Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel

Diskutiere Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo als aller erstes. Ich bin neu.Habe mich nicht registriert, da ich keine Karteileiche hinterlassen moechte und habe euer Forum über Google...

  1. rsk

    rsk Gast

    Hallo

    als aller erstes. Ich bin neu.Habe mich nicht registriert, da ich keine Karteileiche hinterlassen moechte und habe euer Forum über Google gefunden.

    Nu zu meinen Fragen.

    Ich habe von einer Firma Rigibswaende stellen lassen unter anderem auch in der Kueche. Dort sind die Waende nun schief. Ist bei dem einbauen der Kueche festgestellt worden.
    Wie schief duerfen Rigibswaende sein und ab wann kann man (oder überhaupt) einen Abzug an der Rechnung vornehmen ?

    Dann wurde mir gesagt, dass man von Rigibs auf Holz die Fugen nicht verspachtelt, sonder mit Acryl (oder wie man das schreibt) ausspritz. Nun wundere ich mich, da bei einigen Fugen doch gefugt wurde und bei anderen nicht.
    Was ist da richtig ?
    Wurde da evtl auch schlamig gearbeitet ?
    Einige Fugen wurden ,wie schon gesagt, nicht ausgefugt oder mit Acryl ausgespritzt. Sind somit die Arbeiten noch nicht abgeschlossen gewesen ? Falls dies so ist, kann man die Rechnung kuerzen ? (arbeiten wurden von uns schon privat erledigt, da tapeziert werden musste (Frau ist schwanger) damit Bad fertig wird)

    Dann habe ich mal nachgemessen und habe die Fenster nicht ausgerechnet, dennoch komme ich auf 10 quadratmeter weniger als in der Rechnung.
    Wie kann ich da verfahren ? Die Firma nochmal kommen lassen und neu ueberpruefen, mit dem Hinweis, dass ich auf 10 quadratmeter weniger komme oder mir die Rechnung erklaeren lassen wie die Firma auf diese Zahl kommt ?

    Beim Bad z.B. wurde nur dort gefugt wo keine Fliesen waren. Der Fliesenleger wollte nicht das die Fugen, dort wo er fliest, gefugt werden, da es fuer ihn einfacher war und er evtl. unebenheiten haette entfernen muessen. Kann mir die Firma das dennoch in Rechnung stellen ? Da in der Rechnung das verfugen mit angegeben worden ist. (Rigibsstellen mit verfugen)

    Für ernste Antworten bedanke ich mich im vorraus. Danke.
     
  2. MB

    MB Gast

    Nicht so einfach

    Die Toleranzen sind in der DIN 18201 ff. tabellenförmig aufgelistet. Die hier abzutippen würde auch nicht viel nutzen.

    Wenn Sie aber noch keine Abnahme hatten, bemängeln Sie diese Punkte und lassen den Ausführenden nachweisen, daß es mangelfrei ist.

    Aber nicht erschrecken, die DIN läßt erstaunlich hohe Toleranzen zu.

