Fremde Stützmauer nutzen

Diskutiere Fremde Stützmauer nutzen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich habe meinen Vorgarten im zuge des Hausbaues vor 25 Jahren aufgefüllt und mit einer Stützmauer (steht wenige cm eingerückt auf...

  1. #1 Chiller08, 29.05.2023
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    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Vorgarten im zuge des Hausbaues vor 25 Jahren aufgefüllt und mit einer Stützmauer (steht wenige cm eingerückt auf meinem Grundstück) abgesichert. Nun hat mein Nachbar seinen Vorgarten an meine Stützmauer angefüllt. Ist das ohne meine Zustimmung erlaubt? Was passiert wenn ich meinen Vorgarten umgestalten möchte und die Mauer entferne?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Tipps und Anregungen!

    Grüße Sebastian
     
  2. #2 thomenec, 29.05.2023
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    Hallo Chiller08,

    ich sehe das ein bisschen problematisch, was Dein Nachbar da ohne Deine Zustimmung oder gemeinsame Absprache gemacht hat. Du schreibst die Mauer steht auf Dein Grundstück eingerückt, er hat dort angefüllt. Zum Einen lagert er jetzt einen Teil seiner Erde auf Deinem Grundstück (was Du ihm untersagen könntest und Rückbau verlangen könntest), zum Anderen hat er gegen Deine Mauer ohne Abdichtung mit Erde angefüllt. Wenn Deine Mauer jetzt irgendwie durch die anstehende Feuchtigkeit Schaden nehmen wird, wird Dein Nachbar dir gegenüber dadurch schadensersatzpflichtig.
    Ich würde das Gespräch suchen, ihm o.g. klarmachen und auch andeuten, dass Du nicht weisst ob und wir lange Du die Mauer stehen lassen möchtest. Würdest Du sie entfernen, müsste er zudem umgestalten damit seine Erde nicht zu Dir herüber läuft.

    In diesem Fall wäre es meiner Meinung nach das Beste, wenn jeder seinen Garten unabhängig vom Anderen auf seiner Seite gestaltet und die Grenze achtet (was Du bereits tust). Notfalls müsste er eine eigene Mauer auf seiner Seite errichten.

    Grüße
     
  3. #3 simon84, 29.05.2023
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    Ich würd erst mal mit dem Nachbar reden um die Situation für Zukünftige Änderungen, Mieter, eigentümerwechsel etc. zu klären

    wenn akut keine Änderung geplant ist gibts akut ja auch keinen Handlungsbedarf
    Aber wäre super das lieber jetzt schon zu klären

    im Prinzip ist derjenige der eine Geländeveränderung durchführt dafür zuständig diese zu sichern und den Nachbarn nicht zu „verschlechtern“

    Normal ist bei so Stützmauern dass man die auf die Grenze setzt und die Kosten hälftig teilt .
    Hier ist es eben anders gelaufen vermutlich auch wegen zeitlichem Ablauf
     
  4. SvenvH

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    Alternative wäre eine zweite Stützmauer mit wenige cm Spalt in dem sich dann mit der Zeit jede Menge Dreck ansammelt für den du Zuständig wärst weil es dein Spalt ist? Oder würdest du den Spalt dann auffüllen gegen seine Stützmauer?
     
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  5. #5 WilderSueden, 29.05.2023
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    Wenn er auf eine zweite Mauer besteht, dann sicherlich ;)
    Ich würde mich vom Nachbarn auf ein Mal grillen einladen lassen und klarstellen, dass das nur geduldet wird und die Mauer vielleicht auch nicht ewig stehen bleibt. Den 5cm Streifen würde man ja ohnehin nicht selbst nutzen
     
  6. #6 Chiller08, 29.05.2023
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    So würde ich das als Leihe auch sehen, aber leider finde ich im sächsischen Baurecht keinen wirklich zutreffenden Passus. :(

    Das Verhältnis war leider schon immer etwas angespannt und ich habe die Sorge, wenn ich jetzt nicht unternehme, dass mein rechtlicher Anspruch (sofern vorhanden) auf eine Beseitigung verjährt.

