Fugenrisse

Diskutiere Fugenrisse im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, ich hoffe ich werde nicht direkt gesteinigt. Das Thema wurde sicher in 100x Threats diskutiert aber eine wirkliche...

  1. Slevko

    Slevko

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    Hallo liebe Bauexperten,
    ich hoffe ich werde nicht direkt gesteinigt. Das Thema wurde sicher in 100x Threats diskutiert aber eine wirkliche Fachgerechte Antwort habe ich bisher nirgendwo entnehmen können. Meine Freundin und ich haben eine ETW über einen Bauträger gekauft diese haben wir 2019 im Januar bezogen, die Wohnung wies schon zur Abnahme diverse Mängel auf welche bei der Abnahme festgehalten wurden. Wir haben bis dato alle Rechnungen fristgerecht bezahlt.

    Die Mängel wurden seither nicht ausgebessert. Da wir jetzt aus persönlichen Gründen ausziehen, haben wir uns verstärkt darum bemüht das die Mängel behoben werden. Nun haben wir ein weieres Problem entdeckt das heute zu schweren Diskussionen mit dem Bauträger führte. Im gesamten Erdgeschoss reissen die Fugen zwischen Boden und Sockelleiste sowie Dehnungfugen im Fliesenverbund brechen nach unten aus, an einer Stelle im Wohnzimmer ist dies besonders schlimm siehe Fotos. Beim Gespräch mit dem Bauträger kippte die Stimmung sehr schnell als wir ihn fragten ob eine CM-Messung gemacht wurde und ob der Boden so schon Belegereif war. Er wurde Laut und seine Aussage war "Ich kenne mich aus mit alle Toleranzen damit kommt ihr nicht durch" "Alles Wartungsfugen".

    Müssen wir dies so hinnehmen?! Wir sind enttäuscht soetwas vor den Latz geknallt zu bekommen, bezahlen viel Geld und bekommen viel Murks ....


    Mit Freundlichen Grüßen
    Slevko
     

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  2. #2 simon84, 30.05.2020
    simon84

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    Ob er recht hat oder nicht, das Verhältnis ist zerrüttet. Ihr habt also jetzt die Wahl:

    1. Die Fuge neu ziehen. Eine Tube Silikon und eine Stunde Arbeit.

    2. ansonsten halt vor Gericht und hunderte Euros verballern ...
     
  3. Slevko

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    Mit einer Tube wird es sich, sicher nicht getan haben. Desweiteren möchte ich auch nicht das in den Ecken das Silikon auf 1-2CM Breite verläuft.
     
  4. #4 simon84, 30.05.2020
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    Genau das meine ich, wenn es dir scheissegal ist und ihm scheissegal ist, naja dann wird es keine gütliche Einigung und sinnvolle Gespräche geben sondern jahrelang vor Gericht hin und her.
    Man hat übrigens immer ein zwischenmenschliches Verhältnis mit anderen Personen und es gibt zu jedem schriftlichen Vertrag auch den sog. psychologischen Vertrag also die gegenseitigen Erwartungen.
    So wie du antwortest bestätigst du ja dass dieses zerrüttet ist.

    Ich sag dazu jetzt mal folgendes:
    1. Der Bauträger hat generell Recht, wenn er sagt dass Silikonfugen Wartungsfugen sind.
    2. Eine gewisse Schüsselung von Estrich in Randbereichen ist häufig vorhanden, CM Messung hin oder her.

    Das heisst aber nicht, dass er unbedingt damit vor Gericht durchkommt, die Chancen stehen aber nicht schlecht.

    Die Fotos sehen jetzt auch nicht so schlimm aus, habe da schon wesentlich übleres gesehen. Gehe mal davon aus, dass es in den anderen Zimmern weniger ist.