    Ach ja, notfalls an den Hersteller der Bauplatten wenden, entweder telefonisch oder Seite im Internet suchen.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Erst mal: Haben Sie die Arbeiten abgenommen? Dies kann auch durch eine Schlussrechnung erfolgt sein, wenn der entsprechend Hinweis darauf enthalten ist, das die Arbeiten abgenommen sind, wenn Sie nicht fristgerecht Einwände gegen die Schlussrechnung erheben. Falls ja, können Sie gar nix mehr machen.
    Wie schief die Wände sein dürfen, ist von deren Länge abhänig. Ich geh mal von der Abweichung nach links und rechts bei einer 4 mtr. Wand aus: DIN 18202; Tabelle 1, Zeile 1, Spalte 3 +/- 16 mm. Tabelle 2, Zeile 1, Spalte 4 12 mm. Der kleinere Wert ist masgeblich: 12mm. Bei einer Abweichung vom Lot siehts anders aus. leider fehlen hier genauere Angaben.
    Falls ein Mangel vorliegt, und die Abnahme noch nicht erfolgt ist, müssen Sie die Mängel rügen. Ein Geldabzug, ohne die Möglichkeit der Nachbesserung für den Handwerker, ist unzulässig (fast immer, es gibt einige wenige Ausnahmen).
    Die Frage nach den Fugen: Acryl , hab ich nicht verstanden. Da Sie die Arbeiten selbst ausgeführt haben, ist es aber erledigt. Eine Kürzung ist hier nicht mehr Möglich. (s.o.)
    Bei den Flächen ist es durchaus möglich, dass Fenster übermessen werden. Das ist von Gewerk zu Gewerk unterschiedlich. Die Normen sind DIN 18299 ff. Fragen Sie nach, und bitten Sie um eine Kopie der zutreffenden Norm. Dann können Sie nachlesen, was übermessen wird. Ich hab jetzt leider die Normen nicht greifbar.
    Für die nicht ausgeführte Verfugung im Bad, ist kein Abzug möglich. Ist ja Ihr Wunsch gewesen, es so zu lassen (bzw. der Ihres Erfüllungsgehilfen, dem Fliesenleger). Eine Preisminderung hätten Sie vorher vereinbaren müssen.
    Tut mir Leid für die überwiegende Ablehnung Ihrer "Mängelpunkte", aber ich will Ihnen auch keine falsche Hoffnung machen. Zum Nachlesen, die DIN 18201 ff:
    http://www.architekt-buxtehude.de/Datenbank/merkblatt_toleranzen.pdf
     
  4. rsk

    rsk Gast

    Danke fuier die Antworten.

    Einige Maengel hat die Firma mittlerweile beseitigt.
    Über ein Abzug der nicht ausgespachtelten Fugen sind wir mit der Firma schon einig geworden. Auch ueber einige andere Punkte der Rechnung.

    Über die quadratmeter sind wir uns noch nicht einig und da warten wir noch auf die Aufmasszettel.

    @Lebski

    es wurden einige Fugen (Rigibs an Holz) nicht ausgespachtelt und einige ausgespachtelt. Da mir die Firma aber sagte, dass man Fugen (Rigibs an Holz) nicht ausspachtelt sondern mit Acryl ausspritzt, sehe ich dort eine nicht fachgerechte Arbeit. Aber der Fehler ist, mehr oder minder, von der Firma behoben worden. Sie haben einfach mit Acryl ueber die schon ausgespachtelten Fugen gespritzt.
     
  5. #5 NBasque, 14.10.2003
    NBasque

    NBasque

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    Dann sollten Sie hoffen

    daß die überspritzten Fugen nicht reissen.

    Acryl wie auch Silikon wirkt erst dann mit ca 25% rissüberbrückend, wenn die Tiefe der ausgespritzten Fuge ihrer Breite entspricht - also 10 mm breite Fuge muß mindestens auch 10 mm tief ausgeführt werden.

    Alles darunter ist Optik und hält bis zur nächsten Feuchteänderung
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Nachtrag zur Abrechnung: DIN 18350, Punkt 5.2.1: Abgezogen werden Öffnungen, Aussparungen und Nieschen über 2,5 m² Einzelgrößen.
     
  7. berndk

    berndk

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    Ob Schattenfugen als solche belassen werden, oder mit Silicon, Acryl oder sonstigem (@MB :))ausgeschmiert werden (ausgespritzt ist hier wohl der falsche Ausdruck), oder aber verspachtelt werden, ist reine Geschmackssache. Allenfalls ist die vorherige Anbringung eines Primers erforderlich.
     
  8. rsk

    rsk Gast

    Finde ich aber extrem uebertrieben.

    Bei einem Raum kommt so ein Unterschied von 10 m² zustande ! Bei einer Doppelverplankung waeren dies dann schon 450 € !! Um es mal in Erinnerung zu rufen , dass waeren 900 DM !! Zumal in dem Raum z.B. ein WandWC ist, welches schon verplankt war. Irgendwo zahl ich ja dann zum Teil doppelt und zum anderen Teil soll ich 450 € mehr fuer nichts bezahlen ?

    Finde ich persoenlich etwas uebertrieben !

