Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel

Diskutiere Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Ich versteh rsk ja schon. Also zur Info: http://www.khries.de/din.htm#Müssen%20DIN%20und%20VOB/C Ihr Anwalt schein auch mehr zu behaupten, als...

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Ich versteh rsk ja schon. Also zur Info:
    http://www.khries.de/din.htm#Müssen DIN und VOB/C
    Ihr Anwalt schein auch mehr zu behaupten, als er belegen kann. Deutlicher will ich das hier nicht sagen.
    Recht haben, und Recht bekommen, sind zwei Paar verschiedene Stiefel.
     
  2. #22 bau.de-tu, 30.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    @ rsk

    Dann habt ihr aber ein bisschen spät den Rechtsanwalt genommen, hm?
    .
    Wieso habt Ihr überhaupt ohne Vertrag / ohne Angebot den Maler arbeiten lassen? Ich verstehe ja, dass Ihr Euch ärgert - es hilft aber nix! Ich würde es unter 'Erfahrung' abbuchen und diese Firma keinesfalls weiter empfehlen.
    Den Anwalt allerdings auch nicht...
    Oder meinte der vielleicht die Passi im Teil B der VOB? Diese müssen nämlich bekannt sein, um sie wirksam vereinbaren zu können.
    Herrn Lebski vielen Dank für den Link!
     
  3. rsk

    rsk Gast

    Wir haben ja mehr gemacht. Der Trockenbau war ja nur ein Teil davon. Da wir dann alles an eine Firma gegeben haben, haben die uns gesagt, dass die einen Maler an der Hand haben. Die Abrechnung erfolgt aber ueber den Malerbetrieb direkt. Da wir aber dementsprechend ein Angebot haben wollten, welches uns auch zugesagt worden ist, vom Malerbetrieb aber eben nicht kam, hatte der, weil wir eben unter Zeitdruck standen, anfangen duerfen.

    Auch die Firma, der wir "alles" gegeben haben, steht hinter uns (das mag vllt nichts helfen), aber sagt ja schon mal aus, dass der Maler eben extremen Mist gemacht hat.

    Ob´s was hilft oder nicht , dass sehen wir dann, wenns abgeschlossen ist :)

    Jedenfalls ist es ja nicht so, dass wir seine Rechnung um tausende von Euro gekuerzt haben. Sind ja lediglich 250€.
     
  4. Eric

    Eric

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    @bau.de-tu: Der Anwalt meint tatsächlich die VOB/B. Was da an Weisheit steht, ist nämlich aus einem Urteil des BGH abgeschrieben. Da gings um die Gewährleistungsfrist.

    Hier gehts demgegenüber um die Vergütung. Der Maler hat zwar kein Angebot vorgelegt, aber er durfte wegen Zeitdruck des Bauherrn anfangen. Also gilt die ortsübliche Vergütung als vereinbart, § 632 BGB.

    Für die Berechnung der Massen gelten, wenn ortsüblich nach Einheitpreis abgerechnet wird, Ziffer 5 der jeweils einschlägen DIN, hier also von DIN 18 350.
     
  5. #25 bau.de-tu, 31.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    @Eric

    genau das war ja meine Vermutung. Ich kanns halt garnicht ab, wenn jemand über den Tisch gezogen wird...
    rsk: Vielleicht sollten Sie sich doch mal einen leisten, der sich damit auskennt???
     
  6. rsk

    rsk Gast

    Wir warten jetzt erstmal was da kommt. Da das ganze wohl an ein Inkasso Buero gegangen ist. Aber wie ich schon geschrieben haben, haben wir noch gar keine Endabrechnung (korrekte) erhalten, aber schon alles ausser 400€ (inc. Einbehalt) bezahlt.
    Sollte es wirklich mal soweit kommen, dass wir einen brauchen der sich damit auskennt, dann nehmen wir uns auch einen :)

    Der Einbehalt resultiert daraus, dass der Malerbetrieb Tueroffnungen gesetzt hat und wir nicht sicher sind, dass dies korrekt geschehen ist. Somit warten wir, bis die Tueren gesetzt werden koennen. Dies dauert jetzt allerdings, da meine Frau schwanger ist und wir naechste Woche unser Kind erwarten und wir da keine Handwerker erstmal im Hause haben wollen. Allerdings ist der Malerbetrieb daran ansich ja selber schuld, da wir durch ihn ja 3 Wochen verzug drinne haben.
     
