Frei steht sichs besser???

Diskutiere Frei steht sichs besser??? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; O.T. Quergepöbel: Du pöbelst hier allee möglichen Leute als Feiglinge, Denunzianten, blackmailer, Wegschauer @Ralf Sind das...

  1. coroner

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    O.T. Quergepöbel:

    @Ralf
    Sind das Verwarnungsgründe... also so welche die in Zukunft auch an anderer Stelle
    eine Verwarnungswürdigkeit darstellen?

    Supi :winken Gleich den Faden offline speichern bevor er wieder weg ist :D :D :D
     
  2. Thea

    Thea

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    Ja ne, is klar. Lieber nix machen als den offiziellen Weg einhalten, ich finde diese Aussage disqualifiziert dich. In der Ersten Hilfe gibt es die Regel "Du musst nix machen außer die Rettungskräfte benachrichtigen" genau so hat das hier zu laufen. Wer nicht in den gematschten Eingeweiden wühlen kann und will, der muss den Notruf absetzen und ggf als Zeuge bereitstehen, nicht mehr und nicht weniger.
    Damit sollten wir das jetzt aber auch bewenden lassen, oder?
     
  3. Mapoe

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    Tja, so ist das halt und so war es schon immer:

    "Meist wird der Überbringer der schlechten Nachricht einen Köpf kürzer gemacht und nicht der Verursacher"

    und Hand auf's Herz, hat nicht jeder ein klitze kleines Stückchen davon auch in sich... und nur der Verstand gibt uns die Chance nach dem "dahinter" zu fragen? ... der eine halt mehr, die andere weniger.... und als Masse leider häufig garnicht...

    Nur so ein paar Gedanken dazu.... Im Gegensatz zu "Biedermann und die Brandstifter" hast du lieber Thomas schon deutlich mehr getant, als die meisten Anderen... die Masse halt ...

    In diesem Sinne, einen schönen Nachmittag...;-)
     
  4. #164 Gast360547, 04.05.2012
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @ endlich,

    da gibt es aber noch ein klitzekleines weiteres Problemchen: ist nur son klein wenich juristisch, aber wirklich nur so ein ganz klein wenig.

    Beispiel:
    ich komme als gerichtsbestellter SV zu einem Bauvorhaben, nämlich dem, auf dem diese beschriebene Mauer (noch) so rumsteht. Meine Aufgabe ist, an anderer Stelle einen Mangel aufzufinden und diesen nebst der möglichen Problemlösungen aufs Papier zu bringen.
    Ich entdecke in diesem Zusammenhang auch als Nichtstatiker, dass hier die Standsicherheit nicht gegeben ist/gegeben sein kann.

    Was soll ich in diesem Fall machen?

    Lösung
    a) ich informiere den Bauherrn in Anwesenheit seines Anwalts
    b) ich vermerke den erkannten Umstand in meinem schriftlichen Gutachten
    c) ich informiere das Gericht fernmündlich und frage im Zweifel wie ich mich verhalten soll
    d) wie c) jedoch ausschließlich schriftlich
    e) ich ignoriere den Umstand und sehe zu, dass ich von der Baustelle verschwinde.
    (Lösungen bitte ankreuzen)

    Bedenken Sie bitte bei der Antwortsuche, dass nicht alles, was jemanden dazu verhilft den berühmten A..ch in die Hose zu bekommen, auch letztlich der Sache selber dienlich, juristisch einwandfrei ist und möglicherweise sich als Boomerang erweist.

    Letztlich noch eine Bitte: den Tonfall doch bitte ein kleinwenig an sachliche Umgangsformen anpassen. Danke.