    P.S. soll kein geflame sein und ist schon gar nicht persoenlich gemeint ! Falls der Text falsch rueber kommen sollte.
     
  9. rsk

    rsk Gast

    Nachtrag:

    Auf der Suche nach der oben angesprochenen Din habe ich folgendes Problem gefunden.

    5.2 Es werden abgezogen:
    5.2.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²):
    Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 1 m Einzelgröße, in Böden über 0,50 m² Einzelgröße.
    5.2.2 Bei Abrechnung nach Längenmaß (m):
    Unterbrechungen über 1 m Einzellänge.

    Hier sagen sie nun was anderes :confused:
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Das hat was mit Rücksprüngen zu tun. Ist aber etwas komplizierter, ich habe so etwa 3000 Seiten Kommentare zu Abrechnungen nach DIN 18299 ff.
    Im Wesentlichen dürfte das mit 2,5 m² massgebend sein. So zu 90 %. Tut mir ja leid, aber ich kanns nicht ändern.
     
  11. Eric

    Eric

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    Wurde im Bad zumindest im Spritzwasserbereich eine alternative Abdichtung in der Fläche mit Dichtbändern in den Eckbereichen ( insb. Dusche ) und Dichtmanschetten an den Wanddurchdringungen ( Wasserrohren ) vor der Verlegung der Fliesen angebracht? Wenn nein, werden Ihnen die Gipskartonplatten über kurz oder lang verfaulen.

    Selbst Knauf schreibt zwischenzeitlich vor, daß in häuslichen Bädern gipshaltige Materialien ohne alternative Abdichtung nach den a.a.R.d.T. nicht mehr verwandt werden dürfen, siehe Knauf Flächendicht > Knauf " Trockenausbau ".
     
  12. #12 BTopferin, 21.10.2003
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    mir wirds schlecht...

    @Eric

    was Sie geschrieben haben... das gilt auch für s.g. Gipsdielwände?
     
  13. rsk

    rsk Gast

    In der Ecke zur Dusche wurde vom Fliesenleger so ein extra Stueck irgendwas eingelegt.

    An den Rohrdurchfuehrungen waren von Sanitaermann auch irgendwelche Dichtungen dagelassen worden. Der Malerbetrieb hat die Dinger dann abgemacht und weggeschmissen..... braeuchte man nicht angeblich.

    @Lebski

    Ich habe die Betreiber der Seite, wo ich das gefunden hatte schon angeschrieben. Ich kann deren Antwort dann gerne mal posten, sofern ich eine bekomme.

    Dann kann ich zu dem Malerbetrieb nur sagen, dass wir wirklich nur Aerger hatten. Die erste Abrechnung war absolut falsch gewesen. Als der zweite Termin fuer das Aufmass der Kueche war, war diese noch immer nicht fertig. Dann stimmten die Maße fuer die Kueche nicht mehr, sodass die Kueche komplett neu gemacht werden musste.Dann hatte er im Bad soviel Mist gemacht, dass der Heizkoerper nicht mehr passte, sodass wir einen neuen brauchten/brauchen. Der auch noch immer nicht da ist. Wegen dem Malerbetrieb ist jetzt das BAd entsprechend noch immer nicht fertig (sollte Ende August fertig sein). Aus Termingruenden unsererseits, welche ihm auch mitgeteilt wurden. (Da wir ein Kind bekommen)
    Jedenfalls werden wir, DIN hin oder her, nur eine genau Abrechnung begleichen.
     
  14. Eric

    Eric

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    Geben Sie einmal ein bei Google: > alternative Abdichtung.
    Dort alles mal duchsehen, insbesondere Informationsdienst Holz, Naßbereiche in Bädern, Kapitel 3 ( Gipskartonwände, Gipsdielen usw. ).

