Fragen zur Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW

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  1. #1 dmeurer, 21.05.2008
    dmeurer

    dmeurer Gast

    Hallo zusammen,
    wir haben soeben unsere Baugenehmigung erhalten:
    -nach § 68 BauO NRW (Vereinfachtes Verfahren)
    -Freistehendes EInfamilienhau

    Jetzt hierzu meine Fragen:SCHALLSCHUTZ!
    Es wird neben dem Nachweis über deie Standsicherheit auch nach dem Nachweis über die Energiesparverordnung sowi Schallschutznachweis gefragt.
    Statik=Klar habe ich!, Energiesparverordnungsnachweis=Klar habe ich auch! Schallschutz? Habe ich nicht, da ich dachte das wäre bei einem freistehenden EFH mit nur einer Wohneinheit und als Gebäude geringer Höhe eingestuft nicht nötig! Wenn doch was genau wird benötigt? Einfache Form?

    Bei der Anzeige zum Baubeginn werden auch noch Fragen gestellt von denen ich nichts weiss:
    Staatl. anerkannter Sachverständiger oder sachverständige Stelle
    Bei Genehmigungsverfahren nach §63 und §68 BauO NRW:
    Folgender staatl. anerkannter Sachverständiger oder sachverständige Stelle wurde für die Durchführung von Baukontrollen sowie für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung beauftragt: (Bitte Beauftragung beilegen)

    Muss ich das machen oder ist das nur optional! Habe einmal gehört, dass wenn man eine solche Stelle einschaltet, dass dann das Bauaufsichtsamt komplett auf eigene Kontrollen verzichtet.

    Nochmals zur Info: Ich habe den Architekten als Bauleiter!

    Vielen DAnk für die Antworten!
    dm
     
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