Freibewitterung von OSB-Platten im Außenbereich

Diskutiere Freibewitterung von OSB-Platten im Außenbereich im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; wir können uns auch weiter im Kreis drehen. Unstreitbar ist, dass sich bei frei bewittertem Holz nachgewiesenermaßen Materialfeuchten von...

  1. jetter

    jetter

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    wir können uns auch

    weiter im Kreis drehen.

    Unstreitbar ist, dass sich bei frei bewittertem Holz nachgewiesenermaßen Materialfeuchten von 18%-+3% einstellen(wenn auch vielleicht nur zeitweise, aber das ist ja auch schon ausreichend für Schadensverursachung)!
    Dies wurde ja auch schon mit den Links zu www.holzfragen.de von MB belegt.
    Dieser Fakt trifft genauso auch auf HWS-Platten zu.


    In der DIN 68800-2 ist für eine planmäßige Materialfeuchte von über 18% die HWK 100G vorgeschrieben. HWK 100 darf demnach nur bei planmäßigen MF von max. 15% eingesetzt werden.


    Unstreitbar ist weiterhin, dass in den ABZ von OSB verankert ist,
    dass die Platten in den Einsatzgebieten der HWK 20 bis 100 verarbeitet werden können.

    Somit ist auch klar, dass ich nur 2 Möglichkeiten für den vorliegenden Fall habe:

    1 - OSB nicht einsetzen, wenn kein zusätzlicher Witterungsschutz geplant/möglich ist.
    2 - Witterungsschutz anbringen

    Wie dieser Witterungsschutz auszusehen hat bzw. in welche Kategorie die hier montierte Folie einzuordnen wäre, ist dann der nächste Punkt:
    a - hinterlüftet
    b - ohne Hinterlüftung

    Ist von einer wirksamen Hinterlüftung auszugehen, also liegt ein freier Abstand von rd. 4 cm vor, kann die Witterungsschutzfolie bezüglich Tauwasser für die Platte nicht kritisch werden.

    Aber wie MB schon sagt, die Technik ist das eine und die Beweisfrage das andere.
     
  2. JDB

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    Die vorherige Diskussion ist unter dem Gesichtspunkt "konstruktive" Platte ohne statische Anforderungen noch zu verstehen.
    Kommt jedoch die Statik in's Spiel, ist Schluß mit lustig.

    Eine OSB-Platte gehört nicht nach außen.
    Es sei denn, man benötigt sie aus statischen Gründen (Wandscheibe).
    Mein (starke) Annahme : Platte statisch erforderlich !
    Damit hätte sich die Diskussion erledigt !

    Ist die OSB-Platte aufgequollen, gibt kein Statiker mehr sein OK für die Standsicherheit.
    (Ausser den genannten Vorschriften kommt noch DIN 1052 dazu )

    Rückbau und Ersatz !

    Es sei denn, der Bauherr findet einen Statiker, der zunächst einmal feststellt, daß die Platten keine statische Funktion haben.
    Dann kann die Diskussion so weitergehen...

    @allround-SV: auf krawall gebürstet ?
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die osb funzen für diesen fall defintiv nicht.
    "hinterlüftete baufolie" funzt aber auch nicht (rF bis zu 80%) ... insofern: diffusionsoffene folie (sieh an, von wem das kommt - dazugelernt? :p) - hinterlüftet!

    und jetzt der kernpunkt:
    wie müsste die beweisfrage lauten, die die fachliche inkompetenz des vom gericht beauftragten schwachverständigen deutlich und den weg zur erkenntnis für das gericht möglich macht?
    naaa? hausaufgaben? :p
     
  4. MB

    MB Gast

    Unproduktives Geschwätz brauchen wir nicht

    Jetter war weiter, auf die Rücksprünge die nur destruktiv sind, gehe ich nicht ein.

    Geh Drachen fliegen.

    Solange wir die Beweisfrage nicht wissen, drehen wir uns - wie jetter schon geschrieben hat - im Kreis.

    Es geht eben nicht um richtig oder falsch, um zulässig oder nicht. Es geht um einen Prozeß. Und der soll gewonnen werden. Das wiederum hängt von der Beweisfrage ab. Die wiederum vom Anwalt, nicht vom Sachverständigen. Der muß die beantworten und NUR die Frage. Sonst nichts.
     
