Fragen zu Hauseinfahrt (Bauen mit Bauträger)

Diskutiere Fragen zu Hauseinfahrt (Bauen mit Bauträger) im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Daher die Frage: Verstößt der BT hier gegen irgendwelche Normen ? Mir wird´s grade leicht anders, wenn ich denke dass da überall Wasser an der...

  1. #21 Hercule, 02.12.2022
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    Geh mal in den Baumarkt.
    Dort gibt es Wasserwaagen mit einer zweiten Libelle die 2% Gefälle anzeigt.
    Die legst du dann aufs Pflaster deines Hauses, an der Wand. Und wenn die kein Gefälle anzeigt kannst du reklamieren, dass hier gegen einen grundsätzlichen Stand der Technik verstoßen wurde.
    Ist der Bauträger nicht willig das zu akzeptieren, drohst du mit Sachverständigen bzw bittest einen das zu beurteilen.
    Tja und dann musst du entscheiden wie weit du bereit bist deswegen zu gehen. Oder ob du mal ein zwei Jahre dort wohnst um die Lage zu beurteilen.
     
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  2. #22 sweti3, 02.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 02.12.2022
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    Hei @Hercule danke für den Input, d.h. wir probieren das mit der Wasserwaage mal denke ich. Parallel zur Hauswand dann legen?Oder auch weg von der Hauswand im 90° Winkel oder?

    Denkst du dass es eher entspannt ist und man da 2 Jahre Zeit hat mit dem Nachweis oder sollten wir uns jetzt den Stress machen ? In der DIN 18318 sehe ich:

    •  unzureichende planmäßige Neigung,

    •  Fehlen von Entwässerungseinrichtungen,
    Diese können als Bedenken nach § 4, Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen - das wäre also zutreffend, oder?

    Hier noch ein älteres Bild, ist das Schwarze das was die Dame mit dem Anstrich meinte?
    20220428_182935.jpg
     
  3. #23 msfox30, 02.12.2022
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    Du wirst NICHTS (oder nur einen Teil) bekommen. Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.
    Dein Argument muss sein: "Ich habe das Recht zu prüfen, ob das was sie verbaut haben, korrekt ausgeführt ist. Das kann ich aber nur, wenn sie mir die dafür notwendigen Nachweise aushändigen."
     
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  4. sweti3

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    Das ist super das merke ich mir, danke!
     
  5. #25 msfox30, 02.12.2022
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    Oder 6, die Gewährleistung ist vorbei und du hast den Schaden.
    Jetzt. Außer du hast einen so hohen Sicherheitseinbehalt vereinbart, dass du Schäde im Zweifel auch in 2 Jahren selbst stämmen kannst.
    Du hast JETZT die Chance Geld einzubehalten, wenn es Mängel gibt. Vor der Abnahme muss der Bauträger dir nachweisen, dass es keine Mangel ist. Nach Abnahme gilt Beweislastumkehr. Dann hast du den schwarzen Peter....
     
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  6. #26 Hercule, 02.12.2022
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    Da hat msfox völlig Recht.
    So sollte es sein.
    In Realität haben viele Kunden aber nicht die Power das auch richtig durch zu ziehen. Und zahlen dann in ein paar Jahren die Sanierung selbst.
     
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  7. #27 nordanney, 02.12.2022
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    Mal ne kurze Zwischenfrage. Ihr baut mit Bauträger? Dann kauft Ihr ein Stück Haus mit Grundstück. Also Zahlungen nach MaBV.

    Oder baut Ihr auf Eurem eigenen Grundstück mit einem General- / Bauunternehmer? Verbraucherbauvertrag oder VOB?

    Das ist wichtig für das Thema Mängel - wann und wie anzuzeigen, welche Rechte und Einbehalte usw.
     
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    Hei @all. Wir ziehen das gerade durch und machen entsprechend Druck. Danke euch allen für den Input. Hier die Infos die wir vom Bauträger erhalten haben:

    @nordanney - wir haben damals ein Grundstück von Person A gekauft (Der kauft und verkauft Grundstücke) - und dann vom Bauträger die DHH gekauft. Im Notarvertrag steht zum Teil des eigentlichen Baus:

    Generalübernehmervertrag
    und dann Floskeln wie:
    Etwaige weitergehende Rechte des Auftraggebers gem. § 650b BGB werden
    ausgeschlossen.... Woran erkenne ich den Unterschied zwischen VOB und anderen? So wie sic hdas anhört wäre das hier ein Verbraucherbauvertrag oder?