    Wie gesagt, mir persönlich wäre es in dieser Situation zu blöd da jahrelang rumzustreiten mit Gutachter hin und her.
    Und wenn es eben 10 Tuben sind und 10 Stunden Arbeit, immer noch besser als am Ende 50/50 Vergleich oder verlieren und auf 2500 oder 5000 EUR kosten sitzen bleiben.

    Wenn du verkaufst, dann macht das doch einfach selber wenn es nur die Rand/Dehnfugen sind und schlagt den Aufwand einfach beim Kaufpreis oben drauf.

    Zu den anderen Mängeln hast du leider nichts geschrieben, aber ich gehe mal davon aus, dass der Fehler war alle Rechnungen fristgerecht (ohne angemessenen Einbehalt) zu bezahlen, dann ist die Motivation vom Bauträger die Mängel zu beheben natürlich nicht da.
    Oder ihr habt irgendwo einen Fehler bei Fristsetzung oder Formvorschrift gemacht. Darüber könnte man ja auch in einem separaten Thread noch weiter diskutieren.

    @reg99 hatte ähnliche Probleme vielleicht kann der auch mal was dazu schreiben wie er argumentiert hat und was bei ihm dabei rausgekommen ist bzw. nachgebessert wurde.
     
  5. #5 Slevko, 30.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2020
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    Hallo Simon,

    was für Erwartungen habe ich den nicht erfüllt außer einer guten Zahlungsmoral ?
    Die Schlussrate ist noch offen ca 15 000 Euro, finde einfach das Geschäftsgebaren unter aller Kanone direkt angeschrien zu werden, wenn man Mängel anzeigt "höfflich und in einem normalen Ton" diese Ausgebessert haben möchte.
     
  6. #6 Slevko, 30.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2020
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    Hier noch ein Blick in die weiteren Mängel

    - Stützwand der Treppe läuft aus dem Winkel?!
    IMG_20200530_030458.jpg
    IMG_20200530_030540.jpg
    IMG_20200530_030546.jpg

    - Fliesen springen an der Außenwand ausseinander ?!
    IMG_20200530_030558.jpg (Wand Bild)
    IMG_20200530_030606.jpg (Gemessen Rechts)
    IMG_20200530_030620.jpg ( Gemessen Links)

    - Türstürze nicht richtig verputzt dies betrifft 4 von 7 Türen
    IMG_20200530_030739.jpg

    - Steckdosen abstand viel zu Groß, schiebt man das Bett in die mitte schließt die Türe nichtmehr
    IMG_20200530_030818.jpg

    Ich bin nur daran bestrebt das ich nicht vom Bauträger über den Tisch gezogen werde. Mir liegt es fern um etwas zu klagen um was es sicht nicht Lohnt, aber ich finde die Wohnung kostet sehr viel Geld da möchte ich auch etwas dafür zurück bekommen an Qualität.
     

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  7. SvenvH

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    Was sagt denn der Bauträger zu den noch offenen 15k? Meiner Meinung nach ist das schon ein üppiges Druckmittel in Bezug auf die geschilderten Mängel.
     
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  8. #8 Kriminelle, 30.05.2020
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    Ich denke schon. Es ist sehr häufig so, dass die Wartungsfugen im Estrichbereich reißen. Egal, was die CM-Messung ausgesagt hat. Estrich schwindet und biegt sich nun mal in den Ecken mehr, sodass die Fuge reißt. Ich glaube nicht, dass ihr 2 Jahre hättet warten wollen mit der Fugerei oder der Fliesenlegerei...

    das hat ja nun nichts mit diesem Problem zu tun. Immer sachlich bleiben.