  5. #45 NBasque, 05.09.2003
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  6. JDB

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    @Norbert: Danke für den Link.
    Kann zwar nicht alles unterschreiben, was da drinsteht, wohl aber das hier wesentliche...

    @Waden-Beisse : Bitte lesen. und verstehen.

    Burschi, habe mir nocheinmal diesen Thread angeschaut, Du hast VIER beiträge gebraucht, um unnähernd zu verstehen, worum es hier geht.
    Und?
    Was kann der Fragesteller mit deinm Text anfangen ?
    Nix. Er hat auch noch "Arbeit", weil er es Dir erst aufzeichnen und in Schönschrift verfassen muß.
    Und?
    Hinweis auf Beweisfrage.
    Klasse.
    Der Bauherr erwartet unsere Meinungen zum Zustand der OSB-Platten !

    Als Fragesteller wäre ich u.a. mit meiner Antwort (Hinweis auf Statik) sehr zufrieden.

    Warum soll ich Deinen Drachen steigen lassen ?
     
  7. MB

    MB Gast

    Anfangstext zensiert "weil" ........... J.T.
    -
    Wir wissen die Beweisfragen nicht, immer noch nicht! Aber am Thema vorbeischreiben, um sich auf Kosten der Fragesteller zu profilieren, scheint ja in zu sein.
     
  8. JDB

    JDB

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    Wenn Du davon ausgehst, daß die Beweisfrage bereits gestellt ist, dann sollte sie der Fragesteller kennen.

    Wenn die Beweisfrage dem Fragesteller bekannt ist, dann braucht er hier nicht mehr um Rat zu fragen.

    Er fragt um Rat, also bekommt er welchen.

    Vielleicht darf das der Fragesteller selbst entscheiden ?
     
  9. MB

    MB Gast

    Zensiert?

    Und was ist das:

    "@Waden-Beisse : Bitte lesen. und verstehen."

    Ich habe gelesen und verstanden. Lest es bitte nochmal.

    Kritik verstanden und gelernt, ich stelle s noch mal ein:

    "SV meint jetzt im GerichtsGutachten, dass die Folien
    ab sollen, und die Wände besser frei bewittert werden sollen,
    was ich nicht ganz nachvollziehen kann"

    Und dann stellt sich die Frage, ob die Beweisfragen schon gestellt sind? Hä? Das Gutachten ist schon geschrieben!
     
  10. JDB

    JDB

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    jau. Da hast Du recht !

    Aber trotzdem : Er fragt. Ich antworte.
    oder anders :
    Er fragt trotzdem. Ich antworte.

    Ob für die katz oder nicht.
     
  11. Robert

    Robert Gast

    zwei beispiele aus der praxis
    1. fertigteie für mein hasu lagen ca 6 monate im freien....keine schäden
    2. testplatte (baugrubenabdeckeung) lag 2 jahre im freien....danach abgeschliffen und als eisenbahnplatte für kinder verwendet
     
  12. #52 Gast2005, 26.04.2005
    Gast2005

    Gast2005 Gast

    @NBasque

    "sofern die OSB-Platten zur Aussteifung herangezogen werden, müssen die Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Z-9.1-414) eingehalten werden"

    Heißt das, dass zur Aussteifung ausschließlich OSB-Platten mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden dürfen oder können da auch OSB EN 300 verwendet werden?
     
  13. jetter

    jetter

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    zwei Sachverhalte

    Allgemein können auch OSB/2, 3 oder 4 nach EN 300 zur Aussteifung eingesetzt werden.

    Wird speziell auf eine Platte mit entsprechender ABZ Bezug genommen, ist der statsiche Nachweis mit Werten aus dieser Zulassung gerechnet. Es gibt dann 2 Möglichkeiten
    a - genau diese Platte verwenden
    b - Gleichwertigkeit der Rechenwerte einer anderen Platte nachweisen und diese dann anstelle der erwähnten einsetzen
    Primärziel ist ja eine standsichere Gesamtkonstruktion herzustellen und nicht für die Herstellung der Konstruktion nur das beschriebene Material zu verwenden.
     
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