    Wäre das nicht egal, da der Dreck/Schmutz auf meinem Grundstück liegen würde?

    Das Verhältnis ist leider so schlecht, dass er meinen "Guten Morgen/Tag" Gruß ignoriert :/
     
  7. #7 VollNormal, 29.05.2023
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    Dann empfehle ich das BGB Abschnitt 3 und ergänzend das Nachbarschaftsgesetz, falls Sachsen eins hat.
     
  8. #8 Gast 85175, 30.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es geht um den ursprünglichen natürlichen Geländeverlauf. Den hast du vor 25 Jahren verändert und darum bist auch du erstmal für die Stützmauer zuständig. Jetzt müsste man kucken was der Nachbar gemacht hat, wenn der auf seiner Seite das Gelände auch verändert, dann muss auch er zusehen wie er das an der Grenze hin bekommt. Wenn er aber auf dem ursprünglichen Niveau ist, dann ist das alles dein Problem (Inkl. der Abdichtung der Mauer, halt bis max. "Höhe altes Gelände").

    Nach dem selben Muster geht das auch bei zukünftigen Veränderungen, du "schuldest" deinem Nachbarn immer genau das, was es braucht, damit der ursprüngliche Geländeverlauf abgefangen ist. Anders herum schuldet der dir das natürlich auch wenn er an den geländehöhen was ändert.

    Mal als Beispiel, du nimmst die 25 Jahre alte Auffüllung wieder bis zum ursprünglichen Geländeverlauf weg und die Stützmauer auch noch gleich mit. Ist der Nachbar noch genau auf dem ursprünglichen Geländeniveau ist alles paletti und "eben". Hat er das Gelände auf seiner Seite aber verändert und es ist dann deshalb wieder eine Stützmauer/Böschung nötig, dann muss er das auf seiner Seite regeln, solche Veränderungen auf einem angrenzenden Grundstück sind nicht dein Problem..

    Man müsste halt wissen auf welches Niveau (bezogen auf den "alten" Geländeverlauf) er das angefüllt hat... Ich würde es dulden so lange die Abdichtung an meinem Mäuerchen passt. Wenn man du den dazu zwingst da jetzt ein eigenes Mäuerchen zu bauen, aber gleichzeitig schon eine Änderung auf deiner Seite im Sinn hast, dann musst wissen, du darfst bei Baumaßnahmen dem sein Mäuerchen nicht beschädigen, das könnte teuer werden und viel Ärger machen.... Lass ihn an dein Mäuerchen anfüllen und du kannst das später jederzeit nach obigem Muster verändern, ist dann alles sein Problem
     
  9. #9 Chiller08, 30.05.2023
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    Ich habe damals etwa 1m aufgefüllt und das ganze mit einer Trockenmauer aus Sandstein abgestützt. Er hat jetzt Erde bis Oberkante meiner Mauer aufgeschüttet (direkt an die Mauer ohne irgendwelche Abdichtung).
     
  10. BaUT

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    Ich sach nur:
    Maschndraatzaun un Knallerbsenstrauch
     
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    Die hatte doch von deiner Seite auch keine Abdichtung!
     
  12. #12 WilderSueden, 30.05.2023
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    Eine Trockenmauer braucht keine Abdichtung, die ist wasserdurchlässig. Aber schade um die schönen Steine, die jetzt in der Erde verbuddelt sind. Anstatt mich hier mit dem Nachbarn zu streiten, würde ich eher die Steine rausmachen und woanders nutzen. Solange auf beiden Seiten angeschüttet ist, braucht es keine Mauer
     
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    Ist denn der Geländeverlauf aus der letzten Eiszeit noch verbindlich?
    Wie viele Jahre muss denn eine Auffüllung bestehen um als natürlicher Geländeverlauf zu gelten, an den der Nachbar anfüllen darf?
     