    Grüße

    si
     
  5. #165 Thomas B, 04.05.2012
    Thomas B

    Thomas B

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    aber anscheind immernoch nicht genug. Muß halt noch an mir arbeiten ;)
     
  6. #166 Gast036816, 04.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach dem die wogen hier so richtig hoch geschlagen haben, eine verwarung ausgesprochen wurde aufgrund vor vorwürfen, die im ersten ansatz gegen mich gerichtet waren, ist die verwarnung aus meiner sicht nicht notwendig gewesen. das geht mir am rücken vorbei. für das forum und dafür müssen die moderatoren sprechen, ist die verwarnung berechtigt und kein irrtum.

    ich brauche diese belehrungen einer schreibtischtäterin nicht, Thomas B wird sie auch nicht benötigen, dafür stehen wir zu lange im berufsleben und da muss uns niemand vom schreibtisch aus mitteilen, was wir zu tun und zu lassen haben. Thomas hat den beitrag unter baumurks mit foto eingestellt, um zu zeigen, wie ein teil des täglichen grauens draussen aussieht. auf rat einiger mitschreiber hier hat Thomas dann das LRA informiert. die erste reaktion war nicht prickelnd. ein zweiter hinweis hat bewegung in die sache gebracht. damit soll es genügen, um schlimmeres abzuwenden.

    ich wünsche niemandem, in solch eine verzwickte situation zu geraten, zu entscheiden, was macht man jetzt. die entscheidung kann niemand abnehmen, den schutz unschuldiger und nicht beteiligter muss man immer im vordergrund sehen. den eigenschutz darf man auch nicht außer acht lassen.

    die ratschläge von endlich sind in dem vorgetragenen tonfall gar nicht hilfreich. manch einen verunsichern solche beiträge und man ist doch eher geneigt den kopf einzuziehen und auf vogel strauss zu machen.
     
  7. #167 dennis bau, 04.05.2012
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    will auch mein senf dazu geben........ NEE ODER????
    musste noch mal hin schauen! gips doch ga r net.
    vor kurzem sin erst zwei MÄNNER ums LEBEN gekommen weil eine wand vom wind umgefallen ist und die war 3meter hoch und 30cm breit. dafür aber 12meter lang.
    da gehört ein sonder komando hin.
     
  8. Marin

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    Lustig :-)
     
  9. #169 JaquesTati, 08.05.2012
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    So, nachdem nun erkannt wurde, dass solche Sachen immer einen (bau-) fachlichen, rechtlichen und menschlichen Aspekt haben und die Forenteilnehmer je nach Interessenlage, beruflichen Aspekten und persönlichen Präferenzen eine unterschiedliche Sicht- und Herangehensweise haben, sollte man doch einfach noch einmal betonen, dass doch alle hier in diesem Thread das Gleiche wollen. Und zwar, dass von diesem „Bauwerk“ keine Gefahr für die Umgebung mehr ausgehen sollte. Nur die Herangehensweise ist halt immer eine andere.

    @Thomas B, auch wenn Sie mittlerweile umgezogen sind, gibt es etwas Neues darüber zu berichten (Rückbau, Sicherungsmaßnahmen)?

    @endlich, leider ist die Welt nicht immer rosarot und ein Ponyhof sondern zuweilen eine riesige Kotztüte um einmal bei Ihrer Wortwahl zu bleiben, auch ich habe vor Jahren mal entsprechend „menschlich“ gehandelt und mir massiven Ärger damit eingehandelt. Bei einem zufälligen Besuch wegen eines defekten Briefkastens habe ich rein beiläufig gesehen, dass jemand für die Kinder (auch aus der Nachbarschaft) einen großen Pool im Garten aufgestellt, aber die Elektroverkablung absolut lebensgefährlich vorgenommen hat – Pumpen und der ganze andere dazugehörige elektrisch Kram standen aufgrund von Undichtigkeiten im Wasser, Sicherung war überbrückt usw. Kurzum direkt den Stecker gezogen, Badevergnügen beendet und den Verursacher auf die Fehler hingewiesen und auf Beseitigung bestanden (und nein, ich bin kein SV, habe das aber mal vor vielen, vielen Jahren gelernt).

    Einen Tag später zufällig wieder vor Ort gewesen, von der Strasse aus erkennen können, das die Anlage wieder lief aber scheinbar noch keine Mängelbeseitigung stattgefunden hatte. Also zum Schutz der Kinder einfach über den Zaun geklettert, alles abgeklemmt und die Kabel zwecks Verhinderung der Wiedereinschaltung durchgeschnitten. Im Anschluss daran auf eigene Kosten zum Pool eine neue fachgerechte Elektroinstallation verlegen lassen.

