ich einen Experten, wenn ich diesen auch wieder kontrollieren muss? Besteht eine Möglichkeit, dass ich diese 600€ vom Architektenhonorar abziehe oder muss ich das einfach als Lektion fürs Leben verbuchen?

    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. #2 Gast036816, 16.05.2013
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    Gast036816 Gast

    steht denn honorarschlussrechnung drauf und ist die rechnung für dich prüfbar aufgebaut?
     
  3. #3 Thomas B, 16.05.2013
    Thomas B

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    Zu den noch ausstehenden Rechnungen: Natürlich kann der A. nichts dafür, wenn die Firmen ihre Rechnungen nicht stellen. Dafür sollte er natürlich nicht büßen. Im Gegenteil: dem A. wäre es sicher auch Recht, wenn das Thema abgeschlossen werden könnte. Trotzdem hast Du natürlich Recht, daß die Leistung noch nicht 100%-ig erbracht ist. Dafür könnte man mE also schon etwas einbehalten. Bedenkt man aber was der A. für Bauleitung bekommt (und Rechnungsprüfung gehört dazu), was da an Zeit draufgeht, kann man sich in etwa ausmalen wie hoch (besser: wie niedrig!) hier der tatsächliche Stundensatz des A. ist. Behaltet halt 200 - 300 EUR ein. Vorerst.

    Werkpläne solltet Ihr eigentlich schon während der Bauphase erhalten haben, denn mit eben diesen wird man ja die ein oder andere Besprechung gehabt haben....Bautagebuch und "Berechnungen" (was darf man sich darunter vorstellen) erst nach Bezahlung het mE nicht. Ich zahle im Laden ja auch nicht zuerst an der Kasse und suche mir dann die Dinge aus den Regalen heraus....

    Baustrom: wenn dieser von Euch gestellt wurde und dem Rohbauer abzuziehen ist (merkwürdige Konstellation...naja...wird halt überall anders gemacht....), dann wäre ein Möglichkiet den Rohbauer auf dieses Missgeschick hinzuweisen und diesen Betrag zurückzufordern. Inwieweit der A. für Rechnungsprüfungen haftet mag ich aber nicht ermessen.....
     
  4. #4 Exilsachse, 16.05.2013
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    Hallo Rolf,
    nein es steht nicht Honorarabschlussrechnung drauf, sondern 5. Honorarrechnung. Da sich aber nach Zahlung der 5. Honorarrechnung ein nur eine Differenz von 100€ zu dem ursprünglich errechneten Honorar ergibt, gehe ich davon aus, dass es die Abschlussrechnung ist. Oder schickt jemand für 100€ eine Abschlussrechnung. Das Ding ist schon prüfbar aufgebaut, wie die Rechnungen davor halt auch.

    Wir möchten halt nur ungern alles zahlen, da noch Restarbeiten des Architekten ausstehen, wir noch keine Pläne erhalten haben und seine Rechnungsprüfung unser Meinung nach nicht immer ok war, siehe oben.
     
  5. #5 Exilsachse, 16.05.2013
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    Werkpläne haben wir einen Stand von vor 1 Jahr, aber da hat sich so vieles geändert. Wandstärken, Dämmungsstärken, Belüftung an anderen Stellen, Elektrik ganz anders als im Plan eingezeichnet. Es handelt sich um ein Passivhaus und der Architekt war auch der Passivhausplaner/ TGA-Planer. Wir erwarten also Berechnungen des Passivhauses nach PHP, Heizlastberechnungen usw.

    Wir haben halt im Moment eigentlich nix, außer die Bauantragspläne und Werkspläne der 1. Stunde die sich aber noch 1000x geändert haben.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2013
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    Das mit der Putzerrechnung ist zweisschneidig. Ihr als Vertragspartner hättet den Putzer zur Abrechnung unter Fristsetzung auffordern und kostenpflichtige Ersatzvornahme androhen müssen.
    Ich bezweifele also, ob hier ein Kürzungsanspruch besteht, da es nicht "in der Macht" des Architekten liegt.

    Wenn ich das richtig im Kopf habe (keine Zeit, nachzusehen) dann stehen Euch die Zeichnungen (als Kopie) zu, weil sie Euer "Eigentum" sind.
    Bautagebuch und Berechnungen (was immer das sein mag) sind mMn Eigentum des Architekten. Hier bestünde also ein Zurückbehaltungsrecht!

    Die 600 € Baustrom werdet Ihr wohl erst einmal bei dem einfordern müssen, dem Ihr sie nicht hättet zahlen müssen - dem BU.
    Erst wenn dort wg. Insolvenz oder anderer Gründe nix zu holen ist, dürfte der Architekt dran sein.
    (Mal ab davon, dass solche Klauseln zulässig, aber unsinnig sind, weil i.A. teurer als die direkte Beuahlung des Baustroms durch den AG)
     
  7. #7 Exilsachse, 21.05.2013
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    Erst Mal danke für die hilfreichen Informationen. For Dummies: Was versteht man denn unter "kostenpflichtiger Ersatzvornahme"?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2013
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    Das ein Dritter, z.B. der Kollege, die Rechnung an Hand der Massen und der Preise aus dem LV/Angebot erstellt.
    Die Kosten dafür dürfen dem Unternehmer nach entsprechendem "Vorspiel" abgezogen werden.

    Das ist ne Sauarbeit (musste ich einmal machen), aber wenn endlich Ruhe sein soll, ...................
     
  9. #9 Exilsachse, 24.05.2013
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    Danke Ralf für die Erklärung.

    Ich habe jetzt noch mal die Rechnung vom Putzer angefordert.

    Unser Archi meinte auf die Möglichkeit der "kostenpflichtiger Ersatzvornahme" angesprochen, dass dies nicht möglich wäre und die Rechnung vom Verputzer im schlimmsten Fall verjähren würde.
     
  10. #10 Gast036816, 24.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nicht möglich, weil nicht mehr genügend geld zur bezahlung der ersatzvornahme offen wäre? wenn der putzer bereits 95% der erbrachten leistungen erhalten hat, wird er sich wahrscheinlich nicht mehr die mühe machen, für 5% noch die schlussrechnung zu bearbeiten. es soll auch fälle geben, dass der unternehmer die schlussrechnung nicht gestellt hatte, weil er bei der bearbeitung festgestellt hatte, dass bereits überzahlt wurde.
     
  11. #11 Thomas B, 24.05.2013
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    Doch, doch,....das mit der Ersatzvornahme ist möglich!

    Stellt der Verputzer keine Rechnung könnt Ihr diese, nach entsprechender Fristsetzung und Aufforderung und androhung der Ersatzvornmahme bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die Einleiten. Dann stellt der Architekt die massen zusammen, rechnet und tut und macht. Das ist tatsächlich ein eher unschönes Geschäft und ich kann mir gut vorstellen, daß der Kollege dies lieber nicht machen möchte...wirklich! Zudem ist das Setzen auf Verjährug (je nachdem wieviel noch aussteht) evtl. die kostengünstigere Variante (für Euch).

    ich hatte letztehin den Fall, da hat ein Sanilöter nach über 3 Jahren flugs nochmal über 5k EUR haben wollen (SR). Hatte einfach verpennt mal alles abzurechnen. Die Bauherren wollen ihm wohl sogar noch etwas zahlen, obgleich es eigentlich verjährt wäre...so kann man auch Geld sparen.
     
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