    Allerdings muss ich aber auch sagen, dass die Fotos mit den Fußleisten und den verschiedenen Abständen zur Wand mehr als falsch pingelig von Dir gesehen werden. Letztendlich können Fußleisten sehr gut verwendet werden, um schiefe Wände bzw unregelmäßigen Verputz und das optische Bild dann mit den Fliesen auszugleichen. Insofern toleriert man eher den Abstand der Leiste zu den Wänden als eine optisch schräg verlaufende Fliese.
    In Folge dessen ist es interessant, was noch so als Problem von Euch gesehen wird... die anderen Fotos kann ich nicht gut erkennen.
    Zum Putz über der Türzarge: hatten wir leider auch. Kann passieren, ist aber blöd. Aber 10 Minuten Laienarbeit und Spachtelmasse für 3 € macht das schön.
    Insofern: mal reflektieren und auf dem Boden bleiben. Wäre Ich Dein Geschäftspartner, würde ich Dich irgendwann nicht mehr für voll nehmen, weil einfach die Verhältnismäßigkeit zw Mangel und Wertigkeit fehlt. Auch gerade, wenn da ein Neunmalkluger meint, eine CM-Messung würde an Wartungsarbeiten etwas ändern.
     
  9. #9 Fabian Weber, 30.05.2020
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    Den schlimmsten Mangel finde ich die um 8cm entlang der Wand zulaufenden Passfliesen.
    Hier scheint ja was schlimmeres im Argen zu liegen. Miss mal den Raum genau aus, steht da vielleicht eine Wand 8cm schief? Jedenfalls würde ich diesen Boden so nicht akzeptieren und den Mangel so oder so beheben lassen.


    Der große Abstand der Sockelfliese ergibt sich durch die Fuge der Bodenfliese. Wahrscheinlich wollte der Fliesenleger dort keinen Ministreifen am Boden, sondern mit ganzer Platte aufhören. Aber auch hier zeigt sich ein schlampiger Rohbau.

    Die Risse im Silikon sind natürlich auch ein Mangel, hier muss die Baufirma nachbessern. Die Ausrede, dass sich der Estrich erst noch setzt gilt nicht, sowas kann man planen und mit den entsprechenden Produkten in den Griff kriegen.

    Die Lage der Steckdose habt Ihr doch sicherlich so angegeben, das ist auch noch am einfachsten zu korrigieren.

    Ich finde 15.000€ Einbehalt nicht zu viel, wenn man bedenkt, dass hier vielleicht Wände schief stehen. Das entspricht höchstens dem dem doppelten Satz, von dem was die Mangelbeseitigung kostet, also völlig legal.

    Ich sehe hier schon mindestens Mangelbeseitigungskosten von 7.000 bis 8.000€, wenn der Fliesenleger den Boden nochmal machen muss.
     
  10. Slevko

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    Hallo Fabian, ja die Außenwand läuft schief. Dies wurde uns nie mitgeteilt, diesen Mangel haben wir auch direkt beim Einzug so aufgenommen.
    Wie soll ich den Mangel beheben lassen?! Komplette Reihe Fließen raus und dann die ganze wand spachteln oder wie, dieses Problem überträgt sich ja auf die Balkontüre
    hier ist die Wand ebenfalls nicht im Rechten Winkel. Ich hab mir eigentlich gedacht das dies eben dann an der Abschlussrate abgezahlt wird. Der Einbehalt was noch offen ist bezieht sich auf die Abschlussrate für die Außenanlage dies wurde bis jetz noch nicht fertiggestellt.

    Bezüglich der Steckdose dies wurde von uns nicht angegeben. Laut Elektriker gibt es keinen Steckdosenplan nur per Angabe des Bauträger, auch diesen Mangel haben wir direkt angezeigt.

    Ich bin sicherlich nicht pingelig, der Bauträger versucht gezielt Mängel zu verpfuschen für ihn ist so eine "Wand" nichts wichtiges nur ein Kosmetischesproblem.
    Ich bin am überlegen ob ich hier einen Gutachter hinzuziehe?!
     
  11. #11 Fabian Weber, 31.05.2020
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    Na den Mangel mit der schiefen Wand kann man ja jetzt nicht mehr ohne großen Aufwand beheben, darum finde ich den Einbehalt von 15.000€ hierfür auch vollkommen ok.

    Gutachter zur Abnahme ist immer gut.
     