    Na @endlich, das müsste doch genau so in ihrem Sinne gewesen sein?! Leider sah der Poolaufsteller das etwas anders und zwar so anders, dass man sich vor Gericht wiedergesehen hat – Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, eingeschränkte Nutzbarkeit und noch so einiges mehr. Menschlich wohl vollkommen im Recht, juristisch aber leider nicht ganz – da muss man sich halt an bestimmte Formalien halten – und so wurde mir eine Mietminderung auf das Auge gedrückt. Tja so ist das halt in diesem Land, Personen vor vermutlich Schaden bewahrt, Formalien nicht eingehalten und als „Dank“ monetär belangt worden.

    Und um nichts anderes geht es auch in diesem Thread, man möchte andere vor Schäden bewahren, muss aber eine bestimmte situationsabhängige Vorgehensweise wahren, um nicht am Ende als Dummer da zustehen.

    mfG

    JaquesTati
     
  10. #170 Thomas B, 08.05.2012
    Thomas B

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    Kurzes Update:
    Bin vorhin zufällig dort vorbeigekommen und habe natürlich neugierig gelinst was denn mittlerweile passiert ist. Nichts!

    Grüße

    Thomas
     
  11. #171 ralph12345, 09.05.2012
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    Auf fremdem Grund und Boden? Der Sinn eines Zaunes und der Begriff Einfriedung sagt ihnen was? Sogar die Polizei braucht richertliche Befugnis für sowas, und sie wundern sich über eine Anzeige? Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung... Klar ist das moralisch super, ich persönlich beglückwünsche Sie zu dieser mutigen Tat, aber mal ehrlich, der Wunsch, daß der Nachbar, dem sie ein Kabel zerschneiden ihnen dafür noch dankbar ist, ist naiv. Richtig und Recht ist nicht das gleiche. Aber letztlich haben sie das Thema "auf eigene Kosten" mit der Mietminderung ja auch nur konsequent zu Ende geführt.

    Wie löst man sowas denn nun formal einwandfrei? Dringliche Anfragen an die Behörden? Einstweilige Unterlassungsverfügung vom Gericht? Fühlen die sich bei sowas zuständig? Jugendamt? Polizei? im allgemeinen hat doch jeder bei sowas eine Ausrede, warum er nicht zuständig ist.

    Einen Führerschein für Bauherren oder als Eltern gibt es leider nicht. Das Recht Kinder in die Welt zu setzen sollte einigen Personen abgesprochen werden, zum Wohle der Kinder. Aber das es so ein Recht nicht gibt ist auch gut, es gibt genug Gründe die dagegen sprechen.
     
  12. Thea

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    Darf ich noch mal nachlegen? Es handelt sich nicht um eine Mauer sondern um ein Gerüst das an einem öffentlichen Gebäude aufgestellt wurde. Dort befindet sich ein Hochhaus (9 Stockwerke) und daran anschließend ein Flachbau mit froßer Hall und Galerie im 1 Stock. Das Gebäude ist aus den 50ern und teilweise unterkellert. Das Gerüst geht rund um das Hochhaus (Fassadensanierung) Da wo das flache Gebäude anschliesst wurde ein 20 t doppelter Stahlträger gelegt welcher auf zwei Gerüstsäulen aufliegt (20-30m lang und aus 6-8 Teilen zusammengeschweisst. Darauf soll wohl die 4. Seite Gerüst aufgebaut werden.
    Nun hatte jemand nachdem der Träger schon wochenlang drauflag mal nachgerechnet und festgestellt, dass der Boden vielleicht nicht so recht trägt. Also Träger runter, auf den Sand einige rohe Schalbretter gelegt, darauf kleine Stahlträgerchen (1,50 m lang 15 cm breit?)gelegt, darauf den Gerüstturm gestellt, einige Träger drauf (wie bei Jenga) Träger wieder drauf...
    So ganz traue ich der Konstuktion nicht, komme mir immer vor wie Damokles. In den Büros da drunter arbeiten Leute, die Gebäudedecke besteht zum Teil aus Glas.
    Baut man das echt so? Ich mach morgen mal ein Foto wenn ich wieder vorbeikomme, mindestens optisch ist der Eindruck da die Türme ständen schief. Vielleicht werden die Kräfte aber nicht gleichmäßig abgeleitet weil der Träger nur auf einer Seite der "Jengaträgertürme" aufliegt.
    Ich mein, eigentlich kann ja garnichts schief gehen weil da bestimmt viele Statiker beteiligt waren....
     
