Fragen zu Gutachten EFH - Einheimischenmodell

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Zum einen ist es zwar ein beliebtes Spiel Fragender, unliebsame Antworten per "hätten Sie lieber geschwiegen" wegdrücken zu wollen, aber das klappt leider (oder besser zum Glück) nicht, weil sich hier niemand den Mund verbieten lässt.

    Zum anderen lassen sich Fragen, insbesondere 1) nur beantworten, wenn man die Fakten kennt. Und auch wenn Sie es nicht glauben, Ihre Masse an Text enthält wenig Infos zur Beantwortung der Fragen und eine Menge nicht erforderliche Infos wie z.B. Ihr umfangreiches Darstellen vermeintlicher Einspareffekte.

    Aber demnächst gehe ich zu meinem Hausarzt wie folgt:

    Mir tut mein rechter Arm weh.
    Kann es Gicht sein?
    Kann ich was dagegen unternehmen?
    Wenn ja, welches ist das billigste Medikament auf dem Markt?

    Jedwede Diagnoseversuche werde ich mit dem Verweis auf meine Fragen unterbinden. Ich bin mir sicher, ich werde schnellstmöglich gesunden.
    [/Ironie]
     
  2. sepp

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    halt doch einfach mal die finger still, wenn du keine ahnung hast.

    der 30% abzug bezieht sich auf den grundstückswert, da der erwerber i.d.r. ja schon das grundstück günstiger erwerben konnte (einheimischer).
    d.h. die grundstückswerte sind fakten und können auch vom unabhängigen gutachter nicht anders bewertet werden.
    die grundstückswerte legt der gutachterausschuss fest, an die sich jeder wertermittler halten muss.
    wenn der TE denkt das haus ist mehr wert, muss er den verkehrswert ermitteln lassen. dann spielen aber auch die herstellungskosten keine rolle, da hier vergleichsobjekte herangezogen werden. (meist wird aber der wert vom häslebauer überschätzt)
    ich kenne keine gemeinde die interesse an einem bebauten grundstück hat (ausser der bürgermeister sucht einen neues zu hause :e_smiley_brille02: )
    meist sind in den kaufverträgen der gemeinde bei einheimischenmodellen auch fette nachzahlungen bei vorzeitigen verkauf drin oder gar zeitlich untersagt.
     
  3. #23 Headhunter2, 11.04.2012
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    @Tom: Kann die eingangs gestellten Fragen leider aufgrund mangelnder Expertise nicht beantworten, weder ruppig noch normal, aber meine Meinung kann ich ja trotzdem einbringen, weil ich auch nen (virtuellen) Mund habe. :smoke
    Wenn du das Risiko, im fünstelligen Bereich Geld zu verlieren, wirklich so real einstufst, sollte es dir doch vergleichsweise leicht fallen nochmal zwei, dreitausend Euro für ein Gegengutachten in die Hand zu nehmen. Vorher würde ich aber (wie svjm schon geschrieben hat) zuerst noch einmal das Gespräch suchen, idealerweise mit nem Zeugen ;)

    Im Übrigen gilt auch in diesem Forum, wenngleich auch in deutlich milderer Form als in anderen Foren, "Don't Feed The Troll" :bierchen:
     
  4. #24 pragewo07, 11.04.2012
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    @Headhunter

    Merci :28:!

    Ich werde das Gespräch mit dem Gutachterausschuß auf jeden Fall suchen! ... und danach berichten, vielleicht profitiert ja der ein oder andere User von meinen Erfahrungen...

    Danke für die harmonisierenden Worte,

    schöne Woche und liebe Grüße

    Tom
     
Thema: Fragen zu Gutachten EFH - Einheimischenmodell
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