  12. BaUT

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    Die Winkelabweichung des kurzen Wandabschnittes ist:
    1. für den unvoreingenommenen Betrachter vermutlich total unauffällig
    2. liegt innerhalb der zulässigen Toleranzen der Winkelabweichung nach DIN 18202 Tabelle 2 (6 mm auf einer Messlänge von 50 cm)

    Die Rissbildungen der Silikonfuge unterhalb der Sockelleisten ist am Anfang noch keine Wartungsfuge, sondern ein baulich üblichliches Provisorium.
    Da die Herstellung dieser Silikonfuge noch vor dem Ende der Erstsetzung des Estrichs erfolgt ist, ergibt sich die Rissbildung aus der primären Zusammendrückbarkeit der Estrichdämmung (z.B. 35/30), welche bis zu 5 mm betragen kann/darf. Es handelt sich bei den fotodokumentierten Rissbildungen von 2-3 mm also wohl nicht um Hinweise auf großartige Baufehler sondern einfach um eine erwartbare Risbildung, die vom Bauträger nachgearbeitet werden muss, wenn die Estrichsetzung weitgehend abgeschlossen ist. Danach handelt es sich dann um eine normale Watungsfuge.
     
  13. #13 reg99, 01.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 01.06.2020
    reg99

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    Hallo Slevko, Schrauber,

    zu den Wartungsfugen: die Aussage von Schrauber ist so nicht allgemein gültig und richtig. Es kommt darauf an, was vereinbart wurde bzw. ob die Fugen EXPLIZIT aus der Gewährleistung ausgeschlossen wurden. Wenn dies nicht durch den Bauträger gemacht wurde, gilt auch dort bei BGB eine 5jährige Gewährleistung.

    Bei mir wurden schon mehrfach Sililkonfugen (Mörtelfugen sowieso) korrigiert, auch hier kam der Spruch bzgl. Wartungsfugen durch Fliesenlegerfirma. Diese schliesst dies in ihren Angeboten/Aufträgen mit Endkunden aus, aber ich habe mit dieser Fa. keinen Vertrag sondern mit Generaübernehmer, Slevko, Du mit Bauträger, also muss Du im Vertrag nachschauen.

    Als Laie wurde ich sagen, dass die Korrektur nicht mit ein paar Tuben Silikon etc. gemacht sind. Ich würde während der Gewährleistung tunlichst die Finger von allem lassen. Immer Mängel schriftlich (Einwurfeinschreiben, Videodoku des Inhalts oder Zeugen) anzeigen, teilweise auch penedrant mehrfach. Ggf. würde Dir auch ein Gutachter helfen, dient als Zeuge und kann Dir sagen was wirklich Mängel sind etc.
    Bei mir hat es lange gedauert und ist teilweise immer noch in der Mache, aber es geht. Ggf. musst Du auch Anwalt einschalten.

    Viel Erfolg
     
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  14. SIL

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    Nee +-3 nicht 6 total ;)
     
  15. SIL

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    Was mit den Fliesen Fibi, das passt ja gar nicht, auch die Klaffung mit knapp 1 cm ist ein Mangel.
    Ich sehe da knapp 10 mm, das ist also so in Ordnung :winken wohl kaum.
     
  16. BaUT

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    Ich sehe da am Zolli 10 mm Fuge. Aber ich sehe daneben nur 3 mm Riss in der Silikonfuge - das ist "normal". Sollte aber dennoch vom BT nachgearbeitet werden da die verfrühr angebrachte Silikonfuge wegen der Erstsetzung des Estrichs gerissen ist, die der BT hätte erstmal abwarten müssen. Danach ist es dann tatsächlich eine Wartungsfuge.

    Naja bei einer Wandlänge ab 50,1 bis 100 cm sind es dann wohl doch 6 mm zulässige Abweichung. Möge der TE mal angeben wie lang seine schiefe Wand ist.
     
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