Fragen zur Grundstückseinfriedung

Diskutiere Fragen zur Grundstückseinfriedung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo. Wir haben ein EFH in NRW gebaut und der neue Nachbar baut jetzt das letzte Haus direkt neben uns. Wir haben einen 1 Meter hohen Zaun auf...

  1. Posent

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    Hallo. Wir haben ein EFH in NRW gebaut und der neue Nachbar baut jetzt das letzte Haus direkt neben uns. Wir haben einen 1 Meter hohen Zaun auf unsere Grundstücksgrenze als Einfriedung vor 1 Jahre errichtet.

    Unser Nachbar hat zum Ende seines Grundstücks ein gefälle von ca. 90cm Gefälle und wird dies durch 1 Meter hohe L Steine an der höhsten Stelle abfangen (betrifft auch unsere Grundstücksgrenze zum Nachbarn).

    Gemäß Bebauunsplan ist folgendes erlaubt "Eine Grundstückseinfriedung entlang der Straßenbegrenzungslinien und im Vorgarten auch zu Nachbargrundstücken ist in Form von Zäunen oder Hecken bis zu einer Höhe von max. 1,00m zulässig".

    1.) Zählt die Geländeanhebung bereits als Einfriedung?
    2.) Darf der Nachbar noch einen zusätzlichen Zaun an unseren Zaun setzen (optische furchtbar)? Was wäre die maximale Höhe (L-Steine + Zaun)?
     
  2. #2 simon84, 29.06.2017
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    Ein L-Stein ist erstmal weder ein Zaun noch eine Hecke, d.h. als Einfriedung an sich hier nicht zulässig.

    Wenn der Nachbar den L-Stein voll anfüllt und somit die Oberkante L-Stein gleich mit der Oberkante neue Geländeoberfläche ist, dann geht es.

    Die Frage ist viel mehr: Ist die Geländeveränderung zulässig?
    Wenn eine Geländeverländerung in dem geplanten Maß zulässig ist und die L-Steine voll angeschüttet werden, dann wäre das Einrichten eines Zauns bis zu 1 Meter oben auf den L-Steinen zulässig.

    Also neue Geländeoberkante + 1 Meter.
     
  3. Posent

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    Ich hab mir heute die L-Steine nochmal angeschaut. Die sind 1,20m hoch :wow
    Das bedeutet wenn das erlaubt wäre, dass ich auf eine 1,20m hohe Betonmauer + 1,00m Zaun drauf schaue?

    Wo steht ob eine Geländeveränderung zulässig ist? Gibt es grenzen (max. höhe) für die Bodenerhöhung?
     
  4. #4 simon84, 02.07.2017
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    Im Bebauungsplan zum Beispiel.
    Am besten beim zuständigen Bauamt fragen.
    Oftmals ist 1 Meter Aufschüttung erlaubt.

    1,20 ist schon ziemlich viel. Fraglich ob das so genehmigungsfähig ist.

    Du könntest dich mit dem Nachbar auch einigen, dass du z.B. die Mauer auf deiner Seite begrünen darfst und dann könntest du dir den ganzen Zaun auf deiner Seite sparen. Hast du denn mit dem Nachbar schon mal geredet und was sagt er zu der ganzen Geschichte?
     
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