    @rsk: Ihr Fiesenleger ist ein Trottel. Der Dichtstreifen in der Duschecke reicht nicht aus. Es muß auch in der Fläche 2 x eine alternative Abdichtung ( Superflex 1, Elastogumm oder ähnliches aufgestrichen werden. Hat er nicht gemacht und deswegen hat er auch gleich die in die Abdichtung einzuarbeitenden Dichtmanschetten weggeworfen. Oder befanden die sich außerhalb des Spritzwasserbereichs.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Jetzt bin ich selbst verwirrt:
    http://www.meisterschule-stuckateure.de/pdf/DIN18350.pdf
    http://www.meisterschule-stuckateure.de/pdf/AbrechnungDIN18350.pdf
    Also hab ich im Archiv gegraben, !992, 1996 und 2000 galten die 2,5 m², die VOB 2002 hab ich nicht, demnach müsste dort eine Änderung auf 1 m erfolgt sein. Sorry für die Fehlinformation.

    Wie Sie sich Verhalten, will ich Ihnen nicht vorschreiben. Die Schilderung der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Sie nur vor bösen Überraschungen schützen. Leider entspricht das Werksvertragsrecht nicht immer dem persönlichen Empfinden.
     
  16. rsk

    rsk Gast

    also heisst es nun, dass alles über 1 m abgezogen wird ?

    nicht, dass ich das nun falsch verstehe....
     
  17. #17 bau.de-tu, 21.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    aushelf...

    Nee, die DIN 18350 ist in Pkt. 5.2.1 Abrechnung nach Flächenmaß gleich geblieben: Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m² Einzelgrößen, in Böden über 0,5 m² Einzelgröße werden bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²) abgezogen.
    5.2.2 Bei Abrechnung nach Längenmaß (m) werden Unterbrechungen über 1m Einzellänge abgezogen
     
  18. rsk

    rsk Gast

    Nachtrag:

    Hier die Antwort von den 2 LInks die von Lebski geposted wurden.

    === schnipp ===

    Vielen Dank für ihren Hinweis. Wir werden die Seite "DIN 18350"
    entfernen bzw. ändern.
    Richtig ist: 2,5 m² als Grenze für den Abzug bei Wänden, Decken, ..

    === schnapp ===

    Dazu hab ich mich allerdings nochmal schlau gemacht und dazu kann ich nur sagen, dass wir keine VOB von der Firma bekommen haben und demzufolge brauchen wir eine Abrechnung nach VOB nicht zustimmen.
     
  19. #19 bau.de-tu, 29.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    Bau-Mensch
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    Saarbrücken
    schofel,

    ganz schön schofel...
    Wenn Sie nicht abziehen, müssen Sie eben die Herstellung der Leibungen zahlen.
    .
    Übrigens: Ob man Ihnen die VOB Teil C (C, nicht B!!!) übergeben hat oder nicht, spielt meines Wissens keine Rolle, da der Teil C DIN-Vorschriften sind, die Allgemeingültigeit haben. Also auch von Ihenn eingehalten werden müssen.
    .
    Für Sie würde ich keinen Handschlag mehr rühren!
    Sorry, aber das musste raus!
     
  20. rsk

    rsk Gast

    Ist Ihre Meinung. Akzeptiere ich.

    Nur haetten Sie mal erleben sollen was wir fuer einen Aerger, Bauverzug und vor allem Mehrkosten wegen diesem Malerbetrieb hatten ca. 585 .- €

    Auszug eines schreibens eines Rechtsanwaltes ------

    ..... Dies bedeutet, daß die VOB überhaupt nur dann Vertragsbestandteil wird, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren. .......

    ....... Da es sich nur um eine allgemeine Vertragsbedingung handelt, wird diese nur denn Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber auch die Möglichkeit hatte, von dieser Kenntnis zu nehmen. ......


    ..... Schließt man einen VOB-Vertrag jedoch mit einer Privatperson, welche bauunerfahren ist, so wird die VOB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber tatsächlich die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der VOB Kenntnis zu nehmen. Dies bedeutet, daß der Text der VOB dem Vertrag in Textausfertigung beigefügt werden sollte. ....

    Auszug Ende

    Tut mir ja leid. Aber wir haben, wie gesagt, kein Angebot erhalten, noch sonst irgendwas. Auch auf unsere Bitte hin, dass wir gerne ein Angebot haben wollen. Zudem haben wir bis jetzt noch keine korrekte Abrechnung erhalten. Haben aber schon mehr als 2/3 bezahlt.
     
Thema: Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel
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