  13. Viethps

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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Hai

    Als vermietender Eigentümer hat man für das Betreten einer Wohnung (!!) sich einen Termin zu holen.

    Hier war offensichtlich Gefahr im Verzuge.

    Der Richter hatte einen Schaden, wenn das wirklich so entschieden wurde?!

    Jedenfalls sollte man sich einen Fachanwalt von seiner Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benennen lassen.

    Dann geht das mit Sicherheit genau andersrum aus!

    Joe
     
  14. #174 JaquesTati, 29.05.2012
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    @Viethps

    Tja zwischen Recht haben und vor Gericht Recht bekommen liegen zuweilen (vom Gefühl her) Welten. Das Urteil liegt vor und ich habe mich damals von einem Fachanwalt des hiesigen Haus- und Grundbesitzervereins vertreten lassen. Ein entsprechender Vergleich wurde vorab von der Gegenseite abgelehnt.

    Fakt ist einfach, dass man sich an bestimmte Formalien halten muss und meine Position vor Gericht wäre deutlich besser gewesen, wenn der Ursprungszustand vor dem Durchtrennen entsprechend dokumentiert oder aber Zeugen zugegen gewesen wären. Die Gegenseite konnte hingegen mit sehr geschickt gemachten Fotos aufwarten, die während der Neuinstalltion der Elektroarbeiten erstellt wurden und die u.a. angeblich schwere Beeinträchtigung aufzeigen sollte. Keiner von uns hat bemerkt, dass die scheinbar zufällig auf den Fotos plazierten Größenvergleichsobjekte (Hammer, Schaufel ,..) in Wirklichkeit Miniaturobjekte waren und so zum Beipsiel der Erdaushub für das neue Erdkabel gewaltig aussah.

    Ich habe es damals als Lehrgeld verbucht und kann heute darüber schmunzeln (und die eigentliche Entscheidung habe ich bis heute nicht bereut).

    mfG

    JaquesTati
     
  15. #175 ralph12345, 29.05.2012
    ralph12345

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    Wenn von der vermieteten Sache Gefahr ausgeht, dann kannst Du mit Gefahr im Verzuge kommen. Wasserrohrbruch ist z.B. so ein eiliges Thema. Wenn aber der Bewohner selbst da mit Plantschbecken und Kabeltrommel rummurkst, ist der Vermieter schlicht nicht zuständig und begeht wie irgendjemand der da herläuft Hausfriedensbruch.
    Wäre mal ein nettes Thema für eine Doktorarbeit in Juristik. Menschenleben retten bei jemandem, der das nicht einsieht, daß er in Gefahr war.
     
  16. #176 Thomas B, 29.05.2012
    Thomas B

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    Update ++++ Update ++++ Update ++++

    So....wir haben eben alle keine Ahnung.

    Und davon jede Menge.

    Anscheinend fand das LRA nichts auszusetzen ander Konstruktion der freistehenden und m.E. nicht ausgesteiften 24er-Wandscheibe.

    Mittlerweile ziert ein WiGa das Gesamtkunstwerk.

    Thomas
    120529_Wintergartenwand_02.jpg
     
  17. uban

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    Erstaunlich wie unterschiedlich die Bewertung zwischen Experten sein können.
     
  18. #178 Thomas B, 29.05.2012
    Thomas B

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    naja...die Experten hier waren sich eigentlich einig......
     
  19. #179 Gast036816, 29.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das glas steift jetzt die freistehende wand aus, nicht umgekehrt!
     
  20. oberh

    oberh

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    Quark ...

    ... das macht die Dachrinne links im Bild ;-)
     
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