  7. #27 bau.de-tu, 31.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    Inkasso-Büro?

    Mensch, rsk, Sie sollten wirklich ernsthaft mal die rechtliche Seite Ihres Vertrages prüfen (lassen). Und damit dann Ihre Rechten und Pflichten einwandfrei bestimmen (lassen).
    Je nach Größe der gegnerischen Firma kriegen Sie keinen Fuß mehr auf den Boden.
    Gehen Sie zum Anwalt, der sich mit Baurecht auskennt. Erstberatung kostet um die 200,- ¤.
    Lassen Sie das nicht liegen!
    .
    Alles Gute!!! Daumendrück für die bessere Hälfte ;-)
     
  8. rsk

    rsk Gast

    danke, Ich werd es ausrichten :)

    Ja, werd ich nochmal mit meiner Frau besprechen. Ich hab ja Rechtschutz.
    Aber was soll im schlimmsten Fall passieren ? Er kann doch nur seine 250€ + 5% über Basiszinssatz bekommen. Mehr ist eh nicht drinne. Mit Inkasso Büros kennen wir uns aus, weil meine Frau auch eines an der Hand hat, welches für meine Frau auch schon Geld am eintreiben ist :)
     
  9. rsk

    rsk Gast

    sorry für Doppelpost. Habs doch wieder vergessen....

    was heisst eigentlich schofel ? wollt ich schon die ganze Zeit fragen, kenn den Begriff gar nicht :D
     
  10. #30 bau.de-tu, 31.10.2003
    bau.de-tu

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    schofel

    Als schofel bezeichne ich eine Vorgehensweise, die persönlich als nicht korrekt empfinde.
    Wenn z.B. mein Mann die Fernbedienung als sein Eigentum betrachtet, obwohl ich just an jenem Abend gerne Deutschland sucht den Supermann geguckt hätte
    ;-)
     
  11. #31 bauhexe, 31.10.2003
    bauhexe

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    Lies erst mal ganz genau Deinen Vetrag! :deal
    Bau- und Vertragsrecht ist meistens ausgeschlossen!!! :mad:

    Ansonsten schließe ich mich dem Daumendrück von bau.de-tu für die bessere Hälfte an.

    Alles Gute
    Hexe
     
  12. berndk

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    dh. also, tu ist eine Frau? Wär ich nie darauf gekommen :Roll
    Hut ab!
     
  13. rsk

    rsk Gast

    Dann bedanke ich mich mal fuer die guten Wuensche fuer meine bessere Haelfte. Sie hat alles gut ueberstanden. Mutter und Kind sind wohl auf und fuer alle die es interessiert

    Hier klicken
     
  14. operis

    operis

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    hallo rsk,

    die von ihnen beschriebenen mängel bzw. wie die arbeiten ausgeführt werden, klingt sehr amateurhaft. Bitte posten sie doch mal, um was für eine art baustelle es sich handelt, also schlüsselfertig mit generalunternehmer, o.ä....

    vielleicht können wir alle ihnen etwas mehr klarheit verschaffen...

    liebe grüße operis
     
  15. #35 Jürgen Jung, 30.04.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

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    schau mal auf das Datum :)
     
  16. #36 wasweissich, 30.04.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    jetzt hat rsk ja wieder zeit , das kind geht ja schon in den kindergarten..............:Brille
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Neee

    hat seine Ausbildung als Trockenbaumonteur mit Bravour bestanden :bounce:
     
  18. operis

    operis

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    ja ok,

    wahrscheinlich sind die fliesen am WC schon gerissen...

    liebe grüße operis
     
  19. #39 Arbeitstier, 23.09.2009
    Arbeitstier

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    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.
    Und zwar habe ich ein etwa 20 cm langes und 5 cm hohes Loch in meiner Trockenbauwand. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das selbst reparieren kann?
     
  20. #40 boerger, 23.01.2012
    boerger

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Thema: Fragen zum Trockenbau evtl. Arbeitsmaengel
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