    @All: Hier noch Bilder, wie ich veruscht habe, mal darauf zu parken. Ende vom Lied: Das hintere linke Rad wird vollständig in den Radkasten gedrückt, also ist die Querneigung hier echt massiv. Der Bauträger "klärt das intern nochmal kann aber nichts versprechen" -> wir haben per Mail nun um Beseitigung des Mangels gebeten und Rückmeldung - wie seht ihr das? Also ein flacher Sportwagen kommt da niemals heile rein ....

    Unbenannt.png
    2022-12-13 16_22_45-Foto - Google Fotos – Mozilla Firefox.png

    Was meint ihr, das wäre schon ein Mangel oder? Ich würde ja gerne da reinfahren können, ohne aufzusetzen oder nur noch SUV´s zu fahren ... Es bleibt spannend danke für euren Input allerseits!
     
  9. sweti3

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    Zusatz: Das steht noch im Vertrag:

    § 5 Mängelhaftung

    Bei Mängeln des Bauwerks, die bei der Abnahme festgestellt werden oder später
    auftreten, haftet der Auftragnehmer nach den Bestimmungen des
    Werkvertragsrechtes des Bürgerlichen Gesetzbuches. --> also Werkvertrag / Verbraucherbauvertrag oder?
     
  10. SIL

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    Ja , Werkvertrag BGB.
     
  11. #31 Fabian Weber, 13.12.2022
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    @Fabian Weber - d.h. wir können hierauf referenzieren und sagen: Hey das ist nicht Normgerecht nach dieser Norm oder wie argumentiert man das? Oh man :(

    Sie müssten diese Norm schon einhalten oder? Wie überprüfe ich sowas im Nachgang ?....
    DANKE!:)
     
  13. sweti3

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    Mit dem Thema Terasse geht es bei uns auch noch weiter irgendwann, dafür mache ich schätzungsweise nen neuen Thread au firgendwann ma oder?
     
  14. SIL

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    Ich sach ma , es wird Zeit das du dir einen SV oder Gutachter besorgst , zum einen wenn ich jetzt richtig lese hast du keinen Bauträger und zum anderen fehlen offenbar doch einige grundlegende technische Zusammenhänge von de jure zu schweigen.
    Noch kurz zu deiner Einfahrt...alle Fahrzeuge die verkauft werden in D ( extreme Sportwagen ausgenommen) , also selbst ein von Werk aus relativ tiefes Fahrzeug ( von der Bodenfreiheit) muss anstandslos parken/ fahren können.
     
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    Hei @SIL - danke für die Rückmeldung! Wir werden das auf jeden Fall bei der Vorabbegehung alles auch mit ihm nochmal ansprechen! Ich dachte mir nur - dass eine Zweitmeinung von hier definitiv auch nicht schlecht ist, um einfach vorbereitet zu sein.

    Ich danke euch allen vielmals, auch speziell für die Rückmeldung zum STOFlexyl!
     
  16. #36 msfox30, 14.12.2022
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    Da hast du schon den zweiten Mangel...
    ...und der kann dir auch den Betrag nennen, den du einbehalten kannst.
    In dem Fall das doppelte der Summe, die es kosten würde, den Schaden zu beheben.
    Ich kenne jetzt deinen Zahlungsplan an den GU nicht, nur solltest du aufpassen, dass die Schlussrate überhaupt noch den Einbehalt deckt.
    Wenn der Sockel falsch abgedichtet ist, kommt da noch einmal eine Menge Arbeit - spricht Kosten, auf dich zu. Wenn sich der GU quer stellt, solltest du die ggf. durch ein Selbstvornahme stämmen können.
     
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    Hei @msfox30 Danke! Ja es ist traurig, dass da jetzt mehr und mehr aufkommt .... Wir haben noch 2 offene Rechnungen (einmal 5 % Gesamtsumme und einmal 10 % Gesamtsumme). Wir haben nun nachgefragt ob sie wirkich mit dem STO abgedichtet haben. Unser SV wird spätestens zur Vorabnahme dabei sein und wir werden das da nochmal besprechen, leider sieht man ja im jetzigen Zustand nichts mehr .. Wir schauen mal :)
     
  18. #38 Hercule, 14.12.2022
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    Jetzt sieht man erst wie schief die das gemacht haben. Schon ganz schöner Pfusch. Da wird ständig das Wasser gegen die Fassade laufen.
    Ich würde mir eine Konstruktive Lösung für die Straße links und Einfahrt Garage einfallen lassen (mit Fokus auf Wasserablauf) und im Frühjahr einmal alles neu machen.
     
  19. #39 msfox30, 15.12.2022
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    Na und... Zweifel es doch gegenüber deinem GU als Mangel an und er muss dir erst einmal das Gegenteil beweisen. Noch ist doch er in der Beweispflicht. Solang das nicht geschehen ist, Geld einbehalten.
     
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