    Ab in die Ruine und simon84 gefällt das.
  14. #14 Chiller08, 30.05.2023
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    Das stimmt, war auch nur auf den Beitrag von chillig80 bezogen. :)

    Ja hatte, das extra damit gemacht, damit da nicht so eine hässliche Betonwand steht. Aber die jetzt auszugraben :fleen
     
  15. #15 Gast 85175, 30.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Welcher Verlauf gilt denn, wenn es Geld kostet? Nach welcher Frist hat ein Nachbar da einen einklagbaren Bestandsschutz ersessen?

    Ich meine, wenn der Nachbar da die Garantie haben will, dass seine Geländeveränderung so wie er sie macht dauerhaft abgefangen wird, dann ist das sein privates Problem, das er zu eigenen Kosten auf seinem Grundstück zu regeln hat.

    Die Frage die Du in den Raum stellst, nämlich ob da durch die Geländeveränderung des TE vor 25 Jahren eine neue verbindliche Bezugshöhe geschaffen wurde, kann man ewig weiter spinnen. Wenn er vor 25 Jahren durch einseitiges Tun so einfach Fakten schaffen konnte, dann kann er das auch heute in dem er es einfach wieder willkürlich ändert. Wieso sollte er heute keine neue verbindliche Höhe schaffen können in dem er es einfach macht? Gerne 2m tiefer? Und der Nachbar kann das natürlich auch, jeder kann dann einfach abgraben und anfüllen, das ist dann immer für die ganze Welt verbindlich, weil sonst könnte man ja gleich den Geländeverlauf der letzten Eiszeit hernehmen. Oder so irgendwie halt…

    Und gilt das nur unter Privaten? Oder auch gegenüber dem Staat? Entlang von Straßen und Wegen?
     
  16. #16 Kriminelle, 31.05.2023
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    Ja, hat er extra gemacht :mega_lol:
    Sorry, aber es ist doch völlig egal für Dich, was der Nachbar da macht. Wenn Du aufgeschüttet hast und es abfängst und der Nachbar seine Erde gegenschüttet (weil Du eine hässliche Wand gewählt hast), was hast Du denn für einen Nachteil? Der Nachbar macht das, was er für seinen Garten richtig hält und nicht, um Dich zu ärgern. Das ist doch albern, so etwas zu denken.
    Theoretisch braucht es jetzt keine Abfangung mehr, das hätte man mit einem Zaunbier besprechen können. Wenn man eh nicht miteinander kann, bleibt es eben ohne Bier und nonverbal.
    Aber was soll denn das Mimimi in einem Forum?
     
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  17. #17 simon84, 31.05.2023
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    Naja es gibt noch den Überbau vom Grundstück der dem Nachbar evtl gar nicht bewusst ist. Die Mauer ist wohl aus gründen ein paar cm von der Grenze zurückgerückt.
    Wie wurde das eigentlich so genau festgestellt ? Wurde damals komplett neu vermessen? Frage deshalb wenn man diese Karte zieht schiesst man schnell ein Eigentor. Nicht unüblich dass Grenzen auch mal nen halben Meter falsch stehen !
     
  18. #18 Chiller08, 31.05.2023
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    Die Mauer wurde exakt nach den bestehenden Grenzsteinen gesetzt. Eingerückt hatte ich sie deshalb, weil mein Nachbar schon damals peinlich genau auf jeden Ast oder Stein der rüber hing geachtet hat und ich so weiteren Streit aus dem Weg gehen wollte.
     
  19. BaUT

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    OK - man redet also schon seit 25 Jahren nicht vernünftig miteinander!

    Wer stellt denn da wie einen Zaun, wenn beide Seiten eine Stützmauer mit 4-5 cm Abstand zur Grundstücksgrenze stellen um dann auf gleiche Höhe anzufüllen??
     
  20. #20 Chiller08, 31.05.2023
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    Ja, ist leider so.

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