Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern

Diskutiere Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Man muss auf die Vorgaben reagieren und in 2 Jahren lacht man drüber, weil man es gewohnt ist. Wie schon anfangs geschrieben, dürfte sich für...

  1. #21 Skeptiker, 22.08.2014
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    Wie schon anfangs geschrieben, dürfte sich für die meisten Kolleginnen und Kollegen nicht viel verändern. Mancher muss vielleicht die Angebotsunterlagen etwas umfangreicher machen als bisher. Kosten verursacht das m.E. nicht.

    Und ob Verbraucher wirklich bei allen Arten von Verträgen, die sie nicht in den Geschäftsräumen des Vertragspartners abschliessen, besonderen Schutz geniessen müssen, kann man sich ja schon fragen.

    (Ich frage mich grad weiter, wie's mit meinem Widerrufsrecht gegenüber dem mobilen Würtschenverkäufer aussieht, bei dem ich vorletztes Wochenende für eine Kindergruppe 20 Bratwürste für zusammen 50,- € erworben habe. Ich möchte davon jetzt wieder zurücktreten. Belehrt hat er mich über mein Rücktrittsrecht übrigens auch nicht!:yikes)
     
  2. #22 stockstadt, 22.08.2014
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    Den kannst du nur wegen der Verfettung der Kinder verklagen, weil er nicht auf den Fettgehalt der Würstchen hingewiesen hat

    LG
     
  3. #23 Skeptiker, 22.08.2014
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    nix Klage, Rücktritt!
     
  4. #24 Thomas B, 22.08.2014
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    Rückabwicklung beeutet aber neben des Erhalts des Geldes auch die Rückgabe der erworbenen Ware......
     
  5. #25 Skeptiker, 22.08.2014
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    eben, gerne! :bef1009:
     
  6. H.PF

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    Naja, die Form hat sich ja wohl nicht wirklich geändert...
     
  7. #27 Thomas B, 22.08.2014
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    Die Form nicht, aber durch eine gewisse "Metamorphose" dürfte es Änderungen im olphaktorischen, wie im haptischen :yikes und auch in der farblichen Akzentuierung geben.

    Kurz: Die zurückgegeben Ware ist mangelbehaftet!
     
  8. #28 toxicmolotow, 22.08.2014
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    Gibt es für die Currywurst und die fernbestellte Pizza nicht sogar einen Ausnahmeparagraphen? Ich meine mir wäre da während meines Studiums so gewesen.
     
  9. #29 ThomasMD, 22.08.2014
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    Wie Dir während Deines Studiums war wissen wir nicht.
    Was die Würstchen angeht, dürfte kein sog. Haustürgeschäft vorliegen, denn der Verkäufer hat wohl nicht unaufgefordert beim Skeptiker geklingelt.
    Skeptiker ist vielmehr hingegangen, quasi in die Geschäftsräume des mobilen Würstchenverkäufers, auf die Straße, denn dort betreibt er sein Geschäft, und hat von ihm die unverzügliche Lieferung von 20 (gegrillten, gesottenen, anderweitig erhitzten oder kalten? Wir wissen es nicht. Immer diese völlig unzureichenden Problembeschreibungen!) Würstchen verlangt und ihm im Gegenzug, sozusagen Zug um Zug die Übereignung von 50 Euro angedeihen lassen.
    Wie es scheint, wurde kein Gewährleistungseinbehalt vorgenommen, keine Bürgschaft verlangt, ja noch nicht einmal die VOL zur Vertragsgrundlage vereinbart.
    Da dürften wohl alle Züge zur Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag längst abgefahren sein. Wenn jetzt auch noch ruchbar wird, dass das gegen Geld ausgehändigte Wirtschaftsgut nicht mehr in seiner ursprünglichen Form existiert, sehe ich auch für eine Kulanzregelung des beteiligten Marktpartners keinerlei Spielraum.
    Wie sagte doch Karl Marx im seinem Hauptwerk "Das Kapital" so schön:

    Das Ding ist gegessen.

    Gesendet mit Tapatalk vom Hotelbalkon bei 28 ° und Blick auf die Bucht von Alcudia.
     
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